Leben > PartnerschaftKonkubinat: Vor- und Nachteile Sigrid Schulze Das Konkubinat ist in der Schweiz heute Alltag. Immer mehr Paare leben unverheiratet zusammen, teilweise auch mit Kindern. Gleichzeitig gilt: Ohne Trauschein bist du rechtlich nicht automatisch abgesichert. Viele Paare schätzen die Flexibilität – aber gerade bei Kindern, Wohnen, Geld, Krankheit oder Todesfall lohnt es sich, frühzeitig klare Regelungen zu treffen. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Das Konkubinat ist ideal für alle Paare, die das Zusammenleben ausprobieren, ohne sich binden zu wollen. Foto: iStock, Thinkstock Das Leben im Konkubinat ist längst kein ungewöhnlicher Fall mehr – und inhaltlich ist es oft kaum von einer Ehe zu unterscheiden: gemeinsamer Haushalt, gemeinsame Ausgaben, manchmal Kinder, manchmal Wohneigentum oder Patchwork. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Alltag, sondern in der rechtlichen und finanziellen Absicherung: Vieles ist im Konkubinat nicht automatisch geregelt, sondern muss aktiv vereinbart werden. Konkubinat in der Schweiz: Definition und typische Situationen Im Konkubinat lebst du mit deinem Partner oder deiner Partnerin in einer stabilen Beziehung zusammen, ohne verheiratet zu sein und ohne eingetragene Partnerschaft. Typische Konstellationen, in denen das Konkubinat besonders viele Fragen auslöst, sind: • Mit Kindern: Vaterschaft, gemeinsame elterliche Sorge, Unterhalt, Name, Betreuung, Absicherung im Todesfall. • Mit Wohneigentum: Wer besitzt was? Wer trägt Hypothek, Renovationen, Wertsteigerung, Risiko bei Trennung? • Patchwork: Kinder aus früheren Beziehungen, unterschiedliche finanzielle Verpflichtungen, erbrechtliche Fragen. • Ungleiches Einkommen/Betreuungsarbeit: Wer reduziert Pensum? Wie wird das ausgeglichen (heute und später, z.B. Vorsorge)? Partner im Konkubinat: Vorteile Das muss Gründe haben. «Für 31 Prozent der Paare im Konkubinat ist ein finanzieller Aspekt entscheidend, die Steuerersparnis», ergab eine Umfrage des Beobachters. In der Tat: Unverheiratete Paare zahlen in der Regel weniger Steuern als Eheleute, die gemeinsam veranlagt werden. Denn es ist geregelt: Je höher das Einkommen einer Person, desto mehr Steuern fallen an. «Dieser Umstand ist seit längerem im Visier der Politiker und soll sich ändern. Es sind Bestrebungen im Gange, die Besteuerung anzugleichen. Teilweise liegt bereits eine leichte finanzielle Privilegierung von verheirateten Paaren vor», erklären die Bürgi Nägeli Rechtsanwälte in Zürich. Denen, die unverheiratet sind, geht es jedoch keinesfalls nur ums Geld. «Knapp 20 Prozent der Paare wollen sich nicht zu rasch festlegen», so der Beobachter. Dieses Ergebnis spiegelt auch der «Statistische Sozialbericht Schweiz 2011» wider: Das Zusammenleben ohne Trauschein gelte oft als ein Übergangsmodell zwischen dem Auszug aus dem Elternhaus und der Ehe. Viele schätzen das Konkubinat als Möglichkeit, das Zusammenleben als Paar auszuprobieren und trotzdem unabhängig zu bleiben – also ohne sofort heiraten zu müssen. Die wichtigsten Unterschiede zur Ehe Kernunterschiede zur Ehe Kurz gesagt Konkubinat Ehe Erbrecht Kein gesetzlicher Erbanspruch für Partner:in Gesetzlicher Erbanspruch AHV/Sozialversicherungen Keine Witwen-/Witwerrente nur wegen Konkubinat; keine automatische Absicherung Je nach Voraussetzungen Leistungen für Hinterbliebene möglich BVG/Pensionskasse Anspruch oft nur mit Begünstigung/Reglement (aktiv prüfen) Hinterlassenenleistungen meist klarer geregelt Vertretung im Notfall Keine automatische Vertretung (Spital, Bank, Behörden) Mehr gesetzliche Vertretungsrechte Trennung/Unterhalt Kein «Scheidungsrecht»: vieles nur über Vertrag/Privatrecht Gesetzliche Regeln zu Güterrecht, Unterhalt, Verfahren Diese Übersicht zeigt den Kern: Im Konkubinat musst du wichtige Punkte aktiv regeln. Das ist nicht «schlechter», aber es braucht mehr Planung – besonders, wenn ihr Kinder habt, ein Elternteil das Pensum reduziert oder ihr Vermögen/Eigentum aufbaut. Partner im Konkubinat: Nachteile Trotz der Vorteile, die viele Paare im Konkubinat sehen, steht auch das Heiraten nach wie vor hoch im Kurs. Zwar wird heute weniger geheiratet als früher, doch: Wer sich für das Konkubinat entscheidet, tut es in der Regel nicht fürs ganze Leben. «In der Schweiz wird nach wie vor meistens geheiratet, wenn eine Familie geplant oder ein Kind bereits unterwegs ist», heisst es im Statistischen Bericht «Familien in der Schweiz», vom Bundesamt für Statistik (BFS). Demnach liegt das Alter der Erstheiratet bei Frauen bei ca. 29, bei Männern bei 31 Jahren. Die Sammelstiftung für Medizinalpersonen (VSM) kommt zu dem Schluss: «Zusammen leben, heiraten – gemeinsam alt werden: Umfragen unter Jugendlichen zufolge hat diese Idealvorstellung nach wie vor grossen Stellenwert.» Erstaunlich ist das nicht. Wer unverheiratet zusammenlebt, lebt rechtlich oft auf unsicherem Boden – und mit einem gemeinsamen Kind stehen Absicherungen an erster Stelle. Viele Konflikte entstehen nicht aus fehlender Liebe, sondern weil Erwartungen und Zuständigkeiten nicht schriftlich geklärt sind. Das Konkubinat, obwohl heute als Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens weit verbreitet, ist rechtlich weitgehend ungeregelt. Merkblatt Partnerschaft der VSM Deshalb sind unverheiratete Paare in vielen Fällen schlechter gestellt als Ehepaare. Beispiele: Nachteile im Konkubinat Einige gesetzliche und rechtliche Fälle sind bei Partnern im Konkubinat nachteilig geregelt. Zum Beispiel steht in der gemeinsamen Wohnung nur derjenige in der Pflicht, die Miete zu zahlen, der den Mietvertrag unterzeichnet hat. Für den anderen Partner besteht kein Anspruch auf Kündigungsschutz. Bei Paaren, die im Konkubinat leben, gilt der Mann rechtlich nicht automatisch als Vater des Kindes: Er muss die Vaterschaft erst einmal formal beim Zivilstandsamt bejahen und eintragen lassen. Bei verheirateten Paaren wird der Mann dagegen automatisch als Vater des Kindes anerkannt. Ist er es nicht, kann er die Vaterschaft anfechten. Mehr zum Thema: Die Ehe: Vor- und Nachteile So gelingt die Kommunikation in der Beziehung Konflikte in der Beziehung vermeiden Solange ihr nicht verheiratet seid, kann das Kind nur in Ausnahmefällen den Nachnamen des Vaters übernehmen – nämlich dann, wenn die Eltern konkret nachweisen können, dass das Kind durch den Namen der Mutter echte Nachteile hat. Letztendlich entscheidet die Regierung des Wohnsitzkantons über den Nachnamen des gemeinsamen Kindes. Ein unverheirateter Vater hat zunächst kein Anspruch auf das Sorgerecht. Das Sorgerecht für das Kind wird von der Mutter allein ausgeübt. Wer ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind ausüben will, muss einen Vertrag über Unterhalt und Betreuung aufstellen und die Genehmigung bei der Vormundschaftsbehörde beantragen. Das Erbrecht sieht keinen Pflichtteil für Lebensgefährten vor – selbst dann nicht, wenn das Paar Jahrzehnte lang zusammen gelebt hat. Selbst ein Testament kann dem Partner nicht immer wie gewünscht berücksichtigen: Das Testament regelt, dass die Personen Vorrang haben, denen Pflichtteile zustehen: Eltern und Nachkommen. Kinder im Konkubinat Wenn ihr Kinder habt (oder plant), lohnt sich ein besonders sorgfältiger Blick: Für Kinder sind stabile Beziehungen und verlässliche Betreuung entscheidend – und zwar unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind. Gleichzeitig zeigen aktuelle Auswertungen zu Familienformen in der Schweiz, dass die rechtliche und organisatorische Klarheit im Alltag (z.B. wer darf Entscheidungen treffen, wer ist Ansprechpartner:in für Schule/Ärzt:in, wie ist Betreuung organisiert) Stress reduzieren kann – gerade in Übergängen wie Geburt, Trennung oder Krankheit. Schritt für Schritt: So regelst du Vaterschaft, Sorge, Name und Unterhalt 1) Vaterschaft anerkennen Wenn ihr nicht verheiratet seid, ist der Vater nicht automatisch rechtlich anerkannt. Klärt frühzeitig, wie und wo die Anerkennung erfolgt (typischerweise über das Zivilstandsamt). Das schafft Sicherheit für das Kind und erleichtert spätere administrative Schritte. 2) Gemeinsame elterliche Sorge organisieren Wenn ihr die elterliche Sorge gemeinsam tragen wollt, braucht es klare Vereinbarungen. Wichtig ist dabei nicht nur die Unterschrift, sondern auch ein realistischer Plan: Wer übernimmt welche Betreuungszeiten? Wie trefft ihr Gesundheits- und Schulentscheidungen? Wie informiert ihr euch gegenseitig? 3) Unterhalt und Betreuung schriftlich festhalten Regelt, wie finanzielle Beiträge und Betreuungsarbeit aufgeteilt sind. Das ist nicht nur für eine mögliche Trennung relevant: Auch im Alltag verhindert es Missverständnisse, vor allem wenn ein Elternteil das Pensum reduziert. Eine schriftliche, überprüfbare Lösung schützt euch beide – und gibt dem Kind Stabilität. 4) Name und Alltagspapiere früh klären Name, Ausweise, Krankenkasse, Kita/Schule, Kinderarztpraxis: Im Alltag ist entscheidend, dass beide Elternteile als Ansprechpersonen funktionieren können. Klärt daher früh, wer welche Dokumente hat und welche Vollmachten sinnvoll sind (z.B. wenn ein Elternteil häufig allein mit dem Kind unterwegs ist). Konkubinatsvertrag abschliessen «Wir empfehlen allen Paaren, die unverheiratet sind, die Abmachungen in einem Konkubinatsvertrag schriftlich festzuhalten. Auch Vollmachten sind zu regeln», sagt Monika Göldi, Budgetberaterin bei der Frauenzentrale Schaffhausen. Budgetberatungsstellen helfen, individuelle Lösungen zu finden. Praktisch bewährt sich: Formuliert nicht nur «wer zahlt was», sondern auch, was bei grossen Lebensereignissen gilt (Geburt, Krankheit, Pensumsreduktion, Umzug, Trennung). Je konkreter, desto weniger Streitpotenzial. Vorsorge & Dokumente: deine Checkliste Im Konkubinat ist Vorsorge besonders wichtig, weil automatische Rechte oft fehlen. Diese Dokumente werden in der Praxis häufig übersehen: Dokumenten-Checkliste • Konkubinatsvertrag (Kosten, Eigentum, Ausgleich bei Trennung, Kinderbetreuung/Unterhalt, Vorgehen bei Konflikten) • Inventarliste (was gehört wem?) • Begünstigungen prüfen: Pensionskasse (BVG), Säule 3a, Lebensversicherung (je nach Anbieter/Reglement) • Testament oder Erbvertrag (wenn ihr euch im Todesfall absichern wollt; Pflichtteile beachten) • Vollmachten für Alltag und Notfall (Bank, Post, Versicherungen, Kinderbelange) • Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag (damit im medizinischen und finanziellen Notfall klar ist, wer entscheiden darf) • Wichtige Unterlagen zentral ablegen (digital/physisch) und gegenseitigen Zugriff klären Konkubinatspartner: Inventarliste anlegen «Sinnvoll ist es, wenn Konkubinatspartner ein Inventar aller eingebrachten Güter erstellen und beide Partner diese Liste unterzeichnen», rät Monika Göldi. «Ausserdem empfiehlt es sich, Anschaffungen nicht aus gemeinsamen Mitteln zu tätigen.» Konkubinatspartner: Löhne nicht zusammenlegen Auch die Löhne sollten nicht zusammengelegt werden. Klar bleibe die Rechtslage für Konkubinatspartner vor allem dann, wenn jeder Partner sein Einkommen und sein Vermögen selber verwaltet und seine persönlichen Auslagen selbst bestreite, so Monika Göldi. Konkubinatspartner: Gemeinsame Kosten gerecht aufteilen Ob Mietzins, Elektrizität, Gas, Telefon, Versicherungen oder Zeitungen – viele Kosten betreffen beide Partner. Gemeinsame Kosten sollten deshalb erfasst werden, damit sie gerecht aufgeteilt werden können. Monika Göldi : «Und dabei muss auch die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Partner berücksichtigt werden.» Wohnen & Geld: so vermeidest du Konflikte Viele Paare scheitern nicht an grossen Themen, sondern an wiederkehrenden Alltagsfragen. Diese Punkte helfen euch, fair und transparent zu bleiben: • Mietvertrag: Wenn nur eine Person unterschreibt, ist auch nur diese Person Vertragspartner:in. Prüft, ob beide in den Vertrag aufgenommen werden sollen. • Haushaltskonto: Wenn ihr ein gemeinsames Konto nutzt, definiert klar: wofür, wie viel, wer zahlt wann ein, wer hat Zugriff. • Ungleiches Einkommen: Eine prozentuale Aufteilung (statt 50/50) wird oft als gerechter erlebt, wenn Einkommen stark unterschiedlich sind. • Investitionen: Renovationen, Möbel, Auto: dokumentiert grössere Anschaffungen (Rechnung, Anteil, Eigentum). • Betreuungsarbeit: Wenn ein Elternteil Care-Arbeit übernimmt und dafür weniger verdient, besprecht Ausgleich und Vorsorge. Sonst entsteht langfristig ein Risiko, das man im Alltag leicht unterschätzt. Trennung oder Todesfall: Schritt für Schritt Niemand plant eine Trennung oder einen Todesfall – aber eine klare Vorgehensweise entlastet, wenn es darauf ankommt. Für unverheiratete Paare gibt es zwar kein Scheidungsverfahren, Konflikte können aber ebenso belastend sein. Ein Plan schafft Orientierung. Ablaufplan bei Trennung 1) Sofort klären: Wohnsituation (wer bleibt/wer zieht aus?), laufende Kosten, Zugriff auf Konten, Betreuung des Kindes. 2) Kinder schützen: Verlässliche Übergaben, klare Absprachen, keine Konflikte über das Kind austragen. Wenn Gespräche eskalieren, kann Mediation helfen. 3) Schriftlich festhalten: Betreuung, Unterhalt, Kostenaufteilung, Ausgleich für gemeinsame Investitionen. 4) Beratung holen bei Komplexität: Gerade bei Wohneigentum, grosser Einkommensdifferenz oder Patchwork lohnt sich früh juristische und finanzielle Beratung. Ablaufplan bei Todesfall 1) Dokumente griffbereit: Testament/Erbvertrag, Begünstigungen (Pensionskasse/Säule 3a), Vollmachten, Versicherungen, Mietvertrag/Hypothek. 2) Alltag sichern: Wer kann Rechnungen zahlen, wer kann mit Behörden/Bank sprechen? Ohne Vollmacht kann das schwierig werden. 3) Für Kinder: Zuständigkeiten klären (Betreuung, Schule, medizinische Entscheidungen) und sicherstellen, dass wichtige Unterlagen vorhanden sind. 4) Fachliche Unterstützung: Bei Erbfragen und Vorsorgeleistungen früh eine Fachperson beiziehen, weil Fristen und Zuständigkeiten je nach Kanton/Institution variieren können. Kurz-Entscheidungshilfe Wenn ihr keine Kinder habt und finanziell ähnlich aufgestellt seid, reicht oft: klare Kostenaufteilung, Inventarliste, einfache Vollmachten. Wenn ein Kind da ist (oder geplant), sind Vaterschaft, Sorge, Unterhalt und Notfallregelungen zentral – am besten schriftlich und alltagstauglich. Wenn Wohneigentum, grosse Vermögensunterschiede oder Patchwork dazu kommen, lohnt sich fast immer eine individuelle Beratung und ein sauberer Vertrag, damit Betreuung, Geld und Fairness langfristig zusammenpassen.