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Cyber-Grooming: So schützen Sie Ihre Kinder vor sexueller Belästigung im Netz

Cyber-Grooming nimmt massiv zu. Jeder dritte Schweizer Teenager wurde online mindestens einmal sexuell belästigt. Wie sich Jugendliche verhalten sollten, wenn sie im Netz von Fremden angesprochen werden und unerwünschte Kontakte vermeiden.

Zur Medienkompetenz gehört auch die Sensibilieierung für Gefahren im Netz. Cybergrooming nimmt massiv zu.
Zur Medienkompetenz gehört auch die Sensibilisierung für Gefahren im Netz.  Bild: iStock

Immer mehr Jugendliche werden Opfer von sogenanntem Cyber-Grooming, der unerwünschten Kontaktaufnahme mit sexuellen Absichten. Das ergab die aktuelle JAMES-Studie 2018 der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) mit 1000 Befragten zwischen 12 und 19 Jahren.

Waren es 2014 noch 19 Prozent, gaben 2018 30 Prozent aller Jugendlichen an im Netz sexuell belästigt worden zu sein. Dabei zeigte die Studie auch, Opfer von Cyber-Grooming kann jeder werden, unabhängig vom Geschlecht. Es genügt im Netz mit sozialen Profilen präsent oder in Foren und Chats aktiv zu sein.

30 Prozent aller Jugendlichen wurden Opfer von Cyber-Grooming. Das ist ein Anstieg von 50 Prozent in vier Jahren.

35 Prozent davon sind Mädchen. Cyber-Grooming ist aber kein typisch weibliches Phänomen. Die Täter sind jedoch vorwiegend männlich.

25 Prozent davon sind Jungen. Weil sie sich häufig nicht als potentielle Opfer begreifen, gehen sie weniger sorgsam mit ihren Daten und Bildern um.

Mädchen und junge Frauen sind gemäss der Erhebung mit 35 Prozent zwar häufiger betroffen, aber auch jeder vierte männliche Befragte berichtete von Vorfällen.

Je älter die Jugendlichen sind, desto häufiger kommt es zur unerwünschten Ansprache mit sexueller Absicht. 43 Prozent der 18- und 19-jährigen wurden von Fremden zu diesem Zweck bereits angesprochen. Aber auch 12- und 13-jährige berichten zunehmend von Vorkommnissen. Hier wurde mehr als jedes zehnte Kind bereits mindestens einmal Opfer von Cyber-Grooming.

Was ist Cyber-Grooming?

Der Begriff «Cyber-Grooming» stammt aus dem Englischen und bezeichnet das Anbahnen (engl. «Grooming») von Online-Kontakten, vorwiegend bei Jugendlichen, mit der Absicht diese für sexuelle Motive zu missbrauchen. Dabei sprechen Fremde mit falschen Identitäten Jugendliche in Foren, Chats oder sozialen Netzwerken an, schmeicheln ihnen, täuschen Interesse vor, versprechen Jobs oder machen Geschenke, um Vertrauen aufzubauen und Neugierde zu wecken. Die Täter sind häufig Männer, die dabei sehr geschickt vorgehen und die Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen gut kennen. In der Folge kommt es häufig zu intimen und zudringlichen Fragen sexuellen Inhalts, Nötigungen und Aufforderung pornografische Bilder oder Videos zu senden oder Einladungen zu persönlichen Treffen.

Jugendmedienschutzbeauftragte sind angesichts der neuen Zahlen alarmiert und mahnen zur Aufklärung. Kinder sollten möglichst früh beim Umgang mit unerwünschten Kontaktaufnahmen mit sexuellen Absichten unterstützt werden.

Wie sich Jugendliche im Falle von Cyber-Grooming verhalten sollten

Das Schweizer Gesundheits- und Präventionsnetzwerk für Jugendliche feel-ok.ch und SCHAU HIN!, der Medienratgeber für Familien, geben Tipps, wie Cybergrooming-Täter zu erkennen sind und wie sich Opfer verhalten sollten.

Zudringliche Kontakte höflich beenden

Sensibilisieren Sie Ihr Kind dafür, dass es auch Menschen gibt, die keine guten Absichten verfolgen und sein Vertrauen missbrauchen wollen. So fällt es ihm leichter, Täter frühzeitig zu erkennen. «Wow, du siehst mega aus! Entschuldige, ich musste dich einfach ansprechen!» «Bist du alleine?» «Kannst du mir ein Foto von dir schicken?» Wenn fremde Personen viele Komplimente machen, persönliche Fragen stellen oder dazu auffordern, den Kontakt geheim zu halten, sollte das Gespräch sofort freundlich beendet oder der Chatpartner weggeklickt werden.

Vor allem Kinder und Teenager tun sich damit aber oft schwer, da Sie grundsätzlich gemocht werden und den Anderen nicht enttäuschen wollen. Auch Schuldgefühle, es soweit kommen gelassen zu haben, werden von Tätern gerne ausgenutzt.

Erklären Sie Ihrem Kind, dass das nicht unhöflich, sondern eine notwendige Schutzmassnahme ist. Niemand hat das Recht es derart anzusprechen, dass es sich unwohl fühlt. Jüngeren Kindern, die sexuellen Motive von Fremden noch nicht einordnen können, können Eltern erklären: «Wenn dir solche Fragen gestellt werden, aber auch wenn du ein komisches Gefühl im Bauch hast, das dir sagt, dass diese Person mehr von dir will, als du geben möchtest, dann beende das Gespräch.», rät Feel-ok.ch.

Abblocken, Beweise sammeln und melden

Besteht der Gesprächspartner weiter auf Kontakt oder versucht das Opfer zu nötigen, handele es sich ziemlich sicher um einen Fall von Cyber-Grooming, erklärt feel-ok.ch.

Verdachtsfälle bei der fedpol melden

Bei der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität fedpol können rasch und unkompliziert verdächtige Internet-Inhalte wie Betrug, Rassismus, Kinderpornografie und SPAM gemeldet werden.

In diesem Falle sollten erstens, die Beweise gesichert werden. Erklären Sie Ihrem Kind dafür, wie es einen Print-Screen erstellen kann oder die Seite speichert. Zweitens, sollte das Kind nicht weiter antworten und die Person umgehend blockieren. Hilfreich ist es auch Kindern bewusst zu machen, dass sie kein peinlicher Einzelfall sind, sondern ein Opfer von vielen.

Kommt es weiterhin zu Kontaktaufnahmen sollte der Vorfall drittens, bei den Eltern oder einer anderen Vertrauensperson, der Polizei oder einer Fachperson (Schulsozialarbeiter oder Telefon 147) gemeldet werden. Niemals sollte es sich auf ein privates Treffen mit einer ihr unbekannten Person einlassen.

Am besten ist es aber natürlich Cyber-Grooming von Anfang an vorzubeugen.

Diese Präventionsmassnahmen helfen unerwünschte Kontakte zu vermeiden

1 Stellen Sie die Sicherheits- und Privatsphäreeinstellungen auf die maximale Stufe. Informationen über den genauen Namen, Wohnort, Geburtstag oder Bilder sollten nur für real bekannte Freunde sichtbar sein.

2 Raten Sie Ihrem Kind nur mit Leuten zu kommunizieren, die es tatsächlich kennt und gern hat.

3 Begleiten Sie Ihr Kind im Netz. Interessieren Sie sich wertfrei für die Netzwerke und Anwendungen die Ihr Kind nutzt. Bitten Sie Ihr Kind Ihnen seine Profile in sozialen Netzwerken zu zeigen oder eine neue App zu erklären.

4 Deaktivieren Sie die Webcam oder stellen Sie diese so ein, dass sie für andere nicht sichtbar ist.

5 Unerwünschte Chatpartner sollten auf die Liste blockierter Kontakte gesetzt werden.

6 Unbekannte Personen sollten nicht in WhatsApp, Skype- oder Facebook-Freundeslisten aufgenommen werden.

7 Freizügige Bilder sollten niemals im Netz veröffentlicht oder an andere gesendet werden.

Ist Cyber-Grooming in der Schweiz strafbar?

Auf Nachfrage von Familienleben berichtet die Kantonspolizei Zürich in jüngster Zeit immer wieder mit Fällen von Cyber-Grooming zu tun zu haben, allerdings seien es noch vergleichsweise wenige. Angesichts der aktuellen Studie ist davon auszugehen, dass viele Vorfälle erst gemeldet werden, wenn es in diesem Zusammenhang zu Folgetaten kommen.

 «Cyber-Grooming als eigenen Tatbestand gibt es im Strafgesetzbuch StGB nicht. Damit verbunden sind aber unter Umständen andere Staftatbestände, wie Drohung, Nötigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Handlungen mit Kindern sowie Pornografie.», erklärt die Sprecherin Kantonspolizei, Rebecca Tilen.

Und nicht immer sei Opfer- und Täterschaft klar zu trennen. «Wenn sich Minderjährige zu solchen Handlungen an sich selber hinreissen lassen und diese filmen oder fotografieren und letztlich weiterleiten, können sie sich unter Umständen selber auch der Kinderpornografie strafbar machen.» Dabei urteile aber letztlich die Strafverfolgungsbehörde, ob und inwiefern sich das Opfer ebenfalls strafbar gemacht haben könnte.

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