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Zur Hebamme statt zum Arzt? Wie die Hebamme Mutter und Kind hilft

Der Schwangerschaftstest ist positiv, und fast automatisch geht der erste Anruf an die Frauenärztin. Was viele Erstgebärende nicht wissen: Eine Hebamme kann dich durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett begleiten, und die meisten ihrer Leistungen bezahlt die Grundversicherung. Hier erfährst du, was eine Hebamme alles übernimmt, wie du sie sogar ins Spital mitnehmen kannst und wann eine Ärztin dazukommt.

Hebamme hört bei einem Hausbesuch mit dem Stethoskop den Bauch einer schwangeren Frau ab
Statt zum Arzt zur Hebamme: Die Hebamme begleitet werdende Mamas während der Schwangerschaft und hilft nach der Geburt. Bild: GettyImages Plus, Group4 Studio

Was eine Hebamme kann

Hebammen sind Fachfrauen für die normale Schwangerschaft, die Geburt und die Zeit danach. «Hebammen sind so ausgebildet, dass sie Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eigenständig begleiten können», sagte Marianne Haueter als Präsidentin der Berner Sektion des Schweizerischen Hebammenverbands. Heute studieren angehende Hebammen an einer Fachhochschule und schliessen mit einem Bachelor ab, auf Wunsch auch mit einem Master.[1] Wer selbstständig arbeiten will, braucht zusätzlich eine Bewilligung des Kantons.

Die Hebamme kennt auch die Grenzen ihres Fachs. Verläuft etwas nicht normal, zieht sie eine Ärztin bei oder überweist dich. Bei einer Risikoschwangerschaft, bei der noch keine Erkrankung festgestellt ist, arbeitet sie mit der Ärztin zusammen. Ist eine Erkrankung festgestellt, betreut sie dich nur noch auf ärztliche Anordnung.[2] Begleitet sie dich zu Hause oder im Geburtshaus, kann sie dich unter der Geburt jederzeit ins Spital verlegen. Sie beurteilt auch, ob dein Neugeborenes ärztliche Hilfe braucht.

Viele Hebammen sind in einem Spital oder Geburtshaus angestellt. Andere arbeiten freiberuflich, in einer eigenen Hebammenpraxis oder mit Hausbesuchen. Eine Sonderform ist die Beleghebamme, die dich von der Schwangerschaft bis ins Wochenbett betreut und mit dir ins Spital geht.

Schwangerschaftskontrollen bei der Hebamme

Für die Vorsorge musst du dich nicht zwischen Hebamme und Ärztin entscheiden. Du kannst die Termine bei der einen oder der anderen machen oder beide abwechseln. In einer normalen Schwangerschaft zahlt die Grundversicherung sieben Kontrolluntersuchungen, und die Hebamme darf alle sieben übernehmen. Bei einer Risikoschwangerschaft richtet sich die Zahl der Kontrollen nach dem ärztlichen Ermessen, die Kasse zahlt dann auch mehr als sieben. Bei den Kontrollen fragt die Hebamme nach deinem Befinden, misst Blutdruck und Gewicht, tastet den Bauch ab, hört die Herztöne des Babys und veranlasst die nötigen Laboranalysen. Einmal im ersten Schwangerschaftsdrittel solltest du dich aber ärztlich untersuchen lassen, darauf weist dich die Hebamme hin.[2]

Auch die beiden Routine-Ultraschalle in der 12. bis 14. und in der 20. bis 23. Schwangerschaftswoche kann die Hebamme anordnen. Durchführen dürfen sie aber nur Ärztinnen und Ärzte mit einer Weiterbildung in Schwangerschaftsultraschall.[2] Was bei den einzelnen Terminen passiert, findest du im Überblick zu den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft.

Für die Kontrollen und die übrigen Leistungen bei Mutterschaft verlangt die Krankenkasse weder Franchise noch Selbstbehalt. Für Behandlungen wegen einer Krankheit gilt das derzeit ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt.[3] Manche Spitäler bieten eine eigene Hebammensprechstunde an, auf Wunsch auch kombiniert mit ärztlichen Terminen.[4]

Geburtsvorbereitung: Kurs oder Beratungsgespräch

Hebammen geben Kurse zur Geburtsvorbereitung, in der Gruppe, als Paar oder für dich allein. Die Grundversicherung zahlt daran 150 Franken. Du kannst den Beitrag stattdessen für ein Beratungsgespräch mit einer Hebamme einsetzen: über die Geburt, die Organisation des Wochenbetts zu Hause und die Vorbereitung aufs Stillen. Die Wahl liegt bei dir. Machst du alle Kontrollen bei der Ärztin, soll sie dich darauf hinweisen, dass ein solches Gespräch mit einer Hebamme im zweiten Schwangerschaftsdrittel sinnvoll ist.[2] Was du in einem Geburtsvorbereitungskurs lernst, haben wir separat zusammengestellt.

Geburt mit Hebamme: zu Hause, im Geburtshaus oder im Spital

Eine Hebamme begleitet dich an jedem Geburtsort. Wer die Geburt leitet und ob du die Hebamme schon kennst, hängt aber vom Ort und vom Betreuungsmodell ab. Bei einer Hausgeburt oder im Geburtshaus leitet die Hebamme die Geburt selbst. Braucht es ärztliche Hilfe, verlegt sie dich ins Spital.

Bei einer Geburt im Spital betreut dich üblicherweise die Hebamme, die gerade Dienst hat, zusammen mit dem ärztlichen Team. Dauert die Geburt länger, lösen sich mehrere Hebammen ab. Wünschst du dir im Spital eine vertraute Person oder möglichst wenig Medizin, gibt es zwei weitere Modelle: die Beleghebamme und die hebammengeleitete Geburt. Welcher Ort und welches Modell zu dir passen, hilft dir unser Vergleich der Geburtsorte zu entscheiden.

Beleghebamme: mit der eigenen Hebamme ins Spital

Eine Beleghebamme ist eine freiberufliche Hebamme, die einen Vertrag mit einem Spital hat. Sie macht deine Schwangerschaftskontrollen, begleitet dich ab Wehenbeginn zu Hause und während der ganzen Geburt im Spital und besucht dich danach im Wochenbett. Nach der Geburt kannst du einige Tage auf der Wochenbettstation bleiben oder ambulant gebären und noch am selben Tag nach Hause gehen. Dort übernimmt wieder deine Beleghebamme.[5]

Der Vorteil einer solchen Beleggeburt: Unter der Geburt ist eine Person an deiner Seite, die dich und deine Wünsche schon kennt. Du musst niemandem deine Geschichte neu erzählen. Trotzdem stehen dir alle Möglichkeiten des Spitals offen, von der PDA bis zum Kaiserschnitt.

Nicht jedes Spital arbeitet mit Beleghebammen. Im Kanton Bern ist eine Beleggeburt zum Beispiel an der Frauenklinik Bern und an den Spitälern in Burgdorf, Interlaken, Thun und Münsingen möglich. Frag bei deinem Wunschspital nach und such früh: Beleghebammen sind oft schnell ausgebucht.[1]

Die Leistungen der Beleghebamme bezahlt die Grundversicherung wie bei jeder anderen Hebamme, die Entschädigung für ihren Pikettdienst aber nicht. Diese Entschädigung gilt vor allem der Bereitschaft rund um die Geburt: Von der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche muss die Hebamme Tag und Nacht abrufbereit sein.[1] Am Kantonsspital Baden beträgt die Pauschale insgesamt 1000 Franken, nämlich 100 Franken für die Schwangerschaft, 780 für die Geburt und 120 für das Wochenbett. Einen Teil übernehmen manchmal die Wohngemeinde oder eine Zusatzversicherung, es lohnt sich nachzufragen.[5]

Hebammengeleitete Geburt im Spital

Einige Spitäler bieten eine hebammengeleitete Geburt an. Dort kannst du auch ohne eigene Hebamme im Spital ohne Ärztin gebären. Anders als bei der Beleggeburt kennst du die Hebamme aber in der Regel nicht schon aus der Schwangerschaft.[1]

Die Geburt leitet eine Hebamme ohne Ärztin, meist eine Spitalhebamme. Am Inselspital Bern kommt für den Moment der Geburt eine zweite Hebamme dazu. Eine Ärztin wird nur gerufen, wenn es Komplikationen gibt oder du es dir wünschst, zum Beispiel weil du doch eine PDA möchtest.[6]

Welche Voraussetzungen gelten, legt jedes dieser Spitäler selbst fest. Am Kantonsspital Graubünden etwa ist eine hebammengeleitete Geburt möglich, wenn

  • du und dein Kind gesund seid und die Schwangerschaft problemlos verlaufen ist,
  • das Kind mit dem Kopf nach unten liegt (Schädellage),
  • es geschätzt zwischen 2500 und 4000 Gramm wiegt,
  • die Wehen zwischen der 37. und der 42. Schwangerschaftswoche von selbst einsetzen.[4]

Mit Zwillingen oder einer Komplikation wie einem Schwangerschaftsdiabetes erfüllst du solche Bedingungen in der Regel nicht. Eine vertraute Hebamme ist damit nicht unbedingt ausgeschlossen. Am Kantonsspital Baden etwa wählst du mit deiner Beleghebamme je nach Verlauf der Schwangerschaft zwischen einer hebammengeleiteten Geburt und einer Geburt zusammen mit einer Ärztin.[5] Ob das bei dir möglich ist, klärst du früh mit dem Spital und der Hebamme.

Ob du für eine hebammengeleitete Geburt zugelassen wirst, klärt das Spital meist in einem Vorgespräch. Am Inselspital Bern findet es zwischen der 34. und der 37. Woche statt. Dort ist die hebammengeleitete Geburt nur möglich, wenn du auch in der Schwangerschaft im Spital betreut wirst. Ambulant gebären, also am selben Tag nach Hause gehen, kannst du dort bei einer hebammengeleiteten Geburt nicht.[6] Sprich deinen Wunsch deshalb früh an.

Wochenbett: Hausbesuche, Stillberatung und Nachkontrolle

Nach der Geburt besucht dich die Hebamme zu Hause. Sie schaut, wie es dir und deinem Baby geht, und hilft dir beim Stillen, bei der Pflege und bei allen Fragen der ersten Wochen im Wochenbett. Dabei achtet sie auch darauf, ob dein Baby gut trinkt und zunimmt. Fällt ihr etwas auf, zieht sie die Kinderärztin bei. In den 56 Tagen nach der Geburt zahlt die Grundversicherung bis zu 16 Hausbesuche, wenn es deine erste Geburt war, nach einem Kaiserschnitt, einer Frühgeburt oder bei Mehrlingen. In allen anderen Fällen sind es bis zu 10 Besuche. In den ersten zehn Tagen darf die Hebamme zusätzlich bis zu fünf Zweitbesuche machen, also ein zweites Mal am selben Tag vorbeikommen. Braucht es mehr Besuche oder Betreuung nach den 56 Tagen, ist eine ärztliche Anordnung nötig.[2]

Für ihre Bereitschaft verlangen manche Hebammen auch bei einer Hausgeburt oder für die Wochenbettbetreuung ein Pikettgeld. Das zahlt die Grundversicherung nicht, eventuell aber eine Zusatzversicherung.[1]

Zusätzlich zu den Hausbesuchen übernimmt die Grundversicherung drei Stillberatungen bei einer Hebamme oder einer speziell ausgebildeten Pflegefachfrau. Sie sind nicht an das Wochenbett gebunden, du kannst sie auch später in der Stillzeit noch beanspruchen. Zwischen der sechsten und der zehnten Woche nach der Geburt steht die Nachkontrolle an, auch sie darf die Hebamme machen.[2] Bei dieser Gelegenheit berät sie dich auch zur Rückbildung.

Hebamme oder Doula?

Eine Hebamme ist nicht dasselbe wie eine Doula. Die Doula begleitet dich emotional und praktisch durch Geburt und Wochenbett, hat aber keine medizinische Ausbildung. Die Hebamme dagegen untersucht dich und dein Baby, erkennt Komplikationen und entscheidet, ob eine Ärztin nötig ist. Eine Doula kann die Hebamme deshalb ergänzen, aber nicht ersetzen.

Eine Hebamme suchen? Lieber früher als zu spät

Hebammen für eine Haus- oder Beleggeburt sind vielerorts rasch ausgebucht. Warte deshalb nicht zu lange. Melde dich schon am Anfang der Schwangerschaft, auch wenn es dir früh vorkommt.[1] Auch die Betreuung im Wochenbett organisierst du am besten lange vor der Geburt.[6] Bist du schon weit in der Schwangerschaft und hast noch niemanden, such trotzdem weiter und frag auf der Geburtsabteilung deines Spitals nach. Bei der Hebammensuche hilft die Plattform hebammensuche.ch des Schweizerischen Hebammenverbands. Sie zeigt freiberufliche Hebammen in deiner Nähe und ihre Angebote. Auch dein Spital oder deine Frauenärztin kann dir Hebammen empfehlen.

Quellen

  1. Berner Hebammen, Sektion Bern des Schweizerischen Hebammenverbands: Wissenswertes für Eltern: Geburtsort, Pikettgeld, Wochenbett. Abgerufen am 21.09.2026.
  2. Eidgenössisches Departement des Innern EDI: Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31), Art. 13–16 Leistungen bei Mutterschaft (PDF, Stand 1. August 2026). Abgerufen am 28.09.2026.
  3. Bundesversammlung: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10), Art. 64 Abs. 7 (PDF, Stand 1. Juli 2026). Abgerufen am 25.09.2026.
  4. Kantonsspital Graubünden: Geburtshilfe: Angebot, hebammengeleitete Geburt und Hebammensprechstunde. Abgerufen am 28.09.2026.
  5. Kantonsspital Baden: Beleghebamme. Abgerufen am 28.09.2026.
  6. Inselspital Bern, Universitätsklinik für Frauenheilkunde: Hebammengeleitete Geburt. Abgerufen am 28.09.2026.

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