Leben > Krisen & HilfeSelbstbestimmung von Behinderten?Selbstbestimmung, Teilhabe und Nichtdiskriminierung sind in der Schweiz breit anerkannt – und trotzdem erleben viele Familien im Alltag, dass diese Leitbegriffe zu oft Theorie bleiben. Für Eltern bedeutet das häufig: viel Organisation, viele Abklärungen und die ständige Frage, wie das eigene Kind (oder die erwachsene Tochter, der erwachsene Sohn) wirklich mitentscheiden kann. Eine zukunftsfähige Behindertenpolitik müsste Selbstbestimmung als verbindliches Ziel formulieren – und sie in Wohnen, Bildung, Arbeit, Mobilität und Gesundheit konkret umsetzen. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Behinderte sollen über sich selbst entscheiden können. Foto: iStock, Thinkstock Was bedeutet Selbstbestimmung? Selbstbestimmung heisst: Ein Mensch kann sein Leben nach den eigenen Werten und Wünschen gestalten – mit so viel Unterstützung wie nötig, aber mit so viel eigener Entscheidung wie möglich. Das betrifft kleine Fragen («Wann esse ich?», «Wer kommt zu Besuch?») genauso wie grosse Entscheidungen («Wie will ich wohnen?», «Welche Ausbildung passt?», «Welche medizinische Behandlung möchte ich?»). Begriffsbox: Drei Begriffe, die Eltern häufig begegnen Selbstbestimmung: Du oder dein Kind trefft Entscheidungen möglichst eigenständig – und erhaltet dort Unterstützung, wo sie nötig ist. Assistenz: Praktische Hilfe (z. B. beim Anziehen, Kochen, Lernen, Unterwegssein), die so organisiert ist, dass sie die eigenen Entscheidungen stärkt statt ersetzt. Beistandschaft: Eine rechtliche Unterstützung, wenn jemand bestimmte Angelegenheiten nicht alleine regeln kann. Wichtig für Familien: Es gibt unterschiedliche Formen – sie sollten so wenig einschränkend wie möglich sein und die Selbstbestimmung schützen. Was Selbstbestimmung konkret bedeutet, ist sehr unterschiedlich: Für eine Studentin im Rollstuhl kann es vor allem um barrierefreien Zugang, Mobilität und Assistenz im Studium gehen. Für Eltern eines Jugendlichen mit einer kognitiven Beeinträchtigung ist es vielleicht die Frage, wie Entscheidungen im Alltag so unterstützt werden, dass der Jugendliche seine eigene Stimme findet – ohne dass andere «für ihn» bestimmen. Und für Fachpersonen wie Pro Infirmis oder Schulen geht es oft darum, Schutz, Qualität und Ressourcen so zu organisieren, dass Mitbestimmung nicht verloren geht. Genau hier liegt eine typische Falle: Wenn Schutz, Fachstandards oder Kostensteuerung automatisch wichtiger werden als der Wille der betroffenen Person, wird Selbstbestimmung schnell zur Worthülse. Selbstbestimmung in der Schweiz: Stand und Barrieren In der Schweiz gibt es klare rechtliche Grundlagen gegen Diskriminierung und für Gleichstellung. In der Praxis zeigen sich aber weiterhin Barrieren – baulich, organisatorisch, finanziell und auch kulturell. Viele Familien kennen das: Formulare, Abklärungen, Zuständigkeiten (Bund/Kanton/Gemeinde) und Angebote, die nicht immer zum realen Leben passen. Ein Punkt, der besonders häufig zu Konflikten führt, ist das Wohnen. Würde man beispielsweise fragen, ob Wohnheime grundsätzlich überflüssig geworden sind, würden viele sofort Gegenargumente nennen: Schutz, Fachkompetenz, Entlastung, Kosten. Gleichzeitig wählen die meisten Menschen ein Heim nicht, weil es ihr Wunsch ist, sondern weil Alternativen fehlen oder nicht finanzierbar sind. Selbstbestimmung steht zudem oft in Konkurrenz zu anderen Interessen: Leistungserbringer gewichten Qualitätsansprüche, Organisationen und Abläufe; Kostenträger priorisieren Steuerung und Ausgaben; Behörden und Politik bewegen sich teilweise langsam, wenn es um Assistenzmodelle oder barrierefreie Infrastruktur geht. Und: Wenn die Umwelt nicht zugänglich ist (Gebäude, Verkehr, Informationen), bleibt Selbstbestimmung im Alltag eingeschränkt – selbst wenn sie rechtlich anerkannt ist. Bei der Selbstbestimmung von Behinderten gehen Recht und Realität oft weit auseinander. Wohnen, Assistenz, Finanzierung, barrierefreier Wohnraum Für Familien ist Wohnen oft der Dreh- und Angelpunkt: Wer entscheidet, wo und mit wem gelebt wird? Welche Unterstützung ist verfügbar? Und wer bezahlt sie? Selbstbestimmtes Wohnen wird leichter, wenn drei Dinge zusammenkommen: (1) barrierefreier Wohnraum, (2) verlässliche Finanzierung, (3) gut organisierte Assistenz und Entlastung. In der Realität scheitert es häufig an mindestens einem dieser Punkte. Barrierefreie Wohnungen sind knapp, Unterstützungsstunden sind begrenzt, und die Organisation von Assistenz kostet Zeit und Energie. Viele Eltern berichten ausserdem, dass Übergänge (z. B. nach der Schule, beim Auszug von zuhause oder bei einer Veränderung des Gesundheitszustands) zu spät geplant werden – und dann «Notlösungen» dominieren. Arbeit und Bildung: Teilhabe braucht Anpassungen, nicht nur gute Absichten Selbstbestimmung bedeutet auch: Zugang zu Bildung und Arbeit, die zu den eigenen Fähigkeiten und Interessen passen. Für Kinder und Jugendliche ist Schule entscheidend – nicht nur fachlich, sondern auch sozial. Wichtig ist, dass Anpassungen (Hilfsmittel, Nachteilsausgleich, Assistenz, individuelle Lernwege) nicht als «Sonderfall» behandelt werden, sondern als Voraussetzung für echte Chancengleichheit. Für Jugendliche und junge Erwachsene ist Berufsberatung und frühzeitige Planung zentral: Welche Optionen gibt es (Lehre, Praktika, unterstützte Ausbildung, geschützte oder inklusive Arbeitsplätze)? Welche Unterstützung braucht es am Arbeitsplatz – und wer ist zuständig? Je klarer diese Fragen früh geklärt werden, desto weniger wird später über den Kopf der betroffenen Person hinweg entschieden. Mobilität: Wenn Wege nicht möglich sind, wird das Leben klein Mobilität ist ein Schlüssel für Selbstbestimmung: zur Schule, zur Arbeit, zu Freundschaften, zu Freizeit und Politik. Barrieren im öffentlichen Verkehr oder im öffentlichen Raum haben eine direkte Auswirkung auf Autonomie – unabhängig davon, wie motiviert und kompetent jemand ist. Darum ist Barrierefreiheit nicht «nice to have», sondern die Basis, damit Wahlfreiheit real wird. Gesundheit: Gute Versorgung ist auch gute Kommunikation In der Gesundheitsversorgung erleben Familien oft Zeitdruck, komplexe Zuständigkeiten und fehlende barrierefreie Kommunikation. Selbstbestimmung heisst hier: verständliche Information, passende Kommunikation (z. B. Leichte Sprache, unterstützte Kommunikation, visuelle Informationen), Einbezug der betroffenen Person und Raum für Fragen. Gerade bei Menschen, die sich nicht (oder nicht immer) lautsprachlich ausdrücken, ist es entscheidend, dass Ärzt:innen und Therapeut:innen den Willen aktiv erheben – und nicht nur mit Begleitpersonen sprechen. Leitbegriffe wie Selbstbestimmung oder Integration bleiben im Verbalen stecken. So unterstützt du als Elternteil Autonomie im Alltag Selbstbestimmung entsteht nicht erst mit 18. Sie wird im Alltag geübt – in kleinen, sicheren Schritten. Das gilt für Kinder mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen genauso wie für Jugendliche und Erwachsene. Unterstützte Entscheidungsfindung statt «Entscheiden für» Viele Eltern bewegen sich täglich im Spannungsfeld zwischen Schutz und Freiheit. Hilfreich ist die Haltung: So viel Unterstützung wie nötig, so viel Entscheidung wie möglich. Unterstützte Entscheidungsfindung kann ganz praktisch aussehen: Auswahl statt Ja/Nein: «Willst du zuerst Zähne putzen oder zuerst Pyjama anziehen?» Konsequenzen sichtbar machen: mit Bildern, Piktogrammen, kurzen Sätzen oder Beispielen («Wenn du jetzt rausgehst, brauchst du die Jacke, weil es kalt ist.»). Tempo anpassen: Manche Menschen brauchen mehr Zeit, um Entscheidungen zu verstehen und zu treffen. Den Willen ernst nehmen: Auch nonverbale Signale (Körpersprache, Mimik, Stresszeichen) sind Hinweise – besonders, wenn Kommunikation erschwert ist. Fehler erlauben: Selbstbestimmung braucht auch das Recht, etwas auszuprobieren, zu scheitern und daraus zu lernen (innerhalb sicherer Grenzen). Zwei kurze Vignetten aus der Schweiz Vignette 1: «Ich will alleine heim» Nina (16) nutzt einen Rollstuhl und besucht eine Mittelschule. Ihre Mutter organisiert seit Jahren Fahrdienste. Nina sagt: «Ich will alleine heim, wie meine Kolleginnen.» Der Knackpunkt ist nicht Ninas Motivation, sondern die Umsetzbarkeit: Rampe, Haltestelle, Umsteigezeit, Assistenz bei Störungen. Die Lösung wird in Etappen geplant: zuerst eine Route mit Begleitung, dann nur noch «bis zur nächsten Station», später alleine – plus klare Regeln, was Nina bei Problemen macht. Das Ergebnis: mehr Freiheit, weniger Abhängigkeit und ein echtes Erfolgserlebnis. Vignette 2: «Nicht immer das Heim» Jonas (22) hat eine kognitive Beeinträchtigung und lebt bei seinem Vater. Der Kanton schlägt ein Wohnheim vor, weil «es sicher ist». Jonas sagt aber klar: «Ich will eine eigene Wohnung und meine Ruhe.» Gemeinsam mit einer Beratungsstelle wird geklärt, welche Unterstützung Jonas braucht (Einkaufen, Budget, Terminorganisation, Kochen) und welche Teile er selbst kann. Es entsteht ein Plan mit Assistenz und einem entlastenden Wochenrhythmus. Wichtig ist hier nicht «entweder Heim oder alleine», sondern ein passendes Unterstützungsnetz, das Jonas Entscheidungen ermöglicht. Checkliste: Autonomie fördern (für Eltern) Alltag: Gibt es täglich mindestens 3 echte Wahlmöglichkeiten (nicht nur scheinbare)? Kommunikation: Ist klar, wie dein Kind «Ja», «Nein», «Stopp» und «ich brauche Hilfe» ausdrückt? Zeit: Plant ihr extra Zeit ein, damit Entscheidungen nicht unter Druck entstehen? Rollen: Was kann dein Kind selbst übernehmen – auch in kleinen Schritten? Risiko: Welche «sicheren Risiken» sind ok (z. B. kurze Wege alleine, kleines Budget selbst verwalten)? Übergänge: Gibt es einen Plan für die nächsten 12–24 Monate (Schule, Ausbildung, Wohnen, Gesundheit)? Dokumente: Sind wichtige Unterlagen geordnet (Arztberichte, Abklärungen, Hilfsmittel, Verfügungen)? Unterstützungsangebote in der Schweiz Viele Eltern wünschen sich eine klare Antwort: «Was steht uns zu – und wohin wenden wir uns?» Die Realität ist oft kantonal unterschiedlich. Umso hilfreicher ist es, strukturiert vorzugehen und Unterstützung früh zu holen. Assistenzbeitrag, SEBE, Pro Infirmis Beratung Assistenzbeitrag: Der Assistenzbeitrag kann helfen, Unterstützung so zu organisieren, dass die betroffene Person mehr Kontrolle über Alltag und Hilfeleistungen hat. In der Praxis braucht es dafür meist gute Beratung, weil Anträge, Nachweise und die Organisation von Assistenz anspruchsvoll sein können. SEBE: In vielen Kantonen ist die Abklärung des individuellen Unterstützungsbedarfs zentral, um Leistungen und Finanzierung zu klären. Für Familien lohnt es sich, sich auf Gespräche gut vorzubereiten: Was klappt gut? Wo ist Unterstützung nötig? Was ist das Ziel der betroffenen Person? Beratung: Pro Infirmis bietet Beratung an – das kann entlasten, wenn es um Fragen zu Finanzierung, Wohnen, Bildung, Arbeit und rechtlichen Themen geht. Übergänge: Schule – Beruf – Wohnen früh planen Übergänge sind die Momente, in denen Selbstbestimmung besonders gefährdet ist: Wenn die Zeit drängt, entscheiden oft Systeme statt Menschen. Darum hilft ein einfacher Grundsatz: Früh beginnen, klein starten, regelmässig nachjustieren. Konkrete Fragen, die du dir (je nach Alter) stellen kannst: Schule: Welche Anpassungen braucht es wirklich – und wer ist zuständig? Beruf: Welche Tätigkeiten motivieren? Welche Unterstützung ist realistisch am Arbeitsplatz? Wohnen: Welche Wohnform wünscht sich die betroffene Person? Welche Assistenz braucht sie dafür? Soziales: Wie bleiben Freundschaften, Freizeit und Vereinsleben möglich? Je klarer Ziele und Bedürfnisse dokumentiert sind, desto besser können Familien in Gesprächen mit Schule, Behörden, Versicherungen und Institutionen die Selbstbestimmung vertreten. Rechtliche Ebenen: gute Grundlagen, aber oft mit Lücken im Alltag Auf der rechtlichen Ebene gibt es Bestimmungen, welche einerseits den Staat, anderseits auch Private verpflichten, Benachteiligungen gegen Behinderte zu beseitigen oder gar nicht erst entstehen zu lassen und damit zu deren selbstbestimmter Lebensführung beizutragen. Solche Formulierungen sind im Alltag heute noch häufig programmatische Formulierungen und in diesem Sinne eher als Zielformulierungen zu verstehen. So kennt die Bundesverfassung das Diskriminierungsverbot und sieht Gesetze vor zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten. Im Behindertengleichstellungsgesetz, seit 2004 in Kraft, ist festgehalten: Benachteiligungen sind zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Und das Gesetz setzt Rahmenbedingungen, die es erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und insbesondere selbstständige Kontakte zu pflegen. Das Gesetz spricht von Benachteiligung z. B. beim Zugang von Bauten oder Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, wenn der Zugang nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist2. Die Absicht, Benachteiligungen zu vermeiden, ist somit formuliert. Faktisch aber ist z. B. für Personen im Rollstuhl ncoh einige von öffentlichen Bauten nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen zugänglich (z. B. Gemeindehäuser, Restaurants, Geschäfte des täglichen Bedarfs oder Banken). Auch beim öffentlichen Verkehr sind Zugang und Angebot für die Betroffenen nach wie vor eingeschränkt, auch wenn die neu angeschafften Fahrzeuge rollstuhlgängig sind und die Bedürfnisse von Fahrgästen mit Seh- oder Hörbehinderung über Lautsprecherdurchsagen und mit visualisierten Informationen zunehmend berücksichtigt werden. Diese Umstände lassen sich historisch und kostenmässig erklären, erleichtern aber nicht die selbstbestimmte Lebensweise. Eine zweite für Behinderte sehr wichtige Ebene stellt das Invalidenversicherungsgesetz dar. Seine Leistungen sollen zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen. Dahinter steht für mich eine sehr ideale Vorstellung, welche in der Praxis mit der Abhängigkeit kollidiert, als Versicherter auf Versicherungsleistungen angewiesen sein zu müssen. Eingliederungsmassnahmen können dem einzelnen Versicherten bei Erfolg zwar dazu verhelfen, wiederum von der IV unabhängiger zu werden und damit etwas an Selbstbestimmung zurückzugewinnen. In der eigenen Wohnung zu leben und die notwendigen Assistenzleistungen selbst einzukaufen, bleibt für viele Betroffene ein Wunschtraum. Demgegenüber werden die Kosten für die weitgehend fremdbestimmte Heimunterbringung heute in der Regel übernommen, auch wenn sie im Einzelfall bedeutend höher sein können als bei einem privaten assistierten Wohnen. Damit kommen wir auf eine dritte Ebene, diejenige der Kantone. Diese spielen bei der Ausgestaltung von Leistungen für Menschen mit einer Behinderung nicht erst mit der NFA-Umsetzung ab 2008 eine wichtige Rolle. Zu diesen Aufgaben zählen z. B. die Finanzierung von Behinderteninstitutionen und die Schulung von Kindern mit einer Behinderung. Im Baubereich waren es schon vorher die Kantone, welche massgeblich die Normen für das behindertengerechte Bauen setzten. Neu muss jeder Kanton für den Zugang zu den Institutionen (z. B. Wohnheime) ein Angebot gewährleisten, das den «Bedürfnissen» der «invaliden Personen » … «in angemessener Weise entspricht ». Die Ausführungen zu den Ebenen Bund und Kantonen zeigen, wie die Selbstbestimmung behinderter Menschen immer wieder mit andern Interessen kollidiert oder diesen untergeordnet wird. Sie zeigen auch, dass der Umgang mit Leitbegriffen wie Selbstbestimmung oder Integration häufig im Formalen bzw. im Verbalen stecken bleibt und im Alltag zu wenig gelebt wird. Ebenso fehlt ein abgestimmtes Vorgehen der einzelnen mit der jeweils anderen staatlichen Ebene. Die UNO-Konvention verlangt eine Gesamtübersicht, welche der Schweiz bisher fehlt. Bund, Kantone und Gemeinden könnten auf der Basis einer gemeinsamen Strategie die verschiedenen Massnahmen besser aufeinander abstimmen. Im Rahmen einer formulierten Behindertenpolitik können strategische Ziele wie Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe sowie die Handlungsfelder (möglichst umfassend) festgelegt werden, und alle drei staatlichen Ebenen müssten diesen Zielen in ihren Handlungsebenen nicht nur formal, sondern auch in der Praxis nachleben. Weiterführende Links und Anlaufstellen Wenn du konkrete Fragen zu Wohnen, Assistenz, Schule, Arbeit oder finanzieller Unterstützung hast, sind spezialisierte Beratungsstellen oft der schnellste Weg zu Klarheit. Nutze dafür auch die bestehenden Angebote von Pro Infirmis und – je nach Kanton – kantonale Stellen für Behindertenfragen, Schule/Bildung oder Sozialversicherungen. NorEgalité Handicap wacht über Errungenschaften und Defizite Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) feiert 2025 seinen 21sten Geburtstag. Ziel des BehiG ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern. In der Schweiz leben rund 700 000 Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Dies sind gut 10 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Bundesverfassung schützt diese Menschen vor Diskriminierung. Seit 2004 verfügt die Schweiz aber auch über ein Behindertengleichstellungsgesetz. Verfassung und BehiG sind die Pfeiler des Behindertengleichstellungsrechts. Das BehiG ist ein wichtiges Instrument für die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Es zielt darauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die dem Teilhaben am gesellschaftlichen Leben im Wege stehen. (Zum Beispiel: Zugänglichkeit von Gebäuden, Benutzung des öffentlichen Verkehrs, Zugang zu Bildung und Weiterbildung.) Um Personen mit Behinderung gegen Diskriminierungen zu schützen und die Gleichstellung zu fördern, eröffnete die Dachorganisation der nationalen Behindertenorganisationen (DOK) zeitgleich mit der Schaffung des BehiG die Fachstelle Égalité Handicap. Getragen wird der Rat von AGILE. Die strategische Führung und die politische Vertretung der Fachstelle wird seither vom Gleichstellungsrat Égalité Handicap wahrgenommen. Zehn Personen mit unterschiedlicher Behinderung begleiten und beraten die Fachstelle und vertreten die Betroffenen gegen aussen. Weil die Betroffenen die wahren Experten sind, sind ihre Mitbestimmung und Mitwirkung bei der Umsetzung des BehiG unverzichtbar. Der Rat wird aus diesem Grunde das Jubiläumsjahr nutzen, um neben der Fachstelle, welche die rechtlichen Aspekte im Rahmen einer ersten Evaluation des BehiG erhebt, als Experten die Errungenschaften und Lücken des BehiG in die Öffentlichkeit zu tragen. Im Bereich der Bildung als entscheidender Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe zeigen sich Wirkung und Handlungsbedarf des BehiG deutlich. Anlässlich der letzten Sitzung des Gleichstellungsrates bot Olga Meier- Popa, Leiterin der Beratungsstelle Studium und Behinderung der Uni Zürich, Einblick, wie sie Studierende mit Behinderung im Zugang zu Hochschulbildung begleitet. Sie stellt fest, dass sich das BehiG positiv auf den hindernisfreien Zugang zu Infrastruktur sowie auf das Recht auf Studiengang- und Prüfungsanpassungen für die Studierenden mit Behinderung auswirkt. Als sehr wirksam erweist sich auch das Rekursrecht im Bereich des Bauens. So konnte beispielsweise dank Intervention der Fachstelle und des Rates mit den Verantwortlichen des geplanten Learning Center der ETH Lausanne per Vereinbarung den Anforderungen des hindernisfreien Bauens entgegengekommen werden. Eine grosse Lücke im BehiG stellt hingegen der Bereich des Erwerbs dar, da bis anhin keine greifbaren Instrumente vorliegen, um Menschen mit Behinderung erfolgreich am Erwerbsleben partizipieren zu lassen. Die Schweiz könnte sich diesbezüglich von der UNO-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderung oder von Regelungen der europäische Union inspirieren lassen. Eine Analogie würde auch die Regelung der Gleichstellung von Frau und Mann bieten. Mehr Informationen: www.egalite-handicap.ch