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Welche Baby-Vornamen sind in der Schweiz verboten?

Die Baby-Vornamen in der Schweiz sind sehr vielfältig. Von modern bis altmodisch-traditionell ist alles vertreten. Eltern geben ihren Kindern gerne ganz besondere Vornamen. Das ist zwar gut gemeint, oft tun sie dem Sprössling damit aber keinen Gefallen. Welche Namen in der Schweiz verboten sind, erfahren Sie hier.

Welche Baby Vornamen sind in der Schweiz verboten?
Der Wunsch nach Einzigartigkeit macht auch beim Vornamen nicht halt. Übertreiben sollte man es aber nicht. Bild: damircudic, Getty Images

Ob Lorisa, Zehra oder Yuna für ein Mädchen, Ledion, Aurel oder Lazar für einen Jungen: Werdende Eltern wollen dem Kind oft ein Stück ihrer Individualität in Form eines seltenen Namens mit auf den Lebensweg geben. Denn Namen, die oft vorkommen, verlieren irgendwann ihren Reiz. Dies fanden Forscher der Universität Michigan schon in den 1940er-Jahren heraus. Wer möchte schon, dass seine Mia eine von vieren in der gleichen Klasse ist?

Doch bei der Suche nach speziellen Namen sollten Eltern bedenken, dass das Kind die eigene Wahl sein ganzes Leben mit sich tragen wird. Zwar ist es umstritten, ob Namen einen Einfluss auf die Persönlichkeit und den Werdegang eines Menschen haben können, doch es ist wohl kein Geheimnis, dass Kinder mit besonderen Namen eine grössere Angriffsfläche für Hänseleien der Mitschüler bieten.

Um Kinder vor überkreativen Eltern zu schützen, hat sogar der Staat Regeln erlassen, welchen Ansprüchen ein Vorname standhalten muss. Wenn Sie einen Baby-Vornamen in der Schweiz beim Zivilstandesamt anmelden, hat das Amt das Recht, den Namen abzulehnen, wenn eines der folgenden Kriterien nicht erfüllt ist:

  1. Das Geschlecht geht nicht aus dem Namen hervor oder Geschlecht und Name stimmen nicht überein.
  2. Der Name soll seinem Wesen nach ein Name sein und nicht ein Ort, ein Verein, eine Marke oder ein Tier.
  3. Diese beiden Grundsätze dienen dem dritten Grundsatz: Das Kind soll aufgrund seiner Namensgebung nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden.

Der Name wird abgelehnt, weil das Geschlecht nicht ablesbar ist

Wird der Vorname abgelehnt, weil das Geschlecht nicht eindeutig hervorgeht, ist es eine gute Lösung, aus dem Namen einen Doppelnamen zu machen. So wird der Wunschname in der Regel angenommen. Wer keinen Doppelnamen möchte, kann seinem Kind auch einen zweiten Vornamen geben, aus dem das Geschlecht eindeutig hervorgeht.

Das müssen Sie bei Zwillingsnamen beachten

Bei Zwillingen gilt es, besonders darauf zu achten, dass die Vornamen nicht gleich geschrieben oder ausgesprochen werden. Der Erstgeborene muss eindeutig vom Zweitgeborenen unterschieden werden können. Wenn Zwillinge zum Beispiel Philippe und Philip genannt werden und somit gleich klingen, ist die Chance hoch, dass das Zivilstandesamt die Namen ablehnt.

Verbotene Namen

Satan, Bierstübl, Puhbert, Pillula, Sputnik, Störenfried, Oma, Rosenherz, Venus, Pfefferminze oder Verleihnix wurden als Vornamen in verschiedenen deutschen Standesämtern angemeldet und abgelehnt. Auch auf dem Gerichtsweg konnten die Eltern kein positives Urteil erkämpfen. Die Schweizer Zivilstandesämter richten sich grundsätzlich nach dem «Internationalen Handbuch der Vornamen», auf das sich auch die deutschen Ämter beziehen. Wenn die Eltern zum Beispiel aus Sri Lanka kommen und sich für ihr Kind einen traditionellen Namen aus der Heimat wünschen, wird das grundsätzlich akzeptiert. Häufig ist es dann aber für einen Europäer nicht möglich, alleine aufgrund des Namens auf das Geschlecht zu schliessen. Solche Fälle werden in den Zivilstandesämtern einzeln beurteilt.

Das grosse Namenslexikon

Das «Internationale Handbuch der Vornamen» erschien zum ersten Mal 1986 und entwickelte sich zur Standardreferenz für die Zivilstandesämter. In Zweifelsfällen orientieren sich die Ämter an diesem Werk. Im Oktober 2008 hat die Gesellschaft für deutsche Sprache eine aktualisierte Neuausgabe des Handbuches veröffentlicht. In dieser Neuausgabe wird eine grosse Anzahl der modernen - oft amerikanischen Vornamen - berücksichtigt. Überarbeitet wurde das Handbuch aufgrund der grossen Nachfrage an modernen Namen bei den Standesämtern in Deutschland. Um dem Titel «International» gerecht zu werden, wurden ausserdem neu auch Vornamen aus dem Albanischen, Arabischen, Kurdischen und Vietnamesischen ins Repertoire aufgenommen.

Ist Ihr Wunschname verboten?

Meistens gibt es von einem Namen sehr viele unterschiedliche Schreibformen. Wenn Ihre Variante abgelehnt worden ist, empfehlen wir Ihnen, einen Blick ins Namenslexikon zu werfen, eine andere Schreibweise des Traumnamens zu wählen und es noch einmal zu versuchen. Auf unserer Vornamen Webseite finden Sie unter dem Namen immer auch die Abwandlungen. Sizilia als Variation von Cäcilia wurde zum Beispiel zunächst abgelehnt. Über ein Gericht haben sich die Eltern den Namen aber erkämpfen können.

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