Leben > FinanzenFinanzen in der Ehe: Wem gehört das Geld?Wenn ihr heiratet, lohnt es sich, früh über Geld zu reden: Wer bezahlt was, wie spart ihr, und wie schützt ihr euch gegenseitig? Das Gesetz schreibt euch dazu kein fixes «Modell» vor, aber es enthält Grundregeln zu den Finanzen in der Ehe, die Rechtsanwalt Markus Krapf hier erklärt. Gut zu wissen: Seit dem 01.07.2022 gilt die Ehe in der Schweiz auch für gleichgeschlechtliche Paare. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Finanzen in der Ehe sind ein grosser Streitpunkt. Foto: PeopleImages, Getty Images Nach der Idee des Gesetzgebers sollen die Ehegatten ein jeder nach seinen Kräften zur Gemeinschaft beitragen. Daraus leitet sich die Pflicht ab, das Geld in der Ehe in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen, damit die Bedürfnisse aller Familienmitglieder gedeckt werden können. Die Ehegatten entscheiden dabei gemeinsam, ob sie einen hohen Lebensstandard pflegen und alle vorhandenen finanziellen Mittel dafür ausgeben oder ob sie sparen wollen. Sie legen gemeinsam fest, welche Prioritäten bei den Finanzen in der Ehe gesetzt werden; zum Beispiel ob sie ein zweites Auto kaufen oder das Geld für Ferien ausgeben. Wichtig ist, dass Mann und Frau einen gleichen Anteil am einmal gewählten Lebensstandard haben. Der verdienende Ehegatte kann also den anderen nicht kurz halten, um sich selber einen ausschweifenden Lebensstil zu finanzieren. Der andere hat nicht nur Anspruch auf ein Taschengeld, sondern auf einen Betrag zur freien Verfügung, mit dem er sich ebenfalls etwas leisten kann, zum Beispiel einem Hobby nachgehen. Vermögen in der Ehe unterliegt dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung In Bezug auf das Vermögen leben die Ehegatten automatisch unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, sofern sie nicht eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung in einem Ehevertrag vereinbart haben. Während der Ehe hat der Güterstand keinen Einfluss auf die Eigentumsverhältnisse des Paares. Das Gesetz sieht vor, dass jeder Ehegatte sein Vermögen selbständig nutzt und verwaltet. Die Heirat führt also nicht dazu, dass alles, was einem gehört, auch dem anderen gehört. Das gilt sowohl für das Vermögen, welches ein Partner am Anfang der Ehe hatte, als auch für solches, welches er während der Ehe spart. Kommt es aber zur Scheidung, müssen Mann und Frau das Vermögen teilen, welches sie während der Ehe angespart haben. Das Vermögen, dass sie in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen haben, muss nicht geteilt werden. Dass jeder Ehegatte Alleineigentümer seines Vermögens ist und dieses selber nutzt, heisst, dass man gegenüber dem anderen keine Rechenschaft über die Verwendung des Vermögens schuldet. So kann der Ehemann selber entscheiden, ob er seine Erbschaft lieber in Wertschriften oder in Immobilien anlegt. Ebenso kann die Ehefrau sich aus dem Geld, welches sie von ihrem Lohn gespart hat, einen Sportwagen kaufen. Es besteht keine Pflicht zu sparen oder vorhandenes Vermögen zu erhalten. Wenn sich ein Partner entschliesst, sich aus seiner Erbschaft ein teures Hobby zu finanzieren, kann ihm der andere dies nicht verbieten. Ehegüterrecht in der Praxis: Eigengut vs. Errungenschaft Kurz erklärt: Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, lebt ihr in der Schweiz im ordentlichen Güterstand der «Errungenschaftsbeteiligung». Vereinfacht bedeutet das: Eigengut (z.B. Erbschaften, Schenkungen, Vermögen vor der Ehe) bleibt dir. Errungenschaft (vereinfacht: das, was ihr während der Ehe aus Arbeitseinkommen und Erträgen erwirtschaftet und spart) wird bei einer Scheidung grundsätzlich geteilt. Einen gut verständlichen Überblick zu den wirtschaftlichen Folgen der Ehe bietet ch.ch («Wirtschaftliche Folgen der Ehe/Güterstand»). Für viele Familien ist nicht die Theorie schwierig, sondern die Praxis: Auf welches «Konto» gehört eine Einzahlung? Was gilt bei Immobilien? Und was passiert, wenn die Ehe endet – durch Scheidung oder Tod? Im Grundsatz unterscheidet das Gesetz zwischen Eigengut und Errungenschaft. Eine praxisnahe Darstellung der Abgrenzung (inklusive häufiger Fragen) findest du auch bei Schweizer Gerichten, zum Beispiel beim Kanton Zürich («Errungenschaftsbeteiligung») und beim Kanton Luzern («Güterstand»). Rechtlich verbindlich ist das Zivilgesetzbuch (ZGB) gemäss Fedlex. Drei typische Beispiele – wer bekommt was bei Scheidung/Tod? Die folgenden Beispiele sind bewusst alltagsnah und mit kleinen Zahlen gerechnet. Sie ersetzen keine Beratung, zeigen aber typische Logiken. Beispiel 1: Lohn und Ersparnisse Du und dein:e Partner:in spart während der Ehe insgesamt 60’000 CHF an (z.B. auf Sparkonten). Diese 60’000 CHF sind in der Regel Errungenschaft. Bei Scheidung wird die Errungenschaft grundsätzlich hälftig geteilt: 30’000 CHF für dich, 30’000 CHF für dein:e Partner:in – unabhängig davon, wer wie viel verdient hat. Entscheidend ist nicht «Fairness nach Gefühl», sondern die güterrechtliche Einordnung. Beispiel 2: Erbschaft oder Schenkung Du erbst während der Ehe 80’000 CHF von deiner Grossmutter. Das ist typischerweise Eigengut und bleibt bei dir – auch bei einer Scheidung. Aber: Was du mit dem Geld machst, kann in der Praxis wichtig werden. Wenn du die 80’000 CHF z.B. mit gemeinsamen Ersparnissen vermischst (Geld «vermischt»), wird die spätere Nachvollziehbarkeit schwieriger. Darum ist es oft sinnvoll, Eigengut getrennt zu halten (separates Konto, klare Belege), damit im Streitfall nachvollziehbar bleibt, was Eigengut war. Beispiel 3: Immobilie und Hypothek Du kaufst vor der Ehe eine Wohnung, die dir allein gehört: Wert 500’000 CHF, Hypothek 400’000 CHF, Eigenkapital 100’000 CHF (Eigengut). Während der Ehe wird die Hypothek mit Lohnzahlungen (Errungenschaft) um 50’000 CHF amortisiert, und die Wohnung steigt im Wert um 60’000 CHF. In der Praxis kann dann eine Mischung entstehen: Das Objekt kann Eigengut bleiben (weil du es eingebracht hast), aber es können Ausgleichsansprüche entstehen, weil Errungenschaft in die Amortisation oder in werterhaltende Investitionen geflossen ist. Genau solche Fälle sind ein häufiger Grund, bei Immobilien früh Dokumentation zu führen (Wer hat was bezahlt? Wofür? Wann?) und sich bei Bedarf beraten zu lassen. Und was gilt bei Tod? Bei Tod spielen neben dem Güterrecht zusätzlich das Erbrecht und gegebenenfalls die Vorsorge (z.B. Pensionskasse) eine Rolle. Das kann zu anderen Ergebnissen führen als bei Scheidung. Gerade wenn Kinder da sind, eine Immobilie im Spiel ist oder eine Person deutlich weniger verdient, lohnt sich eine saubere Planung (Testament/Ehevertrag/Vorsorge). Check: Was zählt zum «täglichen Bedarf» – und wann haftet der andere mit? Im Alltag ist eine Frage besonders wichtig: Welche Ausgaben darf ein:e Partner:in tätigen, ohne dass es später Ärger oder sogar Schuldenprobleme gibt? Als «täglicher Bedarf» gelten typischerweise Ausgaben, die für das laufende Familienleben üblich und angemessen sind – zum Beispiel Lebensmittel, Medikamente im Alltag, Kinderbedarf wie Schulmaterial oder kleinere Anschaffungen. In diesem Bereich kann es rechtlich sein, dass beide mitverpflichtet sind (siehe unten bei «Schulden in der Ehe»). Meist nicht «täglicher Bedarf» sind grössere oder langfristige Verpflichtungen wie Auto-Kauf auf Kredit, hohe Leasingverträge, Hypotheken, grössere Renovationen oder luxuriöse Anschaffungen. Hier ist es klug, immer gemeinsam zu entscheiden und schriftlich festzuhalten, wer Vertragspartner:in ist und wer wofür aufkommt. Praxis-Tipp für Familien: Legt eine klare «Abmachungsschwelle» fest (z.B. alles über 500 CHF wird gemeinsam entschieden) und besprecht, welche Ausgaben als familienüblich gelten. Das reduziert Konflikte und hilft, wenn später nachvollzogen werden muss, was «normaler Bedarf» war. Ehevertrag: Wann lohnt er sich wirklich? Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis. Er ist eher wie ein Sicherheitsgurt: Die meisten hoffen, ihn nie «zu brauchen», aber wenn es schwierig wird, schützt er euch beide – besonders die finanziell schwächere Person, Kinder und gemeinsames Vermögen. Gütertrennung/Gütergemeinschaft – für wen ist was sinnvoll? Gütertrennung kann sinnvoll sein, wenn ihr klare finanzielle Risiken trennen möchtet – etwa bei Selbstständigkeit/Unternehmertum, wenn eine Person ein höheres Verschuldungsrisiko trägt oder wenn viel Vermögen aus einer Familie stammt und möglichst klar abgegrenzt bleiben soll. Sie kann auch in Patchwork-Familien helfen, damit Vermögen und spätere Ansprüche transparent bleiben. Gütergemeinschaft kann passen, wenn ihr bewusst «alles gemeinsam» führen wollt. Sie ist aber rechtlich und praktisch anspruchsvoller, weil sehr viel zum Gesamtgut werden kann. Für viele Paare ist deshalb die Errungenschaftsbeteiligung (ordentlicher Güterstand) der pragmatische Standard. Wichtig: Ob ein Ehevertrag «lohnt», hängt weniger von romantischen Vorstellungen ab, sondern von eurer Lebenssituation: Immobilienkauf, Kinderbetreuung (unbezahlte Care-Arbeit), grosse Einkommensunterschiede, Erbschaften, Unternehmen, Patchwork, geplante Auswanderung oder ein hoher Vorsorgebedarf sind typische Gründe, das Thema aktiv anzuschauen. Wenn du zusätzlich zur Güterfrage eure Trennung gut vorbereiten willst: In unserer Scheidungs-Übersicht findest du weitere Schritte und Begriffe. Was man im Ehevertrag nicht regeln kann Ein Ehevertrag regelt vor allem den Güterstand. Er kann aber nicht alles «privat» aushebeln. Zum Beispiel können Paare nicht beliebig festlegen, dass grundlegende Schutzregeln nicht gelten oder dass im Streitfall keinerlei Auskunft über zentrale finanzielle Fakten geschuldet ist. Auch Fragen rund um Kinder (z.B. Sorgerecht/Betreuung) können nicht einfach nach Wunsch «vertraglich fix» für alle Zukunft festgelegt werden, sondern müssen sich am Kindeswohl und an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Mini-Checkliste «Ehevertrag ja/nein» □ Wir besitzen (oder planen) eine Immobilie. □ Eine Person ist selbstständig oder beteiligt an einer Firma. □ Es gibt (künftige) Erbschaften/Schenkungen oder grosses eingebrachtes Vermögen. □ Wir haben Kinder oder planen Kinder, und eine Person reduziert voraussichtlich die Erwerbsarbeit (Care-Arbeit). □ Patchwork: Es gibt Kinder aus früheren Beziehungen oder besondere Erb-Wünsche. □ Deutliche Einkommens- oder Vermögensunterschiede, die wir fair absichern möchten. □ Wir möchten klare Regeln, was bei Trennung/Tod passiert (inkl. Dokumentation und Zuständigkeiten). Wenn du mehrere Kästchen ankreuzt, lohnt sich meist ein Beratungsgespräch bei einer Fachperson. Ehe vs. Konkubinat: Was ist finanziell anders? Viele Paare leben heute lange im Konkubinat – oft auch mit Kindern. Wichtig zu wissen: Ehe und Konkubinat sind finanziell und rechtlich nicht «fast gleich», sondern unterscheiden sich in zentralen Punkten. Ein Mini-Vergleich beider Lebensformen Steuern: Je nach Kanton und Einkommen kann die Ehe steuerlich Vor- oder Nachteile haben (Stichwort «Heiratsstrafe»). Das ist stark individuell und wird von eurer Situation und dem Wohnkanton geprägt. Vorsorge: In der Ehe gibt es klare gesetzliche Mechanismen, die bei Scheidung oft zu Ausgleich führen (z.B. bei Vorsorgeguthaben, je nach Situation). Im Konkubinat braucht es häufiger eigene Lösungen (Begünstigungen, Verträge, Dokumente). Erbe: Ehepartner:innen sind in der Regel stärker erbrechtlich abgesichert als Konkubinatspartner:innen. Im Konkubinat kann ohne Testament schnell eine Versorgungslücke entstehen. Auskunft/Vertretung: In der Ehe bestehen spezifische Schutz- und Mitwirkungsrechte (z.B. Auskunft über Einkommen/Vermögen/Schulden, Schutz der Familienwohnung). Im Konkubinat ist vieles nicht automatisch geregelt und muss aktiv vereinbart werden. «Wenn ihr Kinder habt»: 3 Dinge, die unverheiratete Eltern zusätzlich regeln sollten. 1) Unterhalt und Betreuung fair planen: Klärt realistisch, wer wie viel Care-Arbeit übernimmt und wie finanzielle Einbussen ausgeglichen werden. Das ist weniger Romantik als Risikomanagement – gerade bei Teilzeit und hohen Betreuungskosten. 2) Vorsorge und Begünstigungen prüfen: Schaut euch an, was bei Invalidität oder Tod passiert. Ohne Ehe fehlen oft automatische Ansprüche. Bei vielen Vorsorgegefässen kann man Begünstigungen festlegen – aber nur, wenn man es aktiv macht. 3) Schriftliche Vereinbarungen und Dokumente: Ein Konkubinatsvertrag, ein Testament und eine klare Regelung zu grossen gemeinsamen Ausgaben (z.B. Wohnkosten, Renovationen, Auto) helfen, Konflikte und Lücken zu vermeiden. Wenn ihr euch auf eine Trennung vorbereiten möchtet: Nutzt zusätzlich eine praktische Scheidungs-Checkliste als Orientierung, welche Unterlagen und Fragen wichtig sind (auch wenn ihr nicht verheiratet seid). Finanzen in der Ehe: Gesetz schützt finanziell schwächeren Ehegatten Das Gesetz enthält immerhin gewisse Schutzmassnahmen zu den Finanzen in der Ehe. Sie schützen den finanziell schwächeren Ehegatten vor der Willkür des anderen. Jeder Ehegatte darf vom anderen Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden verlangen. Der Mann oder die Frau kann ohne die Zustimmung des anderen weder einen Mietvertrag kündigen, noch das Haus verkaufen, in welchem die Familie wohnt. Damit wird verhindert, dass der Eigentümerehegatte den anderen in einer Krise aus der Familienwohnung vertreiben kann, indem er das Haus verkauft. Ausserdem kann kein Ehegatte allein über Vermögenswerte entscheiden, welche den Ehegatten gemeinsam gehören. Das Gesetz verlangt zudem bei gewissen Geschäften die Zustimmung des anderen, zum Beispiel für die Barauszahlung der Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge oder für den Abschluss einer Bürgschaft. Beginnt der Ehemann bei den ersten Anzeichen einer Krise das gesparte Geld aus der Ehe zu verschleudern, damit die Ehefrau bei der Scheidung möglichst wenig erhält, wird der Anspruch der Ehefrau so berechnet als wenn das Vermögen noch da wäre. So hat das Bundesgericht kürzlich den Unterhalt, welcher ein Mann seiner neuen Freundin noch während der bestehenden Ehe bezahlt hat, zum vorhandenen Vermögen hinzugezählt. Schulden in der Ehe In Bezug auf die Schulden gilt im Grundsatz das Gleiche wie beim Vermögen: Jeder Ehegatte haftet allein und nur mit seinem eigenen Vermögen für seine Schulden. Wenn der Ehemann also den Leasingvertrag für das Auto allein unterschreibt, kann die Ehefrau nicht für die Leasingraten in Anspruch genommen werden. Das Gesetz weicht in einem Bereich von diesem Grundsatz ab. Wenn ein Ehegatte eine Schuld für die Bedürfnisse des täglichen Bedarfs eingeht, haftet der andere mit, auch wenn er den Vertrag nicht abgeschlossen hat. Als tägliche Bedürfnisse gelten zum Beispiel Einkäufe für Lebensmittel, Bücher für die Kinder oder die Krankenkasse, nicht hingegen die Miete, der Hypothekarkredit für die Familienwohnung oder der Kredit für die Anschaffung eines Autos, auch wenn beide Ehegatten damit fahren. Da es sich bei den Schulden für die täglichen Bedürfnisse in der Regel um geringe Beträge handelt, die sofort beglichen werden, kommt es kaum vor, dass der andere Ehegatte für eine solche Schuld in Anspruch genommen wird. Text: Markus Krapf im Januar 2015 Dr. iur. Markus Krapf ist Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Familienrecht in der Anwaltskanzlei «Sintzel, Hüsler, Krapf, Herzog» in Zürich. Er begleitet Klientinnen und Klienten in Scheidungsprozessen oder erarbeitet Vereinbarungen mit beiden Ehepartnern über die Folgen der Scheidung. Weitere Informationen zur Kanzlei: www.shkh.ch