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Masern: Ungeimpften Schülern und Lehrern droht ein Schulausschluss

Zur Bekämpfung der Infektionskrankheit Masern hat das Bundesamt für Gesundheit neue Richtlinien erlassen: Demnach können ungeimpfte Schüler und Lehrer bis zu drei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn es zu einem Ausbruch der Viruserkrankung kommt.

Masern: Ungeimpfte Schüler und Leher droht ein Schulausschluss
Eine Impfung gegen Masern ist zwar in der Schweiz nicht obligatorisch, aber sinnvoll. Foto: Hemera, Thinkstock

Um den Maservirus zu eliminieren, müssten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) mindestens 95 Prozent der Schweizer mit zwei Dosen gegen Masern geimpft werden. Die Zahl der vollständig Geimpften beträgt derzeit schweizweit 82 Prozent. Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich die Schweiz die Aufgabe auferlegt Europa bis 2015 von Masern zu befreien. Aus diesem Grund hat das BAG im April diesen Jahres neue Richtlinien zur Bekämpfung von Masern erlassen. Dazu zähle auch, das ungeimpfte Kinder und Lehrer vom Unterricht bis zu drei Wochen ausgeschlossen werden können, wenn es zu einem Masernausbruch komme, erklärt BAG-Sprecherin Mona Neidhardt gegenüber der «NZZ». «Das ist die einzige Möglichkeit, weitere Ansteckungen zu verhindern», sagt sie weiter, auch wenn das einen Eingriff in das von der Verfassung geschützte Recht auf Grundschulunterricht bedeute. Denn die Gefahr einer Epidemie stehe über dem Recht auf Schulunterricht, so Neidhart. Die Richtlinien gelten ebenfalls für ungeimpfte Kita-Angestellte.

Die Richtlinien des BAG enthalten zudem eine Empfehlung für Lehrpersonen sich gegen Masern impfen zu lassen: «Eine Immunität gegen Masern wird als Anstellungsbedingung empfohlen», zitiert nzz.ch. Dieser so genannte «sanfte Impfzwang» für Schulangestellte, Krippen und Kindertagesstätten könnte es dem ungeimpften Lehrpersonal und Kita-Betreuern zukünftig erschweren eine Anstellung zu bekommen.

Masern: Der Krankheitsverlauf

Seit Anfang Juni 2013 sind gemäss beobachter.ch insgesamt 42 Fälle von Masernerkrankungen in der Schweiz gemeldet worden. Besonders schwer betroffen ist die Zentralschweiz mit 29 Fällen. Zuletzt kam es zu einer Masernepidemie im Jahr 2011. Damals waren fast 700 Fälle vermerkt worden. Da eine Impfung gegen die hochansteckende Infektionskrankheit keine Pflicht ist, kommt es in der Schweiz jährlich zu etwa 50 Fällen. Die Sterberate liegt heute in den Industrieländern bei 1 bis 3 Personen von 10'000 Erkrankten. In Entwicklungsländern kommen auf 10'000 Erkrankte rund 300 bis 500 Todesfälle.

Wie kann man sich und andere vor Masern schützen?

Da es kein Heilmittel gegen Masern gibt, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit den MMR-Impfstoff, der neben Masern auch vor einer Erkrankung an Mumps und Röteln schützt. Durch diese Impf-Kombination sollen schwere Komplikationen, die die drei Krankheiten nach sich ziehen können, vermieden werden. Zur Masernimpfung gehören zwei Dosen: Die erste sollte im Alter von 12 Monaten verabreicht werden, die zweite erfolgt zwischen dem 15 und 24. Monat. Wer in dieser Lebensphase noch nicht geimpft wurde, kann sich in jedem Alter nachträglich gegen Masern impfen lassen. In der Regel wird die Masernimpfung gut vertragen. Der Schutz vor Masern hält meist eine Leben lang.

Laut der BAG-Sprecherin Mona Neidhart sei es nicht vorgesehen die Masernimpfung für obligatorisch zu erklären. Doch der Kanton Luzern will ab dem kommenden Schuljahresbeginn eine freiwillige und kostenlose Masernimpfung in Schulen wieder einführen.

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