Kind > ErziehungZivilcourage: Soll ich mich in die Erziehung anderer einmischen? Sigrid Schulze Im Supermarkt beschimpft eine Mutter ihre Tochter; auf der Strasse gibt ein Vater seinem Sohn eine Ohrfeige; Freund:innen belegen ihr Kind immer wieder mit harten Strafen. Wegschauen oder eingreifen? Soll man sich in die Erziehung anderer einmischen? Wir haben den Kinderschutz Schweiz gefragt, wann Zivilcourage angebracht ist. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Wenn Eltern in der Öffentlichkeit gewalttätig gegenüber ihren Kindern werden, ist es sinnvoll, Zivilcourage zu zeigen. Foto: BlueOrange Studio, iStock, Thinkstock Kinder brauchen viel Liebe, Sicherheit und Wertschätzung, um sich zu fröhlichen und selbstbewussten Menschen zu entwickeln. Doch auf der Strasse, im Supermarkt und in der Nachbarschaft zeigt sich, dass nicht alle Kinder bekommen, was sie brauchen. Manche Eltern schubsen grob ihr Kind, zerren es lieblos hinter sich her oder holen zur Ohrfeige aus. Andere demütigen es mit Worten. «Halt endlich die Klappe!», «Du taugst sowieso nichts, das wird ein schlechtes Ende mit dir nehmen!», «Was soll man von dir schon anderes erwarten.» Solche Sätze können sich tief im Inneren des Kindes festsetzen. Fachleute weisen zudem darauf hin, dass körperliche Bestrafung das Risiko für negative Folgen erhöhen kann, etwa für mehr Aggression, mehr Angst und eine belastete Eltern-Kind-Beziehung. Zivilcourage – ja oder nein? Was tun, wenn andere Eltern ihr Kind nicht gut behandeln? Wenn Freund:innen häufig abwertend über ihr Kind sprechen – auch in seinem Beisein? Oder wenn die gebrüllten Vorwürfe der Nachbarn täglich durch die Wände dringen? Oder wenn Freund:innen des Kindes von ihren Eltern mit harten Strafen belegt werden? Meist ist es sinnvoll, Zivilcourage zu zeigen. Wichtig ist dabei: Du musst nicht perfekt reagieren. Entscheidend ist, dass du nicht wegschaut, wenn ein Kind beschämt, bedroht oder verletzt wird. Recht auf gewaltfreie Erziehung Gewaltfreie Erziehung gehört zu den Kindergrundrechten, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind. Gewaltfreie Erziehung verlangt eine Erziehung ohne körperliche und ohne seelische Gewalt. Körperliche Gewalt umfasst grobes Hinterherschleifen eines Kindes genauso wie eine Ohrfeige. Psychische Gewalt äussert sich in Beleidigungen, Demütigungen oder Beschimpfungen. Doch in der Schweiz ist Gewalt in der Erziehung von Kindern nicht ausdrücklich verboten. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz fordert eine gesetzliche Verankerung von Gewaltfreiheit in der Erziehung im Zivilgesetzbuch. «Während der gewalttätige Umgang bei Erwachsenen strafrechtlich geahndet wird, können Kinder körperlich bestraft werden, ohne dass damit gegen eine gesetzliche Norm verstossen wird», argumentiert sie. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid festgehalten, dass die körperliche Züchtigung zum Erziehungszweck das gesellschaftlich übliche und tolerierte Ausmass nicht übersteigen darf. Wo genau die Grenzen sind, bleibt rechtlich damit unklar. Wenn du dir Sorgen um ein Kind machst: Ein Stufenplan Vielleicht fragst du dich: «War das jetzt schon Gewalt? Übertreibe ich? Was, wenn ich alles schlimmer mache?» Diese Unsicherheit ist normal. Ein Stufenplan hilft dir, ruhig und wirksam zu handeln: zuerst einordnen, dann deeskalierend reagieren, früh Beratung holen – und bei akuter Gefahr sofort Hilfe organisieren. Ziel ist immer der Schutz des Kindes und gleichzeitig, wenn möglich, Unterstützung für die Familie. 1) Beobachten & dokumentieren Wenn du wiederholt problematische Situationen erlebst, helfen kurze, sachliche Notizen. Halte Fakten statt Vermutungen fest: Was genau ist passiert (Handlung/Wortlaut)? Wann (Datum/Uhrzeit)? Wo (Ort)? Wer war anwesend? Wirkte das Kind stark verängstigt, erstarrt oder verletzt? So kannst du bei einer Beratung oder Meldung klar schildern, was dich beunruhigt. Wichtig: Es geht nicht ums Ausspionieren, sondern um eine faire, präzise Einschätzung. Achte auch auf deine eigene Sicherheit: Wenn du Angst hast, halte Abstand und hol Unterstützung. 2) Ansprechen – aber deeskalierend Wenn die Situation es zulässt und es sicher ist, kann ein ruhiges Ansprechen Gewalt stoppen oder abschwächen. Schreien oder Bloßstellen macht es meist schlimmer. Wirksamer sind Ich-Botschaften und ein Angebot statt Vorwurf, zum Beispiel: «Ich sehe, das ist gerade sehr schwierig. Soll ich kurz helfen?» «Ich mache mir Sorgen, wenn ich sehe, wie fest das gerade eskaliert. Wollen wir kurz einen Moment Pause machen?» «Manchmal hilft es, kurz durchzuatmen. Soll ich den Einkaufswagen kurz halten?» «Stopp – bitte. Das wirkt auf mich sehr hart. Kann ich etwas tun, damit es ruhiger wird?» Rechne damit, dass ein Elternteil abwehrend reagiert («Halt dich da raus!»). Bleib ruhig, wiederhole kurz dein Anliegen und zieh dich zurück, wenn die Lage gefährlich wird. Auch reines «Präsenz zeigen» kann helfen: stehen bleiben, hinschauen, in Reichweite bleiben, damit das Kind nicht allein ist. 3) Beratung holen Du musst die Situation nicht allein beurteilen. Vor allem, wenn dich etwas wiederholt beunruhigt oder du unsicher bist, ob schon eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist Beratung oft der beste nächste Schritt. Fachstellen können mit dir besprechen, wie du Beobachtungen einordnest, wie du ein Gespräch im privaten Umfeld vorbereitest und welche Optionen es gibt. Gerade vor einer Meldung ist Beratung häufig hilfreich, um weder zu überstürzen noch zu lange zuzuwarten. 4) Meldung an die KESB: wer darf, wer muss, was passiert danach Wenn du eine ernsthafte Gefährdung vermutest oder das Ansprechen nicht möglich ist, kannst du dich an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. In der Schweiz gibt es je nach Rolle und Kanton Melderecht und für bestimmte Fachpersonen auch Meldepflicht; die rechtlichen Grundlagen wurden seit 2019 weiterentwickelt, um Kindesschutz zu stärken. Als Privatperson darfst du in der Regel eine Meldung machen, wenn du in guter Absicht handelst und dir begründet Sorgen machst. Was passiert nach einer Meldung? Die KESB prüft die Situation und klärt ab, ob und welche Unterstützung oder Schutzmassnahmen nötig sind. Das kann von freiwilliger Beratung und Entlastungsangeboten bis zu verbindlichen Massnahmen reichen, wenn das Kindeswohl anders nicht gesichert ist. Viele Menschen zögern wegen der Akteneinsicht: Betroffene Familien haben im Verfahren grundsätzlich Rechte auf Einsicht, was auch Angaben zu meldenden Personen betreffen kann. Trotzdem gilt: Wenn ein Kind Schutz braucht, ist frühes Handeln oft entscheidend. Akute Gefahr: Wann 112/117 statt «abwarten» Wenn ein Kind unmittelbar in Gefahr ist, zählt sofortiger Schutz. Dann ist der richtige Schritt, 112 (europäischer Notruf) oder 117 (Polizei) zu wählen, zum Beispiel bei: sichtbarer schwerer Gewalt (z.B. Schlagen mit Gegenständen, Treten, Würgen, Kind wird geworfen) unmittelbarer Drohung mit eskalierendem Verhalten (z.B. «Ich bring dich um» und die Person wirkt ausser Kontrolle) Kind allein in Gefahr (z.B. kleines Kind wird alleine gelassen, Kind ist orientierungslos, Gefahr durch Strasse, Wasser, Kälte) Greif nicht so ein, dass du dich selbst gefährdest. Hol andere Anwesende dazu, schaffe Distanz, bleib ansprechbar für das Kind und gib am Telefon möglichst konkrete Infos (Ort, Situation, wer betroffen ist). Unabhängig von der Gesetzeslage – die verheerenden Wirkungen von körperlicher und seelischer Gewalt auf Kinder sind wissenschaftlich gut belegt. Oft verursacht Gewalt eine chronische Einschränkung des Selbstwerts und der Persönlichkeitsentfaltung. «Einmischung ist deshalb wichtig!» sagt Flavia Frei, Leiterin Geschäftsfeld Politik von Kinderschutz Schweiz. Doch sie sagt auch offen: «Es ist nicht leicht, Zivilcourage zu zeigen und die richtigen Worte und den günstigen Zeitpunkt zu erwischen!» Grundsätzlich musst du damit rechnen, dass zur Rede gestellte Eltern alles andere als begeistert reagieren werden. Gewalt gegen Kinder auf der Strasse: So reagierst du sinnvoll Was hilft also, wenn in der Öffentlichkeit ein Vater oder eine Mutter einem Kind Gewalt antut? Wer den Elternteil anschreit oder abwertet, schüttet weiteres Öl ins Feuer. «Es gibt kein Patentrezept. Wichtig ist es, den Vater oder die Mutter nicht schlecht dastehen lassen», betont Flavia Frei. «Erziehung ist oft schwierig und anstrengend», so können einleitende Worte lauten. Darüber hinaus lässt sich Hilfe empfehlen: «Es gibt andere Wege, mit einer anspruchsvollen Erziehungssituation umzugehen.» «Halten Sie sich da raus!», «Du hast mir gar nichts zu sagen»: Mit einer solchen Reaktion musst du rechnen, wenn du Zivilcourage zeigst. Dennoch ist es möglich, dass deine Einmischung beim Vater oder bei der Mutter eine Reflexion auslöst. Darüber hinaus schlägt Einmischung oft Wellen. «Vielleicht ist auf der Strasse oder im Schwimmbad jemand, der den Vater oder die Mutter kennt und der sich ermuntert fühlt, in Zukunft auch mal etwas zum Umgang der Eltern mit ihrem Kind zu sagen», so Flavia Frei. Sicher, ein solches Vorgehen erfordert ein gutes Mass an Zivilcourage, das nicht jede Person aufbringt. «Oft reicht es schon, Präsenz zu markieren, stehen zu bleiben und demonstrativ hinzuschauen», sagt Flavia Frei. Denn viele Eltern handeln nicht gewalttätig aus Überzeugung, sondern aus einer momentanen Überforderung. Gewalt gegen Kinder im privatem Umfeld: Das kannst du tun Mit Verwandten, Bekannten und Freund:innen über die Erziehung ihrer Kinder zu sprechen, fällt oft noch schwerer, als in der Öffentlichkeit einzugreifen, wenn Eltern ihr Kind schlecht behandeln. Denn hier, im privaten Umfeld, stehen Freundschaften auf dem Spiel. So stellt sich vorab die Frage, ob es wirklich nötig oder übertrieben ist, sich einzumischen. Vielleicht ist die Art und Weise, wie die Eltern mit dem Kind umgehen, einfach auf einen anderen Erziehungsstil zurückzuführen? «Wer die Eltern gut kennt, kennt auch ihren Erziehungsstil. Es gilt, hellhörig werden, wenn sich das Verhalten der Eltern gegenüber dem Kind plötzlich in einer negativen Art und Weise ändert», so Flavia Frei. Dann allerdings ist es wichtig, die Eltern nicht mit Vorwürfen und Anklagen zu überschütten, sondern feinfühlig nachzufragen: «Wie geht es dir? Erzähl doch mal.» Oft lässt sich dann das Gespräch auf konkrete Belastungen und Erziehungsprobleme lenken und eine Reflexion anstossen. «Wertschätzend den Eltern gegenüber zu bleiben, ist nicht immer einfach, aber man sollte es versuchen», empfiehlt Flavia Frei. Wer nicht selber eingreifen will … Wer sich um ein Kind Sorgen macht, muss nicht selbst eingreifen. Zivilcourage zeigt auch, wer die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde informiert. «Viele Menschen scheuen sich, dort anzurufen, weil ihr Name in der Akte registriert wird und die betroffene Familie ein Recht auf Akteneinsicht bekommt», weiss Flavia Frei. «Wichtig ist doch, dass der Familie und vor allem den Kindern geholfen wird! Bei allen Überlegungen darf nicht vergessen werden, dass es um das Wohl des Kindes geht. Kinder sind auf den Schutz der Erwachsenen angewiesen. Wenn ihre Bezugspersonen diesen Schutz nicht mehr gewährleisten können, braucht es Unterstützung von aussen.» Oft gelingt es der Behörde schon durch kleine Hilfestellungen, Veränderungen herbeizuführen. Wenn die Familie Entlastung benötigt, helfen die Mitarbeiter der Behörde, das Kind in einer Spielgruppe oder Kinderkrippe unterzubringen. Bei Alkoholproblemen der Eltern wird ein Kontakt zur Suchtberatung hergestellt. Und auch ein Elternbildungskurs kann die Eltern darin unterstützen, andere Wege zu gehen.