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Namensänderungen nach einer Scheidung: So sind die Regeln

Unterhalt, Sorgerecht der Kinder, Wohnungsrecht: Wenn eine Ehe in die Brüche geht, müssen die Ehegatten miteinander viele Vereinbarungen treffen. Seit 2013 können die Ehepartner über den eigenen und den Namen ihrer Kinder nach der Scheidung entscheiden. Die Regelungen des Namensrechts im Überblick.

Erstellt von Redaktion Familienleben im Juli 2017

Namensänderung nach Scheidung
Eine Namensänderung nach der Scheidung kann, muss aber nicht sein. (Bild: StefanoLunardi/iStock, Thinkstock)

Seit Anfangs 2013 gilt in der Schweiz ein neues Namensrecht, das auch die Namensänderung nach einer Scheidung regelt. Das Gesetz sieht vor, dass die Ehepartner nach der Scheidung jederzeit wieder ihren Ledignamen annehmen können. Bei der Namensänderung ist keine Frist gesetzt und es fallen auch keine zusätzlichen Kosten an. So kann selbst nach einigen Monaten oder Jahren beim zuständigen Zivilstandsamt die Änderung des Familiennamens erwirkt werden.

Die Ehepartner sind aber nicht dazu gezwungen, ihren Ledignamen nach der Scheidung wieder anzunehmen. Beide Personen sind nach wie vor dazu berechtigt, den angenommenen Namen des Ehepartners zu tragen. Selbst wenn der geschiedene Ehegatte dagegen ist - eine Namensänderung kann er nicht erzwingen.

Neu geregelt ist seit 2013 auch das Namensrecht für noch verheiratete Ehepartner, die sich gerade im Trennungsjahr befinden. Paare, die vor dem 1. Januar 2013 geheiratet haben, können auch noch während der Ehe eine Änderung beim Zivilstandsamt beantragen und wieder ihren Ledignamen tragen. Eine Frist ist - wie bei der Namensänderung nach der Scheidung - nicht einzuhalten.

Namensänderungen bei Kindern

Das Namensrecht sieht auch für Kinder die Möglichkeit einer Änderung des Familiennamens vor: Bei nicht mehr verheirateten oder unverheirateten Frauen erhält das Kind automatisch den Familiennamen der Mutter. Hat der Vater nach der Scheidung das alleinige Sorgerecht oder besteht ein gemeinsames Sorgerecht für den Nachwuchs, kann beim zuständigen Zivilstandsamt auch der Ledignamen des Vaters eingetragen werden.

Die Eltern können den Nachnamen ihres Kindes nach einer Scheidung ändern, wenn das Kind unter zwölf Jahre alt ist. Mit dem Erreichen des zwölften Lebensjahres aber gelten Kinder vor dem Gesetz als urteilsfähig und deshalb erlischt das Recht der Eltern, den Namen ohne die Zustimmung des Kindes zu ändern.

Kommt ein Kind nach der gerichtlichen Scheidung zur Welt, haben die Eltern ein Jahr Zeit, den Namen des Kindes ohne Einschränkungen zu ändern. Die Frist für die Namensänderung nach Scheidung beginnt nicht mit der Geburt, sondern mit der Rechtskraft des Sorgerechtsentscheides des zuständigen Gerichts. So sieht es die Neuerung des Namensrechts vor.

Regelung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Mit der Änderung des Namensrechts in der Schweiz haben sich auch für gleichgeschlechtliche Paare Änderungen ergeben. Sie geniessen wie Heterosexuelle das Recht, ihren Familiennamen zu ändern. Das Tragen des Ledignamens nach der Scheidung ist für diese Personen ebenfalls möglich, ohne dass beim Zivilstandsamt eine Frist eingehalten werden muss.

 

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