Kinderwunsch > Schwanger werdenSchwangerschaftstest positiv – und jetzt? Deine nächsten SchritteDer Schwangerschaftstest ist positiv – und jetzt? Der nächste Schritt ist in jedem Fall ein Termin in der Gynäkologiepraxis: Dort wird die Schwangerschaft bestätigt, ihre Lage per Ultraschall geprüft und der Geburtstermin errechnet. Wir erklären dir, wie ein Test funktioniert, welche Beschwerden sofort abgeklärt gehören, was die Grundversicherung übernimmt und wo du dich beraten lassen kannst, wenn die Schwangerschaft nicht geplant war. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken InhaltsverzeichnisTest durchführenPositives TestresultatPartner informierenUnsicheres ErgebnisWenn es nicht geplant warWeitergehende InformationenMehr anzeigen Es dauert nur wenige Minuten, bis du das Ergebnis des Schwangerschaftstests ablesen kannst. © Getty Images / Daniel de la Hoz Die Menstruation bleibt aus? Der erste Gedanke ist wohl, dass du schwanger sein könntest. Unabhängig davon, ob dies dein Wunsch ist oder nicht: Die Unklarheit kann ganz schön aufwühlend sein. Um die nächsten Schritte planen zu können, möchtest du nun so schnell wie möglich wissen, was Sache ist. Wir zeigen dir auf, wie du vorgehen kannst. Schwangerschaftstest durchführen Erste Gewissheit gibt ein Schwangerschaftstest. Solche Tests gibt es von verschiedenen Herstellern, und sie sind rezeptfrei in der Apotheke, in der Drogerie und im Warenhaus erhältlich.[1] Die Tests unterscheiden sich in der Handhabung nur wenig, dennoch solltest du die Gebrauchsanweisung vor der Anwendung genau lesen. Fällt der Test positiv aus, bist du mit grosser Wahrscheinlichkeit schwanger.[1] Einen Test kannst du übrigens auch in einer Arztpraxis oder bei einer Beratungsstelle machen lassen.[1] So funktioniert der Test Ein Schwangerschaftstest misst die Konzentration von hCG (humanes Choriongonadotropin) im Urin. Bei hCG handelt es sich um ein Hormon, das während der Schwangerschaft gebildet wird. Bereits kurze Zeit nach der Einnistung des befruchteten Eis steigt die Konzentration des Hormons an. Sie erreicht im ersten Schwangerschaftsdrittel ihren Höchststand und sinkt danach wieder ab. Wann macht der Schwangerschaftstest Sinn? Die Berechnung der Schwangerschaftswochen beginnt am ersten Tag der letzten Regelblutung, dementsprechend also rund zwei Wochen vor der Befruchtung des Eis. Bis zur nächsten Regelblutung würden demzufolge noch einmal ungefähr zwei Wochen vergehen. Der früheste sinnvolle Zeitpunkt für einen Test liegt einige Tage nach dem Ausbleiben der Periode.[1] Das entspricht ungefähr der vierten oder fünften Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel genügend hCG im Körper vorhanden, um einen Schwangerschaftstest positiv ausfallen zu lassen. Positiver Schwangerschaftstest: Wann zum Arzt? Ist das Ergebnis des Schwangerschaftstests positiv, solltest du so früh wie möglich einen Termin in der Gynäkologiepraxis vereinbaren – sinnvoll ist ein Besuch, sobald du weisst, dass du schwanger bist.[2] Nur eine Ärztin oder ein Arzt kann die Schwangerschaft bestätigen. Beim Ultraschall wird ausserdem geprüft, ob sich der Embryo tatsächlich in der Gebärmutter eingenistet hat; das geschieht meist zwischen der neunten und zwölften Schwangerschaftswoche.[2] Besonders wichtig ist ein rascher Termin, wenn du schon einmal eine Schwangerschaft ausserhalb der Gebärmutter hattest, an Eileitern oder Eierstöcken operiert wurdest oder eine Kinderwunschbehandlung hinter dir hast.[2] Alarmzeichen: Wann du nicht abwarten solltest In den allermeisten Fällen hat es Zeit bis zum vereinbarten Termin. Es gibt aber Beschwerden, bei denen du dich sofort ärztlich melden oder in den Notfall gehen solltest – sie können auf eine Eileiterschwangerschaft hindeuten. Rund ein bis zwei von hundert Schwangerschaften entstehen ausserhalb der Gebärmutter[2]: einseitiges Ziehen, Drücken oder Schmerzen im Unterbauch Schmerzen, die bis in die Schulter ausstrahlen Schmierblutungen oder eine ungewohnt verlaufende Blutung Kreislaufbeschwerden: Kurzatmigkeit, schneller Puls, Übelkeit, Schwäche bis hin zur Ohnmacht plötzliche, sehr starke Bauchschmerzen Reisst die Wand des Eileiters, gelangt Blut in den Bauchraum. Das kann zu Kreislaufversagen und einem lebensgefährlichen Schock führen – in diesem Fall muss schnellstmöglich ärztliche Hilfe eingreifen.[2] Im Zweifelsfall gilt: lieber einmal zu viel abklären lassen als einmal zu wenig. In der Praxis lässt sich der Verdacht unter anderem über den hCG-Wert im Blut eingrenzen, denn bei einer Schwangerschaft ausserhalb der Gebärmutter steigt er innerhalb von 48 Stunden langsamer an als sonst.[2] Was die Grundversicherung übernimmt In einer normal verlaufenden Schwangerschaft übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung sieben Kontrolluntersuchungen sowie zwei Routine-Ultraschalluntersuchungen: eine in der 12. bis 14. und eine in der 20. bis 23. Schwangerschaftswoche.[3] Bei einer Risikoschwangerschaft richtet sich der Abstand der Kontrollen nach ärztlichem Ermessen.[3] Für diese besonderen Leistungen bei Mutterschaft darf die Krankenkasse keine Kostenbeteiligung erheben; sie sind also von Franchise und Selbstbehalt ausgenommen.[4] Achtung, hier wird oft verkürzt: Für übrige Behandlungen, etwa wenn eine Komplikation behandelt werden muss, entfällt die Kostenbeteiligung erst ab der 13. Schwangerschaftswoche und dann bis acht Wochen nach der Geburt.[4] Frag im Zweifelsfall direkt bei deiner Krankenkasse nach, was in deinem Fall abgerechnet wird. Was sonst noch ansteht Eine gute Vorbereitung auf die Schwangerschaft ist wichtig, besonders wenn du zur Risikogruppe gehörst und deine Schwangerschaft im fortgeschrittenen Alter durchlebst. Das Risiko von Komplikationen ist dann höher als vor dem 40. Geburtstag. Wenn ihr die Schwangerschaft fortsetzen möchtet, lohnt es sich ausserdem, dass dein Partner und du euch frühzeitig Gedanken über die Erstausstattung fürs Baby macht. Partner über die Schwangerschaft informieren Der werdende Vater ist für viele die erste Person, der sie von der Schwangerschaft erzählen. Wem du es zuerst sagst und wann, entscheidest allerdings du. Aber wie findest du die richtigen Worte für eine Nachricht, die euer beider Leben verändert? Hier gibt es kein richtig oder falsch. Entscheide dich also für den Weg, der zu dir und deinem Partner passt. Einfache Sätze wie «Ich bin schwanger!» oder «Wir bekommen ein Baby!» bringen es unter Umständen am besten auf den Punkt. Ist die Nachricht für euch beide eine erfreuliche, magst du sie vielleicht mit einer Prise Kreativität oder Humor würzen. Zur Inspiration liefern wir dir gerne einige Vorschläge. Kreative Ideen: So sage ich meinem Partner, dass ich schwanger bin Gutschein für schlaflose Nächte Ein Kleidungsstück für Babys von der Lieblingsmarke oder des Lieblingsvereins deines Partners Eine Save-The-Date-Karte mit dem Geburtstermin Weitere Ideen für die Schwangerschaftsankündigung haben wir dir im Artikel zusammengestellt. Unsicher, ob das Ergebnis stimmt? Ein negatives Ergebnis trotz ausbleibender Periode kann bedeuten, dass du zu früh getestet hast.[1] Wiederhole den Test dann nach ein paar Tagen oder lass das Ergebnis in der Gynäkologiepraxis überprüfen. Woher falsche Ergebnisse kommen und was ein zweiter Strich bedeutet, der erst nach der Ablesezeit erscheint, liest du in unserem Ratgeber zum Schwangerschaftstest. Wenn die Schwangerschaft nicht geplant war Ein positiver Test löst nicht bei allen Vorfreude aus. Eine Schwangerschaft kann widersprüchliche Gefühle auslösen, und niemand muss sofort wissen, wie es weitergehen soll. In der Schweiz hast du in dieser Situation das Recht auf eine kostenlose, professionelle und vertrauliche Beratung: In jedem Kanton gibt es dafür anerkannte Beratungsstellen zu Schwangerschaft, und auch deine ärztliche Fachperson kann dich beraten.[1] Beraten wird ergebnisoffen – unabhängig davon, wie deine Entscheidung ausfällt, und unabhängig von Alter, Herkunft oder Zivilstand.[1] Alle Beteiligten unterstehen der Schweigepflicht.[1] Mehr dazu liest du in unserem Artikel «Ungewollt schwanger: eine Beratung hilft weiter». Zur Rechtslage: In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode straflos, wenn die schwangere Frau ihn schriftlich verlangt und geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage; die Ärztin oder der Arzt führt vorher ein eingehendes Gespräch.[5] Danach beurteilt eine ärztliche Fachperson die Situation.[1][5] Welche Entscheidung für dich richtig ist, entscheidest allein du – eine Beratungsstelle unterstützt dich dabei, ohne dich in eine Richtung zu drängen.[1] Weitergehende Informationen und Hilfsangebote Informationsseite der Schweizer Behörden zu Schwangerschaft und Geburt: www.ch.ch SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz, Informationen und Beratung bei gewollter und ungewollter Schwangerschaft: www.sexuelle-gesundheit.ch Die Dargebotene Hand: Telefon 143, rund um die Uhr, anonym und vertraulich: www.143.ch Quellen SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz: Schwangerschaft (gewollt / ungewollt) – Schwanger, wie weiter? (abgerufen am 6. August 2026) UniversitätsSpital Zürich, Klinik für Gynäkologie: Eileiterschwangerschaft, zuletzt aktualisiert am 8. Dezember 2025 (abgerufen am 6. August 2026) Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31), Art. 13 «Kontrolluntersuchungen»: Fedlex, Stand am 1. Januar 2026 (abgerufen am 6. August 2026) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10), Art. 64 Abs. 7 «Kostenbeteiligung»: Fedlex, Stand am 1. Januar 2026 (abgerufen am 6. August 2026) Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0), Art. 119 «Strafloser Schwangerschaftsabbruch»: Fedlex, Stand am 1. Januar 2026 (abgerufen am 6. August 2026)