Leben > HaustiereHunde aus dem Ausland ohne Probleme kaufen: Impffristen und ZollDu denkst schon lange daran, einen Hund aus dem Ausland zu adoptieren? Dann kommen einige Vorschriften auf dich zu: Impffristen, ein Mindestalter, eine Kontrolle an der Grenze und eine Meldung nach der Ankunft. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Bevor du einen Hund aus dem Ausland adoptierst, prüfst du seinen Gesundheitszustand und seine Papiere. (Foto: PhotoAttractive/Thinkstock,iStock) Kennst du das auch? In den Ferien begegnen dir immer wieder Hunde, die herrenlos durch die Gegend streunen. Meist sind es ganze Rudel. Die Tierheime vor Ort bewältigen die Zahl der Tiere kaum, trotz aller Bemühungen der Behörden. Viele dieser Hunde eignen sich gut für eine Adoption. Häufig sind es ehemalige Familienhunde, die den Umgang mit Menschen kennen. Weil sie im Tierheim in grossen Gruppen leben, tun sie sich auch mit Artgenossen leicht. Hunde mit einer schwierigen Vorgeschichte brauchen mehr Geduld und viel Zuwendung. Wie du die ersten Monate strukturierst, liest du im Beitrag zur Hundeerziehung. Hunde aus dem Ausland beim Züchter kaufen? Hunde findest du vor Ort nicht nur im Tierheim, sondern auch auf einem Züchtermarkt. Viele Menschen möchten einen jungen Hund adoptieren, weil er noch keine lange Vorgeschichte mitbringt. Beim Kauf auf dem Markt bleibt aber offen, wie das Tier bisher gehalten wurde. Welpen aus solchen Quellen sind häufig krank und schlecht sozialisiert, weil dort niemand auf das Tierwohl achtet.[4] Stellst du erst später fest, dass dein Hund krank ist, gehst du sofort zur Tierärztin oder zum Tierarzt. Dort bekommt er die nötigen Behandlungen und Impfungen. Rechne damit, dass die Papiere Zeit brauchen: Bei der Einreisekontrolle werden Tiere mit fehlenden Unterlagen zurückgewiesen.[1] Vorsicht auch, wenn der Hund schon vorab im Internet angeboten wird. Überweise nie Geld, bevor du das Tier vor Ort gesehen hast. Verlangt jemand eine grössere Summe im Voraus, ist das ein Warnzeichen. Im Tierheim warten neben Welpen auch viele ältere Hunde auf ein Zuhause. Seriöse Häuser entwurmen, impfen und kastrieren ihre Tiere und geben bereitwillig Auskunft über Herkunft und Gesundheit. Wer keine weite Reise machen möchte, findet auch in Schweizer Tierheimen Hunde, die vermittelt werden. Illegaler Hundehandel: Woran du unseriöse Angebote erkennst Jedes Jahr werden rund 25 000 Hunde in die Schweiz importiert. Nur ein Teil davon stammt aus seriösen Zuchten oder von verantwortungsvollen Tierschutzorganisationen.[2] Der Rest kommt aus einem Geschäft, das von der Nachfrage lebt. Die Tiere wachsen unter qualvollen Bedingungen auf, sind oft krank und verhaltensauffällig. Das Etikett «Tierschutz» allein ist deshalb keine Garantie: Auch unter diesem Deckmantel sind Händler unterwegs. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und der Schweizer Tierschutz STS raten deshalb, einen Hund nie online zu kaufen. Lerne ihn stattdessen persönlich kennen und besuche ihn mehrmals. Lass dir den vollständigen Namen, die Adresse sowie das Zucht- und Herkunftsland nennen. Schau dir den Heimtierausweis mit der Mikrochip-Nummer und den Impfungen an und lass ihn im Zweifel von einer Fachperson prüfen. Wer dich den Hund nicht kennenlernen lässt, ist keine seriöse Quelle. Bist du unsicher, ob ein Angebot stimmt, erreichst du die Beratungsstelle Tierkauf des STS jeden Freitag von 10 bis 12 Uhr unter 061 365 99 99.[4] Welche Rasse zu eurem Alltag passt, klärst du am besten schon vorher – der Überblick zu Familienhunden hilft dabei. Sorgenfrei einen Hund adoptieren: die Einfuhrregeln Egal, wofür du dich entscheidest: Die Einreisebestimmungen musst du in jedem Fall einhalten. Die folgenden Regeln gelten für Privatpersonen, die ihr eigenes Tier selbst über die Grenze bringen. Holt eine Organisation den Hund für dich ab, ist das eine Einfuhr zur Weitergabe, für die andere Bestimmungen gelten. Kläre dann vorher ab, wer die Einfuhr anmeldet. Für die Einreise aus der EU braucht ein Hund in der Regel drei Dinge: einen Mikrochip, eine gültige Tollwutimpfung und einen anerkannten Heimtierpass. Der Chip muss vor der Impfung gesetzt worden sein, sonst zählt die Impfung nicht. Kommt der Hund aus einem Drittstaat und erfüllt er die Schweizer Anforderungen noch nicht oder reist er zum ersten Mal ein, braucht er zusätzlich eine Veterinärbescheinigung der Behörde im Herkunftsland. In einem privaten Fahrzeug dürfen höchstens fünf Heimtiere zu Heimtierbedingungen mitgeführt werden.[1] Tollwutimpfung: Fristen und Mindestalter Die erste Tollwutimpfung ist laut BLV frühestens im Alter von zwölf Wochen möglich. Gültig wird sie erst 21 Tage später. Vor einem Alter von rund 15 Wochen kann ein Welpe deshalb nicht regulär einreisen. Für Jungtiere bis 16 Wochen, die das Impfprogramm noch nicht abschliessen konnten, gibt es aus der EU eine besondere Besitzererklärung. Strenger wird es bei Ländern mit hohem Tollwutrisiko. Dort kommt ein Tollwut-Antikörpertest in einem anerkannten Labor dazu, und es gelten längere Wartefristen. Hunde unter sieben Monaten dürfen aus diesen Ländern gar nicht einreisen. Fliegt das Tier direkt in die Schweiz, brauchst du zusätzlich eine Einfuhrbewilligung des BLV. Welche Länder als Risikoländer gelten, steht in einer Länderliste, die das Amt regelmässig aktualisiert.[1] Was sonst noch in die Reisetasche gehört, liest du im Beitrag zu Ferien mit dem Hund. An der Grenze: Kontrolle, Zoll und Mehrwertsteuer Aus einem Drittstaat ist die Einreisekontrolle obligatorisch. Du meldest den Hund am roten Zollausgang an und zeigst ihn den Kontrollorganen persönlich, zusammen mit allen Unterlagen. Nicht jeder Grenzübergang ist für Tiere zugelassen. Die Einfuhr muss über einen besetzten Übergang und während der Veranlagungszeiten erfolgen. Meldest du den Hund erst nachträglich an, kostet das mehr, und ein Strafverfahren bleibt vorbehalten.[2] Der Hund selbst ist zollfrei. Auf seinen Wert wird aber die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent fällig. Berechnet wird sie auf dem Kaufpreis, den du der Verkäuferin oder dem Verkäufer bezahlt hast. Hast du das Tier gratis übernommen, zählt sein Marktwert.[5] Eine Quittung erleichtert die Veranlagung an der Grenze. Ein Verbot solltest du besonders ernst nehmen: Hunde mit kupierten Ohren oder kupierter Rute dürfen nicht eingeführt werden und werden an der Grenze zurückgewiesen. Ausnahmen gibt es nur für Kurzaufenthalte von Halterinnen und Haltern mit Wohnsitz im Ausland und für einen Umzug in die Schweiz.[2] Nach der Ankunft: Meldung an AMICUS innert zehn Tagen In der Schweiz müssen alle Hunde einen Mikrochip tragen und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Bringst du einen Hund aus dem Ausland mit, musst du seine Kennzeichnung innert zehn Tagen nach der Einfuhr von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüfen und AMICUS melden lassen.[3] Deine eigenen Personendaten verwaltet die Wohngemeinde. Änderungen meldest du dort. Informiere dich vor dem Kauf oder der Adoption noch einmal genau über die Einreisebestimmungen. Das gilt auch für die Vorschriften des Landes, in dem du den Hund übernimmst. Führe den Heimtierausweis mit allen Impfungen und einen Nachweis über den Kauf mit. Dann steht einem entspannten Start zu Hause nichts mehr im Weg. Erstellt im August 2017, aktualisiert im August 2026 / (red) Quellen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV: Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen (abgerufen am 23.08.2026) Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG: Hunde, Katzen, Haustiere (abgerufen am 23.08.2026) Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV: Hunde – Haltung, Kennzeichnung und Registrierung (abgerufen am 23.08.2026) BLV und Schweizer Tierschutz STS: Augen auf beim Hundekauf (abgerufen am 23.08.2026) Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG: Publikation 52.23 «Heimtiere», Mehrwertsteuer, Ausgabe 2022 (PDF, abgerufen am 23.08.2026)