Leben > Krisen & HilfeKinderanwalt verschafft dem Kind vor Gericht Gehör Sigrid Schulze Kinder reden vor Gericht selten mit. Ihre Wünsche und Bedürfnisse werden daher wenig zur Kenntnis genommen, obwohl sie – wie bei Trennungen und Scheidungen – selbst zentral betroffen sind. Anders ist die Situation, wenn ihnen eine Kindesvertretung («Kinderanwalt») zur Seite steht: Sie sorgt dafür, dass die Stimme des Kindes im Verfahren gehört wird – kindgerecht, geschützt und rechtlich sauber. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Vor Gericht werden Eltern oft anstelle ihrer Kinder angehört. Ein Kinderanwalt soll vermitteln. Foto: iStock, Thinkstock Wenn Eltern sich trennen, wird aus einem gemeinsamen Familienalltag plötzlich ein organisatorisches und emotionales Puzzle: Wo wohnt das Kind? Wie sieht der Kontakt zum anderen Elternteil aus? Wie werden Betreuung und Unterhalt geregelt? Das Kind kann dabei leicht zwischen die Fronten geraten – vor allem, wenn Erwachsene vor Gericht oder bei der KESB streiten. Viele Kinder erleben dann nicht nur Unsicherheit, sondern auch Loyalitätskonflikte: «Wenn ich sage, was ich will, verletze ich Mama oder Papa.» Eine Kindesvertretung kann hier entlasten: Sie hilft dem Kind, seine Sicht zu ordnen, erklärt das Verfahren und bringt die Perspektive des Kindes in einer Form ein, die das Kindeswohl schützt. Was ist eine Kindesvertretung («Kinderanwalt») – und was nicht? In der Schweiz wird häufig umgangssprachlich von «Kinderanwalt» gesprochen. Juristisch gemeint ist meist die Kindesvertretung bzw. Vertretung des Kindes im Verfahren. Sie ist eine unabhängige rechtskundige Person, die ausschliesslich die Interessen des Kindes im Verfahren wahrnimmt. Das Ziel ist nicht, «für ein Elternteil zu gewinnen», sondern dem Kind Gehör zu verschaffen und seine Rechte im Verfahren abzusichern. Wichtige Abgrenzungen: Kindesvertretung: vertritt das Kind im konkreten Verfahren (Gericht oder KESB), erklärt, hört zu, stellt Anträge, achtet auf kindgerechte Abläufe. Elternanwält:in: vertritt die Interessen eines Elternteils. Beistandschaft (KESB): ist eine Kindesschutzmassnahme; eine Beistandsperson hat einen gesetzlichen Auftrag und kann je nach Art der Beistandschaft auch Aufgaben gegenüber den Eltern wahrnehmen. Das ist nicht dasselbe wie eine prozessuale Vertretung des Kindes. Mediation/Beratung: zielt auf Einigung und Kommunikation; die Kindesvertretung ist hingegen eine prozessuale Rolle mit Fokus auf Rechte, Kindeswohl und faire Verfahren. In welchen Verfahren kommt eine Kindesvertretung in der Schweiz vor? Eine Kindesvertretung kann in unterschiedlichen Situationen eingesetzt werden – typischerweise dann, wenn Entscheide anstehen, die das Leben des Kindes stark prägen oder wenn der Schutz besonders wichtig ist. 1) Familienrechtliche Gerichtsverfahren (ZPO): Art. 299 und 300 ZPO In familienrechtlichen Verfahren vor Gericht – zum Beispiel bei Eheschutz, Scheidung, Fragen zu Obhut, Betreuung und Kontaktregelung – kann das Gericht dem Kind eine Vertretung bestellen. Rechtsgrundlage sind insbesondere Art. 299 und Art. 300 ZPO. Dabei geht es darum, dass die Perspektive des Kindes im Verfahren angemessen eingebracht wird, wenn dies zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. 2) Kindesschutzverfahren (KESB): Art. 314abis ZGB Auch in Kindesschutzverfahren bei der KESB kann eine Kindesvertretung eingesetzt werden – etwa wenn eine Kindeswohlgefährdung abgeklärt wird, wenn Schutzmassnahmen im Raum stehen oder wenn eine Unterbringung diskutiert wird. Rechtsgrundlage ist Art. 314abis ZGB. Hier ist der Schutzfokus besonders wichtig: Das Kind soll nicht «zwischen den Erwachsenen» zerrieben werden, sondern eine unabhängige Person haben, die seine Rechte im Verfahren sichert. Wann ist eine Kindesvertretung besonders hilfreich? Auch wenn nicht jedes Verfahren eine Kindesvertretung braucht, gibt es typische Situationen, in denen Fachleute sie als besonders sinnvoll erachten: Hochstrittige Trennung/Scheidung, wiederholte Eskalationen, Vorwürfe, Abwertungen oder Kontaktabbrüche Starker Loyalitätskonflikt: Das Kind wirkt blockiert, sagt bei jedem Elternteil etwas anderes oder übernimmt «Erwachsenenargumente» Verdacht auf Gewalt, Vernachlässigung oder sexuelle Übergriffe (besonders, wenn mögliche Täter:innen aus dem nahen Umfeld stammen) Geplante Unterbringung oder umfangreiche Kindesschutzmassnahmen Mehrere beteiligte Stellen (Gericht, KESB, Schule, Fachstellen) und unklare Informationsflüsse Das Kind möchte ausdrücklich angehört werden oder erlebt das Verfahren als sehr belastend Wichtig: Eine Kindesvertretung bedeutet nicht, dass das Kind «entscheiden muss». Sie kann im Gegenteil helfen, Druck zu reduzieren, weil das Kind nicht allein vor Erwachsenen argumentieren muss. Die Forschung und Fachpraxis weisen seit Jahren darauf hin, dass anhaltend konflikthafte Elternkonstellationen ein relevanter Belastungsfaktor für Kinder sind und dass kindgerechte Beteiligung Schutz bieten kann, wenn sie professionell umgesetzt wird. Wie wird eine Kindesvertretung eingesetzt – und wer kann das anregen? In der Praxis gibt es drei Wege: Behörde/Gericht setzt sie von sich aus ein, wenn sie dies für nötig hält (z.B. wegen Konfliktdynamik, Schutzfragen oder Komplexität). Ein Elternteil regt die Einsetzung an. Du kannst beim Gericht oder der KESB schriftlich oder mündlich anregen, dass eine Kindesvertretung geprüft wird. Es hilft, konkret zu begründen, warum das Kind besonderen Schutz oder eine unabhängige Stimme braucht (z.B. eskalierende Übergaben, starke Angst des Kindes, massive Loyalitätskonflikte). Das Kind regt es selbst an, insbesondere wenn es urteilsfähig ist. Auch wenn Kinder selten «formal» Anträge stellen, können sie gegenüber Gericht/KESB den Wunsch nach Unterstützung äussern. Ob die Vertretung tatsächlich bestellt wird, ist in der Regel eine Ermessensentscheidung der zuständigen Stelle – sie prüft, ob die Vertretung zur Wahrung der Kindesinteressen erforderlich ist. Dabei spielen Alter, Reife, Konfliktniveau und die Tragweite der Entscheide eine Rolle. Massgebend ist nicht ein fixes Alter, sondern die Urteilsfähigkeit und die konkrete Belastungssituation. Was macht die Kindesvertretung konkret? Eine gute Kindesvertretung kombiniert juristisches Know-how mit Kommunikation auf Augenhöhe und einem klaren Schutzauftrag. Typische Aufgaben sind: So hilft der Kinderanwalt Verstehen, was passiert Ein Kinderanwalt trägt dazu bei, dass das Gerichtsverfahren in einer Form abläuft, die dem Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen angemessen ist. Sein Ziel: Das Kind soll die einzelnen Schritte des Verfahrens verstehen können. Eigenen Willen erkennen Kinderanwälte unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, ihren eigenen Willen zu erkennen und stellen die erforderlichen Anträge an die Gerichte und Behörden. «Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Kinderanwälten ist zudem, dass sie mit den Kindern und Jugendlichen realistisch über mögliche Lösungen und Ausgänge ihrer jeweiligen Situation sprechen und ihnen dabei helfen, diese schwierigen Lebenssituationen emotional gestärkt und reifer zu meistern», so die Kinderanwaltschaft Schweiz. Verfahren beschleunigen Der Kinderanwalt treibt die Lösungsfindung voran, vor allem dann, wenn streitende Eltern längst die Sicht der Kinder aus den Augen verloren haben. «Wenn ich dann den Standpunkt des Kindes – seine Rechte und sein Wohlergehen – einbringe, merken viele plötzlich wieder, worum es eigentlich geht», so die Berner Juristin Regula Gerber Jenni in einem Interview mit dem «Beobachter». Das verändere die Dynamik und könne Verfahren sogar beschleunigen – nicht verzögern, wie manche Kritiker befürchten. Ergänzend (und für viele Eltern besonders wichtig): Eine Kindesvertretung kann Akteneinsicht nehmen, an Verhandlungen teilnehmen, Anträge stellen und darauf achten, dass das Kind nicht in eine «Beweisrolle» gedrängt wird. In der Praxis wird häufig auch geklärt, wie das Kind angehört wird (z.B. Setting, Dauer, Sprache, Pausen, Begleitperson) und was das Kind braucht, um sich sicher zu fühlen. Vertraulichkeit: Was bleibt unter vier Augen – und was nicht? Viele Kinder sprechen offener, wenn sie wissen, dass nicht jedes Detail ungefiltert bei den Eltern landet. Gleichzeitig braucht das Verfahren nachvollziehbare Informationen. Wie mit Vertraulichkeit umgegangen wird, hängt vom Auftrag und vom konkreten Verfahren ab. Seriöse Kindesvertreter:innen erklären dem Kind deshalb zu Beginn klar: was vertraulich bleibt, was sie ans Gericht/die KESB weitergeben müssen, und dass bei Hinweisen auf akute Gefährdung Schutz vorgeht. Als Eltern hilft es, diese Schutzlogik zu respektieren: Druck («Sag mir, was du dem Anwalt erzählt hast!») verstärkt Loyalitätskonflikte und kann das Kind verstummen lassen. Das muss der Kinderanwalt können Die Kindesvertretung braucht nicht zwingend ein Anwaltspatent, aber fundierte juristische Kenntnisse und Erfahrung in kindgerechter Gesprächsführung. Denn sie muss Abläufe bei Gericht oder der KESB kennen und dem Kind verständlich erklären können, was passiert und welche Optionen realistisch sind. Genauso wichtig sind entwicklungspsychologisches Verständnis und eine klare Haltung gegen Instrumentalisierung. Gute Vertreter:innen achten darauf, den Willen des Kindes sorgfältig zu erheben, ohne Suggestion – und ihn vom Kindeswohl abzugrenzen. Orientierung bietet hier unter anderem die UNICEF, 2020, «Handbuch Kinderrechte in der Schweiz», das die Beteiligungsrechte von Kindern sowie Anforderungen an kindgerechte Verfahren darstellt. Wer eine Kindesvertretung sucht, kann sich an die Kinderanwaltschaft Schweiz wenden: www.kinderanwaltschaft.ch Wer bezahlt den Kinderanwalt? Klar ist: Ein Kind kann die Kosten nicht selbst übernehmen. In der Praxis wird die Finanzierung je nach Verfahren, Kanton und Situation geregelt. Häufig stellt die Kindesvertretung einen Antrag auf Kostenübernahme an die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch unentgeltliche Rechtspflege in Frage. Gleichzeitig kann es sein, dass Kosten – je nach Konstellation – im Rahmen der Verfahren verteilt oder teilweise den Eltern auferlegt werden. «Dies ist vor allem bei Scheidungen der Fall. Am Ende des Scheidungsverfahrens werden die Kosten unter Umständen als Teil der offiziellen Scheidungskosten in Rechnung gestellt», erläutert die Kinderanwaltschaft Schweiz. Wenn du unsicher bist, frage frühzeitig schriftlich nach, wie die Kostensituation im konkreten Verfahren gehandhabt wird (Gericht/KESB oder deine Rechtsvertretung). Das schafft Transparenz und verhindert Überraschungen. Praktische FAQ: Das fragen Eltern am häufigsten Ab welchem Alter kann mein Kind eine Kindesvertretung haben? Es gibt kein starres Alter. Entscheidend ist, ob und wie das Kind seine Situation erfassen und eine eigene Sicht ausdrücken kann (Urteilsfähigkeit) – und ob das Verfahren für das Kind so wichtig oder belastend ist, dass eine unabhängige Vertretung sinnvoll ist. Muss mein Kind dann «entscheiden», bei wem es lebt? Nein. Das Gericht oder die KESB entscheidet. Die Kindesvertretung hilft, dass die Sicht des Kindes angemessen einfliesst, ohne dass das Kind die Verantwortung für den Entscheid tragen muss. Kann ich das beantragen, auch wenn der andere Elternteil dagegen ist? Du kannst die Einsetzung anregen, auch wenn ihr uneinig seid. Die zuständige Stelle prüft unabhängig, ob eine Kindesvertretung nötig ist. Was kann ich als Elternteil tun, damit mein Kind entlastet wird? Halte dein Kind aus dem Streit heraus: keine Botschaften, keine «Beweisaufträge». Sprich altersgerecht: «Die Erwachsenen klären das. Du musst dich nicht entscheiden.» Beobachte Stresszeichen Stress kann sich bei Kindern z.B. durch Schlafprobleme, Bauchweh, Rückzug, Leistungsabfall oder starke Wut zeigen. Wenn du solche Anzeichen siehst, kann eine Abklärung bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychologie oder beim kinderärztlichen Team sinnvoll sein. Als Orientierung für altersgerechte Kommunikation und Unterstützung von Eltern in Belastungssituationen kann unter anderem die BZgA, 2024, «Kinder stark machen – Elterninformationen» dienen, die evidenzbasierte Ansätze zur Stärkung von Schutzfaktoren und zur Gesprächsführung bereitstellt. Checkliste: Wann du eine Kindesvertretung anregen solltest Der Konflikt dauert an und eskaliert immer wieder (auch «still», z.B. Kontaktverweigerung). Übergaben sind regelmässig angespannt, das Kind zeigt Angst oder starke Symptome. Es stehen weitreichende Entscheide an (Obhutwechsel, Einschränkung Kontakt, Unterbringung). Es gibt Vorwürfe zu Gewalt, Vernachlässigung oder Übergriffen. Dein Kind wirkt überfordert, spricht aber zu Hause kaum darüber. Du hast den Eindruck, dass die Perspektive deines Kindes im Verfahren untergeht. Kinderanwalt: der rechtliche Hintergrund Gerichte dürfen eine Kindesvertretung einsetzen, wenn sie der Meinung sind, dass im speziellen Fall die Meinung und die Interessen des Kindes wichtig sind, um zu einem guten und kindgerechten Urteil zu kommen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es ums Sorgerecht, die Obhut oder den Kontakt geht. Nicht nur Väter und Mütter können sich im Rahmen einer Scheidung um das Sorgerecht streiten, auch im Rahmen eines Kindesschutzverfahren wird das Sorgerecht der Eltern in Frage gestellt und eine Heimunterbringung ins Auge gefasst. «Besonders in Verfahren, in denen die Eltern, Familienmitglieder oder Betreuer mutmassliche Täter sind, sollten eine angemessene Vertretung sowie das Recht auf Vertretung unabhängig von den Eltern garantiert sein», hat der Europarat gefordert. Auch die UNO-Kinderrechtskonvention schreibt vor, dass «die Meinung von Kindern bei allen Massnahmen, die sie betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist». Weitere Anlaufstellen in der Schweiz Neben einer Kindesvertretung kann je nach Situation zusätzliche Unterstützung entlasten – für dich und dein Kind. Sinnvoll sind besonders: Erziehungsberatung/Familienberatung in deiner Gemeinde oder deinem Kanton (oft mit Erfahrung bei Trennungskonflikten) Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste (KJPD) oder kinderpsychologische Fachstellen bei deutlichen Belastungszeichen Schulsozialarbeit (wenn die Situation Schule und Alltag spürbar beeinflusst) Weiterführende Links: Anhörung von Kindern bei Scheidungen: «Kinder wollen viel mehr mitreden»: www.familienleben.ch Kinderanwaltschaft: kinderanwaltschaft.ch