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«Die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht muss als ernstes Vergehen wahrgenommen werden»

In der Schweiz ist etwa jede vierte Einelternfamilie von Armut betroffen. Viele Väter seien sich nicht bewusst, dass sie ihre Kinder strafen, wenn sie die Alimente nicht regelmässig zahlen, sagt Anna Hausherr. Die Zentralsekretärin des Schweizerischen Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV) erklärt, warum Alimente und Unterhalt so wichtig sind.

Ohne Unterhalt kommen viele Alleinerziehende und ihre Kinder nicht aus.
Um glücklich zu sein, sind Alleinerziehende und ihre Kinder auf Unterhalt angewiesen. Foto: iStock, Thinkstock

Was sind die grössten Probleme der Alleinerziehenden?

Am schwierigsten für Alleinerziehende ist, die Familie wirtschaftlich über die Runden zu bringen und gleichzeitig genug Zeit mit den Kindern zu verbringen. Hinzu kommt, dass die rechtliche Lage der Einelternfamilien noch komplizierter ist als diejenige der Zweielternfamilien. Alleinerziehende haben deshalb häufig mit Behörden zu tun. Das ist oft eine zusätzliche Aufgabe, die viel Zeit und Energie frisst.

Können Sie ein konkretes Beispiel nennen?

Viele Alleinerziehende wenden sich an den SVAMV, wenn sie gleichzeitig viele verschiedene Fragen lösen und sich klar werden müssen, welches die Prioritäten sind. Eine Mutter kam mit diesen Fragen zu uns: «Soll ich mein Erwerbspensum von 60 auf 80 Prozent erhöhen, um endlich eine einigermassen sichere finanzielle Basis zu haben? Aber da ich im Pflegebereich arbeite, bin ich gar nicht sicher, ob ich überhaupt die zusätzliche Kinderbetreuung finde, die ich dann bräuchte. Und wenn, würden die Kosten vermutlich den Zusatzverdienst wieder auffressen. Das Problem ist, dass die Alimente in letzter Zeit immer unregelmässiger eintreffen. Dann muss halt gespart werden, zum Beispiel bei den Ferien. Manchmal sind die Kinder dann schon sehr enttäuscht und traurig, und das bedrückt mich sehr. Sie sind ohnehin schon materiell alles andere als verwöhnt …»

Was haben Sie in diesem Fall geraten?

Als Leitlinie gilt, die Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und die Fragen aus ihrer Perspektive zu betrachten. Um den grössten Druck zu beseitigen, sollten die Alimente wieder regelmässig bezahlt werden. Wie das zu erreichen ist, ist je nach Situation verschieden. In diesem Fall war der Vater gesprächsbereit und konnte davon überzeugt werden, dass seine Unterhaltsbeiträge entscheidend wichtig sind für seine Kinder. Wir haben die Mutter sorgfältig auf das Gespräch vorbereitet. Der andere wichtige Punkt war, zu klären, ob und wie für die Mutter ein kinderfreundlicher Job möglich wäre.

Sind es vor allem alleinerziehende Mütter, die bei Ihnen Rat suchen?

Unser Verband bietet alleinerziehenden Eltern Coaching und Beratung an. Die grosse Mehrzahl der Alleinerziehenden sind Mütter. Die Anfragen an den SVAMV spiegeln das.

Warum wachsen 86 Prozent der Kinder nach der Trennung bei der Mutter auf, nur 8 Prozent beim Vater, obwohl schon 40 Prozent sich für das gemeinsame Sorgerecht entschieden haben?

Das ist eine Folge der heute noch vorherrschenden traditionellen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Das Sorgerecht haben bedeutet, für das Kind die Entscheidungen zu treffen, die es nicht selbst treffen kann, weil es noch zu klein dafür ist. Beim gemeinsamen Sorgerecht treffen die Eltern diese Entscheidungen gemeinsam. Auch heute noch ist aber in den meisten Familien der Vater hauptsächlich für den finanziellen Unterhalt zuständig, die Mutter trägt die Hauptverantwortung für die Kinder. Meist ist es dann bei einer Trennung im Interesse der Kinder nicht möglich, ein anderes Betreuungsmodell zu wählen. Die Einelternfamilie unterscheidet sich in dieser Beziehung nicht von der Zweielternfamilie. Anders ist aber, dass die Alleinerziehenden zusätzlich auch die Hauptverantwortung für den finanziellen Unterhalt übernehmen müssen, wenn beispielsweise der Vater nicht genug Unterhaltsbeiträge zahlen kann.

Das ist ein Problem vieler alleinerziehender Mütter. Warum ist es für sie häufig so schwierig, Unterhaltszahlungen einzufordern, wenn sie der Ex-Mann nicht gezahlt hat?

Väter haben häufig das Gefühl, dass das Geld, das sie überweisen, der Mutter der Kinder zugute kommt. Sie sind sich nicht bewusst, dass sie ihre Kinder strafen, wenn sie die Alimente nicht regelmässig zahlen. Ihre Kinder leben von den Unterhaltsbeiträgen. Wenn die Mutter die Unterhaltsbeiträge einfordern muss, facht dies in vielen Fällen die Konflikte immer wieder neu an. Es kommt vor, dass der Vater dann den Kontakt zum Kind vernachlässigt. «Endlich klappen die Vatertage regelmässig, das will ich nicht gefährden», ist eine Aussage, die wir regelmässig von alleinerziehenden Müttern hören.

Welche Schritte können Alleinerziehende gehen, um an die ausstehenden Unterhaltsbeiträge zu kommen?

Wichtig ist, rasch zu reagieren und den Ex-Partner, mit einem eingeschriebenen Brief zu mahnen. Man muss ihm eine Frist setzen, bis wann der Betrag auf dem eigenen Konto eingetroffen sein muss. Bleiben die Alimente trotzdem unbezahlt, lohnt es sich dann eine Betreibung ins Auge zu fassen, wenn die Alimente erstmals oder sporadisch ausbleiben und der Ex-Partner ein regelmässiges Einkommen hat. Treffen die Alimente häufiger nicht ein, kann ein Gesuch an das Gericht gestellt werden, damit der Arbeitgeber, eine Sozialversicherung oder die Arbeitslosenversicherung des Ex-Partners die Unterhaltsbeiträge direkt an den Alleinerziehenden überweist. Das ist die effizienteste Lösung. Alleinerziehende können sich auch an die zuständige Stelle für Alimentenhilfe wenden, damit diese das Inkasso der Unterhaltsbeiträge übernimmt und diese allenfalls bevorschusst.

Wenn Alimente unregelmässig kommen: Das kannst du sofort tun

Wenn Alimente ausbleiben, ist das nicht nur ein finanzieller Engpass, sondern oft auch emotional belastend. Damit du handlungsfähig bleibst, hilft ein klarer Ablauf: dokumentieren, schriftlich einfordern, dann die zuständigen Stellen einschalten. Die folgenden Schritte sind so aufgebaut, dass du in etwa 30 Minuten die wichtigsten Grundlagen legen kannst.

Wenn Alimente ausbleiben: 7 Schritte in 30 Minuten

Schritt 1–3: Belege & Mahnung

  1. Überblick erstellen (3 Minuten). Notiere für dich: Welche Zahlung fehlt? Für welchen Monat? Wie hoch ist der Rückstand total? So kannst du später klar und kurz kommunizieren.
  2. Rechtstitel prüfen (5 Minuten). Such den Entscheid/die Vereinbarung heraus, die den Unterhalt regelt (z.B. Scheidungsurteil, Eheschutzentscheid, gerichtlich genehmigte Vereinbarung). Wichtig sind Betrag, Fälligkeit (z.B. jeweils am 1. des Monats) und seit wann der Unterhalt geschuldet ist.
  3. Mahnung schreiben (10 Minuten) und nachweisbar senden. Formuliere sachlich und knapp (idealerweise eingeschrieben): «Für Monat(e) X ist der Unterhalt von CHF … nicht eingegangen. Bitte überweise bis Datum … auf Konto …». Setze eine klare Frist und kündige die nächsten Schritte an (Inkasso/Alimentenhilfe, Betreibung, gerichtliche Massnahmen). Bleib bei Fakten – das hilft dir später, wenn du Unterstützung beantragen musst.

Checkliste: Welche Belege sammeln?

  • Rechtstitel (Urteil/Entscheid oder schriftliche Vereinbarung, ggf. mit Genehmigung)
  • Kontoauszüge/Zahlungsnachweise (welche Beträge sind wann eingegangen)
  • Eigene Übersicht der offenen Beträge (Monat für Monat)
  • Kopie der Mahnung(en) und Versandnachweis (Einschreiben)
  • Allfällige schriftliche Abmachungen zu Teilzahlungen/Stundung/Anpassung
  • Falls vorhanden: Informationen zu Arbeitgeber:in/Sozialversicherung (nur was du sicher weisst, keine Vermutungen)

Schritt 4–5: Inkassohilfe & Bevorschussung

  1. Inkassostelle/Alimentenhilfe kontaktieren (5 Minuten). Viele Kantone kennen Fachstellen, die Unterhaltsbeiträge einfordern (Inkasso) und – je nach Voraussetzungen – bevorschussen. Ruf an oder schreib eine kurze Nachricht mit: Rechtstitel, Rückstandsübersicht, letzter Zahlungseingang, Mahnung ist raus/folgt. Frag konkret nach «Inkasso», «Bevorschussung» und «Unterlagenliste».
  2. Budget sichern und Engpass verhindern (7 Minuten). Mach eine Mini-Budgetliste für die nächsten 4 Wochen (Miete, Krankenkasse, Betreuung, Essen/Transport). Wenn absehbar ist, dass Rechnungen liegenbleiben: lieber früh bei Gemeinde/Sozialdienst nachfragen, bevor Mahnkosten und Betreibungen entstehen.

Schritt 6–7: Betreibung / Strafrecht / Nachbesserung Vereinbarung

  1. Betreibung oder gerichtliche Massnahmen prüfen. Wenn der andere Elternteil grundsätzlich zahlen könnte, aber nicht zahlt, kann Betreibung ein nächster Schritt sein. Bei wiederholten Ausfällen kann – je nach Situation – ein Gesuch ans Gericht sinnvoll sein, damit Unterhaltsbeiträge direkt über Arbeitgeber:in/Sozialversicherung/Arbeitslosenversicherung ausbezahlt werden (wie im Interview beschrieben). Lass dich dabei von der Alimentenhilfe/Inkassostelle oder dem SVAMV unterstützen, damit du nicht unnötige Umwege machst.
  2. Strafrecht: realistisch einordnen und gezielt entscheiden. Strafrechtliche Schritte bringen oft Druck, aber nicht automatisch einen stabilen Geldfluss. Häufig handelt es sich um ein Antragsdelikt: Du musst aktiv Anzeige erstatten, und das Verfahren kann Zeit brauchen. Ein Strafverfahren kann sinnvoll sein, wenn der andere Elternteil wiederholt und trotz klarer Verpflichtung nicht zahlt und andere Massnahmen nicht greifen. Für die laufende finanzielle Entlastung sind jedoch Inkasso, Bevorschussung, Betreibung oder gerichtliche Lösungen in der Praxis häufig wirksamer. Hol dir vor einem Strafantrag unbedingt Beratung, welche Option in deinem Kanton und in deiner Situation am meisten bringt.

Anlaufstellen in der Schweiz

  • SVAMV (Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter): Beratung, Coaching, Unterstützung beim Priorisieren der nächsten Schritte und beim Umgang mit Behörden.
  • Kantonale Alimentenhilfe / Inkassostellen: Zuständig für Inkasso und – je nach Kanton – für Bevorschussung. Die Zuständigkeiten und Voraussetzungen sind kantonal unterschiedlich; wenn du unsicher bist, hilft der SVAMV beim Einordnen.
  • Gemeinde / Sozialdienst: Wenn du kurzfristig in Zahlungsschwierigkeiten kommst (Miete, Krankenkasse, Betreuung, Lebensunterhalt). Frühzeitige Kontaktaufnahme kann Folgekosten und Verschuldung verhindern.

Beispiele (kantonal unterschiedlich): Kanton Zürich (ZH) – Familie / Kanton Basel-Landschaft (BL) – Familie. Welche Stelle bei dir zuständig ist (Inkasso, Bevorschussung, Beratung), hängt vom Kanton und teils auch von der Gemeinde ab.

Was passiert, wenn auch all diese Schritte nicht helfen?

Dann müssen die alleinerziehenden Eltern den fehlenden Betrag selbst aufbringen und im Notfall Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Dadurch verschulden sie sich aber. Auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, ist nicht nur mit finanziell sehr knappen Verhältnissen verbunden, sondern bedeutet auch eine psychische Belastung. Unter beidem leiden natürlich auch die Kinder.

Sie haben bereits angedeutet, warum vor allem Alleinerziehende finanzielle Probleme haben und zu der am stärksten von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppe gehören.

Ja, die Alleinerziehenden tragen die indirekten Kinderkosten: Wegen der Familienpflichten verdienen sie meist weniger. Zudem müssen sie, um erwerbstätig sein zu können, die Kinderbetreuung bezahlen. Zusätzlich tragen sie einen grossen Teil der direkten Kinderkosten, wenn der Vater seine Unterhaltspflicht aus finanziellen Gründen nicht erfüllen kann. Diese Kosten fallen an für Wohnen, Essen, Gesundheitskosten, Versicherungen, Freizeit und so weiter. Dass Alleinerziehende auch für den Lebensunterhalt hauptverantwortlich sind, ist eine entscheidende Ursache der überdurchschnittlichen Armut. Hinzu kommen die niedrigen Frauenlöhne. Rund ein Drittel der alleinerziehenden Mütter arbeitet laut Bundesamt für Statistik Vollzeit. Zum Vergleich: Bei Paarmüttern sind es rund 15 Prozent. Und gut 45 Prozent der alleinerziehenden Mütter arbeitet mit einem Teilzeitpensum von über 50 Prozent. Bei Paarmüttern sind es rund 30 Prozent. Aber die Löhne und auch die Kinderalimente sind so gering, dass sie Armut nicht verhindern.

Wie können Sie vom SVAMV helfen, wenn Alleinerziehende finanzielle Schwierigkeiten haben?

Wir analysieren gemeinsam mit den Betroffenen alle Aspekte der Situation, um die Verbesserungen zu finden, die möglich sind. Ausserdem unterstützen wir Alleinerziehende, wenn sie Ausbildungsbeiträge beschaffen müssen. Wir helfen ihnen, wenn sie bei Organisationen finanzielle Unterstützung anfordern. Unsere Fachberaterinnen haben praktische Erfahrungen mit der Einelternschaft. Sie kennen die Situation nicht einzig aus der fachlichen Perspektive. All das ist bei Alleinerziehenden, denen es an Geld und Zeit mangelt, sehr wichtig. Ziel ist, die Selbsthilfe zu erhalten und zu stärken.

Was müsste sich auf politischer Ebene tun, damit Alleinerziehende leichter über die Runden kommen?

Der SVAMV verlangt, dass ein Mindestunterhaltsbeitrag in der Höhe der einfachen maximalen Waisenrente ins Bundesrecht eingeführt wird. Er soll jedem Kind getrennt lebender Eltern zustehen. Die einfache maximale Waisenrente beträgt zurzeit 926 Franken. Wenn der Vater bedürftig ist, kann die Alimentenhilfe für ihn einspringen und den Betrag vorschiessen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Unterhaltsbeitrag in der entsprechenden Höhe festgelegt worden ist. Das ist heute oft nicht der Fall. Die Unterhaltsbeiträge für Kinder zu sichern und das Recht des Kindes, von beiden Eltern versorgt zu werden, durchzusetzen, ist dringend nötig. Das Bewusstsein muss sich Bahn brechen, dass die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen untrennbar zur elterlichen Verantwortung gehört. Heute werden Unterhaltszahlungen von den Vätern oft als «Zahlvaterschaft» diskreditiert. Zudem wird die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht nicht als ernstes Vergehen an den Kindern wahrgenommen. Ausserdem fordern wir, die Diskriminierung der Frauen bei den Löhnen zu beseitigen. Es sollten kinderfreundliche Arbeitsbedingungen und gute, bezahlbare Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen werden. Existenzsichernde Löhne für Eltern einzuführen, ist ein weiterer wichtiger Punkt. Denn um Probleme nach einer Trennung zu verhindern, ist es entscheidend, bei der Paar-Familie anzusetzen: Mütter müssen im Erwerbsleben bleiben und ein Einkommen erwirtschaften können, das ihre finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet. Väter müssen die Kinder ebenfalls betreuen, und zwar auch an den Arbeitstagen.

Kennen Sie Fälle, in denen es andersherum ist: Die Einelternfamilien ruhen sich auf den Unterhaltsbeiträgen aus und verdienen nicht ihr eigenes Geld?

Die Frage bezieht sich wohl auf die Scheidung von Paaren ohne Kinder, denn solange Kinder zu betreuen sind, kann nicht von «Ausruhen auf Unterhaltsbeiträgen» gesprochen werden. Der finanzielle Unterhalt und die Betreuung und Erziehung im Alltag sind gleichwertig und gleich wichtig für die Kinder, und es kommt ihnen zugute, wenn die alleinerziehenden Eltern nicht gezwungen sind, auch den Lebensunterhalt sicherzustellen. Im Übrigen sind gemäss Bundesamt für Statistik nur rund 10 Prozent der alleinerziehenden Mütter nicht erwerbstätig. Die Sozialhilfeberichte zeigen, dass oft mangelnde Ausbildung die Ursache ist, oder eine passende Kinderbetreuung nicht gefunden werden kann.

Anna Hausherr ist Zentralsekretärin beim Verband der Alleinerziehenden.

Zur Person: Anna Hausherr

Anna Hausherr ist Psychologin FSP. Sie arbeitet als Zentralsekretärin beim Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter (SVAMV). Der Dachverband der Alleinerziehenden in der Schweiz wurde 1984 gegründet. Er setzt sich für Einelternfamilien ein und bietet Beratung und Unterstützung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.einelternfamilie.ch. Wünschen Sie eine Beratung, können Sie eine Nachricht an info@svamv.ch senden oder anrufen unter Tel 031 351 77 71.

Foto: SVAMV

Interview: Angela Zimmerling im Dezember 2011

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