Zum Inhalt
Schwangerschaft > Geburt

Das Wochenbett: Wie die ersten acht Wochen ablaufen, wer dich betreut und wann du anrufen musst

Das Baby ist da, das Spital liegt hinter dir, und zu Hause merkst du: Niemand hat dir gesagt, wie die nächsten Wochen eigentlich aussehen. Das Wochenbett ist keine Erholungspause, die du dir nimmst, wenn es gerade passt. Es ist die Zeit, in der dein Körper heilt und ihr euch als Familie sortiert. In der Schweiz hängen daran feste Fristen, bezahlte Hebammenbesuche und ein Kontrolltermin. Und falls du gerade wegen eines Symptoms hier bist: Die Warnzeichen, bei denen du sofort anrufst, stehen weiter unten.

Mutter ruht auf dem Sofa, ihr Neugeborenes schläft auf ihrer Brust
Im Wochenbett heilt der Körper und die Familie findet ihren Rhythmus. © KI generiert von ChatGPT

Wie lange dauert das Wochenbett?

Als Wochenbett gilt die Zeit von der Geburt bis sechs bis acht Wochen danach. Fachleute teilen sie in zwei Abschnitte: das Frühwochenbett, die ersten zehn Tage, und das Spätwochenbett bis zum Ende der achten Woche. Im Frühwochenbett passiert am meisten. Die Milchbildung kommt in Gang, die Gebärmutter zieht sich zusammen, und dort, wo sich die Plazenta gelöst hat, heilt eine handtellergrosse Wunde.

Wie lange du dich schonen darfst, ist in der Schweiz nicht deiner Tagesform überlassen. Vier Fristen geben den Rahmen vor:

  • Acht Wochen lang darf dich dein Arbeitgeber nach der Geburt nicht beschäftigen, so will es das Arbeitsgesetz. Erst danach und bis zur 16. Woche geht es überhaupt wieder, und auch dann nur, wenn du einverstanden bist. Für einzelne Bereiche gilt das Arbeitsgesetz allerdings nicht, etwa für die Landwirtschaft und für private Haushalte.[5]
  • Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen, in denen du 80 Prozent deines bisherigen Lohns bekommst, bei hohen Löhnen begrenzt auf einen Höchstbetrag pro Tag. Nimmst du die Arbeit vorher wieder auf, ob Teilzeit oder Vollzeit, endet der Anspruch.[5]
  • Bis zum 56. Tag nach der Geburt kommt die Hebamme zu dir nach Hause, bezahlt von der Grundversicherung.[1]
  • Zwischen der sechsten und der zehnten Woche übernimmt die Kasse die Nachkontrolle.[1]

Das Wochenbett ist also kein gut gemeinter Rat, sondern ein Zeitraum mit Anspruch. Wer die ersten Wochen durchtaktet wie vorher, schiebt die Erholung nur nach hinten.

Vom Spital nach Hause: stationär oder ambulant

Wie lange du im Spital bleibst, entscheidest du gemeinsam mit dem Team. Am UniversitätsSpital Zürich sind es nach einer vaginalen Geburt in der Regel zwei bis drei Tage, nach einem Kaiserschnitt drei bis vier.[3] Andere Häuser rechnen anders, frag also bei deiner Klinik nach.

Möglich ist auch eine ambulante Geburt: Du fährst wenige Stunden nach der Geburt nach Hause, sofern es dir und dem Baby gut geht. Das klingt nach Freiheit und ist es auch. Es verlangt aber Vorbereitung, denn die Betreuung zu Hause muss stehen, bevor du das Spital verlässt, nicht danach. Sprich den Wunsch früh in der Schwangerschaft an. Viele Kliniken haben dafür eine Hebammensprechstunde.[3]

Im Spital selbst ist Rooming-in heute der Normalfall: Dein Baby bleibt Tag und Nacht bei dir im Zimmer, statt auf eine Säuglingsstation zu kommen. Du merkst dadurch früher, wann dein Kind Hunger hat, was das Stillen erleichtert, und du lernst es unter Anleitung kennen, solange noch jemand danebensteht. Braucht dein Baby medizinische Überwachung, ist Rooming-in nicht immer möglich; dann sucht das Team eine Zwischenlösung.[3] Und wenn du nach zwei durchwachten Nächten fragst, ob jemand das Kind für ein paar Stunden übernimmt, ist das kein Rückzieher, sondern vernünftig.

Nach einem Kaiserschnitt verläuft das Wochenbett in mehreren Punkten anders, von der Narbenpflege bis zum Zeitpunkt, ab dem du wieder schwer heben darfst. Das liest du im Artikel zum Wochenbett nach einem Kaiserschnitt.

Wer betreut dich zu Hause, und was zahlt die Krankenkasse?

Ab dem Austritt aus Spital oder Geburtshaus übernimmt in der Regel eine frei praktizierende Hebamme. Sie kommt zu dir nach Hause, im Rahmen der regulären Betreuung bis zum 56. Tag nach der Geburt, und zwar unabhängig davon, ob du zwei Tage im Spital warst oder gar nicht.[2]

Was die Grundversicherung dabei übernimmt, ist genau festgelegt:

  • Höchstens zehn Hausbesuche in den 56 Tagen nach der Geburt. Beim ersten Kind, nach einem Kaiserschnitt, nach einer Frühgeburt oder bei Mehrlingen sind es höchstens sechzehn.
  • In den ersten zehn Tagen zusätzlich an höchstens fünf Tagen ein zweiter Besuch am selben Tag.
  • Drei Stillberatungen.
  • Braucht ihr mehr Besuche, verordnet sie die Ärztin. Das gilt auch über den 56. Tag hinaus: Verordnete Hausbesuche zahlt die Grundversicherung weiter, und zwar ohne Franchise und Selbstbehalt.[1]

Das sind Obergrenzen, keine Kontingente. Wie viele Besuche es am Ende werden, richtet sich danach, was ihr braucht.

Für deine Rechnung ist eine Regel entscheidend: Auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft darf die Kasse keine Kostenbeteiligung erheben. Franchise und Selbstbehalt fallen also weg. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt gilt das sogar für allgemeine Behandlungen, die mit der Schwangerschaft nichts zu tun haben.[1]

Bei den Hausbesuchen kontrolliert die Hebamme, wie sich deine Gebärmutter zurückbildet, wie die Geburtsverletzung oder die Kaiserschnittnaht heilt und wie es deiner Brust geht. Beim Baby schaut sie Nabel, Gewicht und Trinkverhalten an, berät dich zur Pflege und nimmt bei Bedarf Blut ab, etwa für das Neugeborenenscreening.[2] Was eine Hebamme sonst noch alles darf, steht im Überblick zu den Aufgaben und Leistungen der Hebamme.

Eine Sache musst du früh erledigen: die Hebamme suchen. Frei praktizierende Hebammen sind rasch ausgebucht. Kümmere dich darum, sobald der Termin feststeht, und nicht im letzten Schwangerschaftsmonat. Über die Hebammensuche des Schweizerischen Hebammenverbands findest du Fachpersonen in deiner Region, und viele Kliniken vermitteln zusätzlich.[3] Wenn das Stillen holprig startet, ist sie ebenfalls die erste Adresse.

Was in diesen Wochen mit deinem Körper passiert

In den ersten Tagen zieht sich die Gebärmutter mit Nachwehen zusammen, um die Blutung an der Plazentastelle zu stoppen. Beim Stillen werden sie stärker, weil dabei Oxytocin ausgeschüttet wird. Beim ersten Kind bleibt es meist bei einem Ziehen im Unterbauch, ab dem zweiten sind die Nachwehen oft deutlich schmerzhafter.[3]

Der Wochenfluss dauert in der Regel höchstens vier bis sechs Wochen. Am Anfang ist er stark und blutig, dann wird er schwächer und verändert Farbe und Konsistenz. Benutze in dieser Zeit Binden statt Tampons. Duschen ist von Beginn weg erlaubt, und auf ein Vollbad musst du nicht verzichten, wenn dir danach ist.[4] Wie sich der Wochenfluss über die Wochen verändert und was ein Lochialstau ist, steht im Artikel zum Wochenfluss.

Beim Milcheinschuss werden die Brüste hart, warm und gespannt. Das geht vorbei, sobald sich Angebot und Nachfrage eingependelt haben. Wird aber eine Stelle hart, rot und druckempfindlich oder kommt Fieber dazu, steckt oft ein Milchstau oder eine Brustentzündung dahinter. Melde dich dann noch am selben Tag bei deiner Hebamme.[6]

Hast du einen Dammriss, einen Dammschnitt oder eine Kaiserschnittnaht, kontrolliert die Hebamme bei jedem Besuch, wie die Wunde heilt.[2] Sitzen tut in den ersten Tagen oft weh; ein Stillkissen unter dem Gesäss nimmt Druck von der Naht.

Mit dem Beckenboden fängst du früher an, als du denkst. Sanftes Aktivieren ist schon in den ersten Tagen nach der Geburt sinnvoll, und die Hebamme zeigt dir die Übungen dazu.[2] Einen richtigen Rückbildungskurs besuchst du dagegen frühestens acht Wochen nach der Geburt.[4] Zu früh in einen Kurs einzusteigen bringt nichts, zu spät ist es dagegen nie. Übungen für zwischendurch findest du in der Anleitung zur Rückbildung im Alltag.

Essen ist in diesen Wochen keine Nebensache. Dein Körper heilt eine Wunde und produziert gleichzeitig Milch, beides kostet Energie. Wichtiger als Kalorienzählen ist jetzt, dass genug Eiweiss, Eisen und Ballaststoffe auf dem Teller landen. Das Frühwochenbett ist der denkbar schlechteste Moment für eine Diät, und warum das so ist, erklärt der Artikel zum Abnehmen nach der Geburt.

Babyblues oder Wochenbettdepression?

Wenige Tage nach der Geburt kippt bei vielen Frauen die Stimmung. Du weinst, ohne zu wissen warum, bist gereizt, ängstlich, kannst nicht schlafen, obwohl du todmüde bist. Das ist der Babyblues, eine normale Reaktion auf die hormonelle Umstellung und die Erschöpfung. Er hält wenige Tage an, höchstens zwei Wochen, und klingt von allein ab.[3]

Halten die Beschwerden länger als zwei Wochen an oder hindern sie dich daran, deinen Tag zu bewältigen, gehört das abgeklärt. Dann kann eine Wochenbettdepression dahinterstecken.[3] Sie ist eine Erkrankung und keine Frage der Einstellung, und sie lässt sich gut behandeln. Erste Ansprechpartnerin ist deine Hebamme, danach die Frauenärztin oder die Hausärztin.

Selten, aber ein Notfall ist die Wochenbettpsychose: Wer verwirrt ist oder Dinge hört und sieht, die nicht da sind, braucht sofort Hilfe und nicht den nächsten Hebammentermin. Dasselbe gilt, wenn dich ein sehr starkes Stimmungstief, starke Angst oder Rastlosigkeit überwältigt.[6]

Von beidem zu unterscheiden ist schlichte Erschöpfung. Sie fühlt sich bleiern an, macht lärmempfindlich und vergesslich. Anders als eine Depression lässt sie mit Schlaf, Essen und Entlastung nach. Bleibt es schwer, obwohl du dich ausruhen konntest, sprich es an; diese Abgrenzung musst du nicht allein hinbekommen. Was dabei wirklich hilft und wie du dir Unterstützung organisierst, steht im Artikel darüber, wie Mütter im Wochenbett echte Unterstützung bekommen.

Wann du anrufen musst

Die meisten Beschwerden im Wochenbett sind harmlos. Ein paar sind es nicht, und dafür lohnt es sich, die Liste einmal gelesen zu haben.

Diese Zeichen brauchen sofort ärztliche Hilfe: eine plötzliche oder starke Blutung, besonders wenn dir schwindlig wird; Fieber, Schüttelfrost oder Bauchschmerzen zusammen mit übelriechendem Ausfluss; starke oder anhaltende Kopfschmerzen; Atemnot oder Brustschmerz; Schmerz, Rötung oder Schwellung in der Wade; ein Ausschlag am ganzen Körper; ein sehr starkes Stimmungstief, starke Angst oder Rastlosigkeit; verworrene Gedanken oder Sinnestäuschungen; Gedanken, dir selbst oder jemand anderem etwas anzutun.[6] Im Zweifel wählst du 144.

Noch am selben Tag abklären lassen solltest du Fieber oder Schüttelfrost, einen Wochenfluss, der anders aussieht oder riecht als bisher, eine schmerzende, gerötete Brust mit grippigem Gefühl, starke Schmerzen zwischen Scheide und After, Probleme beim Wasserlassen oder beim Stuhlgang und ein Stimmungstief, das nach zwei Wochen nicht weggeht. Dasselbe gilt, wenn du nach einer ambulanten Geburt schon zu Hause bist und in den ersten sechs Stunden gar kein Wasser lösen konntest.[6] Anlaufstelle ist deine Hebamme, sonst deine Frauenärztin.

Fieber und ein übelriechender Wochenfluss stehen nicht ohne Grund weit oben: Dahinter kann eine Wochenbettinfektion stecken, früher Kindbettfieber genannt. Kommen beide zusammen, brauchst du sofort ärztliche Hilfe. Tritt nur eines von beidem auf, meldest du dich noch am selben Tag. Warte in keinem Fall bis zum nächsten geplanten Hebammenbesuch, denn was dahintersteckt und wie behandelt wird, klärt die Ärztin ab.

Für dein Baby gilt eine eigene Liste. Bist du nach einer ambulanten Geburt schon zu Hause, gilt sie ab der ersten Stunde. Diese Zeichen gehören sofort abgeklärt, ohne Abwarten:

  • blaue Lippen, ein Krampfanfall, auffallende Schlaffheit oder keine Reaktion mehr
  • schnelle oder geräuschvolle Atmung
  • grünes Erbrechen oder Blut im Stuhl
  • eine eingesunkene oder vorgewölbte Fontanelle
  • ein Ausschlag, der nicht verblasst, wenn du ein Glas daraufdrückst
  • gelbe Haut schon in den ersten 24 Stunden oder eine ausgeprägte Gelbsucht danach
  • keine nasse Windel und kein Mekonium in den ersten 24 Stunden, oder später deutlich weniger Trinken und weniger nasse Windeln als sonst
  • ein Kind, das sich kalt anfühlt, obwohl es dem Wetter entsprechend angezogen ist[6]

Eine rektal gemessene Temperatur über 38 Grad ist beim Neugeborenen ebenfalls nicht normal. Melde dich noch am selben Tag bei der Kinderärztin oder beim Hausarzt.[4] Wirkt das Kind dabei schlapp, trinkt es schlecht oder atmet es schwer, gehst du sofort.

Die Nachkontrolle zwischen der sechsten und der zehnten Woche

Den Abschluss des Wochenbetts bildet eine Kontrolle bei der Frauenärztin oder bei der Hebamme. Die Grundversicherung übernimmt sie zwischen der sechsten und der zehnten Woche nach der Geburt, und sie umfasst eine Zwischenanamnese, eine klinische und gynäkologische Untersuchung sowie eine Beratung.[1] Getastet wird also, wie weit sich Gebärmutter, Muttermund und Scheide zurückgebildet haben und wie die Geburtsverletzungen verheilt sind.

Der Beratungsteil ist der, den viele Frauen unterschätzen. Nimm dir vorher zwei Minuten und schreib auf, was du ansprechen willst. Lohnende Themen sind ungewollter Urinverlust beim Husten oder Lachen, Schmerzen beim Sex, Stillprobleme und alles, was dich seelisch beschäftigt. Sprich auch die Verhütung an: Stillen ist kein sicherer Empfängnisschutz.[4] Wer erst im Wartezimmer überlegt, geht am Ende mit der Hälfte wieder nach Hause.

So bereitest du das Wochenbett vor

Das meiste, was das Wochenbett ruhig macht, erledigst du vorher. Diese Punkte lohnen sich in den letzten Schwangerschaftswochen:

  • Such die Hebamme für die Zeit danach, sobald der Geburtstermin feststeht.
  • Merk dir die ersten Termine für das Baby vor: die Kontrolle in der ersten Lebenswoche, das Neugeborenenscreening und das Hörscreening. Eine Kinderärztin suchst du am besten schon vor der Geburt, viele Praxen sind ausgelastet.
  • Leg einen Vorrat an Wochenbettbinden, Stilleinlagen und Brustwarzenbalsam an, dazu Alltagskram wie Zahnpasta und Waschmittel. Nichts davon willst du in Woche eins besorgen.
  • Koch vor und frier ein. Wo das nicht reicht, helfen Lieferdienste, eine Menübox oder Bekannte, die sich für je einen Abend eintragen.
  • Klärt vorher, wer wann zu Besuch kommen darf und wie lange. Am einfachsten ist es, wenn dein Partner oder deine Partnerin die Absagen übernimmt.
  • Organisiere Hilfe im Haushalt. In der Liste der Mutterschaftsleistungen, welche die Grundversicherung übernimmt, kommt eine Haushaltshilfe nicht vor.[1] Manche Zusatzversicherungen zahlen daran mit, also frag vor der Geburt bei deiner Kasse nach.
  • Regle die Betreuung älterer Geschwister für die ersten Tage.

Plane auch den Urlaub des zweiten Elternteils bewusst ein, statt ihn einfach ablaufen zu lassen. Am Stück direkt nach der Geburt oder verteilt über die ersten Monate macht einen spürbaren Unterschied. Was Väter in diesen Wochen konkret übernehmen können und wie die Bindung zum Kind entsteht, beschreibt der Artikel zur Papa-Baby-Bindung im Wochenbett.

Wo du Rat bekommst, wenn die Hebamme weg ist

Nach dem 56. Tag läuft die reguläre Hebammenbetreuung aus. Verordnet deine Ärztin weitere Hausbesuche, zahlt die Grundversicherung sie auch danach, ebenfalls ohne Kostenbeteiligung.[1] Für alles andere ist die Mütter- und Väterberatung deiner Gemeinde zuständig: kostenlos, ohne Anmeldung, für Fragen zu Gewicht, Schlaf, Ernährung und zu dir selbst. Die Adressen und Telefonnummern der kantonalen Stellen findest du über muetterberatung.ch. Wird es nachts eng und du kommst mit dem Schreien nicht mehr klar, ist der Elternnotruf rund um die Uhr erreichbar, unter 0848 35 45 55.[4]

Und wenn dich in Woche drei jemand fragt, wie es läuft, darfst du ruhig sagen, dass du es noch nicht weisst. Acht Wochen sind für diese Antwort früh.

Quellen

  1. Bundesamt für Gesundheit BAG: Krankenversicherung: Leistungen bei Mutterschaft. Abgerufen am 25.08.2026.
  2. Schweizerischer Hebammenverband: Wochenbettbetreuung durch die Hebamme. Abgerufen am 25.08.2026.
  3. UniversitätsSpital Zürich, Klinik für Geburtshilfe: Wochenbett – nach der Geburt. Zuletzt aktualisiert am 11.12.2025, abgerufen am 25.08.2026.
  4. See-Spital Horgen, Geburtshilfe: Fachinformation «Das Wochenbett», Ausgabe 01/2022. Abgerufen am 25.08.2026.
  5. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Broschüre «Mutterschutz», Ausgabe 2024. Abgerufen am 25.08.2026.
  6. Cambridge University Hospitals NHS Foundation Trust (Grossbritannien): Postnatal signs and symptoms and who to call. Abgerufen am 25.08.2026.

0 Kommentare

?

Meistgelesene Artikel

Anmelden oder Registrieren

Melde dich kostenlos an und diskutiere mit anderen Eltern und speichere deine Artikel.
Anmelden Registrieren

Speichere deine Artikel

Logge dich ein oder erstelle einen Account und du kannst deine Artikel für später speichern.
Anmelden Registrieren