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Der neue Vaterschaftsurlaub: Elternzeit für Papis

Gute Neuigkeiten für Väter aus der Schweiz: Neu haben sie das Recht auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Wir zeigen auf, welche Bedingungen erfüllt sein müssen für die Papi-Ferien, wann jemand keinen Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub hat und wie viel Lohn die Väter in dieser Zeit erhalten.

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Ein Grund zur Freude: Endlich haben auch die Väter Anspruch auf Ferien, wenn Ihr Kind auf die Welt kommt. Bild: dusapetovic, Getty Images

Hurra, das Kind ist da! Die ersten Wochen nach der Geburt, die wichtige Zeit zum Kennenlernen und Kuscheln, können Eltern nun gemeinsam erleben. Ab 1. Januar 2021 gibt es in den sechs Monaten nach Geburt eines Kindes bis zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub für frischgebackene Väter. Die wichtigsten Punkte zum neuen Gesetz haben wir hier zusammengetragen.

Zwei Wochen Ferien für alle Väter

Bisher war Elternzeit für Väter in der Schweiz nicht gesetzlich verankert. Im Schnitt blieben Väter nach der Geburt ein bis zwei Tage ihrer Arbeitsstelle fern. Auch Erwerbsersatz für mehrere Wochen war nur für Mütter vorgesehen. Eine Volksinitiative setzte sich für eine Neuregelung ein. Mit Erfolg: Im September 2020 stimmten über 60 Prozent des Schweizer Stimmvolkes für die Vaterschaftsurlaubs-Initiative. Das Parlament beschloss eine neue Regelung für Väter.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung erhalten alle erwerbstätigen Väter in der Schweiz das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn freie Arbeitstage. Die Tage kann innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes bezogen werden, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Er entsteht zusätzlich, Arbeitgeber dürfen die Tage nicht von den gesetzlichen Ferien abziehen. Wird der Vater gekündigt und hat zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht alle Tage des Vaterschaftsurlaubs bezogen, wird die Kündigungsfrist um die verbleibenden Tage verlängert.

Wer hat Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub?

Alle rechtlichen Väter von Kindern, die nach dem 31.12.2020 geboren werden, haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Das bedeutet, der Vater muss mit der Mutter verheiratet sein, die Vaterschaft anerkannt haben oder durch ein Gericht als Vater eingetragen sein. Bei der Adoption eines Kindes besteht kein Anspruch auf Urlaub.

Mit dem Vaterschaftsurlaub gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung, das heisst, eine Ausgleichszahlung während der freien Tage. Arbeitnehmer oder selbstständig erwerbstätige Väter können ein Taggeld von bis zu 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, maximal bis zu 196 Franken, pro Tag bekommen. Auch Arbeitslose oder wegen Krankheit Arbeitsunfähige können Vaterschaftsentschädigung beziehen, hierbei kommt es auf die Einzahlungen in die AHV in den letzten neun Monaten vor der Geburt an. Auch Väter, die ausserhalb der Schweiz tätig waren, können unter Umständen Entschädigung beantragen. 

Auf der Website des Bundesamt für Sozialversicherungen gibt es weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen. Wer länger als zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen möchte, um bei seiner Familie zu sein, kann sich mit seinem Arbeitgeber auf eine individuelle Regelung verständigen.

Wer den Vaterschaftsurlaub finanziert

Der gesetzliche Vaterschaftsurlaub muss nicht am Stück genommen werden, er kann auch aus zehn einzelnen freien Tagen bestehen. Auf den jeweils fünften Tag werden bei der Vaterschaftsentschädigung dann zwei Taggelder angerechnet.

Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub, wie der bezahlte Mutterschaftsurlaub, über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dafür ist geplant, die Beiträge in die Sozialversicherung um 50 Rappen pro 1000 Lohnfranken anzuheben. Für Arbeitnehmende übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.

Entschädigung bei der Ausgleichskasse beantragen

Die Entschädigung muss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden. Angestellte beantragen die Zahlungen bei ihrem Arbeitgeber. Väter, die selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, stellen einen Antrag direkt bei der Ausgleichskasse.

Ist der Vater Angestellter bei einem Unternehmen und bekommt während des Vaterschaftsurlaubs weiter Lohn gezahlt, erhält der Arbeitgeber die Zahlungen. In allen anderen Fällen wird das Geld direkt an den Vater ausbezahlt.

Häufig gestellte Fragen zur Vaterschaftsentschädigung, Merkblatt und Antragsformular gibt es bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse.