Baby > Gesundheit & PflegeDiese Vorsorgeuntersuchungen beim Baby werden im ersten Jahr gemacht – alle 7 Termine und was dabei passiert Natascha Mahle Im ersten Lebensjahr siehst du die Kinderarztpraxis oft. Das hat einen Grund: Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen lassen sich früh erkennen und behandeln. In der Schweiz richten sich die Vorsorgeuntersuchungen nach den Checklisten von pädiatrie schweiz. Sie sehen im ersten Lebensjahr sieben Kontrollen vor: in der ersten Lebenswoche sowie im 1., 2., 4., 6., 9. und 12. Monat [1]. Bei jedem Termin wird dein Baby untersucht, die altersgemässe Entwicklung angeschaut und der Impfplan besprochen. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Die Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig. Kinderärztinnen und Kinderärzte raten dazu, weil sich damit vieles früh erkennen lässt. Bild: Narongrit Sritana, Getty Images Vorsorge beim Baby: Das Wichtigste in Kürze In der Schweiz sind im ersten Lebensjahr sieben Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen: erste Lebenswoche, 1., 2., 4., 6., 9. und 12. Monat. Zu den einzelnen Terminen Die aus Deutschland bekannten Bezeichnungen U1 bis U6 sind in der Schweiz nicht gebräuchlich – hier werden die Kontrollen nach dem Alter des Kindes benannt. Mehr dazu Die ersten Impfungen stehen nicht direkt nach der Geburt und nicht mit einem Monat an, sondern im 2. Lebensmonat [4]. Zum Impfplan Die Grundversicherung übernimmt im Vorschulalter höchstens acht Vorsorgeuntersuchungen [2]. Für Kinder wird keine Franchise erhoben, der Selbstbehalt bleibt aber [3]. Was das konkret heisst Die Untersuchungen sind freiwillig. Auf einzelne Termine oder Teile davon kann verzichtet werden, wenn es dafür keinen Grund gibt. Der Untersuchungsplan im ersten Jahr – und warum es hier kein «U1 bis U6» gibt Wenn du im Internet nach Vorsorgeuntersuchungen suchst, stolperst du schnell über «U1», «U2» oder «U6». Diese Nummerierung stammt aus Deutschland. In der Schweiz gibt es sie nicht: Hier richten sich die Kontrollen nach den Checklisten Vorsorgeuntersuchungen von pädiatrie schweiz (früher Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie), und die Termine werden schlicht nach dem Alter des Kindes benannt. Auch die Krankenversicherung stützt sich ausdrücklich auf diese Checklisten [2]. Insgesamt umfassen die Checklisten 15 Vorsorgeuntersuchungen von der ersten Lebenswoche bis ins Jugendalter. Auf das erste Lebensjahr entfallen davon sieben: in der 1. Lebenswoche im 1. Monat im 2. Monat im 4. Monat im 6. Monat im 9. Monat im 12. Monat Die Checklisten sind bewusst keine starren Vorschriften, sondern Empfehlungen. Die Kinderärztin entscheidet, welche Punkte bei deinem Kind sinnvoll sind; auf eine Untersuchung oder Teile davon kann verzichtet werden, wenn es keinen Grund dafür gibt oder die Befunde bereits anderswo erhoben wurden [1]. Umgekehrt sind zusätzliche Abklärungen jederzeit möglich. Direkt nach der Geburt und in der ersten Lebenswoche Die erste Beurteilung findet unmittelbar nach der Geburt statt. Hebamme und Ärztin schauen, wie sich dein Kind an das Leben ausserhalb des Bauchs anpasst: Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Muskelspannung und Reflexe. Danach folgt in der ersten Lebenswoche die erste ausführliche Vorsorgeuntersuchung nach Checkliste. Angeschaut werden unter anderem Gewicht, Länge und Kopfumfang, Haut, Mund und Nase, Augen und Ohren, Herz und Kreislauf, Bauch, Genitale, Schädel sowie Hände, Füsse und Hüften. Dazu kommen die Spontanmotorik und die frühkindlichen Reflexe. In dieser ersten Woche laufen ausserdem mehrere Screenings: Stoffwechsel-Screening (Fersenblut): Die Blutentnahme erfolgt am 4. Lebenstag, genauer zwischen 72 und 96 Lebensstunden. Bei Neugeborenen unter 2000 Gramm Geburtsgewicht folgt am Ende der zweiten Lebenswoche ein zweiter Test [5]. Wie das abläuft und worauf geprüft wird, liest du im Artikel über das Neugeborenenscreening. Hörscreening: Es wird über die otoakustischen Emissionen gemessen und gehört zur Kontrolle in der ersten Lebenswoche. Sauerstoffsättigung: Am ersten Lebenstag wird die Sauerstoffsättigung gemessen (Pulsoxymetrie-Screening). Hüftultraschall: Die Sonografie der Hüftgelenke ist in der Checkliste vorgesehen [1] – wie sie gehandhabt wird, ist regional unterschiedlich (siehe unten). Ebenfalls Teil dieser ersten Kontrolle: die Vitamin-K- und die Vitamin-D-Prophylaxe sowie das Gespräch über sicheren Schlaf, Stillen und die Erreichbarkeit der Praxis im Notfall [1]. Wie diese ersten Tage sonst noch verlaufen, beschreibt der Artikel Dein Baby, 1 Woche alt. Hüftultraschall: In der Deutschschweiz anders als in der Westschweiz Die entwicklungsbedingte Hüftdysplasie wird in der Schweiz nicht überall gleich gesucht. In der Deutschschweiz ist ein generelles Ultraschall-Screening üblich: Viele Kinderärztinnen und Kinderärzte haben den entsprechenden Fähigkeitsausweis und führen die Sonografie bei der Routinekontrolle im 1. Monat in der Praxis durch. In der Westschweiz wird selektiv untersucht: Ultraschall gibt es dort nur bei Risikofaktoren – etwa Geburt aus Beckenendlage, Mädchen oder Hüftdysplasie in der Familie – oder bei einem unklaren Tastbefund [6]. Der Hüftultraschall nach Graf ist seit 2004 unbefristet in der obligatorischen Grundversicherung, muss aber von speziell dafür ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden [6]. Wenn du unsicher bist, ob dein Kind eine Sonografie erhalten hat: Frag in der Praxis nach. Die Kontrolle im 1. Monat Das ist für viele Familien die erste richtige Untersuchung in der Praxis – und zugleich das Kennenlernen. Diese Person wird dein Kind über Jahre begleiten, entsprechend viel Raum haben Fragen. Wie läuft es zu Hause? Wie klappt das Stillen oder das Schoppen? Wie viel schreit dein Baby, wie schläft es? Gibt es Unsicherheiten? Untersucht werden Gewicht, Länge und Kopfumfang, Haut, Augen (fixiert und verfolgt dein Baby? schielt es?), Ohren, Atmung, Herz, Bauch und Bewegungsapparat. Angeschaut werden auch die Haltung, das erste responsive Lächeln und die Spontanmotorik [1]. Besprochen werden ausserdem die Vorbeugung des plötzlichen Kindstods, die Vitamin-D-Prophylaxe, eine rauchfreie Umgebung und das kommende Impfprogramm. Falls dir die Atmung deines Babys Sorgen macht – unregelmässiges Atmen ist in den ersten Monaten oft normal: Der Artikel Baby atmet unregelmässig ordnet ein, wann du Hilfe holst. Die Kontrolle im 2. Monat: die ersten Impfungen Jetzt stehen die ersten Impfungen an [4]. Daneben geht es weiter um die Entwicklung: Nimmt dein Baby Blickkontakt auf? Antwortet es auf ein freundliches Gesicht mit einem Lächeln? Gibt es Laute von sich und variiert sie? Lässt es sich beruhigen? Auch Ernährung, Schlafen und Schreien sind wieder Thema, ebenso die Sicherheit im Auto und die Frage, wie es der Familie insgesamt geht. Was bei diesem Termin genau gespritzt wird, liest du weiter unten im Impfabschnitt – und im Artikel Die erste Impfung mit 8 Wochen. Die Kontrolle im 4. Monat Diese Untersuchung wird oft übersehen, gehört aber fest zum Plan [1]. Im Zentrum stehen die Koordination und die Sinne: Beginnt dein Baby beidhändig zu greifen? Wendet es sich einer Geräuschquelle zu, etwa einer hohen Rassel? Wie entwickeln sich Gewicht, Länge und Kopfumfang? Auch die Reaktion auf die Impfung im 2. Monat wird besprochen, und es folgt die nächste Impfrunde. Erste Hinweise zur Zahnpflege und zur Kariesvorbeugung gehören ebenfalls dazu. Die Kontrolle im 6. Monat Ein halbes Jahr ist geschafft. Angeschaut wird jetzt vor allem, was dein Baby körperlich schon kann: Dreht es sich zur Seite? Ergreift es seine Füsse? Greift es beidseitig und versucht es, nach Dingen ausserhalb seiner Reichweite zu langen? Lacht es laut? Bildet es Lalllaute? Wendet es sich der Hochtonrassel zu? [1] Ein zweites grosses Thema ist die Ernährung: Stillen, Schoppen und der Start mit der Beikost, dazu Kariesprophylaxe, Schnuller und das Zahnen. Wichtig: Diese Kontrolle ist seit der Umstellung des Impfplans eine reine Vorsorgeuntersuchung ohne Impfung – im Schweizerischen Impfplan ist für den 6. Monat keine Impfung mehr vorgesehen [4]. Die Kontrolle im 9. Monat Jetzt geht es um Gleichgewicht und gezieltes Greifen: Sitzt dein Baby mit gutem Gleichgewicht? Übernimmt es im Stehen gehalten Gewicht auf den Füssen? Greift es gezielt, mit dem Daumen gegenüber den anderen Fingern? Hört es die Hochtonrassel auf beiden Seiten? [1] Bei diesem Termin steht auch die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln an. Viele Babys beginnen um diese Zeit mit dem Krabbeln – manche überspringen es auch. Die Kontrolle im 12. Monat: die Einjahresuntersuchung Die letzte Vorsorgeuntersuchung des ersten Jahres ist besonders ausführlich. Der Blick liegt auf den neu erlernten Fähigkeiten: Zieht sich dein Kind zum Stehen hoch? Beherrscht es den Pinzettengriff, also das Greifen mit Daumen und Zeigefinger? Kann es einen Gegenstand ergreifen und wieder loslassen? Reagiert es auf die Frage «Wo ist Mama?» [1] Dazu kommen die üblichen Messungen von Gewicht, Länge und Kopfumfang, die Kontrolle von Ohren und Gehör sowie ein Blick auf die ersten Zähne mit Tipps zur Mundhygiene. Der Impfausweis wird auf Vollständigkeit geprüft, fehlende Impfungen werden nachgeholt. Impfungen im ersten Lebensjahr Der Schweizerische Impfplan wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) herausgegeben. Er ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung – entschieden wird gemeinsam mit der Kinderärztin [4]. Seit 2019 gilt für die Basisimpfungen ein «2+1»-Schema: geimpft wird mit 2, 4 und 12 Monaten statt wie früher mit 2, 4, 6 und 12 Monaten. Der Impfplan unterscheidet zwei Kategorien. Basisimpfungen zielen auf den individuellen Schutz und den Schutz der öffentlichen Gesundheit; im Säuglingsalter sind das Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Pneumokokken, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Bei den ergänzenden Impfungen steht der individuelle Schutz im Vordergrund; für Säuglinge sind das die Impfungen gegen Rotaviren und gegen Meningokokken. So sieht das erste Jahr aus [4]: Nach der Geburt: Zum Schutz vor RSV wird eine Einmaldosis eines langwirkenden Antikörpers empfohlen, sofern die Mutter in der Schwangerschaft nicht gegen RSV geimpft wurde. Bei Neugeborenen der Monate Oktober bis März möglichst in der ersten Lebenswoche. 2 Monate: Sechsfachimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B, dazu Pneumokokken (alles Basisimpfungen) und als ergänzende Impfung die Schluckimpfung gegen Rotaviren. 2 bis 3 Monate: erste Dosis gegen Meningokokken der Gruppe B (ergänzende Impfung). 4 Monate: zweite Dosis der Sechsfachimpfung, zweite Pneumokokken-Dosis, zweite Rotaviren-Dosis. 4 bis 5 Monate: zweite Dosis gegen Meningokokken B. 6 Monate: keine Impfung vorgesehen. 9 Monate: erste Dosis gegen Masern, Mumps und Röteln – seit 2023 vorzugsweise als Vierfachimpfstoff, der zusätzlich vor Windpocken (Varizellen) schützt. 12 Monate: dritte Dosis der Sechsfachimpfung, dritte Pneumokokken-Dosis, zweite Dosis gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie eine weitere Dosis gegen Meningokokken B. Zwei Termine sind zeitkritisch. Die Rotaviren-Impfung ist ab einem Alter von sechs Wochen möglich; die erste Dosis muss spätestens im Alter von 15 Wochen und 6 Tagen gegeben werden, die zweite bis 23 Wochen und 6 Tage. Nach der vollendeten 24. Lebenswoche ist sie nicht mehr möglich [4]. Und die Impfung gegen die Sechsfachkombination sowie gegen Pneumokokken soll vor dem Alter von 13 Monaten abgeschlossen sein. Warum gerade Meningokokken? Invasive Meningokokken-Erkrankungen treffen Kinder unter fünf Jahren am häufigsten; fast die Hälfte dieser Erkrankungen ging in der Schweiz zwischen 2011 und 2020 auf die Serogruppe B zurück [4]. Welche Alarmzeichen du kennen solltest, steht im Artikel über die Hirnhautentzündung beim Kind. Was die Grundversicherung übernimmt Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Untersuchung des Gesundheitszustands und der normalen kindlichen Entwicklung im Vorschulalter – ausdrücklich gemäss den Checklisten von pädiatrie schweiz. Die Verordnung setzt dabei eine Grenze: Bezahlt werden höchstens acht Untersuchungen [2]. Allein im ersten Lebensjahr sehen die Checklisten sieben Termine vor, dazu kommen weitere im Kleinkindalter. Es lohnt sich also, bei der Krankenkasse oder in der Praxis nachzufragen, wenn du unsicher bist. «Übernommen» heisst zudem nicht «gratis». Die Kostenbeteiligung besteht aus Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent. Für Kinder wird keine Franchise erhoben, der Selbstbehalt fällt aber an – für ihn gilt bei Kindern ein jährlicher Höchstbetrag, der halb so hoch ist wie bei Erwachsenen. Sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer, zahlen sie zusammen höchstens die Franchise und den Selbstbehalts-Höchstbetrag einer erwachsenen Person [3]. Von der Kostenbeteiligung ganz befreit sind nur Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt – von der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft [3]. Die Vorsorgeuntersuchungen deines Kindes fallen nicht darunter. Weitere Artikel zum Thema Wir begleiten dich durch die Schwangerschaft: Der Familienleben-Schwangerschaftskalender Geburt bis Ernährung: Alles, was du über die Schwangerschaft wissen musst. Rund um die Geburt und das Stillen. Quellen pädiatrie schweiz: Checklisten Vorsorgeuntersuchungen (4. Auflage 2011, revidiert und aktualisiert, ergänzt Januar 2017). Abgerufen am 7. August 2026. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.31), Art. 12c Bst. a: Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes. Abgerufen am 7. August 2026. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10), Art. 64: Kostenbeteiligung. Abgerufen am 7. August 2026. Bundesamt für Gesundheit und Eidgenössische Kommission für Impffragen: Schweizerischer Impfplan 2026 (Richtlinien und Empfehlungen, Februar 2026). Abgerufen am 7. August 2026. Neugeborenen-Screening Schweiz, Universitäts-Kinderspital Zürich: Informationen rund um das Neugeborenen-Screening. Abgerufen am 7. August 2026. Merckaert, S. R.: Die klinische Untersuchung von Neugeborenen und die regionalen Unterschiede beim Screening von entwicklungsbedingter Hüftdysplasie in der Schweiz. Paediatrica, pädiatrie schweiz, 20. Dezember 2023. Abgerufen am 7. August 2026.