Leben > Finanzen

Kindesunterhalt in der Schweiz: Was Kindern zusteht

Wie ist das Kind nach einer Trennung finanziell abgesichert? Welcher Elternteil muss zahlen? Diese Fragen sind abhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind überwiegend lebt. Erfahren Sie, wer in welcher Situation welche Kosten trägt.

Familienleben Logo
Wer zahlt bei einer Scheidung wie viel für die Kinder – und wie lange? Erfahren Sie es in unserem Artikel. Bild: Mukina1, Getty Images

Zusammenbleiben für immer – dieser Wunsch erfüllt sich für viele Ehepaare nicht. Etwa jede zweite geschlossene Ehe in der Schweiz zerbricht wieder. Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich schnell die Frage, wie hoch der Kindesunterhalt, auch Alimente genannt, ausfällt. Eltern müssen Kindesunterhalt auch für volljährige Kinder zahlen, bis zur abgeschlossenen Erstausbildung. Eltern sind also unterhaltspflichtig. Gleichgültig, ob Eltern verheiratet waren oder nicht – für alle Familien gelten seit Januar 2017 beim Kindesunterhalt dieselben Regeln. 

Zahlungen für den Unterhalt bei alternierender Obhut

Eltern, die sich trennen, können ein gleichberechtiges Familienmodell wählen. Die alternierende Obhut ermöglicht, dass Kinder abwechselnd beim Vater und der Mutter leben. So haben beide Elternteile die Möglichkeit, erwerbstätig zu sein und Einkommen zu erzielen. Je gleichberechtigter die Eltern die Obhut und die Betreuung regeln, umso mehr reduziert sich der Betrag für den Unterhalt. Bei vollkommener Gleichberechtigung entfällt der Anspruch auf den Unterhaltsbeitrag ganz. 

Kindesunterhalt bei anderen Modellen

Ein Grossteil der Eltern lebt aber ein anderes Modell. Dabei hat das Kind seinen Lebensschwerpunkt bei einem Elternteil, in den allermeisten bei der Mutter. Sie übernimmt dann die Obhut und damit die gesetzliche Vertretung. Ausserdem verwaltet sie das Vermögen und darf den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Während sie vor allem durch die Betreuung und Erziehung zum Unterhalt des Kindes beiträgt, muss der Vater Kindesunterhalt zahlen. Voraussetzung für seine Unterhaltszahlungen ist allerdings, dass sein Einkommen über dem Existenzminimum liegt. Ist dies der Fall, zahlt er für unter anderem einen fixen monatlichen Betrag für Nahrung, Freizeit, Kleidung, Ausbildung und Betreuung des Kindes. Dieser Teil des Kindesunterhalts wird auch Barunterhalt genannt. 

Kindesunterhalt Schweiz: Barunterhalt und Betreuungsgeld

Zum Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung gehört neben dem Barunterhalt auch ein Betreuungsgeld. Dieser Betreuungsunterhalt soll die finanziellen Einbussen des betreuenden Elternsteils kompensieren, die dadurch entstehen, dass er nicht oder wenig erwerbstätig sein kann. Es handelt sich also um eine Erwerbsausfallentschädigung. In der Regel gehen die Gerichte davon aus, dass einem betreuenden Elternteil ein Teilzeiterwerb zugemutet werden kann, sobald das Kind zehn Jahre alt ist. Ab 16 Jahren gilt eine Vollzeitstelle als zumutbar.

Vereinbarungen über den Kindesunterhalt Schweiz

Eltern können den Betrag für den Unterhalt für das Kind selbst vereinbaren. Eine rechtsverbindliche Wirkung hat eine solche Vereinbarung über Unterhaltszahlungen aber nicht. Erst eine gerichtliche Regelung schafft Rechtsverbindlichkeit über den Unterhalt. Lassen sich Eltern scheiden, kann das Gericht eine Unterhaltsvereinbarung bestätigen, aber auch selbst festlegen. Eltern, die nicht verheiratet waren, können ihren Unterhaltsvertrag auch von der Kindesschutzbehörde (KESB) genehmigen lassen.

Unterhalt berechnen: Komplexes Unterhaltsrecht

Bei der Berechnung des Unterhalts orientieren sich die Gerichte daran, wie die Betreuung aufgeteilt ist, wie hoch das Einkommen ist und welche besonderen Bedürfnisse die Kinder haben. Auch der Lebensstandard spielt eine Rolle. Die Berechnung der Unterhaltszahlungen ist so komplex, dass er sich nicht selbst berechnen lässt. Die Zürcher Kinderkosten-Tabelle gibt immerhin einen Anhaltspunkt. An ihr lässt sich ein statistischer Wert über die Kosten für Einzelkinder und mehrere Kinder je nach Altersgruppe ablesen. 2020 zeigte die Tabelle für ein 14-jähriges Einzelkind einen Betrag von 1.765 Franken Unterhalt an. Die Zürcher Tabelle berücksichtigt allerdings keine Betreuungskosten und auch nicht den Betreuungsunterhalt.

Was tun, wenn keine Alimente gezahlt werden? 

Wenn der Elternteil, der Alimente zahlen muss, den Kindesunterhalt nicht zahlt, kann der andere Elternteil Alimentenhilfe beantragen. Die Kantone sind verpflichtet, diese Hilfe, auch Inkassohilfe genannt, zu leisten. Sie fordern die Alimente ein, die berechnet worden sind. Ausserdem können Eltern einen Vorschuss beantragen. Diese Inkassohilfe wird mit der neuen Inkassohilfeverordnung (InkHV) ab 1. Januar 2022 vereinheitlicht. «Damit werden unterhaltsberechtigte Personen künftig in allen Kantonen gleichbehandelt, wenn sie die zugesprochenen Unterhaltsbeiträge nicht erhalten», so das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD. Die Verordnung enthält einen Mindestkatalog von Leistungen, die jede Fachstelle anbieten muss. 

Beratungsmöglichkeit

Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter bietet eine Beratung zur persönlichen Situation an.

Finanzen verstehen – Finanzen erklären

Die Rubrik «Finanzen» wird präsentiert von jugendbudget.ch. Der Elternratgeber bietet hilfreiche Tipps rund ums Thema Kinder und Geld.

jugendbudget.ch

 

Neueste Artikel

Beliebte Artikel