Kind > Alleinerziehend

Hotel Mama: Müssen Jugendliche Kostgeld zahlen?

Viele Jugendliche, die eine Ausbildung machen, wohnen noch im Hotel Mama. Müssen sie sich an den Haushaltskosten der Eltern beteiligen? Ein geschiedenes Paar ist sich unsicher, ob es Kostgeld von der Tochter verlangen darf. Die Juristin Miriam Deuble weiss Rat.

Müssen Jugendliche in Ausbildung Kostgeld an die Eltern zahlen?
Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wie viel Kostgeld es zahlen soll. Foto: Comstock, Thinkstock

Wie viel Kostgeld können wir von unserer Tochter verlangen und wer erhält die Alimente bei Volljährigkeit?

Wir sind seit drei Jahren geschieden, das Sorgerecht für unsere Tochter, 17 Jahre, wurde mir zugeteilt. Nach einem Zwischenjahr hat unsere Tochter diesen Herbst eine Ausbildung als Heizungsinstallateurin begonnen, im ersten Ausbildungsjahr verdient sie 700 Franken.

Logo von SVAMV
Mehr zum Thema Alleinerziehende gibt es unter www.einelternfamilie.ch

Mein Ex-Mann und ich sind uneinig über ihren Beitrag an die Haushaltskosten. Er findet, dass unsere Tochter einen grösseren Betrag als Kostgeld abzugeben hat. Ich bin der Meinung, dass der ganze Ausbildungslohn unserer Tochter zusteht, zumal sie davon ihre Kleider, ihre Freizeitaktivitäten und ihre Handyrechnung selber bezahlt. Können Sie uns sagen, ob dazu rechtliche Bestimmungen existieren?

Zudem meint mein Ex-Mann, dass er im nächsten Jahr, wenn unsere Tochter volljährig ist, die Alimente bis zum Lehrabschluss direkt auf ihr eigenes Konto überweisen muss. Ist das korrekt?

Hier antwortet die Expertin Miriam Deuble zum Thema Kostgeld

Miriam Deuble ist Juristin, Beauftragte Ehe, Partnerschaft, Familie der Reformierten Kirchen Bern - Jura- Solothurn.

Sehr geehrte Frau K., sehr geehrter Herr S.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Oft führt die Diskussion um Abgabe von Kostgeld innerhalb der Familie zu Spannungen. Rein rechtlich gesehen, Art. 323 Abs. 1 ZGB, gehört der Lehrlingslohn dem oder der Lernenden. Im zweiten Absatz desselben Artikels steht aber auch, dass die Eltern einen angemessen Beitrag an den Unterhalt erwarten können, solange der oder die Lernende zu Hause wohnt.

Die Schwierigkeit besteht nun in der Auslegung was mit einem «angemessenen Beitrag» gemeint ist. Der Haushaltsbeitrag hängt sowohl von der Lohnhöhe wie auch vom individuellen Budget der oder des Lernenden ab. Manche Lernende benötigen einen grossen Teil ihres Lohns für die Fahrkosten zur Arbeit und für Unterrichtsmaterial. Um einen Überblick zu erhalten, empfehle ich Ihnen gemeinsam mit Ihrer Tochter ein detailliertes Budget aufzustellen und dabei die Abgabe an den Haushalt festzulegen. Entsprechende Berechnungsgrundlagen sowie Richtlinien für Lernende finden Sie auf www.budgetberatung.ch.

In Ihrem Fall wäre bei 700 Franken Lehrlingslohn, ein Beitrag von 140 Franken als Haushaltsbeitrag angemessen. Auch aus pädagogischen Gründen empfiehlt es sich, einen Beitrag an den Haushalt zu verlangen. Denn frische Wäsche und ein gefüllter Kühlschrank macht Arbeit und kostet.

Alimente auf das Konto der Tochter

Zu Ihrer zweiten Frage, betreffend der Alimentenzahlung an die volljährige Tochter, hat grundsätzlich Ihr Ex-Mann recht. Das Sorgerecht und somit auch das Recht die Alimente der Tochter zu verwalten erlischt mit der Volljährigkeit. Dies würde konkret heissen, dass das Budget erneut angepasst und die Kostabgabe neu berechnet werden müsste. Aufgrund einer einfacheren Budgetführung, kann Ihre Tochter dem Vater aber auch mitteilen, dass solange sie bei Ihnen zu Hause wohnt, die Zahlung der Alimente weiterhin auf das Konto der Mutter überwiesen wird.

Das sagt Art. 323 ZGB zum Thema Kostgeld


1 Was das Kind durch eigene Arbeit erwirbt und was es von den Eltern aus seinem Vermögen zur Ausübung eines Berufes oder eines eigenen Gewerbes herausbekommt, steht unter seiner Verwaltung und Nutzung.
2 Lebt das Kind mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft, so können sie verlangen, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet.

 

Quelle: Erschienen in EinElternForum 3/2011, herausgegeben von: Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV, Caritas Bern, Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Verein frabina Beratungsstelle für Frauen und binationale Paare. www.einelternforum.ch

Stellen Sie jetzt Ihre Frage an unsere Expertin Boé Nagel im Forum

Fragen Sie unsere Sorgerechts-Expertin im Forum.
Foto: kloromanam, Thinkstock

Machen Sie sich Gedanken über die Höhe der Alimentzahlungen? Brauchen Sie Hilfe beim Thema Sorgerecht? Stellen Sie Ihre Fragen im Forum. Unsere Expertin Boé Nagel wird Ihre Fragen demnächst beantworten. Hier geht's zum Forum.

Neueste Artikel

Beliebte Artikel