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Pro Infirmis: Beratung und Entlastung für Familien in der Schweiz

Pro Infirmis berät und begleitet Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen – schweizweit und kostenlos. Für Familien mit einem Kind mit Behinderung ist die Organisation oft die erste Anlaufstelle. Hier findest du einen Überblick über die Angebote.

Pro Infirmis – Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen
Aus der Pro-Infirmis-Kampagne von 2013: «Wer ist schon perfekt? Kommen Sie näher.» Foto: proinfirmis.ch
Logo von Pro Infirmis

In der Schweiz leben gemäss Bundesamt für Statistik rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung [1]. Gemeint sind damit nicht nur körperliche Einschränkungen. Die UNO-Behindertenrechtskonvention zählt dazu alle Menschen, «die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können» [2]. Entscheidend ist also das Zusammenspiel von Beeinträchtigung und Barrieren – nicht die Diagnose allein.

Was Pro Infirmis tut

Pro Infirmis wurde am 31. Januar 1920 gegründet und ist heute die grösste Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz [3]. Die ersten Beratungsstellen – damals noch «Fürsorgestellen» – entstanden 1935. Inzwischen ist die Organisation mit Geschäfts- und Beratungsstellen in allen Regionen des Landes vertreten [3]. Beraten und begleitet werden Menschen mit einer körperlichen, kognitiven, psychischen oder Sinnesbehinderung – und ausdrücklich auch ihre Angehörigen.

Diese Angebote helfen Familien weiter

Wenn dein Kind eine Behinderung hat oder in seiner Entwicklung verzögert ist, sind vor allem vier Angebote relevant:

  • Sozialberatung: die erste Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Sie ist kostenlos und umfasst Beratung und Begleitung in den verschiedenen Lebensbereichen – insbesondere Informationen zu den Sozialversicherungen und Hilfe bei finanziellen Engpässen. Eine Online-Beratung ermöglicht einen anonymen Erstkontakt [4].
  • Beratung für Eltern und Kinder: ein eigenes Angebot für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Altersjahr und deren Familien. Es unterstützt bei Entlastungs-, Versicherungs-, Hilfsmittel-, Finanzierungs- und Rechtsfragen und hilft, passende Hilfsangebote zu finden. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Es gibt sie nicht in jedem Kanton – frag bei der Beratungsstelle in deiner Region nach [5].
  • Entlastungsdienst: Mitarbeitende übernehmen regelmässig oder punktuell für einige Stunden die Betreuung. Angehörige, die zu Hause betreuen, erhalten so Erholungspausen – das beugt Erschöpfung vor [4].
  • Finanzielle Direkthilfe: Im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) verwaltet Pro Infirmis die «Finanziellen Leistungen an Menschen mit Behinderung» und zahlt sie aus. Zusätzlich bewilligt die Organisation Direkthilfe aus eigenen Spendengeldern und vermittelt Unterstützungsgelder von Fonds und Stiftungen [4].

Wie der Alltag mit einem Kind mit Behinderung aussieht und welche Stellen sonst noch weiterhelfen, liest du im Beitrag Leben mit einem Kind mit Behinderung. Geht es um Fragen rund um die Invalidenversicherung bei Jugendlichen, hilft der Leitfaden zur IV bei psychischen Problemen weiter.

Die weiteren Dienstleistungen im Überblick

Neben den Angeboten für Familien führt Pro Infirmis eine Reihe weiterer Dienstleistungen. Welche davon es gibt, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton [4]:

  • Assistenzberatung: bereitet Menschen mit Behinderungen auf ihre Rolle als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vor und unterstützt sie dabei, ihre persönliche Assistenz zu organisieren.
  • Begleitetes Wohnen: Begleitpersonen kommen regelmässig nach Hause und geben praktische Anleitung im Alltag, etwa bei Haushalt, Finanzen oder Tagesstruktur.
  • Fachberatung Hindernisfreies Bauen: berät Bauherrschaften, Planende und Privatpersonen, damit Gebäude und Wohnungen für alle zugänglich sind.
  • Eurokey: Schlüsselsystem für hindernisfreie Anlagen wie Aufzüge, Hebebühnen oder Toiletten. Pro Infirmis gibt den Schlüssel nur an berechtigte Personen ab.
  • Digitale Zugänglichkeitsdaten: Pro Infirmis prüft die Zugänglichkeit von Gebäuden und stellt die Angaben in digitaler Form zur Verfügung.
  • Tagesstätten: geben Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, eine Tagesstruktur – und entlasten zugleich die betreuenden Angehörigen.
  • Bildungsklubs: Erwachsenenbildung für Menschen mit kognitiver Behinderung, eduQua-zertifiziert.
  • Wohnschulen: Hier lernen Erwachsene mit kognitiver Behinderung oder Lernschwierigkeiten, möglichst selbständig zu wohnen.
  • Kultur inklusiv: Die Fachstelle zeichnet Kulturinstitutionen aus, die ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen.
  • Büro für Leichte Sprache: vereinfacht Texte nach den Regeln der Leichten Sprache.

Nicht nur Kinder sind betroffen: Auch Eltern mit einer Behinderung finden bei Pro Infirmis Unterstützung. Wie der Familienalltag dann aussieht, zeigt der Beitrag Mutter mit Behinderung. Und wenn im Bekanntenkreis ein Kind mit Behinderung zur Welt kommt, hilft der Text Richtig reagieren, wenn Freunde ein Kind mit Behinderung bekommen weiter.

Wie sich Pro Infirmis finanziert

Um ihre Dienstleistungen zu erbringen, benötigt Pro Infirmis jährlich Mittel von über 100 Millionen Franken [6]. Der überwiegende Teil der öffentlichen Gelder fliesst in Leistungsverträge mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen, die alle vier Jahre neu verhandelt werden; ähnliche Verträge bestehen mit Kantonen und Gemeinden. Die weiterführenden Dienstleistungen werden über Spenden und Legate finanziert [6].

Mehr zu Pro Infirmis

  • Weiterführende Informationen zum Angebot und zur Arbeit von Pro Infirmis findest du unter www.proinfirmis.ch. Dort ist auch die Beratungsstelle in deinem Kanton aufgeführt.

Quellen

  1. Pro Infirmis: Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen (Startseite, Zahl gemäss Bundesamt für Statistik). Abgerufen am 07.08.2026.
  2. Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (SR 0.109), Art. 1. Abgerufen am 07.08.2026.
  3. Pro Infirmis: Geschichte. Abgerufen am 07.08.2026.
  4. Pro Infirmis: Unsere Dienstleistungen. Abgerufen am 07.08.2026.
  5. Pro Infirmis: Beratung für Eltern und Kinder (Beispiel Kanton Bern). Abgerufen am 07.08.2026.
  6. Pro Infirmis: Zahlen und Fakten. Abgerufen am 07.08.2026.

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