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Alleinerziehend auf Zeit: Wenn ein Elternteil in Haft muss oder lange im Spital ist

Wenn ein Elternteil plötzlich ausfällt – etwa weil er in Untersuchungshaft kommt, eine Freiheitsstrafe antritt oder wegen Krankheit/Unfall länger in einer Klinik bleiben muss – verändert sich der Familienalltag von heute auf morgen. Du bist dann oft vorübergehend alleinerziehend, musst Betreuung neu organisieren, mit Gefühlen der Kinder umgehen und gleichzeitig finanzielle Fragen klären. Dieser Beitrag hilft dir, die nächsten Schritte zu planen – fachlich fundiert, praktisch und ohne Schuldzuweisungen.

Wenn der Vater ins Gefängnis muss, ist die Mutter alleinerziehend auf Zeit.
Muss der Vater ins Gefängnis, ist die Mutter vorübergehend alleinerziehend. Foto: Dick Luria, Photodisc, Thinkstock

Wenn der Partner plötzlich ausfällt: Sofort-Checkliste

In den ersten Tagen hilft eine klare Reihenfolge. Du musst nicht alles gleichzeitig lösen – aber es lohnt sich, die wichtigsten Punkte früh anzugehen:

  • Akute Betreuung sichern: Wer kann kurzfristig einspringen (Familie, Nachbar:innen, Kita/Tagesschule, Babysitter)? Kläre Abhol- und Notfallkontakte.
  • Finanzen überblicken: Welche Einnahmen fallen weg, welche laufen weiter (Lohn, Taggeld, Versicherungsleistungen)? Welche Fixkosten sind in den nächsten 4 Wochen fällig?
  • Informationen sammeln: Arbeitsvertrag, Versicherungspolicen (Krankentaggeld, UVG, ggf. private Zusatzversicherungen), Mietvertrag, Betreuungsverträge, Unterlagen zu Alimenten/Behördenentscheiden.
  • Kommunikation planen: Was sagst du Schule/Kita? Was sagst du dem Kind? (weiter unten findest du Formulierungen).
  • Rechtliches früh klären: Obhut, Unterhalt, Vollmachten, Besuchsregelung, Kontaktkanäle zur Institution/Klinik. Wenn es Konflikte gibt, kann Mediation entlasten.
  • Eigene Entlastung einplanen: Du brauchst Erholungsfenster. Schon 30 Minuten pro Tag (Spaziergang, Atemübung, Freundin anrufen) stabilisieren langfristig.

Einkommen sichern: Lohnfortzahlung, Krankentaggeld/UVG, Ergänzungsleistungen?

Welche finanzielle Unterstützung möglich ist, hängt stark davon ab, ob der Ausfall durch Krankheit, Unfall oder Haft entsteht und ob eine Taggeldversicherung besteht.

Bei Klinikaufenthalt wegen Krankheit solltest du zuerst beim Arbeitgeber (oder direkt bei der Personalabteilung) klären, ob und wie lange Lohnfortzahlung gilt. Viele Arbeitgeber haben eine Krankentaggeld-Versicherung (freiwillig), die bei längerer Arbeitsunfähigkeit Taggelder ausrichten kann. Wenn keine Krankentaggeld-Versicherung besteht, zahlt der Arbeitgeber je nach Dienstjahr eine gewisse Zeit den Lohn weiter (die Dauer richtet sich in der Praxis oft nach Skalen wie Zürcher-, Basler- oder Berner Skala).

Bei Unfall sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz in der Regel über die obligatorische Unfallversicherung nach UVG abgesichert. Dann ist wichtig, dass der Unfall zeitnah gemeldet wird und Arztzeugnisse/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lückenlos vorliegen.

Ergänzend prüfen:

  • Sozialhilfe, wenn das Einkommen nicht reicht und keine anderen Leistungen greifen. In vielen Kantonen werden zur Bemessung der Bedürftigkeit SKOS-Richtlinien angewandt (Einkommen, Vermögen und Leistungen Dritter werden berücksichtigt; Sozialhilfe ist subsidiär).
  • Alimentenbevorschussung, wenn Unterhaltsbeiträge geschuldet sind, aber nicht bezahlt werden (kantonal organisiert, Voraussetzungen variieren).
  • IV ist bei einem befristeten Klinikaufenthalt meist nicht kurzfristig relevant; Leistungen setzen in der Regel umfassende Abklärungen voraus und zielen auf Eingliederung bzw. Renten bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit.

Praxistipp: Bitte schriftlich um Bestätigungen (Arbeitgeber, Versicherung, Sozialdienst) und führe eine einfache Liste: Datum, Kontaktperson, Aussage, nächster Schritt. Das reduziert Stress und verhindert Informationsverluste.

Betreuung organisieren: Kita/Tagesschule, Notfallbetreuung, Entlastungsdienste

Wenn du plötzlich allein trägst, wird Betreuung schnell zum Engpass. Viele Eltern versuchen zuerst, alles privat zu lösen – und brennen dann aus. Besser: kombiniere früh mehrere Bausteine.

  • Kita/Tagesschule anpassen: Prüfe, ob zusätzliche Tage oder längere Betreuungszeiten möglich sind. Frage nach kurzfristigen Plätzen oder Wartelisten-Optionen.
  • Notfallplan für Krankheitstage: Wer kann im Fall von Fieber/Schulausfall einspringen? Lege 2–3 Personen fest und kläre, ob sie tagsüber erreichbar sind.
  • Entlastungsdienste nutzen: Je nach Region gibt es familienunterstützende Angebote (z.B. Familienbegleitung, Entlastung bei Krankheit, stundenweise Kinderbetreuung). Wenn du nicht weisst, was es gibt: Frag bei der Gemeinde, dem Sozialdienst oder einer Familienberatungsstelle nach.
  • Arbeitgeber einbeziehen: Wenn du erwerbstätig bist, kläre früh flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder vorübergehende Pensumsanpassung.

Wichtig für dein Kind: Aus entwicklungspsychologischer Sicht hilft ein möglichst verlässlicher Alltag (Schlafenszeiten, Essen, Bring- und Abholrhythmus). Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, fördern stabile Routinen und verlässliche Bezugspersonen die psychische Stabilität von Kindern in belastenden Lebensphasen.

Auf welche Unterstützung hat ein Vater Anspruch bei einem Gefängnis- oder Klinikaufenthalt?

Bei einem Klinikaufenthalt eines erwerbstätigen Elternteils sind zunächst die Lohnfortzahlungsleistungen des Arbeitgebers abzuklären, welche je nach Anstellungsverhältnis unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei Krankheit für eine gewisse Zeit weiter zu entlöhnen. Einerseits kann dies durch die Krankentaggeld-Versicherung des Arbeitgebers geschehen, sofern das Unternehmen eine solche Versicherung abgeschlossen hat (freiwillig). Oder der Arbeitgeber bezahlt den Lohn für eine gewisse Zeitspanne selber weiter. Wie lange diese dauert, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Die Mindestdauer ist aber gemäss Gerichtspraxis drei Wochen im 1. Dienstjahr.

Im Übrigen richtet man sich nach der sogenannten Zürcher-, Basler- und Berner-Skala. Bei Unfall sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt sind, gemäss UVG versichert.

Leistungen der Invalidenversicherung (IV) sind bei einem befristeten Klinikaufenthalt eher nicht zu erwarten. Die IV leistet erst nach eingehenden und umfassenden Abklärungen Beiträge zur beruflichen Integration oder Renten (bei Arbeitsunfähigkeit von über einem Jahr).

Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wenn eine Person/Familie als bedürftig im Sinne des Sozialhilfegesetzes gilt. Als bedürftig gilt, wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann. Zur Bemessung der Bedürftigkeit werden in der Mehrzahl der Kantone die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS angewandt. Wichtig ist, dass dazu nicht nur das Einkommen, sondern auch das Vermögen beigezogen wird sowie Leistungen Dritter (z.B. Taggeldversicherung Arbeitgeber). Der Anspruch auf Sozialhilfe ist subsidiär, weshalb Leistungen Dritter immer vor gehen.

Wenn ein Elternteil in Haft ist

Haft ist für Familien oft eine doppelte Belastung: Neben finanziellen Fragen kommen Scham, Unsicherheit und praktische Hürden (Besuchszeiten, Anfahrtswege, Regeln in der Anstalt) dazu. Für Kinder ist vor allem entscheidend, dass sie ehrliche, altersgerechte Informationen bekommen und sich nicht verantwortlich fühlen.

Kontakt/Umgang: kindgerechte Besuche, begleitete Besuche 

Kontakt kann stabilisieren, muss aber zum Kind passen. Die Weltgesundheitsorganisation betont in ihren Leitlinien zur psychischen Gesundheit, dass zuverlässige Bezugspersonen, soziale Verbundenheit und ein sicherer Rahmen zentrale Schutzfaktoren in Krisensituationen sind. Übertragen auf Haft-Situationen heisst das: Wenn ein Besuch das Kind stark überfordert oder Angst auslöst, braucht es Anpassungen.

  • Vorbereitung: Erkläre dem Kind, wie ein Besuch abläuft (Wartezeiten, Sicherheitskontrollen, wer dabei ist). Kinder profitieren von konkreten Informationen.
  • Nachbereitung: Plane danach Zeit ein. Manche Kinder werden still, andere gereizt oder klammern. Das ist nicht ungewöhnlich.
  • Alternativen: Wenn Besuche (noch) nicht gehen, kann regelmässiger Kontakt per Telefon oder Brief eine Brücke sein.
  • Begleitete Besuche: Wenn es Konflikte zwischen den Eltern gibt, wenn Schutzaspekte eine Rolle spielen oder wenn das Kind sehr belastet ist, kann eine fachlich begleitete Übergabe/Begegnung sinnvoll sein. Zuständigkeiten sind kantonal verschieden; frage bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), einer Familienberatungsstelle oder beim Sozialdienst nach geeigneten Angeboten.

Mit Kindern darüber sprechen: altersgerechte Formulierungen

Kinder spüren Veränderungen sehr genau. Wenn sie keine Erklärung bekommen, füllen sie Lücken oft mit Fantasien – und geben sich nicht selten selbst die Schuld. Es empfiehlt sicgh in belastenden Familiensituationen eine ehrliche, kindgerechte Kommunikation, die Gefühle ernst nimmt und Sicherheit vermittelt.

Grundregeln:

  • Wahr, aber dosiert: Sag so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
  • Keine Details zu Delikten: Kinder brauchen keine juristischen Einzelheiten.
  • Schuld klar verorten: Mach deutlich: Das Kind hat nichts verursacht.
  • Stabilität betonen: Wer kümmert sich? Was bleibt gleich (Schule, Freunde, Rituale)?

Beispiele für Formulierungen (anpassbar):

  • Vorschulalter: «Papa kann im Moment nicht zu Hause sein. Erwachsene haben entschieden, dass er eine Zeit lang an einem Ort bleiben muss. Du bist nicht schuld. Ich bin da und wir werden gut für dich sorgen.»
  • Primarschule: «Papa hat etwas Verbotenes gemacht und muss dafür eine Strafe absitzen. Das ist eine Sache zwischen Erwachsenen. Du darfst traurig oder wütend sein, und du darfst Fragen stellen.»
  • Teenager: «Ich werde dir ehrlich antworten, ohne dich mit Details zu überfordern. Wir schauen gemeinsam, wie viel Kontakt dir guttut und was du in der Schule sagen möchtest.»

Wer kommt für den Unterhalt der Familie auf, wenn der Vater im Strafvollzug ist?

Gemäss Herr Wyss, Vollzugsverantwortlicher in der Strafanstalt Witzwil, ist ein Strafgefangener nicht in der Lage, Unterhalt zu bezahlen. Der Sozialdienst leistet eine Bevorschussung zu Gunsten der Frau. Die Gefangenen in der Strafanstalt Witzwil, die sich im offenen Vollzug befinden, unterstehen der Arbeitspflicht. Sie erhalten ein Entgelt für ihre Arbeit und können damit einen Teil des Unterhaltes bezahlen. Den Rest bezahlt der Sozialdienst.

Die Klientel im Massnahmenzentrum St. Johannsen (therapeutische Massnahmen) ist gemäss Renata Sargent, Bereichsleiterin Soziotherapie und stellvertretende Vollzugsleiterin, oftmals nicht in ein gut funktionierendes Familiengefüge eingebettet. Daher gibt es in vielen Fällen gar keine Partnerinnen oder Kinder. Der Grund liegt sicher unter anderem bei den zum Teil schweren psychischen Störungen (Persönlichkeitsstörungen), respektive den einschlägigen Delikten. Es ist möglich, dass Mütter in den Genuss von Alimentenbevorschussung kommen, aber sie müssen schon vorher Alimente erhalten haben. Der Gang zum Sozialamt ist oft unumgänglich.

Wie kann der Vater sein Besuchsrecht ausüben?

In der Strafanstalt Witzwil haben die Gefangenen ein Besuchsrecht. Kinderbesuche müssen angemeldet werden. Die Kinder können ihren Vater einmal pro Woche von Montag bis Freitag während eineinhalb Stunden besuchen, in der Regel zusammen mit der Mutter, aber auch alleine. Es handelt sich dabei um einen Kinder- und Familienbesuch, der in einem separaten Raum stattfindet, um die Privatsphäre zu gewährleisten. Von Seiten der Vollzugsverantwortlichen wäre es wünsenswert, wenn die Kinder ihren Vater alleine besuchen würden. Wenn die Mutter auch dabei ist, handelt es sich manchmal um eine «Alibiübung», da die Eltern lieber für sich wären. Am Wochenende können die Frauen ihre Partner alleine besuchen. Diese Besuche finden in einem Gemeinschaftsraum statt. Viele Väter sind sehr fürsorglich. Sie können zu Hause anrufen und nützen dies auch.

Im geschlossenen Vollzug wie in der Strafanstalt Thorberg sind Väter im Allgemeinen nicht urlaubsberechtigt, können aber von ihren Familien besucht werden. Gemäss Herrn Caccivio, Direktor der Strafanstalt Thorberg, werden in ganz vereinzelten Fällen durch Sicherheitspersonal begleitete Ausgänge organisiert, so zum Beispiel vor wenigen Monaten, als ein Vater anlässlich einer grossen Untersuchung für seinen körperbehinderten Sohn anwesend sein wollte, um so gemeinsam mit der Mutter vor Ort und im Beisein des Arztes über den weiteren Behandlungsverlauf mitentscheiden zu können.

Die in St. Johannsen Eingewiesenen können jede zweite Woche in der Institution Besuch empfangen. Für Familien mit Kindern gibt es spezielle Besuchszeiten, damit sie unter sich sein können. Die Insassen haben zudem zu Beginn ihres Aufenthaltes zuerst durch das Personal vollbegleitete Urlaube. Die Urlaube werden dazu genutzt, das soziale Beziehungsnetz zu pflegen oder aufzubauen. Den Eingewiesenen werden progressiv teilbegleitete Urlaube bis hin zu unbegleiteten Urlauben gewährt, zuerst ohne, später mit Übernachtungen. Im Vordergrund steht die soziale Integration im weitesten Sinne. Ein gerichtlich verfügtes Besuchsrecht kann nicht von Anfang an vollumfänglich ausgeübt werden. Insassen haben von 06.45 bis 22.00 Uhr freien Zugang zu einer Telefonzelle.

Gemeinsame Ausflüge zwischen Vater und Sohn müssen warten.
Gemeinsame Ausflüge zum Angeln müssen warten, wenn der Vater im Gefängnis oder im Spital ist. Foto: David De Lossy, Photodisc, Thinkstock

Wie gehen die Kinder damit um, wenn sie ihren Vater im Gefängnis besuchen?

Wie Kinder reagieren, ist sehr unterschiedlich: Alter, Bindung, familiärer Umgang mit Stress und die konkrete Besuchssituation spielen eine Rolle. Häufig sind wechselnde Gefühle normal – Neugier, Freude, Scham, Wut, Traurigkeit oder auch scheinbare Gleichgültigkeit.

Gemäss Herrn Wyss ist es schwierig, dies zu beurteilen. Es gibt noch kein Feedback von Kindern, dies ist noch in Arbeit. In Witzwil hat es wenige Väter von Teenagern. Die Kinder werden in den Besuchsraum begleitet und von dort wieder abgeholt. Es gibt Kinder, die Schuldgefühle haben, wenn der Vater rückfällig wird und sie leiden unter der ungewissen Situation.

Wenn das Umfeld herausfindet, dass der Vater eines Kindes im Gefängnis ist, kann es sein, dass das Kind gemobbt wird. Darunter leiden auch die Väter und benötigen Unterstützung. Ein Vater möchte seinen Kindern ein Vorbild sein, wird aber von der Gesellschaft geächtet. Dies kann beim Kind auch Minderwertigkeitskomplexe auslösen. Die Kinder leiden auch unter dem Trennungsschmerz und hoffen auf Veränderung.

Es gibt auch Mütter, die ihren Kindern verschweigen, dass der Vater im Gefängnis ist, vor allem bei kurzen Strafen. Es heisst dann: «Papi ist wegen der Arbeit im Ausland». Diese Mütter hoffen, ihren Kindern dadurch Ausgrenzung oder Mobbing zu ersparen. Gleichzeitig kann ein späteres Herausfinden das Vertrauen belasten. Wenn du unsicher bist, kann eine Beratung helfen, die Information kindgerecht zu formulieren und eine stimmige Geschichte zu finden, die wahr bleibt und dein Kind schützt.

Herr Caccivio hat festgestellt, dass in der Regel alleine der Umstand, dass Insassen von ihren Kindern besucht werden, zu einer eher grösseren Ruhe des betreffenden Vaters führt. In den letzten Wochen wurden bei ihm mehrmals Gesuche von Insassen eingereicht, die sich anlässlich von Besuchen zusammen mit ihren Kindern fotografieren lassen wollten. Obwohl private Kameras ansonsten innerhalb des Anstaltsgeländes nicht erlaubt sind, hat Herr Caccivio diese Gesuche immer bewilligt. Die auf Grund dieser Bewilligungen entstandenen Bilder werden von Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes so aufgenommen, dass auf den Aufnahmen keine Thorberg-spezifischen Details zu erkennen sind. Die Fotos werden dann von den Insassen meistens mit grossem Stolz in der Zelle aufgehängt und auch gerne gezeigt.

In St. Johannsen werden die Besuche eher als belastend erlebt, weshalb es gemäss Frau Sargent wichtig ist, dass die Kontakte möglichst rasch ausserhalb der Institution stattfinden können.

Was sage ich der Schule/Kita – und was dokumentiere ich?

Was du Schule/Kita sagen kannst (kurz, schützend, ohne Details):

  • «Bei uns zu Hause gibt es aktuell eine familiäre Ausnahmesituation. Es kann sein, dass mein Kind in nächster Zeit emotional sensibler reagiert.»
  • «Bitte meldet euch frühzeitig, wenn ihr Veränderungen bemerkt (Rückzug, Konflikte, Leistungsabfall, Mobbing).»
  • «Abholberechtigt sind aktuell: … (mit Telefonnummern).»
  • «Falls ein Thema in der Klasse aufkommt: Wir wünschen uns einen respektvollen Umgang und keine Spekulationen.»

Was du dokumentieren solltest (hilft bei Sozialhilfe/Beiträgen/Bevorschussung):

  • Zusätzliche Betreuungskosten (Kita, Hort, Tagesfamilie, Babysitting) mit Datum und Belegen
  • Fahrtkosten und Zeitaufwand für Klinik-/Anstaltsbesuche (Tickets, Kilometer, Parken)
  • Ausfall von Einkommen, Taggeldabrechnungen, Arbeitgeberbestätigungen
  • Kommunikation/Termine mit Sozialdienst, KESB, Beratungsstellen (Datum, Inhalt, nächster Schritt)

Das Recht des Kindes auf Umgang mit inhaftierten Elternteilen

Gemäss Artikel 9 Abs. 3 und 4 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention KRK) hat das Kind das Recht, regelmässige Beziehungen mit dem inhaftierten Elternteil zu unterhalten, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

In Artikel 9 Abs. 3 und 4 der Kinderrechtskonvention (KRK) wird festgehalten, das Recht des Kindes, welches von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, sei insofern zu achten, dass es regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen pflegen kann. Zudem wird das Recht auf Auskunft über den Verbleib des oder der abwesenden Familienangehörigen garantiert, sofern die Bekanntgabe der betreffenden Informationen dem Wohl des Kindes nicht abträglich sind.

 

Zwei Situationen werden unter www.skmr.ch ausführlich beschrieben. Nachfolgend ein Auszug:

Das Kind, das seinen Elternteil im Gefängnis besucht:

Die meisten Kinder möchten eine Beziehung mit dem inhaftierten Elternteil unterhalten. Die Inhaftierung eines Elternteils hat immer Auswirkungen auf das Kind, ungeachtet seines Alters: Auseinanderbrechen der Familie bzw. des Elternpaars, Umzug, Einstellen mit nur einem Elternteil usw.

Das auf Schuldfähigkeit, Strafe und Wiedereingliederung der erwachsenen Täter/innen basierende Justizsystem trägt dem Kind und seinem Wohl nicht Rechnung:

Die Architektur des Gefängnisses, das Besuchszimmer, das Verhalten des Personals und die fehlende Intimität bewirken, dass die Besuche des Kindes im Gefängnis zu einer unerfreulichen Angelegenheit werden. Kinder von Inhaftierten werden stigmatisiert und diskriminiert. Sie werden für die Fehler des Elternteils bestraft: In der Schule durch die Besuchsrechtsregelung und den Spott der Kameradinnen und Kameraden, in ihrem Sozialleben durch die Straftat des Elternteils und im Familienleben durch mangelnde finanzielle Ressourcen.

Text: Irène Moret, Quelle: Erschienen in EinElternForum 2/2012, herausgegeben von: Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV, Caritas Bern, Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Verein frabina Beratungsstelle für Frauen und binationale Paare. www.einelternforum.ch

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