Kind > Alleinerziehend

Anhörung von Kindern bei Scheidungen: «Kinder wollen viel mehr mitreden»

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Trotzdem haben sie das Recht darauf mitzureden. Das gilt besonders, wenn sich ihre Eltern trennen. Aber in nur zehn Prozent der Scheidungsfälle werden Kinder tatsächlich von einem Richter angehört. Katrin Piazza vom Kinderhilfswerk UNICEF erklärt, warum sich das endlich ändern muss.

Kinder haben ein Recht auf eine Anhörung, wenn Eltern sich trennen.
Kinder wollen nicht vor verschlossenen Türen stehen: Sie haben ein Recht darauf, angehört zu werden. Foto: iStockphoto, Thinkstock

Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Darin wird unter anderem allen Kindern das Recht auf die Äusserung ihrer Meinung eingeräumt. Warum ist das in Scheidungsverfahren trotzdem nicht selbstverständlich?

Katrin Piazza: Eine Studie des Schweizerischen Nationalfonds zeigt, dass Richter einerseits aus Unwissenheit, aus Unsicherheit über den Sinn, aber auch aus Gründen der praktischen Handhabung davon absehen mit dem Kind zu sprechen. Viele denken, man überfordert das Kind, wenn man es zu einer Anhörung einlädt.

Kann es auch daran liegen, dass man Kinder bisher nicht ernst genug nimmt?

Jean Zermatten, Direktor des Internationalen Instituts der Rechte des Kindes, glaubt, dass die Länder, als sie die Kinderrechtskonvention unterzeichneten, nicht richtig gelesen haben, was sie da unterschrieben haben. Tatsächlich stellt die Kinderrechtskonvention einen eigentlichen Paradigmenwechsel dar: Man muss von der Haltung wegkommen, das Kind schützen zu wollen und dazu hinkommen, das Kind mit seinen Rechten zu sehen.

Auch viele Eltern wollen ihre Kinder schützen und sie nicht in den Scheidungsstreit hineinziehen.

Das ist nicht nur in Scheidungen, sondern auch in anderen Prozessen, beispielsweise bei der Adoption so. Nicht-Information oder sogar wochenlanges Schweigen sind aber für Kinder schwieriger auszuhalten als die Information: Mami und Papi lassen sich scheiden. Kinder sind sehr feinfühlig. Sie spüren genau, wenn etwas nicht stimmt.

Wäre die Anhörung von Kindern eine Chance, dass Eltern ihre Kinder öfter einbeziehen?

Auf jeden Fall. Es würde einen Bewusstseinswandel auslösen, wenn den Eltern klar wäre, dass dem Kind dieses Recht zusteht. Unsere Erfahrung aus Befragungen ist, dass die Kinder gerne viel mehr mitreden wollen. Es löst die Probleme nicht unbedingt, aber es gibt ihnen das Gefühl: Ich werde wichtig genommen.

Was passiert bei einer Kindesanhörung?

Das ist von Kanton zu Kanton verschieden. In der Regel schickt ein Richter eine Einladung an das Kind. Es kann selbst entscheiden, ob es kommen möchte. Dann führt der Richter ein Einzelgespräch mit dem Kind. In manchen Fällen lohnt es sich, eine Fachperson wie einen Kinderanwalt oder einen  Sozialarbeiter dazu zu ziehen. In einigen Kantonen wird auf eine Anhörung von Kindern verzichtet, in denen die Eltern eine gemeinsame Scheidungsklage eingereicht haben. In Streitfällen werden die Kinder dagegen angehört.

Das ist unfair.

Stimmt. Es sollten einheitliche, für alle Kinder geltende Lösungen gefunden werden. Aus unserer Sicht stellt die Kindesanhörung eine Chance dar, den Horizont zu erweitern. Man kommt zu Entscheidungen, die besser mitgetragen werden.

In Ihren Broschüren zur Anhörung von Kindern habe ich gesehen, dass der Richter Fragen stellen kann wie «Wie möchtest du nach der Scheidung gerne wohnen?» oder «Wie viel Zeit möchtest du mit deiner Mutter und deinem Vater verbringen?» Das sind schwierige Fragen.

Ja, aber es ist auch eine schwierige Situation. Das Erlebnis wird für die Kinder einschneidend sein. Wenn sie aber erleben, dass jemand ihnen zuhört und ihre Wünsche berücksichtigt werden, fühlen sie sich nicht ohnmächtig und ausgeliefert. Wenn sie eingeladen sind, an der Lösung zu arbeiten, wachsen sie daran.

Manche Eltern reden in Gegenwart ihrer Kinder schlecht über den Ex-Partner, um das Kind auf ihre Seite zu ziehen. Wie können Richter sicherstellen, dass Kinder nicht von Eltern beeinflusst worden sind?

Das ist tatsächlich ein Problem. Es gibt Kinder und Jugendliche, die sehr stark in einen Loyalitätskonflikt geraten. Es kann nützlich sein, die Frage zu stellen: Ich sehe du hast Schwierigkeiten damit, diese Frage zu beantworten. Gibt es etwas, was ich tun kann, damit es für dich leichter wird diese Frage zu beantworten? Das Kind kann beispielsweise sagen: Ja, ich möchte nicht, dass mein Vater oder meine Mutter etwas erfährt. Wenn die Richter glaubhaft versichern können, dass es unter ihnen bleibt, kann man weiterreden.

Ab wann sollten Kinder angehört werden?

Artikel 12 der Kinderrechtskonvention setzt keine Altersgrenze für das Recht des Kindes auf Meinungsäusserung. In der Schweiz gibt es einen Bundesgerichtsentscheid, der davon ausgeht, dass die Kindesanhörung ab dem vollendeten sechsten Altersjahr möglich ist. Das schliesst jedoch nicht aus, dass auch jüngere Kinder angehört werden.

Das ist nur eine Empfehlung.

Es gibt keine Pflicht zur Anhörung. Es ist die Pflicht der Eltern, die Kinder über ihre Rechte aufzuklären. Wir stellen fest, dass das Wissen um die Kinderrechte in der Schweiz noch nicht da ist, wo wir es gerne hätten.

Was müsste passieren?

Weitersagen! Die Medien dürften mehr über die Kinderrechte schreiben. Wir und andere Initiativen machen sehr viel. Aber Wissen ist eine Holschuld. Die Eltern müssen sich selber dafür interessieren.

Katrin Piazza von Unicef setzt sich für die Kindesanhörung ein.

Zur Person

Katrin Piazza ist Pressesprecherin bei UNICEF Schweiz.

 

Broschüren zur Anhörung von Kindern

UNICEF stellt Informationsmaterial rund um die Anhörung von Kindern im Zusammenhang mit Scheidungen zur Verfügung:

  • vier Hefte mit für Kinder altersgerecht aufbereiteten Informationen
  • einen Ratgeber für Eltern
  • einen Leitfaden für die Gerichte mit praktischen Hilfsmitteln wie Checklisten und Briefvorlagen

Die Broschüren sind kostenlos und hier im Download erhältlich: www.unicef.ch

Die gedruckte Version kann gegen eine Versand- und Bearbeitungsgebühr von 7.40 Franken bestellt werden bei info@unicef.ch oder Tel. 044 317 22 66.

 

Meistgelesene Artikel

Neueste Artikel

Beliebte Artikel