Leben > Krisen & HilfeTod in der Familie: Was ist zu tun – und bis wann? Natascha Mahle Der Schock sitzt tief: Ein Familienmitglied ist gestorben. Neben der Trauer stehen plötzlich Fristen, Behördengänge und Entscheidungen an. Hier liest du, was in welcher Reihenfolge zu tun ist – und welche Termine du nicht verpassen darfst. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Trotz Trauer gibt es viele Entscheidungen zu treffen, wenn ein Familienmitglied stirbt. Foto: iStock, Thinkstock Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eines der schlimmsten Erlebnisse, die einem im Leben überhaupt widerfahren können. Der Schmerz über den Verlust ist gross – nichts auf der Welt wird diesen Menschen wieder zurückbringen. Vor allem der engste Familienkreis ist besonders belastet: Zusätzlich zur persönlichen Trauer muss er die Organisation der Trauerfeier und der anschliessenden Beerdigung stemmen. Das ist eine Belastung. Dennoch sind viele Hinterbliebene froh darum, so haben sie erstmals eine Aufgabe, an der sie sich festhalten können. Die Organisation lässt sich in vier Phasen einteilen: die Angelegenheiten, die unmittelbar nach dem Eintreten des Todes zu erledigen sind, die Beerdigung selbst, die Zeit nach der Trauerfeier und die Wochen und Monate danach. Wenn dir die Trauer zu viel wird Du musst das nicht allein durchstehen. Die Dargebotene Hand ist unter der Nummer 143 rund um die Uhr für Erwachsene erreichbar – anonym und vertraulich. Das Gespräch selbst ist kostenlos; je nach Telefonanbieter können allerdings Verbindungsgebühren anfallen. Auch Chat und Mail sind möglich [5]. Für Kinder und Jugendliche gibt es Pro Juventute unter der Nummer 147: Der Anruf ist kostenlos und erscheint nicht auf der Telefonrechnung [6]. Wenn du merkst, dass du über Wochen nicht mehr in den Alltag zurückfindest, ist auch deine Hausärztin oder dein Hausarzt eine gute erste Adresse. Mehr zum Thema: Kindern Tod, Trauer und Verlust erklären Tod, Trauer, Trennung: Mit Kindern schwierige Gespräche führen Plötzlicher Kindstod. Wenn Babys sterben Die erste Zeit nach dem Tod Ist der Angehörige zu Hause gestorben, hat das Verständigen einer Ärztin oder eines Arztes oberste Priorität – im besten Fall der Hausärztin oder des Hausarztes, sonst des Notfalldienstes. Diese Fachperson stellt den Tod fest und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Stirbt die Person in einem Spital, einem Alters- oder Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung, veranlasst die Institution das selbst. Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, musst du zusätzlich die Polizei informieren [1]. Die drei Fristen, die wirklich zählen Zwei Tage: So lange hast du Zeit, den Todesfall dem Zivilstandsamt zu melden [2]. Unverweilt: Ein aufgefundenes Testament muss sofort bei der Behörde abgegeben werden – auch dann, wenn du es für ungültig hältst. Drei Monate: So lange kannst du eine Erbschaft ausschlagen. Die Frist beginnt für gesetzliche Erben mit dem Tag, an dem du vom Tod erfahren hast [3]. Die Meldung an das Zivilstandsamt ist der erste Behördengang. Stirbt jemand nicht in einer Institution, sind die Witwe oder der Witwer, die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner, die nächsten Verwandten oder die im gleichen Haushalt lebenden Personen zur Meldung verpflichtet – ebenso jede andere Person, die beim Tod zugegen war. Todesfälle sind innert zwei Tagen zu melden, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache [2], in der Regel beim Zivilstandsamt des Sterbeortes und unter Beilage der ärztlichen Todesbescheinigung im Original [1]. Du darfst dafür auch eine Drittperson schriftlich bevollmächtigen, etwa ein Bestattungsinstitut. Wichtig: Bestattet werden darf erst, wenn der Todesfall gemeldet ist und die Bestätigung der Anmeldung des Zivilstandsamts vorliegt [1]. Meldet niemand den Tod rechtzeitig, nimmt das Zivilstandsamt die Meldung zwar trotzdem entgegen – liegen zwischen Todesfall und Meldung aber mehr als 30 Tage, braucht es eine Verfügung der Aufsichtsbehörde [2]. Ausserdem müssen weitere enge Familienmitglieder oder Freunde benachrichtigt werden. Sobald alle wichtigen Beteiligten beisammen sind, gilt es, zusammen das weitere Vorgehen zu besprechen. Die wichtigste anstehende Entscheidung ist zunächst, ob der Verstorbene noch einige Zeit zu Hause verbleiben soll. Für eine kurze Zeit ist eine Aufbahrung zu Hause möglich – wie lange genau und unter welchen Auflagen, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Kläre das mit der Gemeinde, dem Bestattungsamt oder einem privaten Bestattungsinstitut ab [1]; sie stellen bei Bedarf auch die nötige Kühlung. Diese Zeit ist dafür gedacht, in Ruhe und Würde Abschied nehmen zu können. Es ist eine sehr intime, wertvolle Zeit – die letzten Stunden, die der geliebte Mensch in der vertrauten Umgebung verbringt. Je nach Religiosität bietet sich der Besuch einer Pfarrperson an. Sie kann eine Aussegnung am Bett des Verstorbenen abhalten. Dieses Ritual – Angehörige und Freunde sprechen ein gemeinsames Gebet, hören einige Worte aus der Bibel oder sind gemeinsam in Gedanken bei der verstorbenen Person – soll Trost spenden, hilft den Schmerz zu verarbeiten und bietet einen würdigen ersten Abschied. Leider bleiben die Hinterbliebenen in dieser Situation auch von Bürokratie nicht verschont. Die wichtigsten Unterlagen müssen zusammengesucht werden: Identitätskarte oder Pass der verstorbenen Person, Familienbüchlein beziehungsweise Familienausweis oder Partnerschaftsausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil und – falls der Ehepartner schon verstorben ist – dessen Sterbeurkunde. Bei ausländischen Staatsangehörigen kommt der Ausländerausweis dazu [1]. Ausserdem muss der Arbeitgeber informiert werden. Wenn der Verstorbene allein lebte, spielen auch ganz praktische Dinge wie die Wohnungsversorgung eine grosse Rolle: Wer kümmert sich um die Haustiere? Sind alle Fenster geschlossen? Die Stecker aus den Steckdosen gezogen? Ist die Heizung reguliert? Vorsicht, bevor du die Wohnung räumst Wer Gegenstände aus dem Nachlass an sich nimmt oder sich in die Angelegenheiten der Erbschaft einmischt, kann das Recht verlieren, die Erbschaft später auszuschlagen. Das ist deshalb heikel, weil Erben den Nachlass mit dem Tod von Gesetzes wegen als Ganzes erwerben – inklusive allfälliger Schulden [3]. Solange unklar ist, ob der Nachlass überschuldet sein könnte, beschränke dich auf das Nötigste (Wohnung sichern, Tiere versorgen) und hol dir Rat beim zuständigen Amt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person oder bei einer Notarin oder einem Notar. Unter anderem muss der Blumenschmuck für das Grab ausgewählt und bestellt werden. Jetzt ist es sehr wichtig, mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufzunehmen. Dessen Mitarbeitende sind Ansprechpartner und Verbündete in dieser Situation. Sie übernehmen die Überführung des Verstorbenen, gestalten auf Wunsch die Trauerfeier und helfen bei der Auswahl des Sarges. Sämtliche anfallenden Aufgaben erledigt ein Bestatter gegen Bezahlung – lass dir vorher einen Kostenvoranschlag geben. Viele Gemeinden bieten für ihre Verstorbenen zudem eine unentgeltliche Erd- oder Feuerbestattung an [1]. Welche Aufgaben du delegieren möchtest, bleibt dir überlassen. Das ist eine sehr individuelle Entscheidung. Manche Angehörigen möchten sich lieber ungestört der Trauer hingeben oder sind nicht in der Verfassung, das Anstehende zu stemmen. Andere sind dankbar über die Arbeit, die ihnen hilft, die ersten Tage nach dem Tod zu überstehen. Was ist zu tun? Mit der Kirchgemeinde Ort, Zeit und Ablauf der Trauerfeier festlegen. Welche Bestattungsart favorisierte der Angehörige zu Lebzeiten? In der Schweiz hast du die Wahl zwischen Kremation und Erdbestattung [1]. Entsprechend seinem Wunsch Friedhof und Grabstelle auswählen oder für ein bereits bestehendes Grab die Nutzungsrechte verlängern. Bei der Feuerbestattung gilt es, einen Termin für die Urnenbeisetzung mit den Beteiligten (Pfarrperson und Friedhofverwaltung) abzustimmen. Auswahl der Totenbekleidung festlegen. Auch bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam, falls gewünscht, in persönlicher Kleidung verbrannt. Für den Tag der Trauerfeier Kränze und Blumenschmuck mit persönlicher Widmung bei der Gärtnerei bestellen. Meistens findet ein gemeinsames Leidmahl innerhalb der Trauergemeinde statt. Deshalb frühzeitig ein Restaurant reservieren. Höflichkeitshalber wird auch die Pfarrperson zum anschliessenden Essen eingeladen. Auch Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen oder befreundete Mitglieder aus dem Sportverein wollen über den Todesfall informiert werden. Erstelle eine Liste, wer benachrichtigt werden soll. Eine Möglichkeit ist, engere Freunde telefonisch zu informieren und die Übrigen über eine Trauerkarte. Auch die Schaltung einer Todesanzeige in der örtlichen Tageszeitung ist denkbar. Denk aber auch an dich: Schaffe Ruhezeiten. Unternimm einen Spaziergang oder sprich mit Familienmitgliedern, Freunden oder der Pfarrperson über deine Trauer. Wenn Kinder einen engen Bezug zum Verstorbenen hatten, ist es ratsam, sie in den Ablauf der Beerdigung einzubeziehen. Sie können ein Bild malen oder einen Blumenstrauss pflücken und diesen mit auf den Weg geben. Nach der Trauerfeier Der Angehörige ist würdevoll bestattet worden. Bestimmt möchtest du nun manchen Menschen deinen Dank für die Unterstützung in dieser schwierigen Zeit aussprechen. Eine gute Möglichkeit ist die Danksagung per Brief oder Inserat. Der Dank wird in jedem Fall der Ärztin oder dem Arzt, der Pfarrperson, dem Bestattungsunternehmen und eventuell dem Musik- oder Gesangsverein ausgesprochen, wenn dieser sich an der Trauerfeier beteiligt hat. Alsbald muss die Wohnsituation geklärt werden: Muss die Miete gekündigt, der Telefonanschluss, Strom, Wasser oder Internet abbestellt werden? Zudem sind Versicherungen, Konten und Abos abzubestellen oder umschreiben zu lassen. Informiere gleich dazu sämtliche Ämter und Stellen: Krankenkasse, AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Steuerbehörde, Bank und Post. Hatte die verstorbene Person ein Fahrzeug auf ihren Namen, gehört auch das Strassenverkehrsamt dazu [1]. Falls Leistungsansprüche wie eine Lebensversicherung bestehen, kannst du diese nun geltend machen. Hinterlassenenrente: prüfen, ob dir Geld zusteht Viele Hinterbliebene wissen nicht, dass ihnen eine Rente zusteht – sie wird nicht automatisch ausgerichtet. Den Anspruch musst du bei derjenigen Ausgleichskasse anmelden, bei der die verstorbene Person zuletzt AHV-Beiträge bezahlt hat; dafür gibt es das Formular 318.371. Der Anspruch entsteht am ersten Tag des Monats nach dem Todesmonat [4]. Wer wie viel bekommt: Witwenrente: Als verheiratete Frau hast du Anspruch, wenn du zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder hast – unabhängig von deren Alter – oder wenn du bereits 45 Jahre alt und mindestens fünf Jahre verheiratet warst. Witwerrente: Als verheirateter Mann oder als eingetragene Partnerin beziehungsweise eingetragener Partner erhältst du eine Witwerrente, wenn du zum Zeitpunkt der Verwitwung Kinder hast. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 11. Oktober 2022 endet dieser Anspruch nicht mehr mit dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes. Kinderlose Witwer haben weiterhin keinen Anspruch [4]. Waisenrente: Kinder erhalten sie beim Tod eines Elternteils. Sie erlischt mit dem 18. Geburtstag oder mit dem Abschluss der Ausbildung, spätestens aber mit dem 25. Geburtstag [4]. Erfüllst du gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Hinterlassenen- und eine Alters- oder Invalidenrente, wird nur die höhere ausgerichtet [4]. Wichtig für Konkubinatspaare: Ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Hinterlassenenrente der AHV [1]. Frag zusätzlich beim Arbeitgeber der verstorbenen Person nach Leistungen der zweiten Säule. Welche Bausteine eine Familie für den Todesfall absichern, liest du in unserem Überblick. Erbschaft: Diese Frist läuft ab dem Todestag Anders als oft angenommen sind Erbangelegenheiten keine Aufgabe, die man ans Ende der Liste schieben kann. Findet sich eine letztwillige Verfügung, muss sie der Behörde unverweilt eingeliefert werden – auch dann, wenn sie für ungültig gehalten wird. Diese Pflicht trifft jede Person, die ein Testament in Verwahrung hatte oder unter den Sachen der verstorbenen Person gefunden hat, sobald sie vom Tod erfährt. Die zuständige Behörde eröffnet die Verfügung anschliessend binnen eines Monats [3]. Und: Wer eine Erbschaft ausschlagen will, muss das innerhalb von drei Monaten tun. Die Frist beginnt für gesetzliche Erben, sobald sie vom Tod erfahren haben. Wer sie verstreichen lässt, hat die Erbschaft vorbehaltlos erworben – samt Schulden [3]. Für Erbangelegenheiten ist deshalb schon jetzt der richtige Zeitpunkt, eine Notarin oder einen Notar hinzuzuziehen. Wie sich das zu Lebzeiten regeln lässt, zeigt unser Ratgeber zur Notfall- und Nachlassplanung für Schweizer Familien. Halte daneben die Erinnerung an den Verstorbenen aufrecht. Häng beispielsweise ein schönes Foto in deiner Wohnung auf. Einige Wochen nach der Beisetzung Leg dir am besten einen Ordner mit allen wichtigen Unterlagen zum Sterbefall an. So ist alles übersichtlich und griffbereit. Einige Wochen nach der Beerdigung wird das Grab hergerichtet. Wann genau und was dabei erlaubt ist, regelt jeder Friedhof anders – die Friedhofverwaltung deiner Gemeinde sagt dir, welche Vorgaben gelten. Kläre auch, wer in Zukunft die Grabpflege übernimmt: Soll es jemand aus der Familie sein oder wird sie besser in Auftrag gegeben? Ein provisorisches Grabzeichen wird in den nächsten Monaten durch einen Grabstein ersetzt. Diesen wählen die Angehörigen beim Steinmetz aus und besprechen Beschriftung und Aufstellung – auch hier gibt die Friedhofverwaltung vor, welche Grössen und Materialien zugelassen sind. Zum Abschluss steht die Erbteilung an: Dafür ist ein Inventar der Vermögenswerte hilfreich, die sich in der Wohnung der verstorbenen Person finden. Und Erbinnen und Erben brauchen in der Regel eine Erbenbescheinigung, um über den Nachlass verfügen zu können – etwa um Geld vom Konto abzuheben [1]. Buchtipp «Mustermappe Trauerfall», Gerhard Geckle, Haufe Lexware GmbH, Oktober 2009: eine Sammlung von Musterschreiben und Formularen für den Trauerfall. Beachte: Der Band stammt aus dem Jahr 2009 und richtet sich nach deutschem Recht. Die Fristen, Behörden und Formulare, die für dich in der Schweiz gelten, findest du bei deinem Zivilstandsamt und auf dem Behördenportal ch.ch [1]. Quellen ch.ch – Das Portal der Schweizer Behörden: Todesfall in der Schweiz – Checkliste (abgerufen am 11.08.2026). Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex: Zivilstandsverordnung (ZStV, SR 211.112.2), Art. 34a, 35 und 36, Fassung in Kraft seit 1. Juni 2025 (abgerufen am 11.08.2026). Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Art. 556, 557, 560, 567 und 571, Fassung in Kraft seit 1. Juli 2026 (abgerufen am 11.08.2026). Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 3.03 – Hinterlassenenrenten der AHV, Stand am 1. Januar 2026 (PDF, abgerufen am 11.08.2026). Die Dargebotene Hand: Kontakt per Telefon, Chat und Mail sowie Häufig gestellte Fragen (FAQ) (beide abgerufen am 11.08.2026). Pro Juventute: 147.ch – Beratung für Kinder und Jugendliche (abgerufen am 11.08.2026).