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HarmoS: Streit um die Schul-Harmonisierung

Um die Schule bebt ein Kulturkampf. HarmoS, das Schulharmonisierungs-Programm unter den Kantonen erhitzt die Gemüter. Einige Kantone haben bereits Ja gesagt, fünf Kantone sind HarmoS nicht beigetreten. Um was geht es nun wirklich?

HarmoS: Streit um die Schulharmonisierung
Kindergarten bleibt Kindergarten - auch mit HarmoS. Foto: iStock, Thinkstock

Der Streit um HarmoS produziert viele Mythen. Fakt ist: 2006 wurde per Volksentscheid mit 86 Prozent Ja-Stimmen der Bildungsartikel in die Bundesverfassung aufgenommen. Er verlangt von den Kantonen die Vereinheitlichung des Schuleintrittsalters und die Dauer der Schulstufen. HarmoS ist die Abkürzung für „interkantonale Vereinbarung über die Vereinheitlichung der Schulstufen“ und eben ein Vorschlag, wie der Verfassungsartikel umgesetzt werden kann. Der Vorschlag stammt von den Erziehungsdirektoren der 26 Kantone.

HarmoS ist bereits in Kraft

Mit dem Beitritt von 10 Kantonen ist HarmoS am 1. August 2009 in Kraft getreten. Schaffhausen, Waadt, Jura, Glarus, Wallis, Neuenburg, St. Gallen, Zürich, Genf und Tessin sind bei HarmoS dabei. Die beigetretenen Kantone haben nun sechs Jahre Zeit für die Umsetzung.

Den Beitritt abgelehnt haben bisher Luzern, Nidwalden, Schwyz, Thurgau und Graubünden. In Bern hatte der Grosse Rat HarmoS zugestimmt, EDU und SVP hatte erfolgreich für ein Referendum gesammelt. Ebenfalls das Referendum ergriffen wurde in Zug und Freiburg.

Übrigens: Der Bund kann HarmoS auf Antrag interessierter Kantone für alle Kantone verbindlich erklären, oder Kantone zur Beteiligung an interkantonalen Verträgen verpflichten. Im Bereich des Schulwesens betrifft dies allerdings ausschliesslich die in der Bundesverfassung in Art. 62, Abs. 4 genannten Bereiche und die kantonalen Hochschulen.

  • Einschulung & obligatorische Schulzeit:
    Mit HarmoS wird der bisher freiwillige Kindergarten ein Teil der obligatorischen Schulzeit. Damit vereinheitlicht HarmoS die heutige Mehrheitslösung in der Schweiz: heute besuchen in der Schweiz rund 86% der Kinder während zwei Jahren den Kindergarten. In 14 Kantonen ist der Besuch mindestens eines Kindergartenjahres obligatorisch oder wird ein Kindergarten-Obligatorium per 2008/2009 umgesetzt. Die obligatorische Schulzeit verlängert sich damit von 9 auf 11 Jahre und beginnt nicht im Alter von 6, sondern von 4 Jahren. HarmoS ändert auch den Stichtag: Neu kommen Kinder in den Kindergarten, die vor Ende Juli ihren 4. Geburtstag feiern. Bisher war Stichtag 1. Mai. Die jüngsten Kinder im Kindergarten könnten somit höchstens drei Monate jünger sein als heute.
  • Kindergarten
    HarmoS ändert nichts an den Inhalten des bisherigen Kindergartens. Die Kantone können am traditionellen Kindergarten festhalten oder eine Basisstufe für die ersten vier Jahre oder eine Grundstufe für die ersten drei Jahre Schule einführen. Der Entscheid über die Einführung einer Grund- oder Basisstufe hat mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat nichts zu tun. Wer sein Kind nicht in den Kindergarten schicken möchte, kann eine Ausnahmebewilligung einholen. Kantone können Ausnahmen individuell handhaben. Der Kanton Uri hat bereits ein unbürokratisches Verfahren angekündigt – die Eltern könnten entscheiden, das Kind ein Jahr später einschulen zu lassen.
  • Änderungen der Schule
    HarmoS bringt eine Einführung von Blockzeiten und die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts. Die Lehrpläne werden für alle Sprachregionen vereinheitlicht. Zudem bringt HarmoS einheitliche Bildungsstandards. Darin werden Kompetenzen beschrieben, die Schülerinnen und Schüler mindestens erreichen sollen. Stichproben werden überprüfen, ob diese Standards erreicht werden.
  • Tagesschule
    HarmoS verlangt von den Kantonen, ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen bereitzustellen. Ob die Kinder am Morgenempfang, am Mittagstisch oder an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, bleibt den Eltern überlassen. Die Tagesstrukturen werden nach Bedarf geschaffen und sind auch kostenpflichtig.
  • Lehrpersonen
    Der Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer unterstützen den Beitritt zu HarmoS. Der Verband der Kindergärtnerinnen hat sich aufgelöst und wurde in den Verband der Lehrerinnen und Lehrer eingegliedert.

Was bringt HarmoS nicht?

Vieles, das zurzeit in der öffentlichen Diskussion mit HarmoS in Verbindung gebracht wird, ist eine Ideologiedebatte und hat mit den Inhalten von HarmoS gar nichts zu tun.

  • Kein Thema von HarmoS: Obligatorisch zu nutzende Tagesstrukturen oder Tagesschulen
  • Kein Thema von HarmoS: Organisation des Langzeitgymnasiums
  • Kein Thema von HarmoS: Abschaffung von Sonderklassen
  • Kein Thema von HarmoS: Einführung eines Sozialindex
  • Kein Thema von HarmoS: Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Organisation des Unterrichts (Stundenplan, Anzahl der Lektionen etc). Ebenso sind alle Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung des Unterrichts durch Klassenlehrpersonen oder Fachlehrpersonen oder deren Ausbildung kein Thema von HarmoS.
  • Kein Thema von HarmoS: Hochdeutsch als Unterrichtssprache ab Kindergarten

 

Unbestritten wird HarmoS mit Aufwänden verbunden sein. Doch wegen zusätzlichen Kosten dringend notwendige und auch von der Wirtschaft unterstützte Vereinheitlichungen der Schule zu verhindern, ist kurzfristig gedacht. Zudem: Viele der in Leserbriefen und Beiträgen vorgerechneten Mittelaufwände betreffen in vielen Kantonen bereits vor und parallel zu HarmoS laufende Schulreformen. Auch die Kantone, de HarmoS vorerst nicht beitreten werden, verfolgen dennoch ihre Schulreformen weiter.

Es ist zu erwarten, dass das HarmoS-Konkordat zu einer Beruhigung im Bereich der obligatorischen Schule führen wird. Es beruht denn auch auf einem breiten Konsens und vereinheitlicht diejenigen strukturellen Eckwerte, die heute in einer Mehrheit der kantonalen Schulsysteme bereits Anwendung finden.

Text: Kathrin Fischer

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