Zum Inhalt
Baby > Baby Kalender

Dein Baby, 9 Monate alt: Vorsicht mit Babyfotos im Internet – die Checkliste vor dem Posten

Mit 9 Monaten wird aus deinem Baby langsam ein Kleinkind: Es sitzt frei, erforscht die Wohnung und zeigt seinen eigenen Willen. Viele Eltern halten diese Wochen mit der Kamera fest – und teilen die Bilder. Hier liest du, was dein Baby jetzt kann, was an der 9-Monats-Vorsorgeuntersuchung geprüft wird und woran du denken solltest, bevor ein Babyfoto online geht.

Viele Eltern stellen heute ihre Babyfotos ins Internet.
Ein Babyfoto ist schnell hochgeladen – zurückholen lässt es sich kaum. Foto: Bananastock, Thinkstock

Entwicklung mit 9 Monaten: Das kann dein Baby jetzt

In mancher Hinsicht ist dein 9 Monate altes Baby schon ganz schön gross: Aus dem hilflosen Neugeborenen ist ein Kind geworden, das sich auf die eine oder andere Art fortbewegt. Das Gesundheitsheft von pädiatrie schweiz beschreibt für dieses Alter vier typische Schritte [1]:

  • Es sitzt frei.
  • Es bewegt sich fort und erforscht seine Umgebung.
  • Es beginnt aufzustehen und macht erste Gehversuche.
  • Es experimentiert – zum Beispiel, indem es immer wieder Gegenstände zu Boden wirft.

Ob dein Baby dabei krabbelt, robbt oder rutscht, ist zweitrangig: In der Vorsorge-Checkliste der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie steht für den 9. Monat schlicht «kann sich irgendwie fortbewegen» [2]. Ebenfalls auf dieser Liste: Dein Baby greift gezielt, sucht heruntergefallene Gegenstände wieder – es hat verstanden, dass Dinge weiter existieren, auch wenn es sie nicht sieht – und reagiert auf seinen Namen [2].

Mit einem Dreivierteljahr löst sich das Baby immer mehr von der Mutter und entwickelt seine eigenständige Persönlichkeit. Wahrscheinlich hast du schon gemerkt, dass es seinen Willen sehr deutlich zeigt. Dazu gehört auch das Gegenteil: Viele Babys fremdeln jetzt stark – die Kinderärztin spricht das an der 9-Monats-Untersuchung von sich aus an, weil es in diesem Alter dazugehört [2]. Routine und Rituale geben deinem Kind in dieser Phase Sicherheit. Ein immer gleiches Abendritual hilft ihm, schneller in den Schlaf zu finden.

Der Bewegungsradius wächst – und mit ihm die Gefahren

Wenn dein Baby auf die Treppe zukrabbelt, weiss es nicht, dass es hinunterfallen kann. Genau darauf zielt die Unfallverhütung in diesem Alter: Die Vorsorge-Checkliste hält für den 9. Monat ausdrücklich fest, dass die Gefahren mit dem Bewegungsradius zunehmen [2]. Das Gesundheitsheft wird konkret [1]:

  • Fenster, Treppen und Steckdosen sichern.
  • Kleine Gegenstände wegräumen – vor allem Knopfbatterien und Murmeln.
  • Dein Kind im Kinderstuhl anschnallen und in seiner Nähe bleiben.
  • Keine «Lauflernhilfe» verwenden: Sie ist laut pädiatrie schweiz unnötig und gefährlich, kann schwere Unfälle verursachen und fördert die Entwicklung in keiner Weise [1].

Wie du Zimmer für Zimmer vorgehst, steht in unserer Anleitung, wie du dein Zuhause kindersicher machst. Zusätzlich kannst du dein Kind vorsichtig mit Gefahren vertraut machen, damit es irgendwann von selbst weiss, dass es den heissen Ofen nicht anfassen soll. Am besten funktioniert das, wenn du ein Verbot mit einer sinnlichen Erfahrung verbindest: Zeig ihm am Ofen, dass es dort sehr warm ist – natürlich ohne dass sich dein Kind verbrennt. So versteht dein Kleines besser, was du meinst, wenn du «Heiss!» sagst.

Die 9-Monats-Vorsorgeuntersuchung steht jetzt an

Der Termin bei der Kinderärztin ist mit 9 Monaten fällig – im Vorsorgeplan von pädiatrie schweiz ist er eine eigene Untersuchung, die nächste folgt mit 12 Monaten [1]. Geprüft werden Wachstum, Motorik, Gehör, Sprache und das soziale Verhalten; ausserdem stehen Ernährung, Zahnpflege und Unfallverhütung auf dem Beratungsprogramm [2]. Welche Termine im ersten Jahr sonst noch anstehen, liest du in unserer Übersicht zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Baby.

Die zeitliche Streubreite ist gross, und jedes Kind hat sein eigenes Tempo [1]. Es gibt aber Beobachtungen, mit denen du nicht bis zum Termin warten solltest. pädiatrie schweiz rät, die Kinderärztin aufzusuchen, wenn du bei einem Kind zwischen 6 Monaten und 3 Jahren wiederholt feststellst, dass es sich beim Zurufen nicht umdreht, dich offenbar nicht versteht – oder wenn du dich schlicht fragst, ob es gut hört [1].

Babyfotos im Internet: Wer sieht sie wirklich?

Fotos sind eine schöne Erinnerung, gerade bei Babys, die sich so schnell verändern. Viele Eltern stellen ihre Babyfotos auch ins Internet. Verwandte und Freunde, die weiter weg wohnen, können so am Aufwachsen teilhaben. Das ist verständlich – nur ist das Kind auf dem Bild rechtlich nicht einfach Teil des Familienalbums.

Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild und kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie ihr Bild aufgenommen und veröffentlicht wird. Das schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB); sobald abgebildete Personen erkennbar sind, gelten Fotos als Personendaten [3]. Dieses Recht hat dein Baby von Anfang an – es kann es nur noch nicht selbst wahrnehmen. Daraus folgt für den Alltag:

  • Andere brauchen deine Zustimmung. Wer Bilder von Minderjährigen veröffentlicht, muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen [3]. Kita, Verein oder Fotografin dürfen ein Foto deines Kindes also nicht ungefragt online stellen. Umgekehrt gilt dasselbe für dich, wenn andere Kinder mit auf dem Bild sind.
  • Eine Einwilligung lässt sich zurückziehen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Veröffentlichung nicht mehr zulässig [3].
  • Kontrolle gibt es nur vorher. Ist ein Bild einmal allgemein zugänglich, lässt sich kaum noch kontrollieren, was damit geschieht [3]. Deshalb entscheidet sich alles vor dem Upload, nicht danach.

Was das für Schule, Verein und Ferienlager bedeutet, haben wir separat zusammengefasst: Recht am eigenen Bild bei Kinderfotos.

Checkliste: Kann ich dieses Bild teilen?

Die nationale Plattform Jugend und Medien des Bundesamts für Sozialversicherungen hat für Eltern einen Flyer mit zehn Prüffragen herausgegeben. Der Grundsatz: Nur wenn du alle Fragen mit Ja beantwortest, ist das Bild unbedenklich – ein einziges Nein heisst Stopp [4]. Sinngemäss geht es um diese Punkte [4]:

  • Hast du die Privatsphäre-Einstellungen geprüft und weisst du, wer das Bild sehen kann?
  • Hast du persönliche Angaben entfernt, die niemanden etwas angehen – etwa Wohnort oder Geburtsdatum?
  • Ist dir bewusst, dass du beim Hochladen einen Teil der Rechte an die Plattform abgibst?
  • Ist dein Kind auf dem Bild bekleidet und nicht in einer peinlichen Situation zu sehen?
  • Sind alle abgebildeten Personen mit Aufnahme und Weitergabe einverstanden – und ihre Eltern ebenfalls?
  • Ist dein Kind einverstanden, sofern es alt genug für eine Meinung dazu ist?
  • Wärst du selbst einverstanden, wenn ein solches Kinderbild von dir im Netz stünde?
  • Wäre es für dich in Ordnung, wenn das Bild für alle zugänglich wäre – etwa nach ungefragtem Weiterleiten?

Bei einem Baby fällt die Frage nach seiner Meinung noch weg. Genau deshalb lohnt sich die Ersatzfrage: Würde sich dein Kind mit zwölf über dieses Bild ärgern? Achte besonders darauf, dass öffentlich zugängliche Bilder – etwa auf einem Blog – nicht nebenbei verraten, wo ihr wohnt oder in welche Krippe dein Kind geht.

Wenn ein Bild deines Kindes falsch verwendet wird

Wurde ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht, kannst du bei der verantwortlichen Person und bei der Plattform die Löschung verlangen; nötigenfalls lassen sich die Ansprüche mit einer Zivilklage durchsetzen [3].

Findest du im Netz sexualisierte Darstellungen von Kindern, meldest du sie bei clickandstop.ch, der Melde- und Beratungsstelle gegen digitale sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Sie sorgt dafür, dass solche Inhalte möglichst rasch aus dem Internet verschwinden, und berät Betroffene auch telefonisch unter 058 433 33 50 [5]. Rund um die Uhr erreichbar ist ausserdem die Elternberatung unter 058 261 61 61 – sie steht im Gesundheitsheft von pädiatrie schweiz bei den wichtigen Telefonnummern [1]. Wie du deinem Kind später hilfst, wenn es online angegriffen wird, liest du unter Cybermobbing.

Vorherige Woche                                                  Nächste Woche

Quellen

  1. pädiatrie schweiz: Gesundheitsheft, 22. Auflage 2025 (PDF; abgerufen am 16.08.2026)
  2. Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie: Checklisten für die Vorsorgeuntersuchungen (PDF; abgerufen am 16.08.2026)
  3. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB: Umgang mit Fotos (abgerufen am 16.08.2026)
  4. Jugend und Medien / Bundesamt für Sozialversicherungen: Was zeigen Sie? 10 Schritte für mehr Sicherheit im Umgang mit Kinderfotos online (PDF; abgerufen am 16.08.2026)
  5. clickandstop.ch – Melde- und Beratungsstelle gegen digitale sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Meldung machen und Beratung (abgerufen am 16.08.2026)

0 Kommentare

?

Meistgelesene Artikel

Anmelden oder Registrieren

Melde dich kostenlos an und diskutiere mit anderen Eltern und speichere deine Artikel.
Anmelden Registrieren

Speichere deine Artikel

Logge dich ein oder erstelle einen Account und du kannst deine Artikel für später speichern.
Anmelden Registrieren