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Dein Baby, 8 Wochen alt: Die erste Impfung – was dich beim Termin erwartet

Zwei Monate ist dein Baby jetzt alt. Es schaut dich lange an und schenkt dir vielleicht schon sein erstes Lächeln. In diesen Tagen steht die Kontrolle in der Kinderarztpraxis an, und mit ihr die erste Impfung. Hier liest du, welche Impfungen dein Baby heute bekommt, wie du ihm beim Piks hilfst und worauf du danach achtest. Und für dich endet nach acht Wochen das Arbeitsverbot des Mutterschutzes.

Bei der ersten Impfung wird gegen verschiedene Krankheiten geimpft.
Mit zwei Monaten ist der erste Impftermin. Foto: iStockphoto, Thinkstock

Entwicklung deines Babys mit zwei Monaten

Seit der Geburt hat sich dein Baby stark verändert. Es sieht immer besser und folgt einem Gesicht oder einem Spielzeug mit den Augen, wenn du es langsam vor ihm hin und her bewegst. Kräftige Farben und starke Kontraste ziehen seinen Blick an. Sprichst du mit ihm, schaut es dich an und lächelt vielleicht schon zurück. Bald antwortet es dir mit ersten Lauten.

Auf dem Bauch hebt dein Baby den Kopf jetzt kurz an, und seine Hände öffnen sich immer öfter. Legst du ihm einen Finger in die Hand, hält es ihn fest. Das ist noch der Greifreflex. Gezielt nach etwas greifen lernt es erst in den nächsten Monaten.

Viele Eltern erleben um die achte Woche wieder eine unruhige Phase: Das Baby will öfter trinken, schläft schlechter und braucht mehr Nähe. Bekannte Sprung-Kalender legen solche Phasen auf feste Wochen. Gesichert ist das nicht, und jedes Kind hat sein eigenes Tempo. Was hinter den Phasen stecken kann und wie ihr gut durchkommt, liest du im Ratgeber zum Wachstumsschub beim Baby.

Die Kontrolle mit zwei Monaten

Mit acht Wochen steht die nächste Vorsorgeuntersuchung an. Deine Kinderärztin oder dein Kinderarzt misst Gewicht, Länge und Kopfumfang und schaut, ob sich dein Baby altersgemäss entwickelt: Nimmt es Blickkontakt auf? Reagiert es auf freundliche Ansprache? Folgt es einem Gesicht mit den Augen? Danach geht es um den Impfplan. Bring dazu den Impfausweis mit, falls dein Baby schon einen hat. Ist es am Impftag oder kurz davor krank, ruf vorher in der Praxis an. Welche Kontrollen im ersten Jahr noch folgen, findest du in der Übersicht zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Baby.

Die erste Impfung: Das bekommt dein Baby mit zwei Monaten

Mit zwei Monaten beginnen die Basisimpfungen, die in der Schweiz für alle Säuglinge empfohlen sind. Eine einzige Spritze, die Sechsfachimpfung, schützt dein Baby gegen sechs Krankheiten:

  • Diphtherie
  • Starrkrampf (Tetanus)
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Kinderlähmung (Polio)
  • Haemophilus influenzae Typ b, ein Bakterium, das eine eitrige Hirnhautentzündung oder eine gefährliche Entzündung des Kehldeckels auslösen kann
  • Hepatitis B

Mit einer zweiten Spritze kommt die Impfung gegen Pneumokokken dazu. Beide werden mit vier und mit zwölf Monaten wiederholt, danach ist die Grundimmunisierung abgeschlossen.[1]

Seit 2024 sind für alle Säuglinge zwei ergänzende Impfungen empfohlen: die Schluckimpfung gegen Rotaviren und die Impfung gegen Meningokokken B. Bei ergänzenden Impfungen steht der Schutz deines eigenen Kindes im Vordergrund, bei den Basisimpfungen zusätzlich der Schutz der ganzen Bevölkerung.[1] Vor dem RS-Virus, einem Erreger schwerer Atemwegsinfekte bei Säuglingen, schützt eine einmalige Spritze mit Antikörpern. Kam dein Baby zwischen April und September zur Welt, ist sie im Oktober oder so bald wie möglich danach vorgesehen. Babys, die zwischen Oktober und März geboren sind, bekommen sie in der ersten Lebenswoche. Wurde die Mutter in der Schwangerschaft gegen RSV geimpft, braucht es sie meist nicht, ausser das Baby kam weniger als zwei Wochen nach dieser Impfung oder vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt. Hat dein Winterbaby keinen dieser Schutzwege bekommen oder trifft eine der Ausnahmen zu, sprich es beim Termin an.[1]

Impfungen sind in der Schweiz freiwillig. Hast du Fragen oder Bedenken, sprich sie beim Termin offen an. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für alle diese Impfungen und auch für das Beratungsgespräch dazu. Wie bei einem gewöhnlichen Arztbesuch kann dabei eine Kostenbeteiligung anfallen.[2]

Die Schluckimpfung gegen Rotaviren

Rotaviren lösen bei kleinen Kindern heftigen Brechdurchfall aus. Weil ein Baby dabei schnell zu viel Flüssigkeit verliert, muss es manchmal ins Spital. Die Impfung verhindert 81 bis 86 Prozent dieser Spitalaufenthalte.[1] Woran du einen Magen-Darm-Infekt erkennst und wann es kritisch wird, liest du im Artikel über Rotaviren und Noroviren beim Baby.

Geimpft wird nicht mit einer Spritze, sondern mit ein paar Tropfen in den Mund, zweimal: mit zwei und mit vier Monaten. Das Zeitfenster ist eng. Die erste Dosis ist ab sechs Wochen möglich und muss spätestens mit 15 Wochen und 6 Tagen gegeben sein, die zweite bis 23 Wochen und 6 Tage. Ab 24 Wochen darf dein Baby die Impfung nicht mehr bekommen. Stillen oder den Schoppen geben kannst du vorher und nachher wie gewohnt.[1]

Hat dein Baby am Impftag Durchfall oder erbricht es, wird die Schluckimpfung verschoben. Bei einer schweren akuten Erkrankung wartet man auch mit den Spritzen.[1] Ein leichter Schnupfen ist dagegen kein Grund zum Verschieben.[3] Weil das Zeitfenster eng ist, sollte der neue Termin bald folgen.

Sehr selten kann die Impfung eine Darmeinstülpung auslösen, am ehesten in der ersten Woche nach der ersten Dosis. Hat dein Baby danach starke Bauchschmerzen, erbricht es immer wieder, ist Blut im Stuhl, wirkt sein Bauch aufgebläht oder bekommt es hohes Fieber, melde dich unverzüglich bei deiner Kinderärztin oder auf dem Kindernotfall. Hatte dein Baby schon einmal eine Darmeinstülpung, hat es eine angeborene Fehlbildung des Darms, die eine solche Einstülpung begünstigt, oder einen schweren angeborenen Immundefekt, darf es die Impfung nicht bekommen.[3]

Die Meningokokken-B-Impfung: oft ein eigener Termin

Meningokokken sind Bakterien, die eine Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung auslösen können. Solche Erkrankungen sind selten, verlaufen aber oft schwer. Bei Kindern unter fünf Jahren gehen rund drei Viertel davon auf die Gruppe B zurück. Empfohlen sind deshalb für alle Säuglinge drei Dosen: mit drei und mit fünf Monaten, frühestens mit zwei und vier, und eine dritte zwischen 12 und 18 Monaten.[1]

Diese Impfung löst häufiger Fieber aus, vor allem zusammen mit anderen. Darum plant die Praxis sie wenn möglich an einem eigenen Termin. Wird sie doch am selben Tag gegeben, kann deine Kinderärztin dir raten, deinem Baby direkt nach der Impfung und dann noch zweimal im Abstand von sechs Stunden Paracetamol zu geben. Die Menge richtet sich nach dem Gewicht, und sie legt sie für dich fest.[1] Woran du eine Hirnhautentzündung erkennst, liest du im Ratgeber Hirnhautentzündung beim Kind.

So hilfst du deinem Baby beim Piks

Ganz ohne Tränen geht eine Impfung selten. Du kannst deinem Baby den Moment aber deutlich leichter machen. Am besten hilft, was es ohnehin beruhigt. Stillst du, leg es kurz vor der Spritze an und lass es währenddessen und danach weitertrinken. Der Schoppen wirkt ähnlich, auch ein Nuggi kann helfen.[4]

Trinkt dein Baby gerade nicht, hilft Zuckerwasser. Ein bis zwei Milliliter einer Zuckerlösung, ein bis zwei Minuten vor der Spritze in den Mund gegeben, lindern den Schmerz. Selbst angerührt ist das etwa ein Teelöffel Zucker in zehn Milliliter Wasser. Bekommt dein Baby die Schluckimpfung gegen Rotaviren, kann sie das Zuckerwasser ersetzen, wenn es sie vor den Spritzen bekommt. Auch eine betäubende Creme oder ein Pflaster auf der Einstichstelle lindert den Schmerz, muss aber je nach Mittel 20 bis 60 Minuten vorher aufgetragen werden.[4] Frag deshalb schon bei der Terminvereinbarung, was die Praxis bereithält und ob eine Creme für dein Baby in Frage kommt.

Halte dein Baby während der Impfung auf dem Schoss, eng an dich. Das tröstet besser, als wenn es flach auf der Liege liegt. Halte es sicher, aber drück es nicht mit Kraft nieder, denn das macht ihm zusätzlich Angst. Paracetamol vorbeugend gegen den Impfschmerz zu geben, ist nicht sinnvoll: Gegen den Schmerz beim Piks hilft es nicht, und es kann die Wirkung mancher Impfungen abschwächen.[4] Anders ist es bei der Meningokokken-B-Impfung am selben Tag. Dort geht es nicht um den Piks, sondern darum, das Fieberrisiko zu senken. Ob dein Baby dafür Paracetamol bekommt, entscheidet die Kinderärztin.

Nach der Impfung: Was normal ist und wann du anrufst

Nach der Impfung ist die Einstichstelle oft gerötet, geschwollen oder druckempfindlich. Solche Reaktionen sind häufig und gehen von selbst vorbei, schwere Komplikationen sind äusserst selten.[1] Dass dein Baby am Impftag quengeliger ist oder mehr schläft als sonst, kommt häufig vor. Gib ihm viel Nähe und lass es trinken, so oft es mag.

Auch Fieber nach der Impfung kommt vor. Bei einem Baby unter drei Monaten spricht man ab 38 °C von Fieber, und in diesem Alter gehört es unverzüglich ärztlich angeschaut.[5] Ruf darum auch nach der Impfung in der Praxis an, wenn das Thermometer 38 °C oder mehr zeigt. Miss bei einem so jungen Baby die Temperatur im Po, das ist bis zum ersten Geburtstag die empfohlene Messart.[5] Trinkt dein Baby schlecht, wirkt es apathisch oder lässt es sich kaum wecken, melde dich ebenfalls sofort.

Rituale geben deinem Baby Halt

Langsam findet dein Baby in einen Tagesablauf. Es bleibt länger wach und will spielen, und die Schlafenszeiten werden regelmässiger. Ein fester Rhythmus von Tag und Nacht entsteht aber erst nach und nach, und jedes Kind findet ihn in seinem eigenen Tempo.

Rituale helfen ihm dabei. Gemeint sind kleine Abläufe, die immer gleich sind, etwa dasselbe Lied vor dem Schlafen bei gedämpftem Licht. Was sich wiederholt, kann dein Baby vorhersehen, und das gibt ihm Sicherheit.

Babys ermüden schnell und brauchen nach einer Wachphase bald wieder Schlaf. Müde wird dein Baby meist sichtbar: Es gähnt, wendet den Blick ab und will nicht mehr «reden». Es saugt an der Faust, am Nuggi oder am Nuscheli, und seine Augen wirken glasig. Leg es dann hin, bevor es übermüdet ist. Ein überdrehtes Baby findet schwerer in den Schlaf.

Dass dein Baby nachts noch trinken will, ist mit zwei Monaten normal. Halte diese Mahlzeiten ruhig und dunkel, und wechsle die Windel nur, wenn es nötig ist. So merkt dein Baby, dass die Nacht nicht zum Spielen da ist. Wie du ihm beim Einschlafen hilfst und wie es sicher schläft, liest du in der nächsten Folge des Babykalenders.

Tipps für dich: Mutterschaftsurlaub, Wiedereinstieg und Stillen

Acht Wochen nach der Geburt endet das Arbeitsverbot im Schweizer Mutterschutz. Bis jetzt durftest du gar nicht beschäftigt werden. Der Mutterschaftsurlaub dauert aber 14 Wochen. In dieser Zeit bekommst du als Angestellte 80 Prozent deines bisherigen Lohns, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag pro Tag.[6]

Willst du früher zurück, gilt es eines zu wissen: Sobald du wieder arbeitest, auch nur in Teilzeit, endet der Mutterschaftsurlaub, und mit ihm die Entschädigung für die restlichen Wochen. Bis zur 16. Woche nach der Geburt darfst du nur mit deinem Einverständnis beschäftigt werden. Ist deine Probezeit vorbei, darf dir dein Arbeitgeber in dieser Zeit auch nicht kündigen.[6]

Für den Wiedereinstieg braucht es eine Betreuung für dein Baby. Viele Familien zählen auf die Grosseltern, andere wählen eine Kita oder eine Tagesfamilie. Was die Modelle kosten und worin sie sich unterscheiden, zeigt der Vergleich zur Kinderbetreuung.

Stillst du noch, wenn du wieder arbeitest, musst du deshalb nicht abstillen. Dein Arbeitgeber muss dir die Zeit zum Stillen oder Abpumpen freigeben, und im ersten Lebensjahr deines Kindes zählt sie als bezahlte Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten bei einem Arbeitstag bis vier Stunden, 60 Minuten bei mehr als vier und 90 Minuten bei mehr als sieben Stunden. Ob du im Betrieb oder zu Hause stillst, entscheidest du selbst. Gefährliche oder belastende Arbeiten muss dir der Arbeitgeber abnehmen oder dir eine gleichwertige Ersatzarbeit anbieten.[6] Wie sich das im Alltag organisieren lässt, liest du im Beitrag Stillen am Arbeitsplatz.

Quellen

  1. Bundesamt für Gesundheit BAG und Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF: Schweizerischer Impfplan 2026 (PDF, Stand Februar 2026), Tabelle 1, Abbildung 1, Kapitel 1.1 und Abschnitte «Kontraindikationen» und «Unerwünschte Impferscheinungen». Abgerufen am 01.10.2026.
  2. Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV, SR 832.112.31): Art. 12a Prophylaktische Impfungen (PDF, Stand 1. August 2026). Abgerufen am 01.10.2026.
  3. GlaxoSmithKline AG: Fachinformation Rotarix liquid (Rotavirus-Impfstoff), Stand der Information Juni 2026, Abschnitte «Kontraindikationen» und «Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen». Abgerufen am 01.10.2026.
  4. Taddio A. et al.: Reducing distress during vaccine injections: 2026 clinical practice guideline update. Kanadische Leitlinie, CMAJ 2026;198(32):E1243. Abgerufen am 01.10.2026.
  5. Universitäts-Kinderspital Zürich, Notfallstation: Elterninformation «Fieber» (PDF). Abgerufen am 01.10.2026.
  6. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Mutterschutz. Information für Schwangere, Stillende und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis (PDF, Broschüre 2024). Abgerufen am 01.10.2026.

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