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Stillen am Arbeitsplatz gut organisiert

Stillen und trotzdem arbeiten: Was zunächst nach einem Widerspruch klingt, ist mit etwas Planung einfach möglich. Der Gesetzgeber gibt stillenden Müttern am Arbeitsplatz sogar einen besonderen Schutz. Wie sich Stillen und Job gut miteinander vereinbaren lassen, erfahren Sie hier.

Stillen am Arbeitsplatz ist möglich.
Der Arbeitgeber muss Müttern das Stillen am Arbeitsplatz ermöglichen. Foto: iStockphoto, Thinkstock

Ihre Rechte als stillende Mutter

Für stillende Frauen gelten im Mutterschutz ähnlichen Bedingungen wie für Schwangere. Das Arbeitsgesetz legt fest, dass sie nicht länger als neun Stunden am Tag arbeiten dürfen. Wer stillt, darf wie bereits in der Schwangerschaft keine gesundheitsgefährdenden und gefährlichen Arbeiten ausführen. Es muss eine ungefährliche Ersatzarbeit für die Stillende gefunden werden. Wenn das nicht möglich ist, hat sie Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes. Sie können als Stillende auch verlangen, dass Sie von beschwerlichen Arbeiten befreit werden. Es sollte möglich sein, dass Sie sich zum Beispiel in einen Ruheraum hinlegen und ausruhen können.

Für Stillende mit Kindern im ersten Lebensjahr gilt zudem, dass der Arbeitgeber ihnen die Zeit zum Stillen frei geben muss und diese bezahlen muss. Im Arbeitsgesetz steht: «Stillenden Müttern sind die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben. Davon wird im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet:

a. bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten;
b. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten;
c. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten.»

Weitere Informationen zum Schutz für stillende Mütter am Arbeitsplatz erhalten Sie bei der Stillförderung Schweiz und in der Broschüre des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco unter www.seco.admin.ch

Organisation der Stillpausen am Arbeitsplatz

Trotz dieser Möglichkeit des Gesetzgebers am Arbeitsplatz zu stillen, nehmen nur wenige Frauen sie in Anspruch. «Je früher Frauen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, desto früher endet die Stillzeit», erklärt Dr. Chantal Schlatter, Pharmazeutin, in ihrem Buch «Stillen neu entdeckt.»

Stillen am Arbeitsplatz ist vor allem gut möglich, wenn der Betrieb eine firmeneigene Krippe im Haus hat. «Sie erleichtern den Müttern den Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit und stellen dem Stillen keine zusätzlichen Hürden in den Weg, was sich positiv auf die Gefühlslage und die Arbeitshaltung der stillenden Mutter auswirkt», so Schlatter weiter.

Hat Ihre Firma keine Kita, sollten Sie überlegen, ob es möglich ist, Ihr Baby in der nahe gelegenen Krippe zu stillen. Vielleicht kann Ihnen jemand Ihr Baby an den Arbeitsplatz bringen? Sollte das nicht gehen, können Sie Ihren Arbeitgeber fragen, ob die Möglichkeit besteht, von zu Hause im Home Office zu arbeiten. Auch Teilzeitarbeit kann die Organisation des Stillens erleichtern.

In jedem Fall ist es sinnvoll, den Arbeitgeber rechtzeitig über Ihren Stillwunsch zu informieren. So geben Sie ihm genügend Zeit über Lösungen nachzudenken.

Tipp zum Stillen

Wenden Sie sich bei Fragen an eine Stillberaterin oder Hebamme. Sie können Ihnen hilfreiche Informationen und Tipps zum Stillen am Arbeitsplatz geben. Drei Stillberatungen werden von der Grundversicherung übernommen.

Stillen am Arbeitsplatz: Mit einer Brustpumpe die Milch abpumpen.
Wenn Sie am Arbeitsplatz nicht stillen können, gibt es die Möglichkeit, die Muttermilch mit einer Brustpumpe abzupumpen. Foto: Medela

Können Sie Ihr Kind nicht stillen, weil beispielsweise die Krippe zu weit weg von Ihrem Arbeitsplatz liegt, können Sie die Milch abpumpen. So erhalten Sie die Milchproduktion aufrecht und Ihr Baby muss nicht auf die wertvolle Muttermilch verzichten.

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen einen Raum zum Abpumpen zur Verfügung stellen kann. Zudem sollten Sie im Büro einen Kühlschrank haben, um die abgepumpte Milch aufzubewahren. Auch ein Wasserhahn ist wichtig, um das Pumpset und die Hände zu waschen.

Im Kühlschrank ist abgepumpte Milch unten an der Rückwand etwa drei bis fünf Tage haltbar. Im Eisfach des Kühlschranks hält sie sich etwa drei Monate, in der Tiefkühltruhe etwa sechs Monate. Allerdings sollten Sie bedenken, dass sich Muttermilch an die Bedürfnisse Ihres Kindes anpasst: «In den ersten Lebenstagen werden viel Eiweiss und Mineralstoffe produziert, jedoch wenig Fett, welches das Neugeborene noch nicht richtig verdauen kann (Vormilch). Danach nimmt der Fettgehalt zu, um die Energie für das Wachstum des Säuglings bereitzustellen», so die Plattform Frauenärzte im Netz. Einmal aufgetaute Milch sollte nicht wieder eingefroren werden.

Die Grundversicherung übernimmt zum Teil Kosten für Stillhilfsmittel wie eine Brustpumpe oder Stilleinlagen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und welche Kosten übernommen werden und ob ein Rezept dafür nötig ist. Brustpumpen können bei Hebammen, Stillberaterinnen und in Apotheken gemietet werden.

Tipps zum Abpumpen im Büro

Medela, Produzent von Milchpumpen, empfiehlt:

  • Nehmen Sie 2 Stoffwindeln mit, um Ihre Kleidung während des Abpumpens zu schützen.
  • Packen Sie ein Foto, Kleidungsstück oder Spielzeug Ihres Kindes ein. Das hilft Ihnen, sich beim Abpumpen an Ihr Kind zu erinnern und den Milchfluss anzuregen.
  • Packen Sie eine Kühltasche mit Flaschen und einem Kühlelement sowie eine Tasche mit Pumpe, Stoffwindeln, Foto und ausreichend Stilleinlagen zusammen.
  • Stillen Sie etwa eine Stunde vor Aufbruch in Ruhe oder pumpen sie ab, wenn es vom Stillrythmus besser passt.
  • Legen Sie im Büro Ihre Kühltasche und die Flaschen unten in den Kühlschrank und das Kühlelement in das Gefrierfach.
  • Weisen Sie Ihre Arbeitskollegen auf das Abpumpen hin.
  • Pumpen Sie 1–4 Mal ab, möglichst so regelmässig, wie Ihr sonstiger Stillrhythmus ist.
  • Wieder zu Hause können Sie die am Arbeitstag abgepumpte Milch entweder am nächsten Tag dem Babysitter übergeben oder abends einfrieren.

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