Zum Inhalt
Kind > Alleinerziehend

So kannst du Alimente berechnen und einfordern

Unterhaltszahlungen – auch Alimente genannt – sollen das Wohlergehen von Kindern sichern, wenn sich deren Eltern trennen. Du erfährst hier, wie der Anspruch geregelt ist, wie sich die Höhe des Unterhalts zusammensetzt, wie du eine faire Lösung findest – und was du konkret tun kannst, wenn Zahlungen ausbleiben. Die Rechtsanwältin Noemi Attanasio gibt Tipps und teilt Erfahrungen aus ihrem Berufsalltag.

Ein Paar berechnet zusammen die Alimente.
Wie hoch die Unterhaltszahlung für Kinder ist, hängt von vielen Faktoren ab. © Delmaine Donson / E+

Alimenten berechnen: Das Wichtigste in Kürze

Schnell-Check: Welche Unterhaltsart betrifft dich?

Wenn du gerade mitten in einer Trennung steckst, hilft ein kurzer Realitätscheck: Nicht jede Situation braucht sofort ein Gericht – aber fast jede Situation braucht rasch Klarheit, welche Fragen du als Erstes klären solltest. Kreuze für dich gedanklich ab, was zutrifft:

  • Seid ihr verheiratet oder im Konkubinat? Für Kindesunterhalt spielt der Zivilstand keine Rolle. Bei Trennungs- oder nachehelichem Unterhalt (zwischen Erwachsenen) ist er dagegen zentral.
  • Ist die Vaterschaft offiziell anerkannt? Ohne anerkannte Vaterschaft gibt es praktisch keinen durchsetzbaren Unterhaltstitel – dann ist das der erste Schritt.
  • Habt ihr gemeinsame elterliche Sorge? In der Schweiz ist sie heute häufig gemeinsam – aber auch mit gemeinsamer Sorge muss geklärt werden, wo das Kind wohnt und wie die Betreuung aufgeteilt ist.
  • Wie sind Obhut und Betreuungsanteile geregelt? Lebt das Kind hauptsächlich bei dir (klassisches Betreuungsmodell) oder gibt es ein Wechselmodell (z.B. 50/50)? Das beeinflusst, wer wem wie viel bezahlt.
  • Gibt es bereits einen Rechtstitel? Also z.B. eine genehmigte Vereinbarung, eine KESB-Genehmigung oder ein Gerichtsurteil. Das ist entscheidend, wenn du später Inkasso, Schuldneranweisung oder Bevorschussung willst.
  • Ist das Thema akut (Zahlungen fehlen schon)? Dann lohnt sich: sofort dokumentieren (Kontoauszüge, Zahlungsvereinbarung, Kommunikation) und früh die zuständige Stelle im Kanton klären.

Das Leben hält so manche Herausforderungen bereit und macht dabei auch vor dem Familienglück nicht Halt. Denn: Gemeinsamer Nachwuchs geht nicht immer mit einer harmonischen Paarbeziehung der Eltern einher. Damit einerseits das Wohl der Kinder dennoch gesichert ist, andererseits auch die Finanzen des betreuenden Elternteils nicht in Schieflage geraten, gibt es Alimente.

Zivilstand für den Anspruch auf Alimente irrelevant

Der Zivilstand der Kinds-Eltern spielt für einen Anspruch keine Rolle. Ob du mit dem Vater resp. der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet bist oder warst, ist bei der Beurteilung des Anspruchs nicht relevant. Wichtig aber ist, dass die Vaterschaft offiziell anerkannt ist. «Wenn der Vater der Mutter bekannt ist, dieser aber die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, kann die Mutter eine Vaterschaftsklage gegen den Vater einreichen», sagt Rechtsanwältin Noemi Attanasio. Die Vaterschaftsklage könne direkt mit einer Unterhaltsklage verbunden werden. «In diesem Fall wird in einem ersten Schritt entschieden, ob der Beklagte der Vater des Kindes ist. Wenn dies der Fall ist, werden direkt die Unterhaltsbeiträge festgelegt, welche der Vater an das Kind bezahlen muss», führt Attanasio weiter aus. Ist die Vaterschaft unbekannt oder machst du dazu keine Angaben, kannst du die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zur Hilfe beiziehen. In einer Beistandschaft geht diese der Aufgabe nach, den Vater ausfindig zu machen und kann auch die entsprechenden Klagen für das Kind einreichen.

Zur Person: 
Noemi Attanasio ist Rechtsanwältin und hat 2020 ihre eigene Anwaltskanzlei «Attanasio Rechtsanwälte AG» in Zürich gegründet und im 2022 einen weiteren Standort auf dem Hirzel eröffnet. Sie verfügt unter anderem in den Rechtsgebieten Ehe-, Familien- sowie Kindesrecht über grosse Erfahrung.

Wer bezahlt Alimente?

Alimente bezahlt ein Elternteil an den anderen, welcher hauptsächlich die Kinderbetreuung übernimmt. Die Unterhaltspflicht entfällt, wenn der entsprechende Elternteil unter dem Existenzminimum lebt und – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen – kein höheres Einkommen zugemutet werden kann. So meint Noemi Attanasio weiter: «Eltern haben aber grundsätzlich die Pflicht, ihre Leistungsfähigkeit voll auszuschöpfen, damit der Bedarf des Kindes gedeckt ist». Wenn das Einkommen aufgrund eines freiwilligen Teilzeitpensums der unterhaltspflichtigen Person nicht ausreicht, könne ein «hypothetisches Einkommen» festgelegt und auf deren Basis die Unterhaltsbeiträge bestimmt werden.

Für dich in der Praxis wichtig: Unterhalt ist kein «Belohnungs- oder Bestrafungssystem». Er ist rechtlich an Bedarf und Leistungsfähigkeit gekoppelt – unabhängig davon, wie schwierig die Kommunikation gerade ist oder wie verletzt sich jemand fühlt.

Sozialhilfe als Auffangnetz

Wenn eine unterhaltspflichtige Person aufgrund von zu geringem Einkommen nicht in der Lage ist, Alimente zu leisten, kann die Sozialhilfe den betreuenden Elternteil respektive deren Kinder finanziell stützen. Dabei ist eine allfällige Verwandtenunterstützungspflicht zu berücksichtigen. Diese schreibt vor, dass in Not geratene Personen von direkten Verwandten in auf- und absteigender Linie finanziell unterstützt werden müssen, sofern letztere in «günstigen finanziellen Verhältnissen» leben. Diese günstigen finanziellen Verhältnisse beginnen ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 120'000 bei Alleinstehenden respektive CHF 180'000 bei verheirateten Paaren. Da die Sozialhilfe und eine allfällige Verwandtenunterstützungspflicht kantonal geregelt sind, muss immer die jeweilige Rechtsgrundlage berücksichtigt werden. Eine Auflistung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) schafft einen Überblick. Ferner kann auch die freiwillige Unterstützung durch Freunde und Familie Abhilfe schaffen.

Dauer der Unterhaltspflicht

Grundsätzlich endet der Anspruch auf Unterhaltszahlungen mit der Volljährigkeit eines Kindes, de facto aber erst mit dem Abschluss einer beruflichen Erstausbildung. Diese berufliche Erstausbildung kann eine Berufslehre oder ein Hochschulstudium sein. Ob bei einem Hochschulstudium die Erstausbildung mit dem Bachelor- oder erst mit dem Masterabschluss endet, hängt von der individuellen Studienrichtung ab.

Praktisch heisst das: Wenn dein Kind volljährig wird, lohnt sich eine frühe Klärung, wie der Unterhalt während der Ausbildung organisiert wird (Zahlung an dich oder direkt an das volljährige Kind, Nachweise, Budget, Kommunikation). Das reduziert Konflikte genau in einer Phase, in der viele Familien ohnehin mit Ablösung, Ausbildungswahl und neuen Kosten jonglieren.

Mit wieviel Unterhalt pro Kind ist zu rechnen?

Eine Pauschalaussage über die Höhe von Unterhaltsbeiträgen pro Kind zu tätigen, ist nicht möglich. Denn diese ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Kostenbedarf des Kindes, dem Einkommen und Lebensstandard des unterhaltspflichtigen sowie den Lebenshaltungskosten und Erwerbssituation des primär betreuenden Elternteils.

So setzen sich Alimente zusammen

Infografik mit den Bestandteilen der Alimente
Die Alimente besteht aus mehreren Teilen. © famillienleben.ch

Die Alimente setzen sich aus zwei respektive drei Teilen zusammen – dem Bar- und dem Betreuungsunterhalt sowie einem allfälligen Betreuungsüberschuss.

Barunterhalt

Unter dem Barunterhalt versteht man all jene Kosten, welche für das Kind selbst anfallen. Das sind unter anderem Kosten für Lebensmittel, Kleidung oder Krankenkasse. Aber auch die Wohn- und allfällige Fremdbetreuungskosten fallen darunter. Die Zürcher Kinderkosten-Tabelle bietet dabei Richtwerte.

Betreuungsunterhalt

Beim Betreuungsunterhalt wird eine allfällige Lücke geschlossen, welche zwischen dem eigenen Erwerb und den effektiven Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils besteht. Dies ist der Fall, wenn der betreuende Elternteil aufgrund der Betreuung des Kindes respektive der Kinder keiner Arbeit nachgehen kann oder dies nur in einem Teilzeitpensum möglich ist.

Betreuungsüberschuss

Standardmässig wird der familienrechtliche Unterhalt anhand der «zweistufigen Methode mit Überschussverteilung» festgelegt. Dabei wird in der ersten Stufe der finanzielle Grundbedarf aller Familienmitglieder (inklusive des unterhaltspflichtigen Elternteils) ermittelt. Besteht nach Abzug der einzelnen Bedarfs-Beträgen vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ein Überschuss, wird dieser auf die Familienmitglieder verteilt. Die Erwachsenen haben dabei in der Regel Anspruch auf einen doppelt so hohen Anteil dieses Überschusses wie die Kinder.

Beispiele: So kann eine Unterhaltsberechnung in der Praxis aussehen

Die folgenden Minifälle sind bewusst vereinfacht. Sie ersetzen keine individuelle Berechnung, zeigen dir aber, welche Stellschrauben den Unterhalt typischerweise verändern: Einkommen, Betreuung, Kinderalter, Drittbetreuung, Wohnkosten und ob überhaupt ein Überschuss vorhanden ist.

Beispiel 1: 1 Kind, Kita, 60/40 Betreuung

Ausgangslage: Ein Kind (3 Jahre). Betreuung: 60% bei dir, 40% beim anderen Elternteil. Du arbeitest 60%, der andere Elternteil 100%. Es fallen Kita-Kosten an. Es gibt einen moderaten Überschuss.

  • Barunterhalt: umfasst Grundkosten fürs Kind (z.B. Krankenkasse, Essen, Kleidung) plus anteilig Wohnen plus Kita-Kosten. Bei jüngeren Kindern können Fremdbetreuungskosten den Barunterhalt stark erhöhen.
  • Betreuungsunterhalt: kommt dazu, wenn dein Einkommen (bei 60% Pensum) deinen eigenen Bedarf nicht deckt, weil du wegen Betreuung nicht mehr arbeiten kannst.
  • Konsequenz: Häufig ist der monatliche Unterhalt in dieser Konstellation höher als bei einem Schulkind ohne Fremdbetreuung – nicht weil das Kind «mehr braucht», sondern weil Betreuungsorganisation Geld kostet und das Erwerbspensum begrenzt.

Merksatz: Bei kleinen Kindern ist die Frage «Wer bezahlt die Kita und wie wird sie aufgeteilt?» oft zentraler als die Frage «Wie viel pro Kind?». Kläre in der Vereinbarung möglichst präzise, wie Kita, Hort und Ferienbetreuung gerechnet werden (fixer Betrag, pro rata, direkte Zahlung).

Beispiel 2: 2 Kinder, Schulalter, knapper Überschuss 

Ausgangslage: Zwei Kinder (7 und 10). Beide besuchen Schule, evtl. Mittagstisch/Hort. Du betreust überwiegend, arbeitest 50–60%. Der andere Elternteil verdient zwar mehr, hat aber hohe Fixkosten und wenig Spielraum. Nach der Bedarfsrechnung bleibt kein oder kaum Überschuss (Mankofall).

  • Barunterhalt: bleibt geschuldet, aber die Leistungsfähigkeit kann begrenzen, was effektiv bezahlt werden kann.
  • Betreuungsunterhalt: ist möglich, aber ebenfalls durch die Leistungsfähigkeit gedeckelt.
  • Konsequenz: In Mangellagen wird oft priorisiert, dass der Kindesbedarf möglichst gut gedeckt ist. Für dich heisst das: Budgetrealität anerkennen, aber gleichzeitig prüfen, ob ein hypothetisches Einkommen oder eine zumutbare Erwerbserhöhung realistisch ist.

Merksatz: Wenn am Ende «zu wenig Geld für alle» da ist, hilft es selten, nur über Gerechtigkeit zu streiten. Hilfreicher ist ein sauber dokumentiertes Budget und ein Plan, was sich in 6–12 Monaten ändern könnte (Pensum, Betreuung, Wohnung, Schulangebote).

Beispiel 3: Wechselmodell (50/50) – was ändert sich?

Ausgangslage: Ein Kind (9) lebt ungefähr hälftig bei beiden Elternteilen. Beide haben Betreuungs- und Alltagskosten. Ein Elternteil verdient deutlich mehr.

  • Barunterhalt: Im Wechselmodell zahlen beide Elternteile direkt für das Kind in ihrem Haushalt. Trotzdem kann es einen Ausgleich geben, wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind (damit das Kind in beiden Haushalten ähnlich abgesichert ist).
  • Betreuungsunterhalt: ist im Wechselmodell nicht ausgeschlossen, aber häufig weniger ausgeprägt, wenn beide Elternteile ähnlich erwerbstätig sind. Wenn ein Elternteil wegen Betreuung deutlich weniger arbeiten kann, bleibt das Thema relevant.
  • Konsequenz: Wechselmodell heisst nicht automatisch «keine Alimente». Entscheidend sind Bedarf, Einkommen und effektive Betreuung.

Merksatz: Je genauer ihr Alltagskosten regelt (Krankenkasse, Zahnarzt, Klassenlager, Musikschule, Sport, Brille), desto weniger Streit gibt es später über «ausserordentliche Kosten».

Unterhalt anpassen: Wann und wie?

Unterhalt ist eine Momentaufnahme. Wenn sich die Lebensrealität deutlich verändert, kannst du eine Anpassung prüfen. Wichtig ist: Eine Anpassung gelingt in der Regel nur, wenn du konkrete Veränderungen nachweisen kannst – und wenn du nicht zu lange zuwartest.

Typische Gründe 

  • Einkommensänderung: Jobverlust, längere Krankheit, Kurzarbeit, aber auch deutliche Lohnerhöhungen oder Bonusbestandteile.
  • Betreuungswechsel: Wechsel in den Kindergarten/Schule, mehr oder weniger Betreuungstage, neues Wechselmodell.
  • Neue Familienkonstellation: weitere Kinder, neue Partnerschaft mit finanziellen Folgen, Wegfall von Unterstützung.
  • Kostenentwicklung: höhere Fremdbetreuungskosten, krankheitsbedingte Mehrkosten oder – wenn vereinbart – Teuerung über Indexklausel.

Welche Unterlagen du brauchst

  • aktueller Unterhaltstitel (Vereinbarung mit Genehmigung, KESB-Entscheid, Gerichtsurteil)
  • aktuelle Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, ggf. Nachweis Arbeitslosigkeit/Taggelder
  • Steuerunterlagen oder aktuelle Einkommensnachweise (je nach Verfahren)
  • Budget mit Belegen (Miete, Krankenkasse, Fremdbetreuung, Versicherungen, notwendige Auslagen)
  • Betreuungsplan/Obhutsregelung (schriftlich, idealerweise mit Kalender-Log)
  • Belege zu kindbezogenen Mehrkosten (z.B. Kita-Rechnungen, notwendige Therapien)

Ablauf: Einigung / Mediation / Gericht

1) Direkte Einigung: Wenn ihr grundsätzlich gesprächsfähig seid, ist das oft der schnellste Weg. Achte darauf, dass die Anpassung schriftlich erfolgt und anschliessend genehmigt wird (z.B. über die KESB), damit du einen durchsetzbaren Titel hast.

2) Mediation: Sinnvoll, wenn es um einzelne Streitpunkte geht (z.B. Kita-Kosten, Ferienregelung, Indexierung). Ziel ist eine tragfähige Gesamtlösung statt «Recht behalten».

3) Beistand / Behördenweg: Wenn Kommunikation scheitert oder die Situation sehr konflikthaft ist, kann eine Beistandschaft unterstützen oder die KESB involviert sein (je nach Konstellation und Kindeswohl).

4) Gericht: Wenn keine Einigung möglich ist, entscheidet das Gericht. Das kann Zeit und Geld kosten – dafür erhältst du klare, vollstreckbare Regeln.

Wer entscheidet final, wie hoch die Alimente sind?

Je nach Verhältnis zwischen den Kindseltern unterscheidet sich der Rahmen, in welchem die Unterhaltszahlungen festgelegt werden.

Vereinbarung zwischen den beiden Elternteilen

Wenn es möglich ist, ist eine gütliche Einigung zwischen euch oftmals die beste Lösung. Da das Organisieren eines getrennten Alltags mit gemeinsamen Kindern ohnehin schon eine Herausforderung ist, solltest du die psychische und finanzielle Zusatzbelastung allfälliger Verhandlungen mit Drittparteien nicht unterschätzen. Entstehen Unklarheiten oder könnt ihr euch bei gewissen Punkten nicht einigen, besteht immer die Möglichkeit, eine Drittpartei beizuziehen. Auch wenn ihr euch einvernehmlich einigen könnt, wird dennoch eine schriftliche Regelung mit anschliessender Genehmigung durch die KESB empfohlen.

Einigung durch Mediation

Gerade wenn eine Einigung nur in einzelnen Punkten schwierig ist, bietet sich der Weg über die Mediation an. Dabei liegt der Fokus auf einer gemeinsamen, konkreten und schnellen Lösungsfindung. In der Mediation werden beide Parteien angehört – ob gemeinsam oder getrennt voneinander. Mit Kosten von ungefähr 150 Franken pro Sitzung ist die Mediation gegenüber einer Anwalts-Konsultation zudem auch finanziell weniger belastend.

Rechtlicher Beistand durch Anwalt/Anwältin und anschliessender Gerichtsentscheid

Leider sind unkomplizierte Vereinbarungen nicht immer möglich und das Beiziehen von Anwältinnen oder Anwälten sowie der Gang vors Gericht unumgänglich. «Es kommt immer wieder vor, dass einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, weil Unterhaltspflichtige die Unterhaltsbeiträge vom Kontakt mit dem Kind abhängig machen wollen und somit nicht dazu bereit sind eine Vereinbarung über die Unterhaltsbeiträge zu finden, wenn der Kontakt mit dem Kind nicht nach ihrem Gutdünken stattfindet», weiss Rechtsanwältin Noemi Attanasio aus ihrer täglichen Arbeit. Auch das Gefühl «wie eine Zitrone ausgepresst» zu werden, während sich die andere Partei «ein schönes Leben» mache, sei bei unterhaltspflichtigen Personen oftmals ein Grund, sich bei einer Lösungsfindung querzustellen. Wenn ihr euch beim Festlegen der Unterhaltszahlungen nicht einig werdet, entscheidet ein Gericht über die Höhe der Beiträge. Dieses Prozedere kann viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Die dabei definierten Unterhaltsbeiträge werden in einem Gerichtsentscheid festgelegt.

Der geschuldete Unterhalt kann sich verändern

Ein vereinbarter Unterhaltsbeitrag ist nicht in Stein gemeisselt. Wenn sich Voraussetzungen verändern, hat dies Einfluss auf die Höhe der Alimente. Diese Veränderung kann die Lebensumstände betreffen, aber auch die Teuerung.

Veränderung Lebensumstände

Über die Jahre können sich sowohl die Betreuungs- als auch die Einkommensverhältnisse verändern. Sei dies durch Gehaltserhöhungen respektive -einbussen oder durch dauerhafte Veränderung durch (erneuter) Heirat oder Mutter-/Vaterschaft.

Teuerungsausgleich

Befindet sich in einer Alimente-Vereinbarung eine sogenannte «Index-Klausel», passen sich die Unterhaltszahlungen an die Teuerung an. Ist diese Klausel jedoch nicht festgelegt, besteht auch kein Anspruch auf eine entsprechende Anpassung.

Diese Möglichkeiten gibt es, Alimente einzufordern

Im Idealfall nimmt der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verantwortung wahr und bezahlt rechtzeitig (in der Regel zum Monats-Ersten im Voraus) die Alimente. Jedoch ist das nicht immer die Realität. Die Gründe dafür sind von Fall zu Fall unterschiedlich, wie Noemi Attanasio weiss: «Einerseits kann es sein, dass der pflichtige Elternteil schlicht nicht über die finanziellen Mittel verfügt. Möglicherweise sind die effektiven Einnahmen tiefer als das ‹hypothetische Einkommen› oder die effektiven Ausgaben höher als vom Gericht festgelegt.» Weiter komme es auch immer wieder mal zu ausbleibenden Zahlungen, wenn das Kind den Kontakt zum unterhaltspflichtigen Elternteil verweigere oder letzterer ein Urteil als ungerecht empfindet, dieses aber nicht anfechte. Eine Zahlungsverweigerung werde zudem auch hin und wieder als Druckmittel genutzt, um vom anderen Elternteil oder den Kindern etwas zu erhalten – beispielsweise mehr Kontakt. In anderen Fällen wolle die oder der Unterhaltspflichtige den anderen Elternteil damit aber schlicht und einfach nur nerven oder schikanieren. Um dennoch an die geschuldeten Beiträge zu kommen, gibt es für dich zahlreiche Möglichkeiten.

Wenn Alimente ausbleiben: Eskalationsplan

Wenn Geld fehlt, ist der Stress hoch – und gleichzeitig ist ein klarer Ablaufplan Gold wert. Ziel ist: schnell absichern, sauber dokumentieren und den wirksamsten Schritt wählen (nicht zwingend den lautesten).

Dokumentieren & mahnen 

Bevor du eskalierst, brauchst du eine gute Aktenlage. Das hilft dir später bei Inkasso/Bevorschussung und vor Gericht.

  • Dokumentiere: Kontoauszüge (fehlende Zahlung), bisherige Zahlungen, Titel (Urteil/Vereinbarung), Nachrichtenverlauf (sachlich, ohne endlose Diskussionen).
  • Mahnung: Setze eine kurze Nachfrist und nenne Betrag, Zeitraum und Zahlungsangaben. Ideal: Einschreiben.

Template-Idee für dein Mahnschreiben:
«Gemäss [Titel/Datum] ist der Unterhaltsbeitrag für [Name Kind] jeweils bis spätestens [Datum] im Voraus zu bezahlen. Für [Monat/Jahr] ist bis heute kein Eingang erfolgt. Bitte überweise den Betrag von CHF [x] bis spätestens [Datum, z.B. 7 Tage] auf [IBAN]. Bei ausbleibender Zahlung leite ich ohne weitere Ankündigung die nächsten rechtlichen Schritte ein.»

Inkassohilfe / Lohnabtretung / Betreibung

Welche Massnahme sinnvoll ist, hängt davon ab, ob es um einen einmaligen Ausfall oder ein Muster geht – und ob ein Titel vorhanden ist.

Schritt-für-Schritt (Praxis-Ablauf):

  1. Titel prüfen: Gibt es eine genehmigte Vereinbarung oder ein Urteil? Ohne Titel sind viele Schritte schwieriger.
  2. Mahnung verschicken: Einschreiben, Frist setzen.
  3. Entscheiden: einmaliger Ausfall → oft Betreibung; wiederholt/absehbar → eher Schuldneranweisung oder Alimentenhilfe.
  4. Unterlagen bereitstellen: siehe Dokumentliste unten.
  5. Passenden Kanal starten: Betreibung, Schuldneranweisung, Sicherstellung oder staatliche Alimentenhilfe.

Dokumentliste (häufig verlangt):

  • Unterhaltstitel (Scheidungsurteil/Trennungsurteil, genehmigte Vereinbarung, KESB-Entscheid)
  • Nachweis der Ausstände (Kontoauszüge, Zahlungsübersicht, allfällige Teilzahlungen)
  • Kopie der Mahnung(en) und Einschreibebeleg
  • Personalien beider Elternteile (Adresse, Geburtsdatum, wenn vorhanden AHV-Nr.)
  • Angaben zur Arbeit der zahlungspflichtigen Person (Arbeitgeber, Arbeitsort; falls bekannt Lohnabrechnungen)
  • Budget/Belege des Haushalts (v.a. bei Gesuchen um Bevorschussung)
  • Betreuungsplan/Obhutsregelung (bei Fragen zu Zuständigkeit und Berechnung)

Wenn du die Unterhaltszahlung nicht rechtzeitig erhältst, kannst du als betreuender Elternteil diverse Schritte selbst einleiten, um den Erhalt der Alimente zu erwirken.

  1. Mahnung des Schuldners: Bleibt die Alimente-Zahlung aus, ist ein erster offizieller Schritt die Mahnung des Schuldners. Dabei wird empfohlen, zehn Tage nach der vereinbarten Frist mittels Einschreiben die Zahlung einzufordern und dabei eine neue Zahlungsfrist festzulegen. Bewirkt das Mahnschreiben nichts, empfiehlt es sich, einen der nachfolgenden weiterführenden Schritte einzuleiten.
  2. Betreibung: Wenn die Zahlung der Alimente trotz Mahnung nicht erfolgt, kann die Betreibung unter Umständen das richtige Mittel zum Erfolg sein. Vor allem, wenn es sich um einen einzelnen Ausfall der Unterhaltszahlung handelt. Wer eine Betreibung beantragt, muss jedoch die Bearbeitungsgebühr vorschiessen. 20 Tage nach dem Zahlungsbefehl kann eine Betreibung auf Pfändung verlangt werden. Da bei einer Betreibung für jede Forderung separat ein Zahlungsbefehl ausgestellt werden muss, gibt es bei mehreren ausstehenden Forderungen bessere Mittel.
  3. Schuldneranweisung: Damit nicht für jede einzelne Forderung ein Zahlungsbefehl ausgestellt (und jeweils separat bezahlt) werden muss, kann man beispielsweise den Weg der Schuldneranweisung wählen. Bei dieser Variante kann der betreuende Elternteil beim Gericht einen Antrag stellen, dass Alimente beim Schuldner direkt vom Lohn abgezogen und an die Anspruchstellerin resp. den Anspruchsteller ausbezahlt werden. Die Schuldneranweisung schliesst neben aktuellen auch bisher unbeglichene, nicht aber für zukünftige Forderungen mit ein. Wie bei der Schuldbetreibung ist auch bei der Schuldneranweisung ein Vorschuss fällig.
  4. Sicherstellung: Eine weitere Möglichkeit, an nicht geleistete Alimente-Zahlungen zu kommen, ist die sogenannte Sicherstellung. Diese ist besonders dann sinnvoll, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner nicht zahlt obschon finanziell dazu in der Lage. Beim Gericht kann man beantragen, dass die Bank einen Betrag als Sicherheitsleistung bei der Schuldnerin oder dem Schuldner sperrt und monatliche Überweisungen erfolgen sollen. Damit werden bis auf Weiteres auch zukünftige Forderungen miteingeschlossen.

Bevorschussung: Voraussetzungen & Grenzen 

Wenn Unterhaltszahlungen komplett ausbleiben, kann die Alimentenhilfe je nach Kanton und Voraussetzungen Vorschüsse leisten. Wichtig für die Erwartung: Bevorschussung ist kantonal geregelt und häufig an Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden. In vielen Kantonen stehen dabei Kindesunterhaltsbeiträge im Fokus; Ansprüche zwischen Erwachsenen (z.B. nachehelicher Unterhalt) sind oft nicht oder nur eingeschränkt umfasst.

Staatliche Alimentenhilfe beantragen

Alimente einzufordern kann dich auch überfordern. Ist dies der Fall, kannst du auf die staatliche Alimentenhilfe zurückgreifen. Je nach Kanton ist ein entsprechendes Gesuch bei der Wohngemeinde oder der kantonalen Stelle einzureichen. Damit die entsprechende Hilfsstelle bei ausgebliebenen Unterhaltszahlungen die nötigen Schritte einleiten kann, müssen Anspruchsberechtigte jedoch bereits eine Mahnung an den unterhaltspflichtigen Elternteil verschickt haben.

Schritt-für-Schritt (typisch):

  1. Kontakt zur zuständigen Stelle: Gemeinde oder kantonale Fachstelle (je nach Kanton).
  2. Gesuch einreichen: mit Unterhaltstitel und Nachweisen.
  3. Prüfung: Anspruch, Zuständigkeit, finanzielle Voraussetzungen (v.a. bei Bevorschussung).
  4. Inkasso startet: die Stelle treibt ausstehende Beträge ein (oft inkl. Betreibung/weitere Schritte).
  5. Bei Bevorschussung: Vorschusszahlungen gemäss kantonalen Regeln; Rückforderung erfolgt später gegenüber der zahlungspflichtigen Person.
  1. Inkassohilfe: Die Alimentenhilfe unterstützt Unterhaltsberechtigte beim Inkasso der geschuldeten Beiträge. Dabei greifen sie auf die oben erwähnten Instrumente zurück – einfach mit dem Unterschied, dass du dir den administrativen und den finanziellen Aufwand sparen kannst. 
  2. Alimentenbevorschussung: Bleiben Unterhaltszahlungen komplett aus, kann die staatliche Alimentenhilfe einen Vorschuss an Unterhaltsberechtigte leisten. Um einen Vorschuss erhalten zu können, darf das Vermögen des betreuenden Elternteils jedoch eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Vermögensgrenze unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und ist auch von der Haushaltsgrösse abhängig. Die Grenze im Kanton Zürich (Stand: Januar 2023) liegt für einen Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind bei CHF 105'700.
  3. Überbrückungshilfe: Ist der Unterhalt bei unverheirateten Elternteilen noch nicht rechtsgültig geregelt, besteht die Möglichkeit, Überbrückungszahlungen zu beantragen. Diese Überbrückungsleistungen werden jedoch nur ausbezahlt, wenn eine rechtsgültige Unterhaltsregelung in entsprechender Höhe absehbar ist.

Zuständige Stellen je Kanton finden
Du suchst die richtige Inkasso- oder Bevorschussungsstelle in deinem Kanton? Hier findest du eine Übersicht und Erklärung der Zuständigkeiten: Inkasso & Bevorschussung: Zuständige Stellen in der Schweiz

Strafrecht (Art. 217 StGB): wann sinnvoll, wann nicht

Wenn sich ein unterhaltspflichtiger Elternteil entweder aus Böswilligkeit oder Arbeitsscheu weigert, die geschuldeten Alimente zu bezahlen, kannst du zudem ein Strafverfahren wegen Missachtung der Unterhaltspflicht einleiten. Im Falle einer Verurteilung droht der beschuldigten Partei eine Geldstrafe oder gar ein Gefängnisaufenthalt. Das Strafverfahren und eine allfällige Verurteilung sorgen jedoch nicht dafür, dass du zu den rechtmässig zustehenden Unterhaltszahlungen kommst.

Als Faustregel: Strafrecht kann Druck erzeugen, löst aber das Grundproblem «Geld kommt regelmässig» oft nicht so direkt wie eine Schuldneranweisung, Sicherstellung oder die Alimentenhilfe. Wenn du unsicher bist, lass dich früh beraten, welche Schiene in deinem Fall die wirksamste ist.

Steuer- und Sozialversicherungs-Check

Nach einer Trennung ändern sich nicht nur Zahlungen, sondern auch Steuer- und Sozialthemen. Ein kurzer Check kann dir helfen, böse Überraschungen zu vermeiden – oder Möglichkeiten zu nutzen.

Unterhalt in der Steuererklärung (ESTV KS 30)

Unterhaltsbeiträge wirken sich je nach Konstellation unterschiedlich auf die Steuererklärung aus (z.B. Abzüge, Deklaration von erhaltenen Beiträgen). Als Orientierung dient unter anderem das Kreisschreiben Nr. 30 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Wenn du unsicher bist, kann eine Steuerberatung oder die Steuerverwaltung deines Kantons klären, wie du Zahlungen korrekt deklarierst.

AHV/Sozialhilfe: Anspruchsübergang, Rückgriffe (SKOS)

Wenn du Sozialhilfe beziehen musst, können Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise an die öffentliche Hand übergehen (Rückgriff). Die SKOS-Richtlinien bieten einen Rahmen; die konkrete Umsetzung ist kantonal. Es lohnt sich, früh zu klären, welche Mitwirkungspflichten du hast (z.B. Unterlagen liefern, Inkassoschritte unterstützen), damit Leistungen nicht verzögert werden.

FAQ: Häufige Fragen rund um Alimente

  • Wechselmodell (50/50): Fallen dann überhaupt Alimente an?
    Oft ja – vor allem, wenn die Einkommen deutlich unterschiedlich sind oder wenn grosse Kostenblöcke (Krankenkasse, Betreuung, Wohnen) ungleich verteilt sind. Entscheidend sind Bedarf, Leistungsfähigkeit und konkrete Kostenaufteilung.
  • Was sind «ausserordentliche Kosten» und wie regeln wir sie fair?
    Typisch sind z.B. Zahnarzt/Orthodontie, Brille, Klassenlager, besondere Fördermassnahmen oder teure Freizeitaktivitäten. Am besten regelt ihr schriftlich: Was gilt als ausserordentlich, ab welchem Betrag braucht es vorgängige Zustimmung, und wie wird geteilt (50/50 oder nach Einkommen)?
  • Was passiert nach dem 18. Geburtstag, wenn das Kind noch in Ausbildung ist?
    Unterhalt kann weiterlaufen bis zum Abschluss der Erstausbildung. Häufig wird dann geklärt, ob Zahlungen direkt ans volljährige Kind gehen und welche Nachweise es liefert (Immatrikulationsbestätigung, Lehrvertrag, Budget).
  • Was, wenn ein Elternteil im Ausland lebt?
    Durchsetzung kann komplexer werden (Zuständigkeit, Vollstreckung, Abkommen). Wichtig ist ein klarer Titel und frühzeitige Beratung, welche Behörde oder welches Gericht zuständig ist.

 

0 Kommentare

?

Meistgelesene Artikel

Anmelden oder Registrieren

Melde dich kostenlos an und diskutiere mit anderen Eltern und speichere deine Artikel.
Anmelden Registrieren

Speichere deine Artikel

Logge dich ein oder erstelle einen Account und du kannst deine Artikel für später speichern.
Anmelden Registrieren