Leben > Krisen & HilfeEntlastungsdienst Zürich: Wenn Angehörige an ihre Grenzen stossen – Ablauf, Kosten, Anmeldung Sigrid Schulze Manchmal wird einfach alles zu viel. Weil das Kind schon so lange krank ist. Weil der Vater eine Demenzerkrankung hat. Weil der Partner beeinträchtigt ist. In solchen Lagen springt der Entlastungsdienst des Kantons Zürich ein und übernimmt die Betreuung zu Hause. Wie das Angebot funktioniert, erklärte Sarah Müller, damals Geschäftsführerin des Diensts, im Interview von 2019. Die heute geltenden Zahlen, Tarife und Kontaktwege haben wir ergänzt. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Es ist wichtig, dass Angehörige mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden. Foto: khilagan, iStock / Getty Images Plus Das Wichtigste in Kürze Der Entlastungsdienst Schweiz – Kanton Zürich entlastete 2025 insgesamt 466 Haushalte und Einzelpersonen. Dafür leistete er 12’745 Einsätze und 47’322 Betreuungsstunden.[1] Das Angebot steht allen Familien und Einzelpersonen offen, die in eine schwierige Lage geraten. Seit Mai 2025 betreut der Zürcher Verein auch den Kanton Schaffhausen.[1] Die Betreuungspersonen übernehmen die Kinderbetreuung, helfen bei der Körperpflege oder begleiten in Therapien.[2] Eine Betreuungsstunde kostet Selbstzahlende seit Januar 2026 46 Franken unter der Woche und 51 Franken am Wochenende, dazu kommen 10 Franken Wegpauschale pro Einsatz. Auf Antrag gibt es eine Tarifreduktion.[3] Anmeldung und Auskunft laufen über die Geschäftsstelle in Zürich-Oerlikon, Telefon 044 741 13 30. Muss es schnell gehen, gibt es die SOS-Betreuung.[2] Hinweis der Redaktion: Das Gespräch stammt von 2019 Sarah Müller führte den Entlastungsdienst Kanton Zürich damals. Heute ist sie nicht mehr Geschäftsführerin – im Tätigkeitsbericht 2025 zeichnet Barbara Turina für die Geschäftsführung.[1] Was sie über den Alltag des Diensts erzählt, gilt weiterhin. Drei Angaben aus dem Interview sind dagegen überholt: Die Tarife. Statt 27 oder 43 Franken zahlen Selbstzahlende heute 46 Franken pro Stunde unter der Woche. Der Vollkostentarif, den der Dienst bei Finanzierung durch die öffentliche Hand verrechnet, liegt bei 63 Franken.[3] Die Rolle der Spitex. Rein pflegerische Aufträge musste der Dienst 2019 weitergeben. Inzwischen hat er eine eigene Spitex-Bewilligung, die 2025 erneuert wurde.[1] Die Fallzahlen. Aus 432 Haushalten sind 466 geworden. Der Rekord liegt im Jahr 2024 mit 55’459 Entlastungsstunden; nach der Tarifanpassung waren es 2025 noch 47’322.[1] Frau Müller, der Entlastungsdienst Kanton Zürich ist im vergangenen Jahr in 432 Haushalten eingesprungen … Ja, denn unser grosses Anliegen ist, Angehörige zu stärken, die bei der Betreuung von Kindern, Eltern oder Partnern an ihre Grenzen stossen. Wir übernehmen dann die Betreuung, sodass die Angehörigen Pause machen und zu Atem kommen können. Damit hat sich die Zahl der Haushalte, in denen Sie und Ihre Mitarbeiter ausgeholfen haben, innerhalb von vier Jahren verdoppelt. Über die Jahre ist die Nachfrage immer grösser geworden, weil wir das Themengebiet ausgeweitet haben. Ursprünglich hat der Entlastungsdienst, der 1984 bereits gegründet wurde, ausschliesslich Menschen mit Behinderungen unterstützt. Jetzt haben wir uns allen Familien geöffnet, die sich in schwierigen Situationen befinden – zum Beispiel, weil das Kind lange krank, die Mutter psychisch belastet, der Vater körperlich eingeschränkt oder ein älterer Mensch von Demenz betroffen ist. Wie erfahren Ihre Mitarbeiter von solchen Notsituationen? Alle Angehörigen und Betroffene können Kontakt zu uns aufnehmen, wenn sie Hilfe brauchen. Wir kommen so oft und so lange, wie Hilfe benötigt wird – also stunden, tage- oder wochenweise. In Notsituationen ist auch kurzfristige Betreuung möglich, zum Beispiel weil Eltern in den Ferien ihr Kind nicht betreuen können. Wenn sich herausstellt, dass die Aufgabe nur pflegerisch ist, geben wir die Anfrage an die regionale Spitex-Organisation weiter. Erzählen Sie uns von einem aktuellen Fall? Aktuell unterstützen wir einen Vater mit drei Kindern (sechs und sieben Jahre alt und ein Neugeborenes). Die Mutter ist zwei Wochen nach der Geburt schwer erkrankt und liegt im Koma. Da brauchte es schnell unsere Dienste. In der Regel kommt immer dieselbe Person in die Familie. In diesem Fall sind aber zwei Betreuungspersonen im Einsatz, da es viel Bedarf gibt. An drei Tagen von 7.30 bis 17.30 Uhr kümmern wir uns hauptsächlich um die Säuglingsbetreuung, aber auch für die älteren Kinder sind die Betreuerinnen wichtige Bezugspersonen, und der Vater schätzt den Austausch. Welche Arbeiten übernimmt der Verein generell? Wir übernehmen im gewohnten Umfeld der zu betreuenden Person alle Arbeiten, die sonst die Angehörigen erledigen: Wir spielen mit Kindern, helfen bei der Körperpflege oder begleiten in Therapien. Was tun Sie für die Qualifikation der Betreuungspersonen? Qualität ist unser grosses Anliegen. Vorbereitungskurse sind obligatorisch. Darüber hinaus gibt es Fortbildungen und Begleitkurse. Zum Beispiel zum Thema Autismus. Wir haben Laien und Fachpersonal. Wer beruflich Fachwissen und Erfahrung besitzt, wie Studenten aus einem pädagogischen oder psychologischen Fachbereich, ehemalige Pflegefachleute oder pensionierte Lehrpersonen, übernimmt die etwas komplexeren Fälle. Aber auch die Laien bringen einschlägige Erfahrung mit, weil sie selbst bereits Angehörige betreut oder Kinder aufgezogen haben. Was kostet die Entlastung? Wer einen IV-Anspruch hat, zahlt an Werktagen 27 Franken die Stunde. Ohne diesen Anspruch liegt die Betreuung bei einem Stundensatz von 43 Franken. Dabei belaufen sich die Vollkosten auf 61 Franken! Für Menschen mit wenig Einkommen können wir ausserdem Tarifreduktionen gewähren. Redaktioneller Hinweis: Diese Preise galten 2019. Aktuell sind 46 Franken pro Stunde unter der Woche und 51 Franken am Wochenende, dazu 10 Franken Wegpauschale. Die Tarifreduktion gibt es weiterhin; sie richtet sich nach Einkommen und Vermögen aller Personen im Haushalt und muss beantragt werden.[3] Welche weiteren Gelder dir bei der Betreuung von Angehörigen zustehen, haben wir hier zusammengestellt. Du möchtest den Entlastungsdienst Kanton Zürich unterstützen? Der Verein ist für jede Spende dankbar. Reichen die Spenden denn? Nein, im Moment reichen die Spenden noch nicht. Der Bedarf nach unserem Angebot hat in den letzten Jahren stark zugenommen und die Anforderungen wachsen, da die Einsätze kurzfristiger und komplexer werden. Es war nötig, zusätzliche Koordinatorinnen anzustellen und die Dienststelle musste aus Platzgründen umziehen. 350.000 Franken bekommen wir jährlich von Stiftungen – eine wichtige Säule für unsere Arbeit. Auch einzelne Gemeinden geben einen kleinen Beitrag, aber diese Zuwendungen sind unserer Meinung nach noch ausbaufähig. Wäre es nicht Aufgabe des Staates, Familien in Notsituationen zu helfen? Es wäre zumindest wünschenswert, dass der Staat solche Non-Profit-Organisationen wie die unsere unterstützt. Die ganze Finanzierung der Betreuung ist ungelöst. Da gibt es aber auch auf politischer Ebene Bewegung. Auf jeden Fall entlastet unsere Arbeit die Gemeinden, nicht nur akut, sondern auch präventiv. So bekommen wir immer wieder Rückmeldungen von Angehörigen, aber auch Ärzten, dass unsere Betreuung negative Erscheinungen wie ein Burnout oder die Einweisung in ein Pflegeheim verhindert. Damit ist der Entlastungsdienst Schweiz eine kostengünstige, nachhaltige Lösung. Redaktioneller Hinweis: Die Finanzierung sieht heute anders aus. 2025 nahm der Zürcher Verein 734’708 Franken an Spenden ein. Dazu kamen 120’000 Franken Staatsbeitrag des Kantons Zürich und 30’900 Franken vom Sozialamt der Stadt Zürich. Der grosse Rest stammt aus den Betreuungserträgen.[1] Wenn dir selbst alles zu viel wird Wer über Monate ein krankes Kind, einen dementen Elternteil oder einen beeinträchtigten Partner betreut, gerät irgendwann selbst an die Grenze. Diese Stellen helfen weiter: Es muss schnell gehen: Die SOS-Betreuung des Entlastungsdiensts deckt kurzfristige Einsätze im ganzen Kanton Zürich ab. An Werktagen gibt der Dienst innerhalb von 24 Stunden Bescheid, ob er den Einsatz übernehmen kann. Das Telefon ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr besetzt: 044 741 13 30. Du suchst eine Beratung: Der Kanton Zürich führt eine Liste mit Anlaufstellen für Angehörige. Genannt sind unter anderem das Rote Kreuz, Pro Senectute mit ihren Angehörigengruppen und die Spitex.[4] Du hältst es nicht mehr aus: Die Dargebotene Hand ist unter der Nummer 143 rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar, anonym und vertraulich. Die Beratung ist kostenlos, je nach Telefonanbieter können aber Gebühren anfallen. Chat und Mail laufen über 143.ch. Du erkennst dich in den Warnzeichen wieder: Dauererschöpfung, innere Distanz und das Gefühl, nichts mehr zu schaffen, sind typische Anzeichen für ein Eltern-Burnout. Zur Person Sarah Müller, zVg Die Betriebsökonomin Sarah Müller war zum Zeitpunkt des Interviews Geschäftsführerin des Entlastungsdiensts Kanton Zürich. «Die pflegenden Angehörigen leisten einen enormen, unbezahlbaren Einsatz», sagte die damals 46-Jährige. Ihnen eine Atempause zu ermöglichen, lag ihr deshalb besonders am Herzen. «Das ist eine wunderbare Aufgabe.» Weitere Infos Du wohnst nicht im Kanton Zürich? Der Dachverband Entlastungsdienst Schweiz mit Sitz an der Schwarztorstrasse 32 in 3007 Bern vereint regionale Vereine in den Kantonen Aargau, Solothurn, Bern, Zürich, Schaffhausen, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie im deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg. 2025 entlasteten sie zusammen 1’735 Haushalte und Einzelpersonen.[2] Welche Rechte und Entlastungen dir daneben gesetzlich zustehen, liest du im Beitrag Care in der Familie. Kinderbetreuung im Notfall: Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich betreut unter dem Namen Kinderbetreuung zu Hause Kinder bis zwölf Jahre, wenn die Eltern kurzfristig ausfallen. Der Stundentarif richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und liegt zwischen 6 und 30 Franken. Anfragen nimmt das SRK von Montag bis Freitag zwischen 9 und 13 Uhr entgegen: 044 360 28 54.[5] Weitere Auswege bei einem Betreuungsengpass findest du in unserem Beitrag Betreuung kranker Kinder. Quellen Entlastungsdienst Kanton Zürich: Tätigkeitsbericht 2025 (PDF). Abgerufen am 21.08.2026. Entlastungsdienst Schweiz: Entlastungsdienst Kanton Zürich – Über uns und Dachorganisation Schweiz. Abgerufen am 21.08.2026. Entlastungsdienst Schweiz: Preise – Kanton Zürich, gültig ab 1. Januar 2026. Abgerufen am 21.08.2026. Kanton Zürich, Gesundheitsdirektion: Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten sowie Angehörige. Abgerufen am 21.08.2026. Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich: Kinderbetreuung zu Hause im Notfall. Abgerufen am 21.08.2026.