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Trennungsvereinbarung in der Schweiz: Was Eltern regeln sollten – und wann das Gericht nötig ist

Wenn ihr als Ehepaar zur Überzeugung gelangt, dass die Ehe nicht fortgesetzt werden kann, könnt ihr die Trennung entweder über ein Gericht oder aussergerichtlich in einer freiwilligen Trennungsvereinbarung regeln. Hier erfährst du, wann eine Trennungsvereinbarung sinnvoll ist, was unbedingt hineingehört – besonders, wenn Kinder betroffen sind – und wann du besser gerichtliche Hilfe beiziehst.

Von Jasmine Helbling, überarbeitet von Gabi Neuhaus im Juni 2017

Trennungsvereinbarung im Trennungsfall
Mittels der Trennungsvereinbarung wird auch das Obhuts- und Besuchsrecht für Kinder vertraglich geregelt. (Bild: drxy/iStock, Thinkstock)

In einer Trennungsvereinbarung haltet ihr als Eheleute eure Rechte und Pflichten schriftlich fest. Sie regelt das faktische Getrenntleben, entfaltet aber nicht die Rechtswirkungen einer Scheidung. Das heisst: Ihr bleibt verheiratet, seid grundsätzlich weiterhin gegenseitig unterstützungspflichtig und habt in der Regel weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für eure Kinder.

Eine Trennung kann bei Wiederaufnahme des Zusammenlebens jederzeit ohne besonderes Verfahren aufgehoben werden. Steuerlich gilt: Ab 1. Januar des Trennungsjahres werdet ihr in der Regel separat besteuert.

Wann empfiehlt sich eine Trennungsvereinbarung?

Eine Trennungsvereinbarung kann Wohn- und Hausratsangelegenheiten, aber auch Unterhalts-, Obhuts- sowie steuerliche Fragen klären. Solche Vereinbarungen sind zwar grundsätzlich verbindlich, in der Praxis aber oft nur so stabil wie die Verhältnisse: Ändern sich Einkommen, Betreuungsumfang oder Bedürfnisse der Kinder deutlich, kann eine Anpassung nötig werden – manchmal aussergerichtlich, manchmal nur mit gerichtlicher Änderung oder Aufhebung.

Wenn ihr noch lösungsorientiert miteinander sprechen könnt, ist eine Trennungsvereinbarung häufig der bessere Weg: Viele empfinden es als sehr belastend, persönliche Details vor Gericht ausbreiten zu müssen. Zudem kann eine gut gemachte Vereinbarung ein späteres Scheidungsverfahren entlasten. Gerade bei überschaubaren finanziellen Verhältnissen und wenn beide wirtschaftlich unabhängig sind, ist eine aussergerichtliche Einigung oft kosten- und nervenschonend – auch ohne Anwält:in.

Fehlt dir das Vertrauen, dass sich dein:e Partner:in an Abmachungen hält, kann es sinnvoll sein, die Vereinbarung durch das Trennungsgericht (sogenanntes «Eheschutzgericht») genehmigen zu lassen. Wenn ihr zerstritten seid oder keine Aussicht auf eine einvernehmliche Lösung besteht, bleibt meist nur der Weg eines «Eheschutzgesuchs» bei Gericht.

Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Wenn beide Ehepartner gleichberechtigt ein Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung haben, kommt es nicht darauf an, wer Eigentümer:in ist oder wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Könnt ihr euch nicht einigen, entscheidet der Eheschutzrichter, wer für die Dauer der Trennung in der Familienwohnung bleiben darf. Häufig wird dem Elternteil das Wohnrecht eingeräumt, bei dem die Kinder hauptsächlich leben. Wenn keine Unzumutbarkeit vorliegt, erhält der ausziehende Elternteil üblicherweise eine mehrwöchige Frist für den Auszug.

Bei der Trennung ist das Güterrecht und damit eine definitive Aufteilung der Liegenschaft noch kein zentrales Thema – ausser, eine:r von euch beantragt die Gütertrennung. Gegen den Willen eines Ehepartners ist Gütertrennung nur mit einer Gerichtsentscheidung möglich. Dafür braucht es wichtige Gründe, etwa wenn Vermögen gefährdet ist.

Hausrat und Co.

Auch die Verteilung von Hausrat, Fahrzeugen oder Wertpapieren könnt ihr in einer Trennungsvereinbarung festhalten. Wenn ihr verhindern wollt, dass während der Trennungszeit weiterhin Vermögen aufgebaut wird, an dem der andere Ehegatte bei der Scheidung gemäss Gesetz einen hälftigen Anspruch hat, kann ein notarieller Gütertrennungsvertrag sinnvoll sein. Bei Gütertrennung haben die Ehegatten keine gemeinsamen Güter oder Schulden, entsprechend gibt es bei Beendigung der Ehe keine Aufteilung.

Wichtig zu wissen: Ihr seid jederzeit berechtigt, voneinander Auskunft über Vermögen, Einkommen und Schulden zu verlangen. Dazu gehört auch das Recht auf Einsicht in Belege – ohne besondere Begründung. Diese Rechte gelten auch während einer Trennung.

Unterhalt und Obhutsrecht

Rechte und Pflichten zum Trennungsunterhalt (und später auch zum nachehelichen Unterhalt) sind häufig zentrale Bestandteile einer Trennungsvereinbarung. Für Eltern ist die Klärung der Betreuungsregelung für gemeinsame minderjährige Kinder besonders wichtig: Wo leben die Kinder wann? Wie laufen Übergaben? Wie werden Ferien aufgeteilt? Und wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Wichtig: Vereinbarungen, die die gemeinsamen Kinder betreffen, sowie Vereinbarungen über den Ehegattenunterhalt erlangen in der Regel erst mit gerichtlicher Genehmigung eine rechtsverbindliche Wirkung. Das ist ein zentraler Schutzmechanismus – denn bei Kindern steht das Kindeswohl im Vordergrund.

Kinderteil der Trennungsvereinbarung – Must-haves

Wenn Kinder betroffen sind, hilft ein eigener, klar gegliederter «Kinderteil». Er macht Abmachungen im Alltag umsetzbar, reduziert Konflikte und gibt den Kindern Orientierung. Gleichzeitig gilt: Kinderbelange werden in der Regel erst mit Genehmigung rechtsverbindlich – je nach Konstellation durch Gericht und/oder KESB. Klär das frühzeitig ab, besonders wenn ihr nicht verheiratet seid, wenn es bereits Kindesschutzthemen gibt oder wenn eine einvernehmliche Lösung wackelt.

Elterliche Sorge (gemeinsam/alleinig) und Informationsrechte

Haltet fest, ob die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird oder ob (in Ausnahmefällen) eine alleinige Sorge beantragt/vereinbart wird. Im Alltag zentral sind zudem Informationsrechte: Beide Elternteile sollen wissen, wie es den Kindern in Schule, Betreuung und Gesundheit geht.

  • Formulierungsbeispiel: «Wir üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Beide Elternteile haben das Recht auf direkte Information durch Schule, Ärzt:innen und Betreuungseinrichtungen, soweit gesetzlich zulässig.»
  • Praktischer Tipp: Einigt euch auf einen Kanal für Infos (z.B. ein gemeinsames Eltern-Postfach oder eine Co-Parenting-App) und definiert, was «wichtige Informationen» sind (Zeugnisse, Therapieberichte, Unfälle, Absenzen, Abklärungen).

Obhut/Betreuung (Wochentage, Übergaben, Ferien, Krankheit)

Je konkreter eure Regelung, desto weniger müsst ihr später darüber streiten. Kinder profitieren von Vorhersehbarkeit – gleichzeitig braucht es Flexibilität, wenn ein Kind krank ist oder ein Elternteil beruflich ausfällt. Definiert deshalb Standardregeln und eine faire Ausweichlösung.

  • Must-haves: Wochentage und Nächte, Abhol-/Bringorte, Uhrzeiten, Übergabeorte (neutral oder zu Hause), Ferien- und Feiertagsregelung, Geburtstage, Betreuung bei Krankheit.
  • Formulierungsbeispiel Betreuung: «Die Kinder sind von Montag nach Schulschluss bis Donnerstagmorgen bei Elternteil A und von Donnerstag nach Schulschluss bis Montagmorgen bei Elternteil B. Übergaben erfolgen an der Schule/Kita.»
  • Formulierungsbeispiel Krankheit: «Bei Krankheit betreut grundsätzlich der Elternteil, bei dem das Kind gemäss Plan ist. Ist das nicht möglich, übernimmt der andere Elternteil; alternativ wird eine Drittbetreuung gemeinsam organisiert.»

Schule/Medizin/Religion: Entscheidungsprozess & Eskalationsstufen

Viele Konflikte entstehen nicht bei «grossen Prinzipien», sondern bei konkreten Entscheidungen: Therapie ja/nein, Schulwechsel, Stützunterricht, Smartphone, Impfungen, religiöse Rituale. Lege fest, wie ihr entscheidet – nicht nur, was ihr entscheidet.

  • Formulierungsbeispiel Entscheidungsweg: «Wichtige Entscheidungen (Schule, Gesundheit, Religion) treffen wir gemeinsam. Wir informieren uns gegenseitig vor Terminen und teilen Unterlagen zeitnah.»
  • Eskalationsstufen (Beispiel): 1) schriftlicher Austausch mit Frist (z.B. 7 Tage), 2) gemeinsames Gespräch mit neutraler Drittperson (Mediation/Erziehungsberatung), 3) behördliche/gerichtliche Klärung, wenn keine Einigung möglich ist.

Umzug/Reisen/Pass: Zustimmungen und Standardformulierung

Umzüge oder Auslandsreisen können den Betreuungsalltag stark beeinflussen. Auch Pass/ID-Fragen sind nach Trennungen häufig heikel. Klärt deshalb Zustimmungen, Fristen und die praktische Abwicklung.

  • Must-haves: Wer bewilligt Umzüge (insbesondere mit Distanzwechsel), wie früh muss informiert werden, wie werden Reiseziele und Reisedaten ausgetauscht, wo sind Ausweise hinterlegt.
  • Standardformulierung (Beispiel): «Auslandsreisen werden dem anderen Elternteil spätestens 14 Tage im Voraus mit Reisedaten, Adresse und Notfallnummern mitgeteilt. Für Reisen, die eine Zustimmung erfordern, wird diese nicht ohne sachlichen Grund verweigert.»

Mediation/Schlichtung als «Konfliktklausel»

Eine «Konfliktklausel» ist keine Garantie gegen Streit, aber ein hilfreicher Sicherheitsgurt. Sie kann festlegen, dass ihr vor einem Gerichtsverfahren zuerst eine Mediation oder eine Schlichtung versucht – ausser in Notfällen (z.B. Gewalt, akute Gefährdung, dringende Schutzmassnahmen).

  • Formulierungsbeispiel: «Bei Konflikten zur Betreuung oder zu wichtigen Entscheidungen versuchen wir vor einer gerichtlichen Eingabe eine Mediation oder eine Schlichtung, sofern keine Dringlichkeit oder Gefährdung vorliegt.»

Checkliste Kinderteil  – mit Formulierungsimpulsen

  • Betreuungsplan: «Die Betreuung folgt dem Wochenplan gemäss Ziffer …; Abweichungen werden mindestens 48 Stunden vorher abgesprochen.»
  • Übergaben: «Übergaben erfolgen pünktlich und konfliktfrei; Diskussionen werden nicht vor den Kindern geführt.»
  • Kommunikation: «Wir kommunizieren zu Kinderbelangen schriftlich über … und antworten innert … Tagen, ausser in Notfällen.»
  • Ferien/Feiertage: «Ferien werden bis zum … koordiniert; bei Konflikten gilt im Wechsel das gerade/ungerade Jahr.»
  • Gesundheit: «Regeluntersuchungen und Zahnarzt werden gegenseitig angekündigt; Berichte werden geteilt.»
  • Kosten: «Ausserordentliche Kinderkosten (z.B. Brille, Lager, Therapie) werden vorab abgesprochen und nach Quote … getragen.»

Hinweis: Abmachungen zu Kindern sind in der Praxis erst dann wirklich durchsetzbar und verbindlich, wenn sie genehmigt sind (gerichtlich und/oder über die KESB – je nach Situation). Wenn du unsicher bist, hol frühzeitig eine juristische Einschätzung ein.

Empfehlung: Lade dir unser Download-PDF «Kinderteil der Trennungsvereinbarung» als Template herunter und fülle es gemeinsam Schritt für Schritt aus. So vergesst ihr keine wichtigen Punkte und habt eine saubere Grundlage für eine Genehmigung.

Ein Nachteil einer rein aussergerichtlichen Unterhaltsvereinbarung liegt darin, dass Ansprüche häufig nur schwer durchgesetzt werden können. Zwar gilt die Trennungsvereinbarung als provisorischer Rechtsöffnungstitel (Erklärung siehe zweite Box), der eine Vollstreckung auf betreibungsrechtlichem Weg ermöglicht. Verlangt jedoch nach der Trennung einer der Ehegatten rückwirkend eine gerichtliche Unterhaltsfestlegung, wird eine Rechtsöffnung hinsichtlich des aussergerichtlich vereinbarten Unterhalts nicht erteilt.

Zudem setzen kantonale Alimenteninkassohilfe und Alimentenbevorschussung in der Regel eine gerichtliche Genehmigung der Kinderunterhaltsbeiträge voraus. Wenn daher die Gefahr besteht, dass der Unterhalt durch den zahlungspflichtigen Ehegatten nicht erbracht werden kann, ist eine Trennung unter Einschaltung eines Gerichts zu empfehlen. Auch bei Beziehern von AHV-Renten kann eine gerichtliche Trennung zu höheren Einzelrenten führen. In jedem Fall sollten aussergerichtliche Vereinbarungen stets schriftlich festgehalten werden.

Regelung von Erbberechtigungen

Die Trennung hat im Unterschied zur Scheidung noch keine automatische rechtliche Wirkung auf Witwer- beziehungsweise Witwerrenten oder die gegenseitigen Erbberechtigungen. Allerdings könnt ihr schon vor der Scheidung durch einen notariell beglaubigten Erbvertrag wechselseitig auf das Erbrecht verzichten. Jede:r Ehegatte kann einseitig den anderen Ehegatten für den Fall seines Versterbens während der Trennung auf den Pflichtteil setzen. Eine Regelung zu Erb- und Pflichtteilsrechten kann sinnvoll sein, weil bis zur Scheidung der andere Ehepartner in der Regel weiterhin erbberechtigt ist – was in einer Trennung häufig nicht mehr gewünscht wird.

In Kürze: Worauf du bei einer Trennungsvereinbarung achten solltest

  • Wohnrecht in der bisher gemeinsamen Wohnung: Wer bleibt drin, wer zieht aus und bis wann?
  • Aufteilung von Hausrat
  • Obhuts- und Betreuungsanteile für gemeinsame Kinder
  • Besuchsrecht (auch während der Ferien)
  • Unterhaltsbeiträge an Ehegatten
  • Kindesunterhalt für jedes Kind
  • Soll das Gericht eine Gütertrennung anordnen? Wenn ja, auf welchen Zeitpunkt?
  • Wer bezahlt noch offene Steuern?
  • Gerichtskosten und gegenseitige Entschädigung für das Gerichtsverfahren

Begriffserklärung: Was ist ein Rechtsöffnungstitel?

Eine Rechtsöffnung ermöglicht es dem Gläubiger, eine Forderung in einem Gerichtsverfahren zu vollstrecken. Die Person A (Gläubiger) fordert von der Person B (Schuldner) einen bestimmten Geldbetrag. Mit einem sogenannten Rechtsvorschlag bestreitet die Person B die Geldforderung – bestreitet also, dass er das Geld Person A schuldet – und bringt damit das Verfahren zum Stillstand. Die Person A kann eine Rechtsöffnung beim Gericht verlangen, um diesen Rechtsvorschlag der Person B zu beseitigen. Mit dieser Rechtsöffnung kann die Betreibung fortgesetzt werden. Eine Rechtsöffnung ist nur möglich, wenn eine schriftliche Erklärung des Schuldners vorhanden ist, in der er sich zur Bezahlung eines bestimmten Geldbetrags verpflichtet.

 

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