Freizeit > Ferien & ReisenFamilienferien mit Gastkind: Erholung von Anfang an«Mama, mir ist langweilig!» Diesen Satz hören Eltern selten in den Familienferien, wenn sie einen Freund oder eine Freundin ihres Kindes mitgenommen haben. Zusammen können die Gleichaltrigen die tollsten Abenteuer erleben! Damit sich das Gastkind rundum wohl fühlt, gilt es, einige Aspekte zu beachten. Sigrid Schulze Obwohl das Sändeln mit dem Papi auch Spass macht, ist es mit einem Gspändli lustiger. Foto: Photick/Odilon Dimier, Photick, Thinkstock Endlich Ferien! Doch kaum am Ziel der Träume angekommen, klagt das Kind über Langeweile. Was ihm in den Familienferien fehlt, ist ein Spielkamerad. Der Versuch, dem Kind selbst ein Spielkamerad zu sein, ist für die Eltern anstrengend und für das Kind unbefriedigend. So sehr sich Eltern auch bemühen, können sie kein Kind zum Spielen ersetzen. Wenn ein Kind sich schwer tut, auf fremde Kinder zuzugehen, kann es sinnvoll sein, einen gleichaltrigen Freund oder eine Freundin mitzunehmen – zum Quatsch machen, im Sand buddeln, auf den Spielplatz gehen und barfuss durch den Regen stapfen. Während die Kinder spielen, können auch die Eltern relaxen. Damit die Familienferien mit Gastkind harmonisch verlaufen, sollten Sie einiges beachten. Auf die Bedürfnisse des Gastkindes eingehen Besprechen Sie im Vorfeld mit den Eltern des Gastkindes: Kuscheltier Welches Kuscheltier ist wichtig? Muss es bei jedem Ausflug dabei sein? Oder leistet es nur abends beim Einschlafen emotionale Unterstützung? Lieblingsspeisen Was mag das Kind essen, was mag es nicht? Vorlieben Welche Freizeitaktivitäten liebt das Kind, was unternimmt es nicht so gern?Gesundheit Braucht das Gastkind spezielle Medikamente? Hat es eine Allergie? Welche Mittel helfen ihm daheim, wenn es erkältet ist oder Durchfall hat? Welche Rituale trösten das Kind, wenn es weint? Heimweh in den Familienferien vorbeugen Kinder können Heimweh bekommen, je jünger sie sind und je länger der Urlaub dauert, um so eher. Sinnvoll ist es deshalb, die gemeinsame Zeit auf ein paar überschaubare Tage zu beschränken. Ist der Ferienort in der Nähe, besteht die Möglichkeit, dass die Eltern des Gastkindes das Urlaubskind erst in der Mitte der Familienferien bringen. Und fühlt es sich nicht wohl, kann es im Zweifelsfall auch wieder abgeholt werden. Ist es dem Gastkind wichtig, während der Ferien mit den Eltern zu telefonieren? Oft ist es ratsam, den Kontakt auf SMS oder Mails zu beschränken. Die vertraute Stimme von Mama oder Papa zu hören, kann schnell Heimweh auslösen. Viele Eltern berichten, dass ein Gute-Nacht-Brief Wunder wirkt. Das Vorlesen eines liebevollen Elternbriefes am Abend kann zum Ritual während der Ferien werden. Unter dem Kopfkissen begleitet der Brief das Kind die ganze Nacht. Familienferien mit Gastkind: die Kosten Wer ein Gastkind mit in die Familienferien nimmt, hat höhere Urlaubskosten. Zum Glück halten sie sich in der Regel in Grenzen. Die Ferienwohnung wird meist durch einen weiteren kleinen Bewohner nicht teurer. Und auch, wer mit Zelt unterwegs ist, muss nur mit wenigen Zusatz-Kosten rechnen. Eintrittspreise, Sportkurse und Restaurantbesuche schlagen dagegen zu Buche. Wer ein Kind einlädt, mit in die Familienferien zu kommen, sollte allerdings nicht zu kleinlich sein. Vielleicht können die Eltern einen Pauschalbetrag zum Urlaub beisteuern? Vor dem Familienurlaub Regeln besprechen Ein Gast ist König, doch einen Urlaub lang einen König zu bewirten, kann mühsam sein. Besser ist es deshalb, wenn das eigene Kind und das Gastkind in den Familienferien dieselben (überschaubaren) Rechte und Pflichten haben. Damit nicht gleich nach der Ankunft ein Streit darüber entbrennt, welches Kind welches Bett bekommt, ist es wichtig, die Regeln im Vorfeld zu besprechen. Sich abwechseln, teilen und hin und wieder nachgeben sind Strategien, die für viel Harmonie sorgen. Lässt sich keine Einigung erzielen, kann das Los entscheiden. Der Verlierer darf dann beim nächsten Mal bestimmen. Rechtliche Aspekte für die Familienferien mit GastkindVollmacht Immer wieder werden Kinder ins Ausland entführt. Eine Vollmacht bewahrt Eltern davor, in einen solchen Entführungsverdacht zu geraten. Auf eine Vollmacht gehören folgende Angaben: Datum, Namen und Adressen der Familie und der Gastfamilie, Länge der Reise und Reisedaten, Übertragung der Personenfürsorge während der Dauer der Reise auf die Gastfamilie, Unterschrift der Gasteltern, Telefonnummer und Passnummer. Wer dazu noch eine Kopie von den Ausweispapieren der Eltern mit im Gepäck hat, kann beweisen, dass diese die Vollmacht unterschrieben haben. Noch mehr rechtliche Sicherheit bietet eine notariell beglaubigte Vollmacht. Ausweis Pass oder Identitätskarte ist Pflicht, wenn die Reise ins europäische Ausland geht. Ausserhalb von Europa brauchen Kinder einen Reisepass. In manchen Ländern muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate gültig sein. Je nach Reiseland ist auch ein Visum erforderlich. Arztbesuch Auch das Gastkind kann in den Ferien krank werden. Wichtig ist deshalb, dass Krankenversichertenkarte, Impfpass und wenn nötig der Auslandskrankenschein mit auf Reisen sind. Aufsichtspflicht in den Familienferien Das Wohlergehen des Gastkindes liegt in den Händen der Gastfamilie. Klar, dass die Gasteltern ein wachsames Auge auf das Kind haben müssen. Sie haften nun nicht nur für ihr eigenes Kind, sondern auch für das Gastkind. Sinnvoll ist es, im Vorfeld des Urlaubs mit der Haftpflichtversicherung abzuklären, auf welche Weise sich gegen Schadenersatzansprüche aus einer Aufsichtsverletzung absichern lässt.