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Bis das Gericht euch scheidet: Ablauf einer Scheidung in der Schweiz

Bei der Auflösung einer Ehe trüben oft die Emotionen den Durchblick für die wichtigen Punkte einer Scheidung, wie beispielsweise die Kinder. Dieser Artikel verschafft einen Überblick, wie eine Scheidung in der Schweiz abläuft, mit welchen Scheidungskosten Sie rechnen und wie Sie vorgehen müssen.

Scheidung Schweiz: Wenn das Liebesglück in die Brüche geht
Wenn das Liebesglück in die Brüche geht, kochen oft die Emotionen hoch. (Bild: Jeffrey Hamilton/Digital Vision, Thinkstock)

Im 2018 wurden laut Bundesamt für Statistik 16 500 Scheidungsurteile ausgesprochen. Faktisch endet damit jede zweite von fünf Ehen mit einer Trennung. Das Bundesamt für Statistik hat auch die durchschnittliche Ehedauer berechnet. 15,2 Jahre führen Herr und Frau Schweizer im Schnitt einen gemeinsamen Haushalt. Es scheint so, als ob das Versprechen «bis dass der Tod euch scheidet» heute nicht mehr zeitgemäss ist.

Falls in der Ehe ein Ehevertrag unterzeichnet wurde - was selten der Fall ist -, wird das in der Ehe angehäufte Vermögen durch die zwei Partner halbiert. Meistens werden jedoch die Finanzen und die Belangen der Kinder nach der Trennung durch das Gericht bestimmt - von beiden Parteien erwünscht oder nur von einer Partei mittels Scheidungsklage. Im besten Fall geht das Paar in Harmonie auseinander und legt die Scheidungsfolgen einvernehmlich fest.

Einvernehmliche Scheidung in der Schweiz

Partner sind sich einig sind: Einleitung des Scheidungsverfahrens

Das Scheidungsverfahren leiten Sie durch das Einreichen folgender Unterlagen beim zuständigen Gericht – des eigenen Wohnsitzes oder den des Partners – ein:

☞ Das gemeinsam unterzeichnete Scheidungsbegehren

☞ Die gemeinsam unterzeichnete Scheidungskonvention (kann beim Anwalt oder auch Mediator verfasst werden)

☞ Die Unterlagen und Belege zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen und Vermögen beider Ehegatten

Das Scheidungsbegehren ist das Dokument, in dem die beiden Parteien ihre Personalien angeben und deklarieren, ob sie die Nebenfolgen - finanzieller und fürsorglicher Hinsicht - selbst darlegen mit der Konvention oder ob das Gericht über die Nebenfolgen entscheiden wird. Entscheiden Sie selbst über die Nebenfolgen, sind die in der Scheidungskonvention geltend zu machen. Sie regelt insbesondere: das Sorgerecht über die Kinder, das Besuchsrecht, den Kinderunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, die güterrechtliche Auseinandersetzung und die Vorsorgeteilung nach der Trennung. (berufliche Vorsorgen).

Zu den Unterlagen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen gehören:

  • Das Familienbüchlein bzw. Attest bei Ausländern
  • Der Einkommensnachweis
    • Lohnausweise bei Angestellten
    • Buchhaltung bei Selbständigerwerbenden
  • Die Steuererklärungen inkl. Belege (Vermögen sichtbar)
  • Bei Mietverhältnis: der Mietvertrag
  • Die Belege zu den monatlich wiederkehrenden Kosten (für Bedarfsberechnung)
  • Die Pensionskassenauszüge

Anhörung vor Gericht

Vor Gericht wird geprüft, ob der Scheidungswillen bedacht und unbeeinflusst ist und ob eine Einigung im Scheidungspunkt vorliegt. Zudem wird die Scheidungskonvention geprüft. Zur Bekräftigung des Scheidungswillens werden Sie eventuell zu einer zweiten Anhörung aufgefordert.

Sobald das Gericht die Scheidungskonvention genehmigt, ist sie rechtsgültig. Die Konvention fliesst somit ins Urteil ein, welches die Kinderbelange, Alimente und den Unterhalt bestimmt, heisst es auf der Informationswebseite für Scheidung in der Schweiz ehescheidung.ch.

Scheidung vor Gericht in der Schweiz

Scheidungsverfahren wenn nur ein Partner die Scheidung wünscht

In vielen Fällen sind sich die Partner nicht einig: Es wird oft über das Geld gestritten oder die Kinder werden instrumentalisiert, um Druck auf den Ehepartner auszuüben. Wenn in einem solchen Fall die Scheidung gewünscht wird, müssen die Partner bereits zwei Jahre getrennt voneinander leben oder die Ehe muss für einen Partner nicht mehr zumutbar sein.

Unzumutbarkeit, wie sie laut der Informationswebseite für Scheidung in der Schweiz ehescheidung.ch vom Gericht akzeptiert wird:

☞ Es liegt eine körperliche oder seelische Misshandlung des klagenden Ehegatten oder der Kinder vor

☞ Eine schwere Straftat wurde begangen(auch bei Vernachlässigung von Unterhaltspflichten)

☞ Es gab schwere Ehr- oder Persönlichkeitsverletzungen

☞ Schwerwiegende Belästigungen

☞ Der Angeklagte/die Angeklagte hat ein Familienmitglied systematisch und planmässig verfolgt (sog. Stalking)

☞ Der Angeklagte/die Angeklagte  führte aussereheliche Beziehung über mehrere Jahre

☞ Er oder sie führte einen lasterhaftes oder liederliches Leben(Prostitution, Zuhälterei)

☞ Es gab einseitige Scheinehe (oder Zwangsehe)
Der klagende Partner muss, bevor er oder sie eine Scheidungsklage einreichen will, ein sogenanntes Aussöhnungsbegehren an das Gericht stellen, heisst es auf der Homepage des Kantonsgerichts Luzern. Ist die Scheidungsklage bei dem Gericht eingegangen, wird dieses vor der Abwicklung zuerst einen Kostenvorschuss verlangen.

Ist auch eine Trennung durch gegenseitiges Einvernehmen nicht möglich, müssen Sie das Eheschutzgericht kontaktieren. Beim Eheschutzgericht wird auch die finanzielle Seite abgeklärt und berücksichtigt (sogenannte gerichtliche Trennung).

Scheidungskosten: Anwalts- und Gerichtskosten

Auch das Geld spielt bei der ehelichen Trennung eine Rolle. Scheidungskosten können je nach Scheidungsverfahren und Kanton in der Schweiz variieren. Sie setzen sich hauptsächlich aus Anwaltskosten und Gerichtskosten zusammen. Anwaltskosten können sich entweder nach bestimmten Tarifen richten oder aber vom Anwalt selbst kalkuliert werden.

Um sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten zu sparen, sollten Sie eine einvernehmliche Scheidung mit Ihrem Ex-Partner anstreben. Es ist sicherlich im Interesse beider Parteien die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten.

Die Kosten für die einvernehmliche Scheidung tragen die Ehegatten gemeinsam. Die Gerichtskosten werden unter den beiden Ehegatten aufgeteilt und die Anwaltskosten werden von jedem Ehegatten selbst getragen. Sind sich die getrennten Ehegatten jedoch nicht einig und es kommt zu einem strittigen Verfahren, muss die Partei, die bei der gerichtlichen Trennung unterliegt, die vollständigen Scheidungskosten übernehmen.  

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Foto: kloromanam, Thinkstock

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