Leben > Krisen & HilfeAlkoholsucht bei Eltern: Was du für die Kinder tun kannst – Sicherheitsplan und Anlaufstellen Sigrid Schulze Wenn sich die Gedanken der Eltern immer mehr um Alkohol drehen, sind Kinder gefährdet. Sie sorgen sich um Vater oder Mutter, fürchten den Rausch und leiden unter Stimmungsschwankungen, manchmal auch unter Gewalt. Doch Eltern und andere Erwachsene können wirksam helfen, vor allem, wenn sie früh Sicherheit herstellen und Unterstützung organisieren. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Viele Eltern mit Alkoholsucht wissen, dass ihre Kinder unter der Sucht leiden. Foto: KatarzynaBialasiewicz, iStock, Thinkstock Wenn es jetzt gerade schwierig ist 147 (Pro Juventute): für Kinder und Jugendliche, rund um die Uhr, kostenlos und vertraulich, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Der Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung.[4] 143 (Die Dargebotene Hand): für Erwachsene, rund um die Uhr, anonym. Das Gespräch ist kostenlos, je nach Telefonanbieter fallen Verbindungsgebühren an.[5] 144 Sanität, 117 Polizei, 145 Tox Info Suisse bei Vergiftungen. mamatrinkt.ch / papatrinkt.ch: die Website von Sucht Schweiz für Kinder und Jugendliche, deren Eltern trinken. Alkohol gehört für viele Erwachsene zum Feierabend, zum Essen oder zum Fest. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange sich auch ohne Alkohol entspannte Tage und Abende verbringen lassen. Doch nach Schätzungen von Sucht Schweiz wachsen in der Schweiz rund 100’000 Kinder mit einem Elternteil mit einer Suchterkrankung auf. Diese Kinder erleben häufiger ein belastetes, unberechenbares Familienklima und tragen ein höheres Risiko, später selbst abhängig oder psychisch krank zu werden.[1] Umso wichtiger wird später der offene Umgang mit Alkohol und Drogen bei Jugendlichen. Verhindern lässt sich das. Es braucht Erwachsene, die hinschauen. Das Wichtigste in Kürze: Schutz, Struktur, Gespräch, Hilfe Wenn du merkst, dass Alkohol in deiner Familie zum Risiko für Kinder wird, helfen oft vier klare Schritte: Erstens: Sicherheit im Alltag und im Notfall organisieren. Zweitens: Vorhersehbarkeit schaffen (Routine, verlässliche Betreuung). Drittens: Mit dem Kind altersgerecht sprechen, damit Schuld und Scham weniger werden. Viertens: Hilfe holen, auch dann, wenn die betroffene Person (noch) nicht bereit ist. Merke: Kinder brauchen nicht perfekte Eltern, sondern verlässliche Erwachsene. Schon kleine Veränderungen (Notfallplan, eine Vertrauensperson, ein ehrliches Gespräch) können viel Druck aus dem System nehmen. Genau solche Beziehungen stärken die Resilienz von Kindern. Sicherheit zuerst – Notfall- und Sicherheitsplan Wenn ein Elternteil abhängig ist oder häufig stark trinkt, ist die grösste Belastung für Kinder oft nicht «der Alkohol an sich», sondern die Unberechenbarkeit: Wird heute gekocht? Gibt es Streit? Wird jemand laut oder schläft weg? Ein Notfall- und Sicherheitsplan macht Situationen planbarer. Er ist keine Drohung, sondern eine kindgerechte Absicherung. Schritt für Schritt: Was dein Kind im Notfall tun kann 1. Warnzeichen erkennen: «Wenn Mama/Papa komisch spricht, schwankt, sehr laut wird oder aggressiv wirkt, ist das ein Warnzeichen.» 2. Abstand schaffen: Das Kind muss nicht beruhigen, vermitteln oder diskutieren. Es darf in ein anderes Zimmer gehen, Musik hören, eine Nachbarin anrufen oder zur vorher vereinbarten Vertrauensperson gehen. 3. Hilfe holen: Übe mit dem Kind konkrete Schritte: Wie entsperrt es das Handy? Wen ruft es zuerst an? Was sagt es am Telefon? (Kurzsatz reicht: «Kannst du mich bitte abholen? Es ist nicht gut zuhause.») 4. Immer erreichbar: die 147. Wenn niemand aus dem Umfeld abnimmt oder das Kind lieber mit einer fremden Person spricht, ist die 147 rund um die Uhr da, kostenlos und vertraulich. Diese Nummer gehört auf jede Notfallliste.[4] 5. Notruf kennen: Wenn Gewalt passiert, jemand bedroht wird oder du Angst hast: Polizei 117. Bei Feuer oder Rauch: 118. Diese Nummern darf ein Kind auch dann wählen, wenn es «nicht ganz sicher» ist. Die eine Schwelle, die im Plan nicht fehlen darf Zu viel Alkohol ist eine Vergiftung. Wer eingeschlafen wirkt, kann bewusstlos sein, und das ist etwas anderes als Schlaf. Sag deinem Kind deshalb einen Satz, der keine Einschätzung von ihm verlangt: Wenn sich jemand nicht wecken lässt, ruf 144 an. Das gilt auch dann, wenn die Person auffallend schwer atmet, blau anläuft oder im Liegen erbrochen hat. Tox Info Suisse ist hier eindeutig: Bei Bewusstlosigkeit oder Atem- und Kreislaufstillstand wird der Rettungsdienst 144 alarmiert. Kein Erbrechen herbeiführen, keine Flüssigkeit einflössen.[3] Bei Fragen zu Vergiftungen berät die 145 rund um die Uhr. Wichtig für Kinder: Wer die 144 ruft, macht nichts falsch. Auch dann nicht, wenn sich hinterher herausstellt, dass es nicht nötig war. So machst du den Plan alltagstauglich (ohne dein Kind zu überfordern) 1–2 sichere Erwachsene festlegen: Wer ist in 10–20 Minuten erreichbar? Wer darf das Kind abholen? Wer kann im Notfall die Nachtübernahme organisieren? Nummern sichtbar machen: Liste auf Papier (Kühlschrank/Kinderrucksack) und als Favoriten im Handy, samt 147 und 144. Bei jüngeren Kindern zusätzlich mit Symbolen oder Fotos. Sucht Schweiz empfiehlt eine solche Nummernliste ab etwa vier bis fünf Jahren.[2] Abhol-Codewort: Ein einfaches Wort oder Emoji, das bedeutet: «Bitte komm jetzt.» Das reduziert die Hemmschwelle, Hilfe zu holen. Klare Regel: «Du gehst nie mit ins Auto, wenn jemand Alkohol getrunken hat.» Wenn Fahrten ein Thema sind (z.B. nach Besuchswochenenden), ist das eine zentrale Sicherheitsregel. Kind nicht in die Rolle der Aufpasser:in bringen: Kein Kind soll Flaschen suchen, «kontrollieren», den Elternteil wecken oder Streit schlichten. Das erhöht Stress und das Risiko von Parentifizierung (das Kind übernimmt Erwachsenenaufgaben). Wenn Gewalt im Raum steht oder das Kindeswohl gefährdet ist, hol rasch Unterstützung. In akuten Situationen helfen Polizei und Sanität. Bei anhaltender Gefährdung klärt die KESB ab und organisiert Schutz. Wie eine solche Meldung abläuft und was danach passiert, liest du im Beitrag So schaltest du die KESB ein. Kommt Gewalt zwischen den Erwachsenen dazu, findest du die Warnsignale und den Notfallplan dazu unter häusliche Gewalt. Alkoholsucht der Eltern: Kinder leiden massiv Je mehr der Alkohol das Leben der Mutter oder des Vaters beherrscht, umso stärker prägt er auch das Leben der Kinder. Sie sorgen sich um den betroffenen Elternteil, um seine Gesundheit, seine Freundschaften oder seinen Arbeitsplatz. Sie fürchten den Rausch, der den geliebten Vater oder die Mutter verändert. Sie leiden unter den Stimmungsschwankungen, der unberechenbaren Atmosphäre, die Alkohol und Kater mit sich bringen. Und oft leiden sie auch unter körperlicher oder seelischer Gewalt. «Jedes Mal, wenn ich betrunken nach Hause kam, setzte ich meine Sonnenbrille auf, um meinen Rausch zu verstecken. Mein 3-jähriger Sohn kam immer, um sie mir auszuziehen. Ich konnte das Leid in seinem Blick sehen, wenn er sah, dass ich schon wieder getrunken hatte», berichtet ein Elternteil auf der Website «Eltern und Sucht» von Sucht Schweiz.[2] Wichtig zu wissen: Kinder reagieren sehr unterschiedlich. Manche werden still und «pflegeleicht», andere auffällig, wütend oder ängstlich. Beides kann Ausdruck von Stress sein. Häufig versuchen Kinder, die Stimmung zu «lesen», um Konflikte zu vermeiden. Das kostet Kraft und kann Konzentration, Schlaf und Verhalten beeinflussen. Ähnliche Muster kennt man von Kindern psychisch kranker Eltern, und die Wege, sie aufzufangen, gleichen sich. Wie sich alkoholkranke Eltern fühlen Eltern mit Alkoholsucht lieben ihre Kinder genauso wie andere Eltern. Doch viele wissen auch, dass Kinder unter der Sucht leiden. «Sich überfordert zu fühlen und mit einer Erziehungssituation nicht mehr zurecht zu kommen, passiert allen Eltern», schreibt Sucht Schweiz und will damit Schuldgefühle nehmen.[2] Hilfe findest du zum Beispiel bei der Ärzt:in, bei einer Alkohol- und Suchtberatungsstelle oder in einer Selbsthilfegruppe. Wie Betroffene und Angehörige das erleben, schildert das Interview «Alkoholabhängigkeit ist nach wie vor ein Tabuthema». Sich Hilfe zu holen, wird zum Muss, wenn ein Kind körperliche oder seelische Gewalt erlebt. Das Wichtigste sei, dass du deine Kinder schützt, betont Sucht Schweiz.[2] Was alkoholkranke Eltern tun können Erkläre deinem Kind, dass es nicht sein Fehler ist, dass du ein Problem mit Alkohol oder anderen Drogen hast. Du hast eine Krankheit. Organisiere den Alltag so vorhersehbar wie möglich: Kinder brauchen Strukturen und einen Rahmen, um sich sicher zu fühlen. Wenn es in der Familie zu Gewalt oder starkem Konsum kommt, sorge dafür, dass dein Kind in Sicherheit ist und dass es weiss, wo es Hilfe holen kann. Ab vier oder fünf Jahren kannst du ihm eine Liste mit Telefonnummern geben, die es anrufen kann. Organisiere dir eine erwachsene Vertrauensperson, die über die Situation Bescheid weiss, und die das Kind abholen kann, wenn eine gefährdende Situation besteht. Vermeide es möglichst, dass dein Kind dich berauscht erlebt. (Sinngemäss nach Sucht Schweiz, «Eltern und Sucht»)[2] Alkoholsucht ist eine Krankheit, die schambesetzt ist. Zwar lässt sich die Krankheit behandeln und auch überwinden, doch Betroffene wollen sich oft nicht eingestehen, dass sie süchtig sind. Niemand ist schuld daran, krank geworden zu sein. Den Schritt zur Hilfe muss die betroffene Person aber selbst tun. Die Krankheit nicht mehr zu verleugnen, ist ein erster Schritt, gegen sie anzugehen. Dann lässt sich über die Alkoholsucht sprechen wie über jede andere Krankheit, die den Alltag einschränkt. Für viele Familien ist es entlastend, Sucht als behandelbare Erkrankung zu verstehen: Es geht nicht um «Charakterschwäche», sondern um ein Muster, das sich verfestigt hat und mit professioneller Hilfe veränderbar ist. Gleichzeitig gilt: Auch wenn Veränderung Zeit braucht, darf Kindesschutz nicht warten. Mit dem Kind sprechen Kinder spüren sehr früh, dass «etwas nicht stimmt». Wenn niemand es einordnet, füllen sie die Lücken oft mit eigenen Erklärungen, und viele landen bei «Ich bin schuld» oder «Ich muss helfen». Ein offenes, kindgerechtes Gespräch nimmt Druck raus und schützt vor Geheimhaltung. Grundsätze, die Kindern Halt geben Benennen, was ist – ohne Details: «Ich habe ein Alkoholproblem. Das ist eine Krankheit.» Entlasten: «Du bist nicht schuld. Du kannst das nicht lösen.» Sicherheit zusagen, konkret: «Wenn es schwierig ist, gehst du zu … / rufst du … an.» Gefühle erlauben: «Du darfst wütend, traurig oder verwirrt sein.» Beispielsätze nach Alter Kleinkinder (ca. 2–5): «Heute war ich krank, darum war ich komisch. Du bist sicher. Jetzt kümmert sich XY um dich.» Schulkinder (ca. 6–12): «Wenn ich getrunken habe, kann ich mich nicht gut kümmern. Dann gilt unser Plan: du rufst XY an oder gehst zu …» Teenager: «Ich weiss, das ist belastend. Du musst mich nicht decken. Wenn du möchtest, suchen wir zusammen eine Beratung, auch nur für dich.» Wichtig: Versprich nichts, was du nicht sicher halten kannst («Ab morgen trinke ich nie mehr»). Besser sind überprüfbare Schritte («Ich habe am Dienstag einen Termin bei …», «Ich gehe in eine Beratungsstelle», «Wir machen einen Plan, wer dich abholt»). Das stärkt Vertrauen. Vertrauenspersonen für das Kind Viele Betroffene haben Angst davor, dass ihr Kind anderen Menschen von ihrer Alkoholsucht erzählt. Doch Geheimnisse belasten. Sucht Schweiz rät deshalb, mit dem Kind über diese Angst zu sprechen und gemeinsam mit ihm ein oder zwei Vertrauenspersonen auszuwählen. Entscheidend sei, dass sich das Kind nicht isoliert fühlt und weiss, dass es über seine Situation sprechen darf.[2] Darüber hinaus braucht es Hilfe, genauso, als wenn Vater oder Mutter eine andere gravierende Krankheit hätte. Es benötigt Menschen, die es auffangen, wenn der Vater oder die Mutter getrunken hat oder verkatert ist. Es ist nicht seine Aufgabe, den Haushalt zu übernehmen oder die Geschwister zu erziehen. Das Kind hat ein Recht auf Menschen, die sich um es kümmern. Es darf Spass haben und Freunde besuchen. Hilfreich ist oft auch ein Netzwerk ausserhalb der Familie: Schulsozialarbeit, Klassenlehrer:in, Trainer:in oder eine befreundete Familie. Für Kinder kann es entlastend sein, wenn eine neutrale Person weiss, was los ist, und verlässlich reagiert, ohne zu dramatisieren oder zu bagatellisieren. Manche Kinder wollen aber gerade nicht mit jemandem sprechen, der die Familie kennt. Genau dafür gibt es Angebote von aussen. Auf mamatrinkt.ch und papatrinkt.ch erklärt Sucht Schweiz Kindern ab etwa acht Jahren und Jugendlichen bis 20, was mit ihren Eltern los ist und was sie selbst tun können. Und die 147 ist rund um die Uhr erreichbar, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch per Chat oder WhatsApp statt am Telefon.[4] Wenn der (Ex-)Partner alkoholkrank ist Wenn ein Elternteil ausfällt, ist für das Kind eine stabile Beziehung zu dem anderen Elternteil umso wichtiger. Die grosse Verantwortung kann eine Mutter oder einen Vater schnell überfordern. Allein die Frage, ob das Kind bei dem alkoholsüchtigen Elternteil gefährdet ist, ist oft nicht leicht zu entscheiden. Deshalb brauchen auch die (Ex-)Partner von Alkoholkranken Hilfe. Beratungsstellen sind nicht nur für die direkt Betroffenen, sondern auch für Nahestehende da. Darüber hinaus gibt es Selbsthilfegruppen für Angehörige. Auch wenn dein Partner oder deine Partnerin nicht zu einer Veränderung bereit ist, kannst du etwas für dich tun und so eine Erschöpfung verhindern, betont Sucht Schweiz. Und wenn eine Person etwas ändert, bringe das oft die ganze Familie in Bewegung.[2] Getrennte Haushalte: Praktische Abmachungen, die Kinder schützen Übergaben planbar machen: feste Zeiten, ruhiger Ort, keine Diskussionen vor dem Kind. Klare Regeln für Konsum und Betreuung: Wenn der andere Elternteil betrunken ist oder stark konsumiert, braucht es eine Alternative (Abholung durch Vertrauensperson, Besuch verschieben). Kind aus der Mitte nehmen: Absprachen werden unter Erwachsenen getroffen. Das Kind soll keine Nachrichten überbringen oder «entscheiden müssen», wo es hingeht, wenn es kritisch wird. Dokumentiere für dich: Wenn du wiederholt gefährdende Situationen erlebst, kann es helfen, Daten und Ereignisse nüchtern zu notieren. Das dient nicht «gegen» jemanden, sondern dem Schutz und der Klärung. Wenn du unsicher bist, was angemessen ist, kann eine Angehörigenberatung helfen, Risiken einzuschätzen und sinnvolle nächste Schritte zu planen, ohne dass du alles allein tragen musst. Wenn der betroffene Elternteil keine Hilfe will Viele Angehörige erleben Ohnmacht: Du siehst das Problem, aber der betroffene Elternteil will es nicht wahrhaben oder bricht Hilfeversuche ab. Dann ist es umso wichtiger, den Fokus zu verschieben: weg von «Wie bringe ich die Person zum Aufhören?» hin zu «Wie schütze und stabilisiere ich die Kinder jetzt?». Setze klare, umsetzbare Grenzen: Zum Beispiel: «Keine Betreuung der Kinder, wenn du getrunken hast.» Oder: «Wenn du angetrunken zur Übergabe kommst, findet sie heute nicht statt.» Hole dir Beratung als Angehörige:r: Angehörigenberatung hilft, Muster zu erkennen, Grenzen zu kommunizieren und einen Sicherheitsplan realistisch zu gestalten. Schütze dein Kind vor Loyalitätskonflikten: Keine Verhöre («Hat Mama getrunken?») und kein «Spionieren lassen». Besser: sachlich beobachten und über Erwachsene klären. Nimm Warnsignale ernst: Gewalt, Drohungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Verwahrlosung, eingeschlossene Kinder oder häufige Ausfälle sind Gründe, rasch professionelle Hilfe und bei Gefahr auch Polizei oder KESB einzubeziehen. Ab wann eine Gefährdungsmeldung richtig ist Viele Angehörige zögern, weil sie glauben, sie bräuchten Beweise. Das Gesetz verlangt das nicht. Nach Artikel 314c des Zivilgesetzbuchs kann jede Person der Kindesschutzbehörde Meldung erstatten, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint.[6] Die Schwelle ist also ein begründeter Verdacht, kein Nachweis. Fachpersonen mit regelmässigem Kontakt zu Kindern sind bei konkreten Hinweisen sogar zur Meldung verpflichtet.[6] Eine Meldung ist keine Anzeige und führt nicht automatisch zu einer Fremdplatzierung. Sie löst zuerst eine Abklärung aus. In vielen Fällen endet sie mit Unterstützung für die Familie, etwa einer Beistandschaft oder einer Auflage zur Therapie. Wer unsicher ist, kann die KESB auch anonym anrufen und die Situation schildern, bevor er etwas Schriftliches einreicht. Du darfst dir dabei Unterstützung holen, auch wenn du Sorge hast, «zu eskalieren». Kindesschutz bedeutet nicht automatisch Trennung, aber immer: Risiken ernst nehmen und Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen. Hilfe in der Schweiz – wer kann was? Du musst das nicht allein bewältigen. In der Schweiz gibt es verschiedene, gut etablierte Angebote, für Betroffene, für Angehörige und auch speziell für Kinder aus suchtbelasteten Familien. Je früher du Kontakt aufnimmst, desto mehr Optionen hast du. Schweizer Anlaufstellen bei Alkoholproblemen in der Familie Für das Kind: 147 von Pro Juventute und mamatrinkt.ch / papatrinkt.ch. Beides ist kostenlos und unabhängig davon nutzbar, ob die Eltern einverstanden sind.[4] Für dich als Erwachsene:n: 143, Die Dargebotene Hand, rund um die Uhr und anonym.[5] Suchtberatung in deinem Kanton: Abklärung, Beratung, Therapieplanung und Unterstützung für Angehörige. Adressen findest du in der Datenbank suchtindex.ch. Blaues Kreuz: Beratung bei Alkoholproblemen, mit Angeboten für Angehörige. Anonyme Online-Beratung: safezone.ch, ohne Anmeldung und ohne Namen. Ärzt:in oder Kinderärzt:in: medizinische Einschätzung, Überweisung und Unterstützung, auch wenn du dir Sorgen um die Entwicklung deines Kindes machst. Schulsozialarbeit und schulpsychologischer Dienst: niedrigschwellige Unterstützung für Kinder und Eltern. Bei Gewalt: Opferhilfe, kostenlos und vertraulich, auch für Kinder und Jugendliche. Bei akuter Gefahr: Polizei 117, Sanität 144, Feuerwehr 118, Tox Info Suisse 145. Bei anhaltender Kindeswohlgefährdung: KESB für Abklärung und Schutzmassnahmen. Für viele Familien ist eine Kombination am wirksamsten: medizinische Abklärung, psychologische Unterstützung, Suchtberatung, Angehörigenberatung und ein tragfähiges soziales Netz für die Kinder. Du musst nicht wissen, welcher Weg der richtige ist. Ein Anruf genügt, um damit anzufangen. Quellen Sucht Schweiz: Prävention – Kinder (Abruf: 18.08.2026) Sucht Schweiz: Eltern und Sucht – Was kann ich für mein Kind tun? und Hilfsangebote (Abruf: 18.08.2026) Tox Info Suisse: Erste Hilfe bei Vergiftungen (Abruf: 18.08.2026) Pro Juventute: 147 – Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche (Abruf: 18.08.2026) Die Dargebotene Hand: Häufige Fragen zu 143 (Abruf: 18.08.2026) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210), Art. 314c und Art. 314d, Stand 1. Juli 2026 (Abruf: 18.08.2026)