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Diese Vorsorgeuntersuchungen beim Baby werden im ersten Jahr gemacht

Im ersten Lebensjahr des Babys verbringen Eltern und Kind sehr viel Zeit in der Kinderarztpraxis. So sollen mögliche Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Die Schwei­ze­ri­sche Ge­sell­schaft für Päd­ia­trie emp­fiehlt im ersten Lebensjahr Kon­troll­un­ter­su­chun­gen in der ers­ten Le­bens­wo­che, sowie im ersten, zweiten, vierten, sechsten, neunten und zwölften Monat. Bei den Terminen untersucht der Kinderarzt Ihr Baby ausführlich und kontrolliert die altersgemässe Entwicklung, ausserdem wird auch der Impfplan besprochen. 

Untersuchungen beim Baby
Die Untersuchungen beim Baby sind nicht Pflicht. Ärzte raten aber dazu, um mögliche Krankheiten früh zu erkennen. Bild: Narongrit Sritana, Getty Images

Vorsorge beim Baby: Das Wichtigste in Kürze

  • Die erste Vorsorgeuntersuchung findet direkt nach der Geburt im Spital statt. Sie zeigt, ob das Kind lebensfähig ist. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin nimmt das Kind in Augenschein und stellt den Gesundheitszustand fest. Mehr dazu
  • Ein Monat nach der Geburt findet die erste klassische Untersuchung in der Arztpraxis statt. Dies dient auch dazu, dass Eltern und Arzt oder Ärztin sich kennenlernen. Eltern können hier alle Fragen oder Probleme ansprechen. Mehr Infos
  •  Bei den Untersuchungen im zweiten, vierten, sechsten, neunten und zwölften Monat geht es vor allem um die Entwicklung gewisser Fähigkeiten sowie Körper und Grösse. Ab dem zweiten Monat wird kontrolliert, wie das Kind auf die Umgebung reagiert. Ab sechs Monaten werden körperliche Fähigkeiten, wie auf den Bauch drehen, geprüft. Eine ausführliche Untersuchung wird mit einem Jahr gemacht wird. Mehr über die einzelnen Termine
  • An den Vorsorgeuntersuchungen wird auch der Impfplan besprochen und durchgeführt: Impfungen sind in der Schweiz nicht bundesweit Pflicht, einige Kantone bestehen jedoch darauf. Zu den Kantonen gehören Fribourg, Genf, Nidwalden und Tessin. Genaueres lesen Sie hier

Ab zum Kinderarzt - das heisst es im ersten Lebensjahr nach der Kontrolle im Geburt gleich sechs Mal. Damit ein umfassender Schutz für Ihr Neugeborenes gewährleistet werden kann, sollten Sie diese Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt unbedingt wahrnehmen. Auch wenn Ihr Kind nicht oft kränkelt oder einen munteren Eindruck macht – der Arzt kann wichtige Tipps geben und Entwicklungsstörungen diagnostizieren. Die Vorsorgeuntersuchungen werden übrigens alle von der Krankenkasse bezahlt. Hier finden Sie eine Liste mit allen Vorsorgeuntersuchungen, die das BAG empfiehlt.

Untersuchungen des Neugeborenen

U1: Vorsorgeuntersuchung direkt nach der Geburt

Die U1-Untersuchung wird gleich nach der Geburt durchgeführt. Hier geht es darum, das Neugeborene generell zu untersuchen. Bereits die Hebamme stellt fest, ob das Kind lebensfähig oder in einem lebensbedrohlichen Zustand ist. Direkt nach der Geburt werden Augen, Wirbelsäule, Haut, Geschlechtsteile, Atmung, Gewicht, Grösse, Herzschläge, Reflexe und Mund untersucht. Der Arzt oder die Ärztin nimmt das Neugeborene in Augenschein und kann recht schnell den Gesundheitszustand einstufen. Im optimalen Fall kann das Baby danach sofort wieder in die Arme der Mutter.

U2: 2-10 Tage nach der Geburt

Bevor Mutter und Kind nach Hause entlassen werden, folgt die U2-Untersuchung einige Tage nach der Geburt. Bei einer Hausgeburt wird diese Untersuchung vom Kinderarzt übernommen. Zuerst wird Gewicht, Grösse und Kopfumfang gemessen. Der Arzt oder die Ärztin untersucht das Kind auf mögliche Schäden nach der Geburt oder auch Fehlbildungen.

Dem gesunden Neugeborenen wird von der Kinderärztin oder vom Kinderarzt ausserdem Blut aus der Ferse, in manchen Fällen auch von der Vene abgenommen. Dieses Blut wird auf mögliche Stoffwechselstörungen getestet. Ebenfalls steht 5-10 Tage nach der Geburt als Vorsorgeuntersuchung ein Hörtest auf dem Plan. Wenn die Eltern wünschen, wird beim Säugling ein Hüftscreening durchgeführt.

U3: 1 Monat nach der Geburt

Bei U3 Untersuchung handelt es sich um eine richtige ärztliche Untersuchung in der Praxis,etwa einen Monat nach der Geburt. Machen Sie möglichst früh telefonisch einen Termin aus, damit die Untersuchung auch wie geplant in der 4. bis 6. Lebenswoche Ihres Kindes stattfinden kann. Es geht in erster Linie darum, dass Eltern und Kinderärztin oder Kinderarzt sich kennenlernen – schliesslich wird diese Person das Leben ihres Kindes die nächsten Jahre begleiten. Die Ärztin oder der Arzt wird ein paar Fragen stellen. Zum Beispiel, ob es sich um das erste Kind handelt, wie es zu Hause mit dem Kind läuft und ob es Probleme oder Unsicherheiten gibt. Es wird über das Stillen des Neugeborenen, die Ernährung und manchmal auch über eine Prävention des plötzlichen Kindstodes gesprochen. Das Baby wird vermessen und körperlich untersucht. Der Arzt oder die Ärztin beantwortet Ihnen gerne jede Frage.

Es stehen auch die ersten Impfungen an: (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b). Die Impfung ist in der Schweiz keine Pflicht, ein­zel­ne Kan­to­ne ver­lan­gen die Imp­fun­gen ge­gen Diph­the­rie (FR, GE, NE, TI) oder Te­ta­nus (FR).

U4: Untersuchungen 2-3 Monate nach der Geburt

Die U4 findet 2-3 Monate nach der eburt statt: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin untersucht routinemässig den Körper des Kindes. Er achtet besonders auf mögliche Koordinationsstörungen des Kindes und beobachtet folgende Reaktionen beim Baby:

  • Stellt das Neugeborene Blickkontakt her?
  • Reagiert es auf freundliches Lächeln oder auf eine liebevolle Ansprache?
  • Kann es der klappernden Rassel mit den Augen folgen?
  • Kann es diese auch greifen?

Bei der Untersuchung wird danach erkundigt, ob das Kind gestillt wird, ob es genügend trinkt und wie oft es erbricht. Zudem wird wieder geimpft (Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b).

U5: Untersuchung nach 5-6 Monaten

Der Körper des Kindes wird hier ausdrücklich in Betracht genommen. Folgende Fragen werden angeschaut:

  • Kann sich das Kind selbstständig vom Rücken auf den Bauch drehen?
  • Kann es Gegenstände mit seinen Händen greifen?
  • Kann es Laute von sich geben?
  • Reagiert das Kind auf seine Eltern, wenn diese mit ihm reden?
  • Reagiert es auf eine Hochtonrassel?

Bei dieser Untersuchung geht es auch um die Ernährung und die Mundhygiene. Der Arzt oder die Ärztin gibt Anregungen zur zahnschonenden Nahrung und erklärt, welches Essen gesund für den Nachwuchs ist. Wachstum des Babys und die Organe werden untersucht. Es steht eine weitere Schutzimpfung an: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b.

U6: Untersuchung nach 9-12 Monaten

Die U6 wird auch Einjahresuntersuchung genannt. Der Arzt oder die Ärztin legt bei diesem Check den Fokus auf neu erlernte Fähigkeiten wie krabbeln oder erste Schritte, freies Sitzen und ob es sich selbst am Stuhl oder Kinderbett hochziehen kann. Kann das Kind den sogenannten Pinzettengriff (mit Daumen und Zeigefinger greifen)? Sind Doppellaute wie Mama und Papa möglich? Wie reagiert das Kind auf neue Gegenstände und Spielzeug? Greift es danach oder nimmt das Teil in den Mund?

Auch die Geschlechtsorgane werden untersucht. Weitere übliche Kontrollen sind Gewicht, Grösse und Kopfumfang. Die ersten Zähnchen werden angesehen, der Arzt oder die Ärztin erkundigt sich nach dem Zahnen und gibt Tipps zur Mundhygiene. 

Der Impfpass wird auf Vollständigkeit überprüft, fehlende Impfungen werden nachgeholt. Ausserdem gibt es eine neue Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln.

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