Zum Inhalt
Leben > Krisen & Hilfe

Oft die letzte Hoffnung: das Mutter-Kind-Haus – und wie du hineinkommst

Du wirst von deinem Partner bedroht, bist obdachlos, hast finanzielle Schwierigkeiten oder leidest unter einer psychischen Krankheit. In einem Haus für Mutter und Kind können Mütter mit ihren Kindern auftanken und ihr Leben neu ordnen. Wie das konkret abläuft, was es kostet und was mit dem Sorgerecht passiert – und ein Interview aus dem Haus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mutter-Kind-Haus (oft auch «Eltern-Kind-Institution») ist in der Regel ein sozialpädagogisches, betreutes Wohnangebot für Elternteile mit Kind(ern) in einer psychosozialen Krise – mit dem Ziel, Stabilität, Sicherheit und Alltagstauglichkeit aufzubauen.
  • Es ist nicht dasselbe wie ein Frauenhaus (Schutz bei Gewalt) oder eine Eltern-Kind-Station in einer Klinik (medizinisch-psychiatrische Behandlung, z.B. bei schweren Wochenbettkrisen).
  • Aufnahme und Finanzierung laufen in der Schweiz häufig über Fachstellen (Sozialdienst, KESB, Klinik/Ärzt:in). Je nach Situation sind auch Selbstanfragen möglich – die Abläufe sind kantonal unterschiedlich.
  • Ein Aufenthalt bedeutet nicht, dass du dein Kind oder das Sorgerecht verlierst. Kindesschutzmassnahmen sollen die Eltern nicht verdrängen, sondern sie in der Sorge um ihr Kind unterstützen [5].
  • Wenn akute Gefahr besteht: zögere nicht, sofort Hilfe zu holen (Notruf 117/112). In Bedrohungslagen sind Frauenhäuser oder polizeiliche Schutzmassnahmen oft der schnellste Weg.

Wen du anrufen kannst – heute noch

  • Akute Gefahr, auch nachts: Polizei 117 (oder 112). Das ist der schnellste Weg, wenn du oder dein Kind unmittelbar bedroht seid.
  • Nach Gewalt oder einer anderen Straftat: die nationale Opferhilfe-Nummer 142. Sie ist rund um die Uhr, in der ganzen Schweiz, kostenlos und anonym erreichbar – auch für Angehörige. 142 ist ausdrücklich keine Notrufnummer: Bei akuter Gefahr gilt 117 [3].
  • Zufluchtsort mit deinen Kindern: ein Frauenhaus in deiner Region. Die Frauenhäuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern offen – unabhängig von Nationalität, Aufenthaltsstatus, Religion und Einkommen. Sie sind telefonisch erreichbar, allerdings nicht alle rund um die Uhr; die Kontaktangaben aller Häuser stehen bei der Dachorganisation der Frauenhäuser.
  • Platz in einem Mutter-Kind-Haus suchen: Der Fachverband Kind-Eltern führt ein Verzeichnis seiner Mitgliedinstitutionen mit Adresse, Telefonnummer, Region und Zielgruppe – du kannst dort direkt anrufen, ohne den Umweg über eine Behörde.
  • Unsicher, wo du anfangen sollst: Sozialdienst deiner Gemeinde, Mütter- und Väterberatung oder der Sozialdienst des Spitals, in dem du entbunden hast.
Das Mutter Kind Haus ist oft die letzte Hoffnung für Mütter.
Das Birke-Huus soll dem Alltag von Müttern und Kindern in ausweglosen Situationen wieder Struktur verleihen. Foto: iStock, Thinkstock

Was ist ein Mutter-Kind-Haus – und was nicht?

Abgrenzung zu Frauenhaus, Eltern-Kind-Station, Familienbegleitung

In der Schweiz werden verschiedene Angebote manchmal ähnlich benannt – sie verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Für deine Orientierung:

  • Mutter-Kind-Haus / betreutes Wohnen Mutter Kind / Eltern-Kind-Institution: Sozialpädagogisches Setting. Du wohnst mit deinem Kind in einer betreuten Wohnform und bekommst Unterstützung beim Aufbau von Stabilität, Elternkompetenzen, Tagesstruktur und Perspektiven. Die Dauer ist oft mehrere Monate bis länger, je nach Ziel und Anschlusslösung.
  • Frauenhaus mit Kind: Schutz bei häuslicher Gewalt. Hier stehen Sicherheit, Schutz und Stabilisierung nach Gewalt im Vordergrund. Das Frauenhaus ist ein Kriseninterventionsangebot an einem geheimen Standort; die Aufenthaltsdauer hängt stark von der Gefährdung und den Anschlussmöglichkeiten ab [4].
  • Eltern-Kind-Station Schweiz (in einer Klinik): Medizinisch-psychiatrisches Angebot, wenn die Behandlung einer schweren psychischen Erkrankung im Vordergrund steht (z.B. schwere Depression nach der Geburt, Psychose, starke Suizidalität). Dort geht es um Diagnostik, Therapie, allenfalls Medikamente und engmaschige Beobachtung – und gleichzeitig um die Beziehung zum Kind.
  • Familienbegleitung (ambulant): Unterstützung bei dir zu Hause. Besonders passend, wenn du eine Wohnung hast, aber im Alltag, in der Erziehung oder in einer Krise regelmässig Unterstützung brauchst.

Manchmal ist eine Kombination sinnvoll: z.B. zuerst Schutz im Frauenhaus, danach betreutes Wohnen Mutter Kind und später eine ambulante Familienbegleitung. Auch die Reihenfolge im Haus selbst ist oft gestuft: Das KiEl Bethanien Zürich zum Beispiel arbeitet mit einem Dreistufenmodell aus Betreutem Wohnen, Begleitetem Wohnen und anschliessender sozialpädagogischer Familienbegleitung [1].

Für wen ist es gedacht?

Überforderung und Erschöpfung

Wenn dein Alltag mit Kind nur noch «irgendwie» klappt, du kaum schläfst, ständig am Limit bist oder dich schämst, um Hilfe zu bitten: Das sind häufige Gründe, warum Eltern betreute Angebote suchen. Ein Mutter-Kind-Haus ist ein Ort für Eltern, die Unterstützung brauchen, damit Kinder verlässlich versorgt sind und du wieder zu Kräften kommst.

Krisen nach der Geburt

Psychische Belastungen rund um Schwangerschaft und Geburt sind häufig und behandelbar. Wichtig ist, Signale ernst zu nehmen: anhaltende Niedergeschlagenheit, starke Ängste, Zwangsgedanken, Panik, Gefühllosigkeit, grosse Reizbarkeit oder das Gefühl, nicht mehr für dein Kind da sein zu können. Bei schweren Symptomen braucht es rasch professionelle Behandlung. Die deutsche Nationale VersorgungsLeitlinie «Unipolare Depression» (Version 3, 2022) beschreibt je nach Schweregrad wirksame Ansätze wie Psychotherapie und – bei mittelgradigen bis schweren Verläufen – auch Antidepressiva nach ärztlicher Beurteilung [6]; im Wochenbett ist eine sorgfältige individuelle Abwägung zentral. Mehr dazu, wie sich eine postnatale Depression zeigt und was hilft, liest du im eigenen Artikel.

Psychische Erkrankungen, Sucht, instabile Lebensumstände

Ein Mutter-Kind-Haus kann helfen, wenn psychische Symptome, Suchtprobleme (auch in der Vorgeschichte), finanzielle Schwierigkeiten oder instabile Wohnverhältnisse zusammenkommen. Ziel ist nicht, «alles auf einmal» zu lösen, sondern zuerst Sicherheit und Alltag aufzubauen – und danach Schritt für Schritt Therapie, Perspektiven und Netzwerke zu stabilisieren. Das Verzeichnis des Fachverbands lässt sich nach genau solchen Themen filtern, etwa nach psychischer Beeinträchtigung, Suchtthematik, minderjähriger Mutter oder Schwangerschaft [2].

Gewalt, Kontrolle, Bedrohung

Wenn Gewalt oder Drohungen im Spiel sind, gilt: Sicherheit zuerst. Ein Mutter-Kind-Haus ist nicht automatisch ein Schutzhaus. Manche Häuser halten ihren Standort zwar geheim, gerade um gewaltbetroffene Familien zu schützen [1] – aber der Weg dorthin führt über Gespräche, eine Besichtigung und eine geklärte Kostengutsprache. Das dauert Tage bis Wochen und ist deshalb kein Fluchtweg. Bei akuter Gefahr sind Polizei (117), Frauenhaus und Opferhilfe die passenden Stellen.

Konkret: Die nationale Opferhilfe-Nummer 142 berät dich rund um die Uhr kostenlos und anonym, in der ganzen Schweiz – bei Drohung, häuslicher Gewalt, Körperverletzung, Stalking, sexuellen Übergriffen und weiteren Straftaten. Anspruch auf Opferhilfe hast du, wenn du in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden bist; das Angebot richtet sich auch an Angehörige [3]. Brauchst du einen Zufluchtsort, wendest du dich direkt an ein Frauenhaus in deiner Region [4]. Wie du dich und deine Kinder in einer solchen Lage schrittweise schützt, steht ausführlich im Ratgeber zu häuslicher Gewalt in der Familie.

Aufnahme & Ablauf in der Schweiz

Erstkontakt, Abklärung, Unterlagen

Die Aufnahmewege sind kantonal und je nach Institution unterschiedlich. Häufig wird ein Platz über eine Fachstelle organisiert, z.B. Sozialdienst/Sozialhilfe, KESB, Klinik/Spitalsozialdienst oder eine Opferhilfestelle. Teilweise sind auch Selbstanfragen möglich; dann klärt die Institution mit dir, welche Stelle die Kosten trägt und wie die Platzierung formal läuft.

Wie es danach weitergeht, zeigt das Beispiel des KiEl Bethanien Zürich: Am Anfang stehen ein bis zwei Gespräche und eine Besichtigung des Hauses zusammen mit den Kindern. Bevor über die Aufnahme entschieden wird, muss die Finanzierung geklärt sein. Als Faustregel gilt dort: Ein stationärer Aufenthalt ist dann angezeigt, wenn ambulante Unterstützung für die Familie nicht ausreicht [1].

Beim Erstkontakt geht es typischerweise um diese Fragen: Passt das Angebot zu deiner Situation? Gibt es Sicherheitsrisiken? Was braucht dein Kind (Betreuung, Gesundheit, Förderung)? Was brauchst du, damit der Alltag wieder gelingt? Dabei steht das Kindeswohl im Zentrum – gleichzeitig aber auch die Stabilisierung von dir als Bezugsperson.

Und noch etwas, das viele nicht erwarten: Es muss nicht zwingend die Mutter allein sein, die einzieht. Im KiEl Bethanien Zürich werden die Kinder gemeinsam mit einem oder beiden Elternteilen aufgenommen; lebt nur ein Elternteil mit dem Kind im Haus, wird der zweite wenn immer möglich einbezogen. Eine Altersgrenze für die Kinder gibt es dort nicht [1]. Im Verzeichnis des Fachverbands lassen sich Institutionen entsprechend filtern – nach «Kind mit Mutter», «Kind mit Vater» oder «Kind mit Eltern» [2].

Checkliste: Was du bereithalten kannst

  • Wichtige Dokumente (ID/Pass, Aufenthaltsstatus falls relevant, Krankenkassenkarte)
  • Unterlagen zu Kind und Gesundheit (Impfbüchlein/Impfausweis, Arztberichte falls vorhanden)
  • Kontakte von aktuellen Fachpersonen (Ärzt:in, Hebamme, Therapeut:in, Beistandsperson, Sozialdienst)
  • Kurze Übersicht: Einnahmen/Ausgaben, offene Rechnungen, aktueller Wohnstatus
  • Bei Gewalt: was bereits passiert ist, ob es Schutzmassnahmen gibt, ob ein Kontaktverbot besteht

Wenn dir Unterlagen fehlen: Das ist häufig so. Wichtig ist, dass du dich meldest – vieles lässt sich nachreichen.

Wie lange dauert ein Aufenthalt?

Das hängt vom Haus und von deiner Situation ab. Im KiEl Bethanien Zürich sind Aufenthalte von drei Monaten bis zu drei Jahren möglich, drei Monate sind das Minimum, und die meisten Familien bleiben mindestens ein halbes Jahr. Der Aufenthalt dauert so lange, bis sich die Familiensituation stabilisiert hat [1]. Plane also nicht mit Wochen – ein betreutes Wohnen ist ein längerer Abschnitt, kein Kurzaufenthalt.

Tagesstruktur, Elternarbeit, Kinderförderung

Im betreuten Wohnen geht es meist um eine klare, entlastende Struktur: Aufstehen, Mahlzeiten, Hygiene, Termine, Spiel- und Ruhezeiten. Dazu kommen Elternarbeit (Erziehungsberatung, Beziehungsgestaltung, Stressregulation), Unterstützung im Umgang mit Behörden und – je nach Haus – Angebote für Kinder wie Kita, Spielgruppen oder Entwicklungsförderung. Ein wichtiger Bestandteil ist oft die Zusammenarbeit mit externen Stellen (Kinderärzt:in, Psychotherapie, Beistandsperson, Sozialdienst), damit die Unterstützung auch nach dem Austritt weiterläuft.

Verlierst du das Sorgerecht, wenn du dich meldest?

Das ist die Frage, die viele Mütter am längsten zögern lässt. Die kurze Antwort: Sich freiwillig Hilfe zu holen, ist das Gegenteil von dem, was zu einer Massnahme führt. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ordnet eine Kindesschutzmassnahme nämlich nur dann an, wenn Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage sind, selber Abhilfe zu schaffen – etwa indem sie eine Beratungsstelle aufsuchen. Und Kindesschutzmassnahmen sollen die Eltern ausdrücklich nicht verdrängen, sondern sie in der Sorge um ihr Kind unterstützen und ihre Fähigkeiten stärken [5].

Auch wenn es zu einer Massnahme kommt, ist das Sorgerecht nicht automatisch weg. Die Abstufungen im Zivilgesetzbuch [5]:

  • Weisungen und Aufsicht (Art. 307 ZGB): Die KESB kann Eltern ermahnen oder ihnen konkrete Weisungen erteilen – zum Beispiel eine sozialpädagogische Familienbegleitung.
  • Erziehungsbeistandschaft (Art. 308 ZGB): Eine Beistandsperson berät und unterstützt dich. Die elterliche Sorge bleibt bestehen; die Massnahme setzt gerade auf deine Mitarbeit.
  • Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Art. 310 ZGB): Nur, wenn einer ernstlichen Gefährdung nicht anders begegnet werden kann. Dann bestimmt die Behörde, wo das Kind lebt – abgesehen davon bleibt dir die elterliche Sorge erhalten [5].
  • Entzug der elterlichen Sorge (Art. 311/312 ZGB): Die Ausnahme – etwa bei grober Verletzung der Sorgepflicht oder wenn andere Massnahmen erfolglos geblieben sind.

Ein Aufenthalt in einem Mutter-Kind-Haus ist häufig genau das Mittel, mit dem eine Trennung von Mutter und Kind vermieden wird. Wie eine Meldung an die Behörde überhaupt abläuft, erklärt der Artikel zur KESB-Meldung.

Kosten & Finanzierung

Sozialdienst/Sozialhilfe, KESB-Massnahmen, IV/EL

Wer bezahlt, hängt in der Schweiz stark vom Kanton, von der Rechtsgrundlage (freiwillige Hilfe vs. Kindesschutzmassnahme) und von deiner finanziellen Situation ab. Häufig kommen folgende Stellen infrage:

  • Sozialdienst/Sozialhilfe: wenn du die Kosten nicht selber tragen kannst; oft braucht es eine Kostengutsprache.
  • KESB: wenn eine Platzierung im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen als notwendig beurteilt wird.
  • IV/EL: in einzelnen Fällen, wenn eine anerkannte gesundheitliche Einschränkung und entsprechende Leistungen bestehen; die konkrete Zuständigkeit ist kantonal und fallspezifisch zu klären.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt wieder das KiEl Bethanien Zürich: Für die Eltern braucht es eine Kostengutsprache der Wohngemeinde. Die Kosten für die Kinder mitfinanziert der Kanton – dafür muss eine Kostenübernahmegarantie des kantonalen Amts für Jugend und Berufsberatung vorliegen. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS); Wohnnebenkosten wie Strom, Wasser und Serafe sind in der Tagestaxe enthalten [1]. In anderen Kantonen heissen die Stellen anders – das Prinzip «Kostengutsprache vor Eintritt» ist aber die Regel.

Frag früh und konkret nach, welche Kosten für dich persönlich entstehen (z.B. Verpflegung, Krankenkassenprämien, Franchise/Selbstbehalt, Kita-Anteile, Mobilität) und wer die Kostengutsprache ausstellt.

Krankenkasse bei medizinischer Behandlung

Wenn neben dem Wohnen eine medizinische Behandlung im Vordergrund steht (z.B. bei einem klinischen Angebot/Eltern-Kind-Station), können Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden. Bei rein sozialpädagogischem betreuten Wohnen ist die Krankenkasse in der Regel nicht die Hauptfinanzierung. Klär das im Einzelfall mit der Institution und der zuständigen Stelle.

Und wenn es ums Geld überhaupt eng wird: Ein Frauenhaus steht dir unabhängig von deinem Einkommen und deinem Aufenthaltsstatus offen [4], und die Beratung der Opferhilfe ist kostenlos.

Alternativen, falls kein Platz frei ist

Ambulante Hilfen, Krisenintervention, Entlastung

Wenn du gerade keinen Platz findest oder (noch) zu Hause bleiben willst, können diese Angebote überbrücken oder eine Alternative sein:

  • Mütter- und Väterberatung: konkrete Unterstützung zu Baby/Kind, Schlaf, Ernährung, Entwicklung und Alltag.
  • Ambulante Psychotherapie und Krisenintervention: bei Depression, Angst, Trauma oder Überforderung.
  • Familienbegleitung/Sozialpädagogische Familienbegleitung: alltagsnah bei dir zu Hause, z.B. Struktur, Erziehungsfragen, Behördenwege. Viele Eltern-Kind-Institutionen bieten ambulante Begleitung ebenfalls an [2].
  • Entlastung durch Kita, Tagesfamilie, Hütedienste oder kurzfristige Betreuung (je nach Gemeinde/Kanton).
  • Opferhilfe bei Gewalt: Sicherheitsplanung, Schutz, rechtliche Orientierung – Beratung kostenlos und anonym unter 142 [3].

Ein praktischer Hinweis zur Platzsuche: Frag mehrere Häuser gleichzeitig an statt nacheinander. Im Verzeichnis des Fachverbands kannst du nach Region und Zielgruppe filtern und die Häuser direkt anrufen. Und lass dich nicht abschrecken, wenn das nächste Haus nicht im eigenen Kanton liegt – die Kostenfrage klärt ohnehin deine Wohngemeinde.

Service-Box: Angebote nach Kanton finden

Weil Zuständigkeiten und Angebote kantonal unterschiedlich sind, lohnt es sich, bei diesen Stellen nach dem passenden Weg in deinem Kanton zu fragen: Sozialdienst deiner Gemeinde/Stadt, Mütter- und Väterberatung, Opferhilfe (bei Gewalt), Spitalsozialdienst oder behandelnde Ärzt:innen/Therapeut:innen. Das Verzeichnis des Fachverbands Kind-Eltern führt Institutionen in der Deutschschweiz [2]; wohnst du in der Romandie oder im Tessin, ist der Sozialdienst deiner Gemeinde oder die kantonale Fachstelle der bessere Einstieg. Frauenhäuser gibt es dagegen in allen Landesteilen, unter anderem in Genf, in der Waadt, in Neuenburg, Freiburg, im Wallis und im Tessin [4].

Interview: «Gemeinsam stark werden» im Birke-Huus Bethanien

Das folgende Interview führte Familienleben 2012 mit Yvonne Stadler, damals Leiterin des Birke-Huus Bethanien in Zürich. Das Haus trägt heute den Namen KiEl Bethanien Zürich und richtet sich an die ganze Familie [1]. Die Aussagen geben den Stand von 2012 wieder.

Gibt es etwas, was alle Mütter, die bei Ihnen im Birke-Huus Bethanien in Zürich leben, gemeinsam haben?

Yvonne Stadler: Alle kommen in einer schwierigen Lebenssituation zu uns, in der sie nicht mehr weiter wissen. Einige haben psychische Probleme, andere sind bereits als Teenager Mutter geworden und mit ihrer Mutter-Rolle überfordert, manche leiden unter Gewalt in der Beziehung. Ein Platz ist bei uns immer für eine Mutter mit Suchtvergangenheit reserviert.

Wie kann der Aufenthalt im Mutter Kind Haus diesen Frauen helfen?

Für die Mütter, die neu eintreffen, geht es beim Aufwachen zunächst nur um die Frage: «Wie kann ich diesen Tag überstehen?» Wir helfen ihnen dabei, dem Tag Struktur zu geben: Aufstehen, einkaufen, die Kinder durch den Tag begleiten, kochen, putzen. Mit den Müttern wird nach und nach ihre Lebenssituationen besprochen. Eine Psychotherapie ist bei uns obligatorisch. Sie unterstützt die Mütter, sich zu stabilisieren und ihre Geschichte aufzuarbeiten. Das Ziel unserer Arbeit besteht darin, dass Mutter und Kinder möglichst zusammenleben können, damit Kinder nicht fremdplatziert werden müssen.

Wie können Sie die Erziehungskompetenzen der Mütter stärken?

Die Mütter lernen in der Elternbildung viel über Ernährung, Gesundheit und die Entwicklung ihrer Kinder. Sie werden durch Erziehungsberatung unterstützt und bei Überforderung durch das Team entlastet. Darüber hinaus beobachten wir das Zusammenleben von Mutter und Kindern. Schaffen es die Mütter, ausreichend Verantwortung zu übernehmen? Mit den Müttern zusammen klären wir, wie viel Unterstützung nötig ist, damit es den Kindern gut geht. In Geborgenheit und Ruhe finden die Mütter zu ihren Kindern und die Kinder können neues Vertrauen zu ihren Müttern fassen und die Bindung verstärken. «Gemeinsam stark werden» - das ist das Motto im Birke-Huus.

Welche Angebote gibt es für die Kinder?

Wir legen grossen Wert auf einen kindgerechten Alltag. Durch den Besuch der Kita Bethanien werden einerseits die Mütter entlastet, andererseits erhalten die Kinder die Möglichkeit, Beziehungen zu Spielkameraden aufzubauen und «Normalität» des Kind-Seins zu leben.

Die Trennung von anderen Familienmitgliedern kann für die Kinder schmerzlich sein.

Wenn keine starke Bedrohung von den Vätern ausgeht wie häusliche Gewalt und Entführungsdrohungen, versuchen wir, sie einzubeziehen. Väter können zu Besuch kommen und während des stationären Aufenthaltes der Mutter mit ihren Kindern ein Mal pro Woche bei ihnen übernachten. Wir haben auch eine Familienwohnung, in der alle Familienmitglieder zusammen wohnen können. Deshalb sprechen wir nicht mehr von Mutter-Kind-Heimen, sondern von Eltern-Kind-Institutionen. Im neuen Umfeld können wir viele schöne Begegnungen in den Familien miterleben. Erziehungsgespräche finden wenn möglich mit Müttern und Vätern statt. Auch gemeinsame Gespräche mit Grosseltern gibt es, in denen Ereignisse aus der Vergangenheit aufgearbeitet werden.

Wie lange bleiben Mütter und Kinder bei Ihnen?

Teilweise bis zu drei Jahre. Erst werden sie im stationären Bereich bis zu einem Jahr eng von Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen betreut. Danach ziehen sie in eine unserer Aussen-Wohnung in der Nähe, wo wir sie weiter begleiten. Die Mütter ziehen erst dann aus, wenn sie psychisch stabil sind, ihre Bindung zum Kind gestärkt ist und sie eine eigene Wohnung gefunden haben.

Welche Chancen haben die Frauen, wieder selbstständig in der Gesellschaft klar zu kommen?

Unser Ziel ist, die Frauen ins Arbeitsleben zu integrieren, aber die meisten bringen dafür nur wenig Ressourcen mit. Die Schulabschlüsse sind ungenügend. Schulabschlüsse können während des Aufenthaltes bei uns nachgeholt werden. Wir bieten im Diakoniewerk Bethanien Praktika in Kindertagesstätten, Pflege und der Hotellerie an. Wünschenswert wären Lehrstellen, die Teilzeitarbeit ermöglichen. Leider verlangt die Arbeitswelt von Lehrlingen immer 100 Prozent – ein Anspruch, den unsere Frauen meist nicht erfüllen können.

Was passiert mit den Frauen, die keine Arbeit und keine Lehrstelle finden können?

Es ist ein Anliegen, aber nicht das Hauptziel des Aufenthaltes im Birke-Huus, die Frauen in eine Arbeit zu integrieren. Für uns und unsere Zuweiser ist das Hauptziel erreicht, wenn die Frauen in der Lage sind, einen kindgerechten Alltag zu meistern. Häufig schaffen die Frauen den Anschluss an die Arbeitswelt erst einige Jahre nach dem Austritt aus dem Birke-Huus, oder dann wenn ihre Kinder schulpflichtig sind.

Findet jede Mutter in einer verzweifelten Notsituation einen Platz in einem Mutter Kind Haus?

In der Schweiz gibt es etwa 25 Eltern-Kind-Institutionen, alle in privater Trägerschaft. Das sind zu wenig. In vielen Gebieten der Schweiz, zum Beispiel der französisch- und italienisch-sprachigen Schweiz, gibt es gar keine Mütter-Kind-Institutionen. Dann werden Familien ambulant sozialpädagogisch begleitet. Oft kommen die betroffenen Kinder ins Heim. Eine Trennung zwischen Mutter und Kind hinterlässt immer Spuren. Das müsste nicht immer sein.

Stand heute: Der Fachverband Kind-Eltern führt Mitgliedinstitutionen in den Kantonen Aargau, Basel, Bern, Luzern, Nidwalden, Solothurn, St. Gallen und Zürich [2]. Wie viele Eltern-Kind-Institutionen es schweizweit insgesamt gibt, weist keine öffentliche Statistik aus – frag im Zweifel deinen Sozialdienst.

KiEl Bethanien Zürich (früher Birke-Huus)

Birke-HuusDas Haus ist ein stationäres Angebot für Eltern mit ihren Kindern in schwierigen psychosozialen Situationen. Ziel ist die Stabilisierung der Lebensumstände und der Aufbau einer möglichst selbstständigen und kindgerechten Lebensgestaltung. Es entstand vor über 25 Jahren als «Birke-Huus» für Mütter und Kinder in Not und heisst heute KiEl Bethanien Zürich. Der genaue Standort wird zum Schutz gewaltbetroffener Familien nicht veröffentlicht; erreichbar ist das Haus unter 043 299 44 00 [1].
Foto: Birke-Huus Bethanien

Weiterführende Links zum Thema Mutter Kind Haus

Quellen

  1. KiEl Bethanien Zürich: Betreuung, Aufnahmeprozess, Aufenthaltsdauer und Finanzierung. Abgerufen am 10.08.2026.
  2. Fachverband Kind-Eltern (KiEl): Verzeichnis der Mitgliedinstitutionen. Abgerufen am 10.08.2026.
  3. Opferhilfe Schweiz (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK): Nationale Opferhilfe-Nummer 142 und Beratungsstellen. Abgerufen am 10.08.2026.
  4. Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz und Liechtenstein (DAO): Frauenhäuser: Angebot, Zugang und Kontakt. Abgerufen am 10.08.2026.
  5. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Landschaft: Kindesschutz – Subsidiarität und Massnahmen nach Art. 307 bis 312 ZGB. Abgerufen am 10.08.2026.
  6. Nationale VersorgungsLeitlinie «Unipolare Depression», Version 3 (2022, Deutschland): Leitlinien.de. Abgerufen am 10.08.2026. Als ausländische Leitlinie ersatzweise herangezogen, da für die Schweiz keine entsprechende nationale Leitlinie vorliegt.

0 Kommentare

?

Meistgelesene Artikel

Anmelden oder Registrieren

Melde dich kostenlos an und diskutiere mit anderen Eltern und speichere deine Artikel.
Anmelden Registrieren

Speichere deine Artikel

Logge dich ein oder erstelle einen Account und du kannst deine Artikel für später speichern.
Anmelden Registrieren