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Entlastungsdienst Zürich: Wenn Angehörige an ihre Grenzen stossen

Manchmal wird einfach alles zu viel. Weil das Kind schon so lange krank ist. Weil der Vater eine Demenzerkrankung hat. Weil der Partner beeinträchtigt ist. Zum Glück gibt es Hilfe vom Entlastungsdienst des Kantons Zürich. Im Interview erklärt Sarah Müller, Geschäftsführerin des Diensts, wie Familien das Angebot in Anspruch nehmen können.

Der Entlastungsdienst hilft Familien in Not.
Es ist wichtig, dass Angehörige mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden. Foto: khilagan, iStock / Getty Images Plus

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Zürich ist im vergangenen Jahr in 432 Haushalten eingeprungen.
  • Alle Familien, die sich in schwierigen Situationen befinden, können den Dienst in Anspruch nehmen.
  • Die Mitarbeiter übernehmen die Kinderbetreuung, helfen bei der Körperpflege oder begleiten in Therapien.

Frau Müller, der Entlastungsdienst Kanton Zürich ist im vergangenen Jahr in 432 Haushalten eingesprungen …

Ja, denn unser grosses Anliegen ist, Angehörige zu stärken, die bei der Betreuung von Kindern, Eltern oder Partnern an ihre Grenzen stossen. Wir übernehmen dann die Betreuung, sodass die Angehörigen Pause machen und zu Atem kommen können.

Damit hat sich die Zahl der Haushalte, in denen Sie und Ihre Mitarbeiter ausgeholfen haben, innerhalb von vier Jahren verdoppelt.

Über die Jahre ist die Nachfrage immer grösser geworden, weil wir das Themengebiet ausgeweitet haben. Ursprünglich hat der Entlastungsdienst, der 1984 bereits gegründet wurde, ausschliesslich Menschen mit Behinderungen unterstützt. Jetzt haben wir uns allen Familien geöffnet, die sich in schwierigen Situationen befinden – zum Beispiel, weil das Kind lange krank, die Mutter psychisch belastet, der Vater körperlich eingeschränkt oder ein älterer Mensch von Demenz betroffen ist.

Wie erfahren Ihre Mitarbeiter von solchen Notsituationen?

Alle Angehörigen und Betroffene können Kontakt zu uns aufnehmen, wenn sie Hilfe brauchen. Wir kommen so oft und so lange, wie Hilfe benötigt wird – also stunden, tage- oder wochenweise. In Notsituationen ist auch kurzfristige Betreuung möglich, zum Beispiel weil Eltern in den Ferien ihr Kind nicht betreuen können. Wenn sich herausstellt, dass die Aufgabe nur pflegerisch ist, geben wir die Anfrage an die regionale Spitex-Organisation weiter.

Erzählen Sie uns von einem aktuellen Fall?

Aktuell unterstützen wir einen Vater mit drei Kindern (sechs und sieben Jahre alt und ein Neugeborenes). Die Mutter ist zwei Wochen nach der Geburt schwer erkrankt und liegt im Koma. Da brauchte es schnell unsere Dienste. In der Regel kommt immer dieselbe Person in die Familie. In diesem Fall sind aber zwei Betreuungspersonen im Einsatz, da es viel Bedarf gibt. An drei Tagen von 7.30 bis 17.30 Uhr kümmern wir uns hauptsächlich um die Säuglingsbetreuung, aber auch für die älteren Kinder sind die Betreuerinnen wichtige Bezugspersonen, und der Vater schätzt den Austausch.

Welche Arbeiten übernimmt der Verein generell?

Wir übernehmen im gewohnten Umfeld der zu betreuenden Person alle Arbeiten, die sonst die Angehörigen erledigen: Wir spielen mit Kindern, helfen bei der Körperpflege oder begleiten in Therapien.

Was tun Sie für die Qualifikation der Betreuungspersonen?

Qualität ist unser grosses Anliegen. Vorbereitungskurse sind obligatorisch. Darüber hinaus gibt es Fortbildungen und Begleitkurse. Zum Beispiel zum Thema Autismus. Wir haben Laien und Fachpersonal. Wer beruflich Fachwissen und Erfahrung besitzt, wie Studenten aus einem pädagogischen oder psychologischen Fachbereich, ehemalige Pflegefachleute oder pensionierte Lehrpersonen, übernimmt die etwas komplexeren Fälle. Aber auch die Laien bringen einschlägige Erfahrung mit, weil sie selbst bereits Angehörige betreut oder Kinder aufgezogen haben.

Was kostet die Entlastung?

Wer einen IV-Anspruch hat, zahlt an Werktagen 27 Franken die Stunde. Ohne diesen Anspruch liegt die Betreuung bei einem Stundensatz von 43 Franken. Dabei belaufen sich die Vollkosten auf 61 Franken! Für Menschen mit wenig Einkommen können wir ausserdem Tarifreduktionen gewähren.

Es bleibt eine finanzielle Differenz …

Unser Verein ist eine Non-Profit-Organisation, ausgezeichnet mit dem Zewo-Gütesiegel, welches verspricht, dass mit Spendengeldern gewissenhaft umgegangen und das Geld wirkungsvoll und zweckbestimmt eingesetzt wird. Unsere Betreuungspersonen – 230 im ganzen Kanton Zürich – erhalten einen Stundenansatz von 25 Franken, das ist nur eine kleine Entschädigung und als Nebenerwerb zu betrachten. Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle, die es nötig haben, Entlastung leisten können. Deshalb verlangen wir keine Vollkostenbeiträge. Möglich ist das nur dank Spenden.

Sie möchten für den Entlastungsdienst Kanton Zürich spenden? Der Entlastungsdienst ist dankbar für jede Unterstützung.

Reichen die Spenden denn?

Nein, im Moment reichen die Spenden noch nicht. Der Bedarf nach unserem Angebot hat in den letzten Jahren stark zugenommen und die Anforderungen wachsen, da die Einsätze kurzfristiger und komplexer werden. Es war nötig, zusätzliche Koordinatorinnen anzustellen und die Dienststelle musste aus Platzgründen umziehen. 350.000 Franken bekommen wir jährlich von Stiftungen – eine wichtige Säule für unsere Arbeit. Auch einzelne Gemeinden geben einen kleinen Beitrag, aber diese Zuwendungen sind unserer Meinung nach noch ausbaufähig.

Wäre es nicht Aufgabe des Staates, Familien in Notsituationen zu helfen?

Es wäre zumindest wünschenswert, dass der Staat solche Non-Profit-Organisationen wie die unsere unterstützt. Die ganze Finanzierung der Betreuung ist ungelöst. Da gibt es aber auch auf politischer Ebene Bewegung. Auf jeden Fall entlastet unsere Arbeit die Gemeinden, nicht nur akut, sondern auch präventiv. So bekommen wir immer wieder Rückmeldungen von Angehörigen, aber auch Ärzten, dass unsere Betreuung negative Erscheinungen wie ein Burnout oder die Einweisung in ein Pflegeheim verhindert. Damit ist der Entlastungsdienst Schweiz eine kostengünstige, nachhaltige Lösung.

Zur Person

Geschäftsführerin des Entlastungsdienstes Kanton Zürich.
Sarah Müller, zVg

Betriebsökonomin Sarah Müller ist Geschäftsführerin des Entlastungsdienstes Kanton Zürich.

„Die pflegenden Angehörigen leisten einen enormen, unbezahlbaren Einsatz“, sagt die 46-Jährige.

Ihnen eine Atempause zu ermöglichen, liegt ihr deshalb besonders am Herzen. „Das ist eine wunderbare Aufgabe.“

 

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