Leben > Krisen & HilfeHäusliche Gewalt: Wenn der eigene Partner zur Bedrohung wird – und wo du Hilfe findest Sigrid Schulze Wenn dein:e Partner:in zur Bedrohung wird, kann sich Zuhause wie ein Alptraum anfühlen. Häusliche Gewalt ist in der Schweiz eine reale Gefahr – und Kinder sind häufig mitbetroffen, auch wenn sie «nur» miterleben, was passiert. Hier findest du Orientierung: Woran du Gewalt erkennst, warum Ausstieg so schwer ist, was im Notfall hilft und welche Stellen in der Schweiz dich vertraulich unterstützen können. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Häusliche Gewalt: Frauen machen den grössten Teil der Opfer aus. Aber auch Kinder sind häufig betroffen. Bild: lolostock, Getty Images Zuhause sollte ein sicherer Ort sein. Doch in vielen Beziehungen werden Konflikte mit Kontrolle, Demütigung oder körperlicher Gewalt ausgetragen. Häusliche Gewalt ist nie «Privatsache». Sie ist eine Straftat – und du musst sie nicht aushalten, weder für dich noch für deine Kinder. Wenn es jetzt gefährlich ist Polizei-Notruf 117 (oder 112): Bei akuter Gewalt kann die Polizei sofort einschreiten, die gewaltausübende Person aus der Wohnung weisen und ihr verbieten, dich und deine Kinder zu kontaktieren.[1] Opferhilfe 142: Die Opferhilfe ist in der ganzen Schweiz rund um die Uhr unter der Nummer 142 erreichbar – kostenlos, vertraulich und anonym. 142 ist ausdrücklich keine Notrufnummer: Bei akuter Gefahr gilt weiterhin 117.[2] Alle weiteren Nummern stehen unten in der Kontaktliste Schweiz. Ein Wort zur Sicherheit am Bildschirm: Dein Browser speichert, welche Seiten du besuchst. Wenn jemand dein Handy oder deinen Computer kontrolliert, sind diese Spuren sichtbar. Die Dachorganisation der Frauenhäuser erklärt Schritt für Schritt, wie du den Browserverlauf löschst und den privaten Modus nutzt. Noch sicherer ist ein Gerät, auf das die andere Person keinen Zugriff hat – etwa bei einer Freundin, in der Bibliothek oder am Arbeitsplatz. Kontext: Wie häufig ist häusliche Gewalt in der Schweiz? Die Zahlen sind deutlich. Für das Jahr 2025 registrierte die Polizei in der Schweiz 22'066 Straftaten im häuslichen Bereich – 4,4 Prozent mehr als im Jahr davor. Dahinter stehen 12'348 geschädigte Personen, 70,2 Prozent davon Frauen und 29,8 Prozent Männer.[3] Und der schwerste Teil: Im häuslichen Bereich wurden 2025 34 vollendete Tötungsdelikte verzeichnet. Das sind 61,8 Prozent aller vollendeten Tötungsdelikte in der Schweiz. 21 dieser Menschen wurden in einer aktuellen oder früheren Partnerschaft getötet, darunter 19 Frauen.[3] Diese Statistik bildet nur das sogenannte Hellfeld ab, also das, was zur Anzeige kommt. Zur Dunkelziffer enthält sie keine Angaben – ein Teil der Gewalt bleibt unsichtbar, weil Betroffene aus Angst, Scham oder wegen Abhängigkeiten keine Anzeige erstatten.[3] Und die Kinder? Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann geht davon aus, dass in der Schweiz jährlich rund 27'000 Kinder elterlicher Partnerschaftsgewalt ausgesetzt sind.[4] Sie sind nicht «nur Zeug:innen»: Das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern gilt heute als ebenso belastend wie direkte körperliche Misshandlung.[5] Häusliche Gewalt erkennen: Formen, Mythen, Warnsignale Körperlich, psychisch, sexualisiert, finanziell, digital (Stalking, Kontrolle) Häusliche Gewalt kann sehr unterschiedlich aussehen. Oft beginnt sie nicht mit Schlägen, sondern mit Kontrolle, Einschüchterung und dem Gefühl, ständig «aufpassen» zu müssen. Dazu gehören: Was ist häusliche Gewalt? Häusliche Gewalt beginnt bereits bei einer Ohrfeige. Zu häuslicher Gewalt gehören zum Beispiel: Körperliche Gewalt, die von einer Ohrfeige bis zu einem Tötungsdelikt reicht sexuelle Gewalt, also das Erzwingen sexueller Handlungen Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Stalking soziale Gewalt wie Bevormundung, Verbote oder die strenge Kontrolle von Familien- und Aussenkontakten Arbeitsverbote oder Zwang zur Arbeit, Beschlagnahmung des Lohnes Zwangsheirat, Ehrenmorde und Genitalverstümmelungen Wichtig zu wissen: Psychische Gewalt (z. B. ständiges Abwerten, Drohen, Isolieren, «Gaslighting») und digitale Kontrolle (z. B. Handy-Überwachung, Standort-Tracking, Zugriff auf Accounts) können genauso gefährlich sein wie körperliche Gewalt – und sie sind häufig Vorboten einer Eskalation. Warum Betroffene bleiben: Bindung, Angst, Abhängigkeit, Hoffnung Viele Aussenstehende fragen: «Warum gehst du nicht einfach?» Diese Frage übersieht, wie Gewaltbeziehungen funktionieren. Häufig wechseln sich Gewalt und «gute Phasen» ab, es gibt Versprechen, Entschuldigungen und Hoffnung auf Veränderung. Dazu kommen reale Risiken: Drohungen, finanzielle Abhängigkeit, Sorge um die Kinder, fehlende Wohnung, aufenthaltsrechtliche Ängste oder die Angst, dass Gewalt nach einer Trennung schlimmer wird. Das ist kein «Versagen», sondern Teil der Dynamik von Gewalt und Kontrolle. Warnsignale bei Kindern und Erwachsenen Gewalt zeigt sich oft nicht nur durch sichtbare Verletzungen. Achte besonders auf Muster: Bei dir: du änderst dein Verhalten aus Angst, du gehst wie auf Eierschalen, du wirst kontrolliert (Handy, Geld, Kontakte), du wirst erniedrigt, bedroht oder isoliert, du entschuldigst häufig das Verhalten der anderen Person. Bei Kindern: Schlafprobleme, starke Anhänglichkeit oder Rückzug, Bauch- oder Kopfschmerzen ohne klare Ursache, auffällige Schreckhaftigkeit, Leistungsabfall, Wutausbrüche, «Erwachsenenrolle» übernehmen (Parentifizierung), Regression (z. B. wieder einnässen) oder starke Loyalitätskonflikte. Wenn du unsicher bist: Sprich mit einer Fachperson. Bei Verdacht auf Gewalt oder Gefährdung soll immer auch die Situation zu Hause und die Sicherheit des Kindes mitgedacht werden – und es gibt klare Schritte für Abklärung und Schutz. Schon offener Dauerstreit belastet Kinder spürbar; wie sie darauf reagieren, liest du im Beitrag Kinder leiden, wenn Eltern streiten. Sofort handeln bei Gefahr: Notfallplan Trigger-Warnung: In diesem Abschnitt geht es um akute Gefahrensituationen und Sicherheitsplanung. Wenn du dich gerade bedroht fühlst: Hol dir jetzt Hilfe. Wenn es akut ist: 112/117, sichere Orte, Nachbarn einbeziehen Wenn du oder dein Kind in Gefahr bist: Ruf die Polizei: In der Schweiz erreichst du die Polizei über den Notruf 117; auch der europäische Notruf 112 führt zur Hilfe.[1] Geh an einen sicheren Ort: z. B. zu Nachbar:innen, in ein Treppenhaus, zu einer belebten Stelle, in ein Geschäft oder zu einer vertrauten Person. Beziehe Nachbar:innen ein: Wenn du kannst, vereinbare ein Signal (z. B. Licht ein/aus, Codewort per SMS), damit sie im Notfall die Polizei rufen. Wenn möglich: Vermeide Räume mit potenziell gefährlichen Gegenständen (Küche, Werkstatt) und versuche, einen Fluchtweg im Blick zu behalten. Du musst eine gefährliche Situation nicht «beweisen», um Hilfe zu holen. Es reicht, dass du dich bedroht fühlst. Sicherheitsplanung: Tasche, Dokumente, Schlüssel, Codewörter Ein Plan kann dir in einer akuten Situation Minuten verschaffen. Die Schweizerische Kriminalprävention empfiehlt ausdrücklich, persönliche Dokumente frühzeitig zu sichern und einen Weggang gut vorzubereiten – also eine Tasche mit dem Nötigsten zu packen.[1] Konkret kann das heissen: Dokumente: ID/Pass, Aufenthaltsbewilligung, Krankenkassenkarte, Ausweise der Kinder, Impf-/Gesundheitsunterlagen, wichtige Verträge. Finanzen: Bankkarten, etwas Bargeld, Informationen zu Konten, falls möglich eigene Zugänge. Schlüssel & Technik: Wohnungs-/Autoschlüssel, Ladegerät, Ersatzhandy oder Prepaid-SIM (wenn sicher). Für Kinder: Lieblingskuscheltier, wichtige Medikamente, Windeln/Wechselkleider. Codewort: Ein neutrales Wort/Satz, der für Freund:innen/Familie bedeutet: «Ruf bitte die Polizei» oder «Hol mich ab». Wenn du Gewalt erlebst, kann es zudem hilfreich sein, Vorfälle zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit, was passiert ist, mögliche Zeug:innen, Fotos von Verletzungen). Mach das nur, wenn es deine Sicherheit nicht gefährdet. Digitale Sicherheit: Handy, Passwörter, Ortungsdienste, Social Media Digitale Kontrolle ist häufig. Kleine Änderungen können Schutz geben: Passwörter ändern (E-Mail zuerst, dann Bank/Soziale Medien), wo möglich Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren. Ortungsdienste prüfen: Standortfreigaben, «Find my…»-Funktionen, geteilte Apple-/Google-Accounts, Familienfreigaben. Geräte checken: unbekannte Apps, neue Admin-Rechte, Weiterleitungen bei E-Mails, Backup-Geräte. Browserverlauf und Cookies: Jeder Browser merkt sich die besuchten Seiten. Verlauf und Cookies löschen oder den privaten Modus (Inkognito) verwenden hilft – eine bebilderte Anleitung für die gängigen Browser steht bei der Dachorganisation der Frauenhäuser. Sichere Kommunikation: Wenn du Beratung kontaktierst, nutze wenn möglich ein Gerät, auf das die andere Person keinen Zugriff hat. Wenn du vermutest, dass dein Handy überwacht wird: Hol dir Unterstützung bei einer Beratungsstelle, bevor du grössere Änderungen machst – manchmal erhöhen abrupte Änderungen das Risiko. Hilfe in der Schweiz: so läuft Opferhilfe und Beratung Opferhilfe: Anspruch, Vertraulichkeit, Finanzierung (Überblick) Die Opferhilfe ist gesetzlich verankert: Wer in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden ist, hat ein Recht auf Unterstützung. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym und richtet sich ausdrücklich auch an Angehörige und nahestehende Personen.[2] Der einfachste Einstieg ist die nationale Nummer 142: Die Opferhilfe ist darunter in der ganzen Schweiz rund um die Uhr erreichbar. Du kannst die Beratungsstelle ausserdem frei wählen – auch ausserhalb deines Wohnkantons.[2] Beratung ist auch dann möglich, wenn du (noch) keine Anzeige gemacht hast. Die Fachpersonen hören zu, überlegen mit dir, wie die Gewalt enden kann, vermitteln bei Bedarf eine Anwaltsperson oder psychologische Unterstützung und helfen dir, einen geschützten Ort für dich und deine Kinder zu finden.[2] Wie die Opferhilfe im Detail organisiert ist, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton – die Beratungsstelle erklärt dir, was bei dir gilt. Schutzunterkünfte und spezialisierte Stellen (Frauenhaus, Männerberatung etc.) Wenn ein Verbleib zu Hause nicht sicher ist, kann eine Schutzunterkunft ein wichtiger Schritt sein. Die Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein führt sämtliche Frauenhäuser mit Telefonnummer und Adresse auf – von Aargau/Solothurn bis Zürich. Für Jugendliche gibt es eigene Notunterkünfte, etwa das Schlupfhuus Zürich, das Mädchenhaus Zürich oder die Notunterkunft St. Gallen.[2] Auch Männer sind betroffen. Knapp drei von zehn polizeilich erfassten geschädigten Personen im häuslichen Bereich sind Männer.[3] Beratungsangebote für Männer sind über maenner.ch zu finden, Schutzplätze vermittelt die Opferhilfe.[1][2] Und noch etwas ist wichtig: Die Opferhilfe definiert häusliche Gewalt über die Beziehung, nicht über das Geschlecht. Erfasst ist Gewalt in jeder aktuellen oder aufgelösten Paarbeziehung und innerhalb der Familie.[2] Wer Gewalt ausübt und damit aufhören will, findet über den Fachverband Gewaltberatung Schweiz regionale Beratungsstellen.[1] Wenn du Zeugin/Zeuge bist: sicher intervenieren und Unterstützung anbieten Wenn du Gewalt bei Nachbar:innen, Freund:innen oder in der Familie vermutest: Bei akuter Gefahr: ruf die Polizei (117/112). Sprich Betroffene allein an (nicht in Anwesenheit der gewaltausübenden Person): «Ich mache mir Sorgen. Ich glaube dir. Wie kann ich dir helfen?» Biete konkrete Hilfe an: Telefonieren ermöglichen, Begleitung zur Beratungsstelle, Aufbewahren einer Notfalltasche, Abholen der Kinder. Kein Druck: Ausstieg ist komplex. Sicherheit steht über schnellen Lösungen. Rechtslage kurz & verständlich Offizialdelikte und Anzeige: was bedeutet das? Bei vielen Gewaltformen im häuslichen Bereich ermittelt die Strafverfolgung unter bestimmten Voraussetzungen von Amtes wegen (Offizialdelikte). Das bedeutet: Es kann sein, dass ein Verfahren auch dann weiterläuft, wenn du später Angst bekommst oder dich zurückziehen möchtest. Gleichzeitig kann das entlastend sein, weil die Verantwortung nicht allein bei dir liegt. Was genau gilt, hängt vom Tatbestand und von der Situation ab – eine Opferberatungsstelle oder eine juristische Beratung kann dir das verständlich erklären. Polizeiliche Massnahmen (z.B. Wegweisung) – kantonale Praxis Die Polizei stellt im Einsatz zuerst den Schutz sicher. Je nach Kanton und Situation sind Massnahmen wie Wegweisung, Rückkehr-, Kontakt- oder Rayonverbot möglich. Die von der Polizei angeordnete Wegweisung aus der Wohnung ist zeitlich befristet und dauert je nach Kanton 10 bis 20 Tage. Personen, die andere ernsthaft gefährden, kann die Polizei zudem bis zu 24 Stunden in Gewahrsam nehmen.[1] So sollst du mit den Kindern in der Wohnung bleiben können – nicht die Betroffenen müssen gehen. Wenn du unsicher bist, frag vor Ort nach dem nächsten Schritt: «Welche Schutzmassnahmen sind jetzt möglich – und was muss ich dafür tun?» Längerer Schutz: was das Zivilgericht anordnen kann Läuft die polizeiliche Wegweisung ab, ist für eine weitere Fernhaltung das Zivilgericht zuständig.[1] Das Zivilgesetzbuch sieht dafür ausdrückliche Schutzmassnahmen vor. Auf Antrag kann das Gericht der verletzenden Person verbieten, sich dir zu nähern oder sich in einem bestimmten Umkreis deiner Wohnung aufzuhalten, sich an bestimmten Orten aufzuhalten oder mit dir Kontakt aufzunehmen – auch telefonisch, schriftlich oder elektronisch. Lebt ihr zusammen, kann das Gericht sie zudem für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung ausweisen (Art. 28b ZGB).[6] Seit dem 1. Januar 2022 ist in bestimmten Fällen auch eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsorts möglich (Art. 28c ZGB).[1] Das ersetzt keine Rechtsberatung. Welcher Weg in deiner Situation passt, klärst du am besten mit einer Opferberatungsstelle oder einer Anwaltsperson – die Opferhilfe vermittelt beides.[2] Trennung mit Kind: Kindeswohl, Obhut, Kontaktrecht bei Gewalt Viele Eltern sorgen sich: «Was passiert mit Obhut und Kontakten, wenn Gewalt im Spiel ist?» Grundsätzlich steht das Kindeswohl im Zentrum. Gewalt gegen einen Elternteil kann das Kindeswohl beeinträchtigen, auch wenn das Kind nicht direkt geschlagen wurde. Eine Opferberatungsstelle kann dich bei den nächsten Schritten unterstützen (Schutz, Dokumentation, Kommunikation mit Behörden, sichere Übergaben). Welche Rechte und Pflichten bei einer Trennung gelten, haben wir in Trennung mit Kind in der Schweiz zusammengefasst. In der Schweizer Kindermedizin hat sich der Blick geweitet: Kommt eine erwachsene Person wegen häuslicher Gewalt in eine Notfallstation, wird heute gezielt nachgefragt, ob minderjährige Kinder im Haushalt leben, und bei Bedarf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbezogen – nicht als Bestrafung, sondern um der Familie Hilfe zu organisieren.[5] Wie eine Meldung abläuft und was danach passiert, erklärt der Beitrag So schaltest du die KESB ein. Kinder schützen und begleiten Wie mit Kindern sprechen: altersgerecht, ohne Überforderung Kinder spüren fast immer, dass etwas nicht stimmt. Schweigen schützt sie nicht – es kann sie sogar zusätzlich verunsichern. Hilfreich sind kurze, klare Sätze: Entlasten: «Du bist nicht schuld.» Benennen ohne Details: «Es gab Gewalt/Angst zu Hause, und das ist nicht ok.» Sicherheit vermitteln: «Ich kümmere mich darum, dass wir sicher sind. Es gibt Erwachsene, die helfen.» Grenzen setzen: «Du musst nichts entscheiden und nichts geheim halten, wenn du Angst hast.» Wenn dein Kind Angst hat, vereinbart einfache Regeln: Wo geht es hin, wen ruft es an, welches Codewort gilt. Traumafolgen: wann Therapie/Abklärung sinnvoll ist Nach Gewalt können Stressreaktionen normal sein: Schlafprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten, Schreckhaftigkeit oder körperliche Beschwerden. Wenn Symptome anhalten, sich verstärken oder dein Kind im Alltag deutlich beeinträchtigt ist, ist eine Abklärung sinnvoll (Kinderärzt:in, Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, spezialisierte Beratungsstellen). Fachleute der Schweizer Kinderschutzgruppen beobachten bei Kindern, die Gewalt zwischen den Eltern miterleben, häufiger Entwicklungsverzögerungen, Konzentrations- und Schlafprobleme sowie emotionale Auffälligkeiten: Jüngere Kinder reagieren eher mit Ängsten, Wutausbrüchen oder Rückzug, ältere mit auffällig angepasstem Verhalten oder Aggression. Frühe Unterstützung ist deshalb wichtig.[5] Schule/Kita informieren: Schutzkonzept, Abholregelungen Wenn das Risiko besteht, dass die gewaltausübende Person Druck macht oder Kinder abholen will, kann es wichtig sein, Schule/Kita zu informieren. Bitte um konkrete Schutzmassnahmen: wer abholen darf, wie bei unerlaubten Abholversuchen reagiert wird, ob ein Foto/Name hinterlegt werden kann und welche Ansprechperson intern zuständig ist. Das entlastet dich – und erhöht die Sicherheit. Mehr Gewalt in Krisenzeiten? Viele Eltern fragen sich, ob Krisen wie Pandemie, finanzielle Sorgen oder psychische Belastung häusliche Gewalt verstärken. Belastungen können eine ohnehin angespannte Lage zuspitzen – aber Gewalt entsteht nicht «durch Stress». Verantwortlich für die Gewalt ist immer die Person, die sie ausübt. Wenn du merkst, dass die Situation kippt, warte nicht auf «den nächsten grossen Vorfall», sondern hol dir frühzeitig Unterstützung. Ressourcen & Checklisten Checkliste Notfall & Dokumentation Notruf: 117 (Polizei), 112 (europäischer Notruf) Beratung rund um die Uhr: 142 (Opferhilfe Schweiz) Sichere Orte: Nachbar:innen, Familie, öffentliche Orte, Beratungsstelle/Schutzunterkunft Notfalltasche: Dokumente, Geld, Schlüssel, Medikamente, Kinderbedarf Codewort: für Kinder und Vertrauenspersonen Dokumentation (wenn sicher): Datum/Uhrzeit, Beschreibung, Fotos, ärztliche Befunde Digitale Sicherheit: Passwörter, Standortfreigaben, Accounts trennen Kontaktliste Schweiz Hilfsangebote für Betroffene 117 – Polizeinotruf (auch 112). Bei akuter Gefahr. 142 – Opferhilfe Schweiz: rund um die Uhr in der ganzen Schweiz, kostenlos, vertraulich und anonym. Keine Notrufnummer. Alle Opferberatungsstellen nach Kanton – frei wählbar, auch ausserhalb deines Wohnkantons. Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein – alle Schutzunterkünfte mit Telefonnummer und Adresse, plus eine Anleitung, wie du deine Spuren im Internet löschst. maenner.ch – Beratungsangebote für Männer. 143 – Die Dargebotene Hand: rund um die Uhr an 365 Tagen, anonym. Das Angebot ist kostenlos, je nach Telefonanbieter können Verbindungsgebühren anfallen. 147 – Pro Juventute für Kinder und Jugendliche: rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich. Der Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung. 058 261 61 61 – Pro Juventute Elternberatung: rund um die Uhr erreichbar. 0848 35 45 55 – Elternnotruf: rund um die Uhr, vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Wenn du gerade unsicher bist, ob das, was du erlebst, «schlimm genug» ist: Du darfst trotzdem Hilfe holen. Du musst eine Gefahr nicht beweisen, und du musst nicht allein herausfinden, wie es weitergeht. Ein Anruf auf 142 kostet nichts, bleibt anonym und verpflichtet dich zu gar nichts – auch dann nicht, wenn du noch nicht weisst, was du willst. Warte nicht zu lange. Quellen Schweizerische Kriminalprävention (SKP): Zuhause im Unglück. Warum häusliche Gewalt keine Privatsache ist, Broschüre 2024 (Abruf: 09.08.2026) Opferhilfe Schweiz / Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK): Wo finde ich Hilfe? und Häusliche Gewalt (Abruf: 09.08.2026) Bundesamt für Statistik (BFS): Häusliche Gewalt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 (Abruf: 09.08.2026) Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG): Elterliche Partnerschaftsgewalt: Betroffene Kinder besser schützen (Abruf: 09.08.2026) Wallimann D., Staubli G.: Fokus auf das Kind bei häuslicher Gewalt, Paediatrica / pädiatrie schweiz, 1. Oktober 2025 (Abruf: 09.08.2026) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 28b: Schutz gegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen, SR 210 (Abruf: 09.08.2026)