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Steuerberechnung: So können Familien sparen

Das Leben ist vor allem für Familien teuer. Doch wer sich mit dem Steuerabzug auskennt, hat am Ende mehr Geld in der Kasse. Bringen wir also Licht in den Steuerdschungel.

Steuerberechnung für Familien.
Wer sich mit Steuerberechnung für Familien auskennt, ist klar im Vorteil. Bild: GettyImages Plus, sturti

Das Wichtigste in Kürze:

Das monatliche Budget wird knapp, wenn aus Paaren Familien werden. Viele Ausgaben und Neuanschaffungen sind nötig. Mit verschiedenen Steuerabzügen versucht der Staat, Familien finanziell zu entlasten.

Abzüge für Ehepaare

Kann eine Heirat bestraft werden? Das Wort «Heiratsstrafe» behauptet genau das. Tatsächlich sind Paare finanziell schlechter gestellt, wenn sie verheiratet sind und beide Partner relativ gut verdienen.

Denn dann rutschen sie bei der direkten Bundessteuer in eine höhere Steuerprogression als Konkubinatspaare. Zum Glück lässt sich diese Heiratsstrafe abmildern, da 2008 der Zweiverdienerabzug erhöht wurde.

Für verheiratete Paare, ob erwerbstätig oder nicht, gibt es zudem einen fixen Steuerabzug, den Verheiratetenabzug. Er beträgt auf Bundesebene 2'600 Franken. In den Kantonen sind die Abzüge unterschiedlich hoch.

Abzüge für Familien mit Kindern

Speziell für Familien gibt es weitere wichtige Möglichkeiten zur Steuerersparnis durch das Kind, die das Familienbudget entlasten, etwa den Kinderabzug, aber auch andere Abzüge.

1 Steuerabzug für das Kind

Der Kinderabzug beträgt 6'500 Franken. Dieser Abzug gilt selbst für den volljährigen Nachwuchs, solange er noch in der Erstausbildung ist.

Was geschieht aber mit dem Kinderabzug, wenn die Eltern getrennt leben und deshalb auch getrennt besteuert werden? Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er in der Steuererklärung den Kinderabzug geltend machen.

Haben dagegen beide das Sorgerecht, steht dieser Abzug demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt des Sohns oder der Tochter hauptsächlich bestreitet.

Falls keine Unterhaltsbeiträge fliessen, wird der Kinderabzug unter den Eltern hälftig aufgeteilt. Nähere Informationen zu diesem Abzug finden Sie hier.

2 Kinderbetreuungsabzug

Wer sein Kind von einer Tagesmutter oder in einer Krippe betreuen lassen muss, staunt oft über die hohen Tagessätze. Entlastend wirkt hier ein ganz spezieller Abzug für Eltern.

Er wird auch «Kinderdrittbetreuungskostenabzug» genannt. Er lässt sich steuerlich für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr geltend machen. Als Voraussetzung gilt: Die Eltern müssen die Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, weil sie selbst arbeiten gehen, eine berufliche Ausbildung machen oder erwerbsunfähig sind.

Unverheiratete Eltern, die sich die elterliche Sorge teilen, können je 50 Prozent des Abzugs geltend machen – oder eine andere Aufteilung beantragen. Zur Zeit beträgt das zulässige Maximum bei der Bundessteuer in der Steuererklärung 10'100 Franken pro Kind und Jahr für diese Personen.

3 Elterntarif

Der Bund entlastet steuerlich Personen, die mit einem gemeinsamen Kind im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, durch einen Elterntarif als Steuerabzug.

Das heisst: Gleichgültig, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, wird der Verheirateten-Tarif als Abzug veranschlagt. Darüber hinaus wird von der geschuldeten Steuer ein Geldbetrag pro Kind abgerechnet. Konkret heisst das: 251 Franken Steuerersparnis für das Kind.

Einen Überblick über diese und weiter staatliche Hilfen für Familien finden Sie im Inhalt unseres Beitrags: Kinderzulagen und Co.

1. Fallbeispiel Steuerersparnis: Unverheiratet, ein Kind

Stellen Sie sich Eltern vor, die nicht verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben. Sie arbeitet Teilzeit, er Vollzeit. Die Vormundschaftsbehörde hat genehmigt, dass er seiner Partnerin monatlich Geld für die Haushaltsführung und Unterhalt zahlt.

Für die Steuer bedeutet das:

Er darf die Unterhaltsbeiträge in seiner Steuererklärung abziehen. Sie dagegen muss die Unterhaltszahlungen versteuern. Die Kosten für die Haushaltsführung kann er steuerlich nicht abziehen, genauso wenig muss sie diese versteuern.

Doch immerhin kann sie - weil sie die Unterhaltsleistungen versteuert und daher für den Unterhalt von ihrer Tochter sorgt -, den Kinderabzug geltend machen.

Neben dem Kinderabzug darf sie die Beiträge an Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherung abziehen. Er kann das nicht, da er bereits die Unterhaltsleistungen für das Kind von der Steuer abgezogen hat.

Da sie zur Hauptsache für den Unterhalt für das Kind aufkommt, wird sie bei der Steuer im Kanton zum Verheiratetentarif besteuert, beim Bund zum Elterntarif. Er wird dagegen zum Ledigentarif besteuert.

Weitere Informationen zu diesem Inhalt.

2. Fallbeispiel Steuerersparnis: Getrennt, ein Kind

Was aber, wenn die beiden Personen getrennt wären und sich mit der Kinderbetreuung abwechseln würden? Wenn jeder die Kinderkosten übernimmt, die bei ihm anfallen – wie Essen und Taschengeld? Und wenn selbst übrige Ausgaben für das Kind wie Arztkosten und Kleider geteilt werden.

Für die Steuer bedeutet das:

Der Kinderabzug wird Vater und Mutter je zur Hälfte gewährt, weil die Eltern die gemeinsame Sorge haben und keine Unterhaltszahlungen fliessen.

Derjenige wird zum Verheiratetentarif besteuert, der hauptsächlich für den Unterhalt aufkommt. Da im Beispiel beide für den Unterhalt aufkommen, erhält derjenige, der das höhere Einkommen hat, den Verheiratetentarif. Der andere Elternteil wird zum Ledigentarif besteuert.

Weitere Informationen zu diesem Fall.

Steuerberechnung mit dem Steuerrechner leicht gemacht

Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt auf ihrer Website einen Online-Steuerrechner für die Einkommenssteuer zur Verfügung. Mit diesem Steuerrechner ist ein Vergleich mit verschiedenen Kantonen möglich, zum Beispiel mit der Steuerberechnung in Zürich.

Auch die Steuerämter haben vielseitige Informationen ins Netz gestellt. Wer sich zum Beispiel für die Steuerberechnung Zürich interessiert, findet auf der Seite des Steueramtes Zürich die aktuellen Steuertarife und einen Steuerrechner. Es lassen sich dort Beträge für Staats- und Gemeindesteuern, auch Sonderfälle, provisorisch berechnen.

Finanzen verstehen – Finanzen erklären

Die Rubrik «Finanzen» wird präsentiert von jugendbudget.ch. Der Elternratgeber bietet hilfreiche Tipps rund ums Thema Kinder und Geld.

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